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Jugendschutzgesetz und Umgang mit Kunden


Jean

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Ich bin da schon bei Dir. Man kann aber immer mehr die Verrohung in Teilen der Bevölkerung und die Respektlosigkeit Einiger gegenüber fremdem Eigentum, Staatsdienern und Privatpersonen beobachten. So muss man bei Einigen annehmen, dass sie Dir dann aus Frust die Scheiben einwerfen.  

 

Ist uns noch nicht passiert, muss aber nichts heißen...

Bearbeitet von pesinecki (Änderungen anzeigen)
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vor 5 Stunden schrieb pesinecki:

Ich bin da schon bei Dir. Man kann aber immer mehr die Verrohung in Teilen der Bevölkerung und die Respektlosigkeit Einiger gegenüber fremdem Eigentum, Staatsdienern und Privatpersonen beobachten. So muss man bei Einigen annehmen, dass sie Dir dann aus Frust die Scheiben einwerfen.  

 

Ist uns noch nicht passiert, muss aber nichts heißen...

 

Kann ich nur zustimmen. Fährt hier gerade son Rentner mit seinen E-Bike in der Fußgängerzone gegen unser Klappschild und haut ab.

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vor 23 Minuten schrieb kinomania:

 

Kann ich nur zustimmen. Fährt hier gerade son Rentner mit seinen E-Bike in der Fußgängerzone gegen unser Klappschild und haut ab.

Wobei. Sei nachsichtig. Rentner und E-Bike. Ganz böse Mischung. Noch schlimmer als Rentner und Smartphone. :-)

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Noch mal zum Ursprungsthema - weg von eingeschlagenen Fensterscheiben und E-Bikes ...

 

Das Jugendschutzgesetz sollte in der Tat mal überarbeitet werden, liegt aber nicht in unserer Macht und ist sicherlich Ansichtssache. Allerdings wenn jemand online eine Karte kauft und wir aus Grund des Jugendschutzgesetzes keinen Eintritt gewähren dürfen, werden wir immer den Kunden auszahlen. Die Vorverkaufsgebühr allerdings nicht. Der Eintrittspreis aber komplett. Es stellt ja nun mal kein Problem oder Arbeitsaufwand dar, die Karte(n) zu stornieren. 

Und dies hat nichts mit "alles gefallen lassen" zu tun. Das ist Service. Und erspart noch mehr Diskussion als eh schon entsteht.

Nächste Frage wäre, ob es rechtlich korrekt wäre den Eintrittspreis einzubehalten ohne Leistung zu erbringen. Weiß ich nicht, interessiert mich auch ehrlich nicht, da wir wie geschrieben immer auszahlen werden. Ohne Diskussion oder murren. 

Das darf natürlich jeder anders machen und anders sehen ... jeder führt eben sein Geschäft so, wie er es für sich am besten zu hält. ?

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Der korrekte Ansprechpartner für Gästeanliegen, die das Jugendschutzgesetz und dessen Umsetzung betreffen bzw. die eine Änderung dazu erreichen möchten,

ist stets der Bundestagsabgeordnete des jeweiligen Wahlkreises. Wir teilen das unseren Gästen immer gerne mit.

Ich selbst bin immer wieder überrascht, wie sogar die Polizei hier den Bürgern falsche Auskünfte erteilen, wenn es um die Eckpunkte und die Auslegung des Gesetzes geht.

Das durfte ich bereits mehrfach erfahren. Wir haben die Beamten der Station dann im Nachlauf korrekt informiert und entsprechende HdF-Vorlagen dagelassen.

Man kann ja nicht alles wissen... ?

 

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