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Belegausgabepflicht ab 01.01.2020


Bubbagump

Empfohlene Beiträge

Es gibt noch keine Pflicht eine elektronische Kasse zu nutzen. Deshalb müssen sie auch keine Bons rausgeben. 
 


Bei einer Prüfung kannst du aber davon ausgehen, dass sie dir ohne Begründung einfach mal 10%-20% an Schwarzverkauf unterstellen und du das samt Strafe zahlen musst, auch wenn du vollkommen korrekt abrechnest. 

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Genau.

Jeder, der eine Bargeldkassa hat, steht im Generalverdacht, da nicht sauber zu arbeiten. Leider, in Vergangenheit haben die Prüfungen der Finanzämter bei den typischen Vertretern wie Gastronomie, Strandkorbvermietung und Taxibetrieben das auch immer eindrucksvoll bestätigt. Und dann ging es den Betroffenen nur noch darum "nicht Einfahren zu müssen".

Warum sollte das bei Kinobetreibern ohne elektronische Kasse anders sein, deren Logik?

Insofern ist es äußerst unklug, heute noch eine undokumentierte Bargeldkasse zu haben. Aber, jeder für sich. Ich möchte eigentlich gar kein Bargeld mehr haben.

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7 hours ago, stefan2 said:

Genau.

Jeder, der eine Bargeldkassa hat, steht im Generalverdacht, da nicht sauber zu arbeiten. Leider, in Vergangenheit haben die Prüfungen der Finanzämter bei den typischen Vertretern wie Gastronomie, Strandkorbvermietung und Taxibetrieben das auch immer eindrucksvoll bestätigt. Und dann ging es den Betroffenen nur noch darum "nicht Einfahren zu müssen".

Warum sollte das bei Kinobetreibern ohne elektronische Kasse anders sein, deren Logik?

Insofern ist es äußerst unklug, heute noch eine undokumentierte Bargeldkasse zu haben. Aber, jeder für sich. Ich möchte eigentlich gar kein Bargeld mehr haben.

 

Als gelernter Buchhalter sehe ich das beim Werkstattkino immer wieder mit grausen

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Im Infofax der AG Kino gibts am Donnerstag einen konkreten Textvorschlag fürs Finanzamt.

(Will den Text nicht posten, da ich nicht sicher bin, ob ich die finale Version habe.)

 

Lasst uns erst mal alle Ausnahmegenehmigungen beantragen - wenn die gewährt werden, ist alles gut - wenn nicht, muss man weiter diskutieren ...

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vor 9 Stunden schrieb clematt1000:

Zitat aus dem Spiegelartikel: 

Belege können auch als E-Mail oder auf das Handy ausgegeben werden. Die Papierform ist zwar nicht obligatorisch, doch ob sich der Austausch von Mailadressen beim Bäcker durchsetzt, bleibt abzuwarten.

 

 

Der war gut.

 

Vor allem weil der Bäcker spätestens damit doch auch in die DSGVO-Falle schlingert...

 

 

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Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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Am ‎16‎.‎11‎.‎2019 um 02:02 schrieb clematt1000:

 

Als gelernter Buchhalter sehe ich das beim Werkstattkino immer wieder mit grausen

 

bevor ich hier solche Behauptungen in den Raum stelle, würde ich mich vorher über die Abrechnungsmodalitäten informieren wie man hier arbeitet. Auch die haben eine Buchhaltung und rechnen ab, korrekter als so manches "Traditionskino" in München mit Eisverkauf im Sommer!

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Am 13.11.2019 um 11:34 schrieb marktgerecht:

"Nach § 146a Abs. 2 Satz 2 AO kann bei einem Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen auf Antrag und mit Zustimmung der zuständigen Behörde nach § 148 AO aus Zumutbarkeitsgründen nach pflichtgemäßem Ermessen von einer Belegausgabepflicht abgesehen werden. Die Möglichkeit der Befreiung besteht unter den gleichen Voraussetzungen auch bei Dienstleistungen.

 

So langsam verstehe ich den Unterschied: es wird hier unterschieden, ob man namentlich bekannte Rechnungsempfänger als Kunden hat z.B. beim Computerkauf, oder überwiegend anonyme Kunden, wie beim Bäcker. In letzterem Fall kann man sich auf Antrag befreien lassen, im ersteren nicht.

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Am 15.11.2019 um 19:01 schrieb stefan2:

Ich möchte eigentlich gar kein Bargeld mehr haben.

 

Lieber Stefan2

 

Nur Lemminge rennen blind und dumm den Andern hinterher, um schmerzhaft im Abgrund zerschmettert zu verenden. Wenn Du kein Bargeld willst, dann verzichte in Deiner Welt darauf. Aber lass es jenen, die ihre Existenz nicht jedem dahergelaufenen Finanz-Faschisten ausliefern wollen...

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Ich wäre daran auch interessiert, also an einem Musterschreiben...nach Rücksprache mit meinem Steuerbüro, sagte diese mir, dass es eine Ausnahme von der Belegpflicht, ihres Wissens nicht gibt..dass Thema ist zumindest auch kräftig in den Medien..

Bearbeitet von Kinobetreiber (Änderungen anzeigen)
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vor 2 Stunden schrieb Kinobetreiber:

nach Rücksprache mit meinem Steuerbüro, sagte diese mir, dass es eine Ausnahme von der Belegpflicht, ihres Wissens nicht gibt.

 

Das ist aber Unfug, die Möglichkeit der Befreiung wird ja so ziemlich in jedem Artikel dazu erwähnt.

 

Ich glaube nicht, dass das Schreiben sonderlich kompliziert ausfallen muss. Die Bedingungen sind ja klar dokumentiert, Vielzahl unbekannter Kunden. Wäre eigentlich ne Sache für den HDF, z.B. auch den Umstand hervorzuheben, dass jeder Kunde ein Kinoticket ausgehändigt bekommt, über die zusätzlich die SPIO/Abrechnungskontrolle die Hand hält. Bleibt nur die Concession übrig, Schlangen, 'Bring mir ne Cola mit' , etc. pp.

 

 

 

- Carsten

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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Es gibt bereits ein Musterschreiben des HDF. Wurde uns auch nochmal in einer Mail von Mars EDV zugesandt.

Es ist aber auch richtig, dass die Finanzbehörden wahrscheinlich keine Ausnahme von der Belegausgabepflicht möchten. Es besteht zwar theoretisch die Möglichkeit, aber nach Aussage unseres Steuerberaters wurden die Voraussetzungen so eng gefasst, dass eigentlich niemand eine Chance auf Befreiung hat. 
Wir haben es trotzdem versucht und hoffen das Beste.

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Wenn die Möglichkeit der Ausnahme in der Abgabenordnung festgelegt ist, können die Finanzbehörden das nicht einfach hintertreiben. Schlangen an der Kinoconcession sind meiner Meinung nach das Paradebeispiel für eine Ausnahmegenehmigung. Massen von unbekannten Leuten in kurzer Zeit, Zeitdruck wegen Filmbeginn, Hände voll mit Popcorn und Getränk, kleine Beträge, unübersichtliche Thekensituation, etc.

 

Beim Kinoticket könnte man ähnlich argumentieren, aber da lässt es sich auch am einfachsten durch eine Anpassung des Ticketdrucks ohne zusätzlichen Belegdruck konform lösen. Obendrein gibt es ja die zusätzlichen Kontrollmechanismen Einlasskontrolle, und vonseiten SPIO/Abrechnungskontrolle.

 

- Carsten

 

 

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