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Corona und Kino


Jean

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Weiter oben gab es ja verschiedene Links auf Möglichkeiten, was zumindest Lohnersatz angeht. Ob in diesem Sinne eine behördliche Schließung so behandelt wird wie eine Quarantäneanordnung, weiss ich nicht. Ich denke mal, da wird es auch schnell Infos unserer Verbände geben.

 

Keine Ahnung, wie man als Kino ggfs. an die Gelder kommt, die gerade auf Bundesebene beschlossen wurden, ob es da überhaupt eine unmittelbare Chance gibt. Vielleicht wird es in dieser Situation tatsächlich zu einer Umwidmung der Gelder aus dem Zukunftsprogramm Kino kommen.

 

- Carsten

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Normalerweise gibt es Akutgelder, in Bayern ist es z.B die LfA, bei der kann man einen Antrag über die Hausbank einreichen. Der Steuerberater kann hier sicherlich beratend zur Seite stehen.

 

Ansonsten gibt es vom Staat erstmal kein Geld, solange die Schließung nicht behördlich angeordnet wurde.

Kurzarbeitergeld mal ausgenommen, das betrifft aber nur die Angestellten und nicht den Betreiber. 
Wie weiter oben schon geschrieben, es wäre besser die Kinos von behördlicher Seite aus zu schließen, als das Trauerspiel was im Moment stattfindet sich noch weiter anzuschauen. 
 

Wenn ich mir mal in Großstädten die belegten Plätze anschaue, dann würde es sowieso keine Rolle spielen, ob die Kinos noch geöffnet haben oder nicht. Der größte Teil der Säle ist einfach nur leer. 
 

Wir haben in 2 Wochen die Schulkinowoche und normalerweise kommen immer so um die 4000 Kinder. 
Dieses Jahr sollten wir froh sein, wenn es überhaupt noch 4-Stellig wird 🙄

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vor 26 Minuten schrieb ChrisL:

Ansonsten gibt es vom Staat erstmal kein Geld, solange die Schließung nicht behördlich angeordnet wurde.


Das Risiko bei einer angeordneten Betriebsschließung liegt beim Betreiber.
Begründet das mit dem Betriebsrisiko nach Paragraf 615 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

 

D.h. Man hat als Betreiber keinen  Anspruch auf Entschädigung.
 

 

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vor 29 Minuten schrieb ChrisL:

Wir haben in 2 Wochen die Schulkinowoche und normalerweise kommen immer so um die 4000 Kinder. 
Dieses Jahr sollten wir froh sein, wenn es überhaupt noch 4-Stellig wird 🙄


Da hatten wir Glück - unsere Schulkinowoche ist gerade durch und da war von Corona noch nichts zu merken

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vor 9 Minuten schrieb HAPAHE:


Das Risiko bei einer angeordneten Betriebsschließung liegt beim Betreiber.
Begründet das mit dem Betriebsrisiko nach Paragraf 615 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

 

D.h. Man hat als Betreiber keinen  Anspruch auf Entschädigung.
 

 


Das ja, aber du bekommst bei einem Einzelunternehmen als Betreiber deinen Gewinn den du täglich im Jahr zuvor erwirtschaftet hast entsprechend ausgezahlt. 

Bringt natürlich nur für dich als Einzelperson etwas, für das Unternehmen sind solche Mikrobeträge quasi dasselbe wie 0. 

Bearbeitet von ChrisL (Änderungen anzeigen)
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Nur so zur Info:

Die Musical-Theater in D und K reduzieren die verk. Karten auf unter 1.000, Karten die darüberliegen, können umgetauscht, bzw. gegen Erstattung zurückgegeben werden. Da haben die Call-Center jetzt tüchtig was zu tun.

 

In HH (König der Löwen u.s.w.) dito.

 

Schlimm wird es für das HARRY POTTER Musical in HH, die haben zur Zeit Voraufführungen, und am 15.3. riesige Premiere,

das Haus fast ca. 1.600 Personen, und war bereits seit Wochen für die nächsten 2-3 Monate praktisch ausverkauft !

 

Au weia.....

 

 

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vor 1 Stunde schrieb ChrisL:


Das ja, aber du bekommst bei einem Einzelunternehmen als Betreiber deinen Gewinn den du täglich im Jahr zuvor erwirtschaftet hast entsprechend ausgezahlt. 

Bringt natürlich nur für dich als Einzelperson etwas, für das Unternehmen sind solche Mikrobeträge quasi dasselbe wie 0. 

 

Wo hast du das denn her? Und wer soll es auszahlen?

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https://www.mdr.de/nachrichten/ratgeber/coronavirus-quarantaene-betriebsschliessung-folgen-beschaeftigte-arbeitgeber-100.html

 

 

Zitat

Für Erkrankte gilt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Selbstständige und Freiberufler erhalten bei Verdienstausfall eine Entschädigung nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Die Höhe berechnet sich nach den letzten Jahreseinnahmen.

 

Man muss sich halt hier noch wegen des Verdachts "einsperren" lassen.

Das sollte aber im Moment eher das geringere Problem sein und würde ich daher auch in Kauf nehmen, wenn sie wirklich alle Kinobetriebe schließen sollten.

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Wenn man als Hauptposten je nach Betriebsstruktur mal Beschäftigen-Löhne und Einkommen des Betreibers geregelt hat, bleibt als dritter großer Posten ggfs. noch Pacht. Sonstige laufende Kosten dürften für einen begrenzten Zeitraum überschaubar bleiben oder ggfs. reduzierbar sein.

 

- Carsten 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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Zitat

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 56 Entschädigung

(1) Wer auf Grund dieses Gesetzes als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld. Das Gleiche gilt für Personen, die als Ausscheider oder Ansteckungsverdächtige abgesondert wurden oder werden, bei Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen können. Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.
(2) Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall. Für die ersten sechs Wochen wird sie in Höhe des Verdienstausfalls gewährt. Vom Beginn der siebenten Woche an wird sie in Höhe des Krankengeldes nach § 47 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gewährt, soweit der Verdienstausfall die für die gesetzliche Krankenversicherungspflicht maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt.
(3) Als Verdienstausfall gilt das Arbeitsentgelt (§ 14 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch), das dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit nach Abzug der Steuern und der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung oder entsprechenden Aufwendungen zur sozialen Sicherung in angemessenem Umfang zusteht (Netto-Arbeitsentgelt). Der Betrag erhöht sich um das Kurzarbeitergeld und um das Zuschuss-Wintergeld, auf das der Arbeitnehmer Anspruch hätte, wenn er nicht aus den in Absatz 1 genannten Gründen an der Arbeitsleistung verhindert wäre. Verbleibt dem Arbeitnehmer nach Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder bei Absonderung ein Teil des bisherigen Arbeitsentgelts, so gilt als Verdienstausfall der Unterschiedsbetrag zwischen dem in Satz 1 genannten Netto-Arbeitsentgelt und dem in dem auf die Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder der Absonderung folgenden Kalendermonat erzielten Netto-Arbeitsentgelt aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis. Die Sätze 1 und 3 gelten für die Berechnung des Verdienstausfalls bei den in Heimarbeit Beschäftigten und bei Selbständigen entsprechend mit der Maßgabe, dass bei den in Heimarbeit Beschäftigten das im Durchschnitt des letzten Jahres vor Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder vor der Absonderung verdiente monatliche Arbeitsentgelt und bei Selbständigen ein Zwölftel des Arbeitseinkommens (§ 15 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) aus der entschädigungspflichtigen Tätigkeit zugrunde zu legen ist.

 

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Das betrifft aber möglicherweise eben gerade nicht behördlich veranlasste Betriebsschließungen. Eine Quarantänemaßnahme dürfte rechtlich etwas anderes sein.

 

Ich denke aber, die Juristen bei HDF und AG Kino kreisen schon, kürzlich gab es von dort ja schon erste Infos.

 

- Carsten

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vor 18 Stunden schrieb Majorsmith:

Bald beginnt die Heuschnupfensaison. Werde ich als Allergiker bei Niesen Husten und roten Augen dann aus der Stadt verbannt?!

 

Bildschirmfoto 2020-03-11 um 17.17.13.png

 

Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Zahlen-bitte-3-4-Coronavirus-Fallsterblichkeit-False-Number-4679338.html?seite=4

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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Lasse ich die derzeitige Lage mal Revue passieren, dann können wir, wenn ich die letzten Posts mal bedenke, wirklich über die sozialen Sicherungssysteme hier in der BRD dankbar sein.

Ich frage mich wirklich, wie das in anderen Ländern, bspw. in China, Indien etc. gehandhabt wird?! Heisst es dort: "Du hast finanzielle Ausfälle? Tja, Pech gehabt!"?

 

Auch wenn bei uns alles gefühlt gerade etwas unkoordiniert wirkt, auf bestehende Regelungen und Gesetze ist Verlass.

Bearbeitet von pesinecki (Änderungen anzeigen)
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§ 17 Besondere Maßnahmen der zuständigen Behörde, Rechtsverordnungen durch die Länder - Infektionsschutzgesetz – IfSG

(7) Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) werden im Rahmen der Absätze 1 bis 5 eingeschränkt.

 

 

§ 74 Strafvorschriften - Infektionsschutzgesetz - IfSG

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 73 Absatz 1 oder Absatz 1a Nummer 1 bis 7, 11 bis 20, 22, 22a, 23 oder 24 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch eine in § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannte Krankheit oder einen in § 7 genannten Krankheitserreger verbreitet.

 

 

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Zitat

"Du hast finanzielle Ausfälle? Tja, Pech gehabt!"?

 

 

Finanzielle Ausfälle? Viele Menschen dort haben nicht mal eine Möglichkeit, im Erkrankungsfall behandelt zu werden. Im 'Greatest Country of all' aufgrund absichtlicher gesetzlicher Ausgrenzungsregeln mit kapitalistischem Hintergrund. Während im gleichen Land Billionen von einzelnen notorischen Steuervermeidern gescheffelt werden.

 

- Carsten

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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Ei ei ei...  das InfektionsschutzG trifft keine Regelungen über den Ausfallsersatz bei Unternehmen, die aufgrund allgemeiner Maßnahmen nach dessen § 16 Abs. 1 betroffen sind.  § 17 Abs. 7 taugt da zu gar keiner Erkenntnis, weil es sich um eine Norm lediglich formellen Inhaltes handelt, um verfassungsrechtlichen Vorgaben zu genügen.  Die Strafvorschriften tragen doch hier auch zu nichts bei, also was soll das?  Ich gebe zu, dieses Gesetz ist schlecht geschrieben, miserabel strukturiert und lässt mich zeifeln, ob das Juristen waren, die das fabriziert haben, aber dennoch ist es nicht anders zu verstehen...

 

Wo wir gerade dabei sind, was soll dieser Thread?  Genau so wie der leidige "Neustarts"-Thread wird hier das ewiggleiche Gejammer über das "Alles ist ja so schlimm" und "Woher bekommen wir Hilfe?" aufgesagt, als sei es das Mantra der Kinobetreiber, jede Verantwortung von sich zu werfen und völlig passiv der Dinge zu harren.  Hauptsache man jammert über seinen Dachverband, zahlt aber weiterhin brav die Beiträge, anstatt mit den Füßen abzustimmen und nebenbei mal einen Lobbyverband zu gründen, der es besser hinbekommt?  Ach nee, das wäre ja aufwendig. 

 

Unmündig nenne ich das, was hier manche von sich geben.

 

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vor 20 Minuten schrieb carstenk:

 

 

Finanzielle Ausfälle? Viele Menschen dort haben nicht mal eine Möglichkeit, im Erkrankungsfall behandelt zu werden. Im 'Greatest Country of all' aufgrund absichtlicher gesetzlicher Ausgrenzungsregeln mit kapitalistischem Hintergrund. Während im gleichen Land Billionen von einzelnen notorischen Steuervermeidern gescheffelt werden.

 

- Carsten

Aber leider, leider ist die Welt mittlerweile fast/komplett vom chinesischen/asiatischen Markt abhängig. Und auf Misstände wird hingewiesen, mehr aber auch nicht. Es könnte ja von Nachteil für den Einzelnen/Länder/Unternehmen sein.

 

vor 3 Minuten schrieb FP:

Wo wir gerade dabei sind, was soll dieser Thread?  Genau so wie der leidige "Neustarts"-Thread wird hier das ewiggleiche Gejammer über das "Alles ist ja so schlimm" und "Woher bekommen wir Hilfe?" aufgesagt, als sei es das Mantra der Kinobetreiber, jede Verantwortung von sich zu werfen und völlig passiv der Dinge zu harren.  Hauptsache man jammert über seinen Dachverband, zahlt aber weiterhin brav die Beiträge, anstatt mit den Füßen abzustimmen und nebenbei mal einen Lobbyverband zu gründen, der es besser hinbekommt?  Ach nee, das wäre ja aufwendig. 

 

Unmündig nenne ich das, was hier manche von sich geben.

Wie willst Du das denn bewerkstelligen? Wir werden uns in der Branche nie zu einer Einheit verbinden. Sei es aus Konkurrenzdenken; weil sich viele gar nicht kennen und auch nicht kennenlernen wollen (sieht man ja auf Branchentreffen, wie aufgeschlossen wir untereinander sind: Grüppchenbildung, man kommt oft nur schlecht mit Kollegen ins Gespräch).

 

Wie soll man da eine Absprache finden, die jedem gerecht wird? Und wer macht den Anfang? Wurde doch schon so oft hier diskutiert. Wird nicht funktionieren. Also "jammern" wir weiter...

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vor 14 Minuten schrieb FP:

Ei ei ei...  das InfektionsschutzG trifft keine Regelungen über den Ausfallsersatz bei Unternehmen, die aufgrund allgemeiner Maßnahmen nach dessen § 16 Abs. 1 betroffen sind.  § 17 Abs. 7 taugt da zu gar keiner Erkenntnis, weil es sich um eine Norm lediglich formellen Inhaltes handelt, um verfassungsrechtlichen Vorgaben zu genügen.  Die Strafvorschriften tragen doch hier auch zu nichts bei, also was soll das?  Ich gebe zu, dieses Gesetz ist schlecht geschrieben, miserabel strukturiert und lässt mich zeifeln, ob das Juristen waren, die das fabriziert haben, aber dennoch ist es nicht anders zu verstehen...

 

Wo wir gerade dabei sind, was soll dieser Thread?  Genau so wie der leidige "Neustarts"-Thread wird hier das ewiggleiche Gejammer über das "Alles ist ja so schlimm" und "Woher bekommen wir Hilfe?" aufgesagt, als sei es das Mantra der Kinobetreiber, jede Verantwortung von sich zu werfen und völlig passiv der Dinge zu harren.  Hauptsache man jammert über seinen Dachverband, zahlt aber weiterhin brav die Beiträge, anstatt mit den Füßen abzustimmen und nebenbei mal einen Lobbyverband zu gründen, der es besser hinbekommt?  Ach nee, das wäre ja aufwendig. 

 

Unmündig nenne ich das, was hier manche von sich geben.

 

Richtig!

 

Schaut mal in Richtung der Schausteller, die trifft es richtig, weil da nun gar nichts mehr geht.....

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vor 43 Minuten schrieb Media-Pro:

 

Schaut mal in Richtung der Schausteller, die trifft es richtig, weil da nun gar nichts mehr geht.....

 

Münster: Frühjahrssend 2020 abgesagt

 

 

Wirtschaftliche Effekte in den Kommunen

  • Zusätzliche rund 1,4 Mrd. Euro werden von den Volksfestbesuchern außerhalb des Volksfestgeländes ausgegeben.
  • Die Beschicker von Volksfesten zahlen ca. 338 Mio. Euro Standgelder zzgl. kommunaler Steuern i. H. v. 103 Mio. Euro.
  • Somit fließen ca. 2,30 Euro pro Besucher direkt in die kommunalen Haushalte.
  • Rechnet man noch die Bundessteuern hinzu, fließen den öffentlichen Haushalten ca. 1,6 Mrd. Euro zu.
  • Das sind 8,30 Euro pro Besucher.
  • Volksfeste schaffen ca. 23.900 externe Arbeitsplätze.
  • Alle 8.000 Besucher wird ein Arbeitsplatz vor Ort durch das Volksfest geschaffen.    
  •  
  • Quelle: www.dsbev.de      (Deutscher Schaustellerbund e.V.)

 

 

Und jetzt noch:

 

"Erster Bundestagsabgeordneter infiziert..."

 

Wird jetzt Deutschland vom mobilen Arbeitsplatz gelenkt?

 

Das sind keine guten Nachrichten, was nützen die besten Starts, wenn eh keiner hindarf.

 

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vor 17 Minuten schrieb sir.tommes:


Die Stadt Soest hat alle städtischen Kulturveranstaltungen abgesagt, da dieses Kino ein städtisches Kino ist, fällt es auch unter diese Regelung.

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