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Corona und Kino


Jean

Empfohlene Beiträge

@ Jean, seh ich genauso wie du!

Ich seh streaming alla „kino on demand“ auch sehr kritisch, denn erst verteufelt man als Kinos Netflix und co. und kämpft über die Verbände dagegen an, um dann für vlt. 100€ in mehr in der Kasse, über mittler  Filme auszuwerten, die bei Netflix, Amazon usw. eh schon im Angebot sind..

Gleiches gilt für das Werbung gucken!Der einzige der davon was hat, ist aus meiner Sicht der Anbieter der Werbung!Nirgends steht was für die Aktion wirklich beim Kino landet..Ich habe mein Kino in all den Jahren „Werbefrei“ betrieben und meine Besucher haben dass auch honoriert.

 

Zum Thema Wiedereröffnung:

Ich habe lange diskutiert,, gerechnet mit mit meinem Steuerberater gesprochen. Mit dem 31.08. kann ich arbeiten und wir bekommen dass hin, was darüber hinaus geht, wird schwierig, und ich denke, es geht vielen so! Letztlich kann man weder die Kultur noch Gastro so lange lahm legen, außer es gibt weitere Hilfsprogramme und dann reden wir nicht von 9000€..Kann am Ende auch nicht das Ziel sein die Betriebe mittels KFW Krediten zu überschulden.

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vor einer Stunde schrieb Rabust:

Ich weiß nicht, welche Kinos die Euren sind (ich will es auch gar nicht wissen) und wie gut gepolstert Ihr finanziell dasteht (dito.), aber auf diese späten Daten zu hoffen/spekulieren/hinarbeiten ist egoistisch, unprofessionell und hochgradig unsolidarisch. Streich das "gemeinsam mit allen Filmtheatern" aus Deiner Argumentation und strebe nach dem schnellstmöglichen Wieder-Eröffnungs-Termin für die, die das wollen/können/müssen. Ihr zwei könnt Euch ja im Herbst 2021 zurückmelden.

 

Vor allem fragt man sich woher die Leute eigentlich wissen wollen was es in zwei Monaten mit dem Virus aufsich hat. Jetzt schon von Ende August zu sprechen, wo wir noch nichtmal Mai haben, ist fast schon unverschämt pessimistisch. Das Virus kann Mitte Juni (ähnlich wie die saisonale Grippe) bereits verschwunden sein...

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vor 1 Stunde schrieb marktgerecht:

Und wie viele Kinos halten 6 Monate ohne Umsatz bei gleichbleibenden Fixkosten durch?

 

vor 1 Stunde schrieb Rabust:

 

 

Ich weiß nicht, welche Kinos die Euren sind (ich will es auch gar nicht wissen) und wie gut gepolstert Ihr finanziell dasteht (dito.), aber auf diese späten Daten zu hoffen/spekulieren/hinarbeiten ist egoistisch, unprofessionell und hochgradig unsolidarisch. Streich das "gemeinsam mit allen Filmtheatern" aus Deiner Argumentation und strebe nach dem schnellstmöglichen Wieder-Eröffnungs-Termin für die, die das wollen/können/müssen. Ihr zwei könnt Euch ja im Herbst 2021 zurückmelden.

 

 

Es ist nicht meine Entscheidung, dass Veranstaltungen bis zum 31.08. untersagt sind. Ich interpretiere die Situation nur.

 

Kaum einer kann 6 Monate Schließung überstehen ohne nicht zumindest den Hilfskredit der KFW zu beantragen, das ist mir klar, aber immerhin gibt es dieses Instrument um halt eben nicht Pleite gehen zu müssen.

Ja ich weiß, es ist ein Kredit der zurück gezahlt werden muss aber man muss sich verdeutlichen dass Corona wirtschaftlich so einschlagend ist, dass wir alle bluten werden müssen. Vom großen Unternehmen zum kleinsten Angestellten. Ich habe einen Betriebsgewinn für 20 und 21 schon gedanklich beerdigt. Akzeptanz für die Situation zu entwickeln lässt mich besser schlafen. Es ist keine kurze Krise oder irgendetwas in der Art, es ist etwas nie dagewesenes. Quasi ein Kometeneinschlag.

 

Es ist hilfreich und meines Erachtens auch nicht unsolidarisch oder sonstiges der oben aufgeführten Atribute, wenn ein kluges "Eröffnungdatum" gemeinschaftlich Marketingwirksam an den Kunden gebracht wird. 

Sollte die Bundesregierung eine Öffnung von Kinos vor dem 31.08. erlauben verstehe ich jeden Betreiber der auch früher wieder seine Türen öffnet. Ich werde dafür auch keinen kritisieren, so ist das nicht gemeint. Ich frage nur, was bitte wollt ihr denn bitte zeigen? Wie wollt ihr die aktuellen Abstandregeln, Hygienmaßnahmen in einem Kinosaal, Foyer umsetzen? Wenn ein Abstand von "aktuell" 1,5 Meter in jede Richtung vorgeschrieben ist, wird die maximale Saalauslastung schrumpfen. Wir haben zusätzlich zu anderen Unternehmen den Nachteil, dass zu einer festen Uhrzeit viele Menschen auf einmal kommen. Wohin mit denen und wie wirtschaftlich arbeiten, wenn durch die Eröffnung wieder Personalkosten auf der Ausgabenseite entstehen die das Amt dann natürlich nicht mehr übernimmt? KUG Regelung etc. Wenn der Vermieter sieht dass du deinen Laden wieder öffnest und dann selbstredend seine ausgesetzte Miete verlangt? etc.

 

In meinem Rechenbeispiel fahre ich unterm Strich günstiger, wenn im Herbst mit einem Paukenschlag eröffnet wird. Allenfalls Einzelleuten die ihren Betrieb in Selbstregie fahren können traue ich unter den Bedingungen eine Einnahme zu, die sich auch rechnen kann. Diese sollen und können auch gerne früher eröffnen, weil Sie aufgrund der Kinogröße ohnehin unter dem großen Mainstreamradar laufen. Der Rest der Branche sollte geschlossen Medienwirksam öffnen. Wir brauchen leider die Massen.

 

 

 

 

 

 

 

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vor 2 Stunden schrieb Kinobetreiber:

@ Jean, seh ich genauso wie du!

Ich seh streaming alla „kino on demand“ auch sehr kritisch, denn erst verteufelt man als Kinos Netflix und co. und kämpft über die Verbände dagegen an, um dann für vlt. 100€ in mehr in der Kasse, über mittler  Filme auszuwerten, die bei Netflix, Amazon usw. eh schon im Angebot sind..

Gleiches gilt für das Werbung gucken!Der einzige der davon was hat, ist aus meiner Sicht der Anbieter der Werbung!Nirgends steht was für die Aktion wirklich beim Kino landet..Ich habe mein Kino in all den Jahren „Werbefrei“ betrieben und meine Besucher haben dass auch honoriert.

 

Zum Thema Wiedereröffnung:

Ich habe lange diskutiert,, gerechnet mit mit meinem Steuerberater gesprochen. Mit dem 31.08. kann ich arbeiten und wir bekommen dass hin, was darüber hinaus geht, wird schwierig, und ich denke, es geht vielen so! Letztlich kann man weder die Kultur noch Gastro so lange lahm legen, außer es gibt weitere Hilfsprogramme und dann reden wir nicht von 9000€..Kann am Ende auch nicht das Ziel sein die Betriebe mittels KFW Krediten zu überschulden.

 

Freut mich zu lesen. So meinte ich das auch 🙂 

 

vor 38 Minuten schrieb Christian_Mueller:

 

Vor allem fragt man sich woher die Leute eigentlich wissen wollen was es in zwei Monaten mit dem Virus aufsich hat. Jetzt schon von Ende August zu sprechen, wo wir noch nichtmal Mai haben, ist fast schon unverschämt pessimistisch. Das Virus kann Mitte Juni (ähnlich wie die saisonale Grippe) bereits verschwunden sein...

 

Ich empfinde das als realistisch denn unverschämt 😉 

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@Christian_Mueller

 

Weil Du Jim Knopf mit Rambo vergleichst, daher wissen wir, das es im Juni nicht zuende ist.

Mit Corona kommen wir schon als Kind in Berührung. Jedes Jahr wieder. Es tritt vermehrt im Winter auf, nicht weil es nur kalte Temperaturen mag, sondern weil wir Menschen da meist eine herabgesetzte Immunabwehr haben. Ansonsten hilft uns Impfen bzw. eine GRUNDIMMONISIERUNG. Zwar sind die Stänne alle Jahre leicht verändert, aber ein gewisser Schutz ist da.

 

Sars-Cov-2 ist schon mal keins der Infuenza-Viren. Es ist was völlig anders und jetzt - das spannendste an der ganze Sache -  ES IST KOMPLETT NEU. Es hat sich erst Ende 2019 selbst erfunden!!!
Es gibt keine Grundimmunität! Und es gibt vor allem noch keinen Impfstoff.

Und es gibt noch einen Grund: Die Inkubationszeit liegt bei 2 bis 14 Tagen und nicht nur bei 1 bis 2 wie bei Influenza.

 

Influenza macht ja übrigens keinen Sommerschlaf... Sucht sich ein lauschiges Plätzchen im Laubhaufen oder buddelt sich in eine Höhle ein. Es ist also ganzjährig aktiv...

 

Ende August ist noch nicht einmal pessimistisch! und schon gar nicht unverschämt. Würdest Du Dich ein wenig besser informieren, wäre August eher optimistisch

 

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Wie ich heute gehört habe im ZDF sind mit Großveranstaltungen Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen gemeint, was nicht zwingend bedeutet das alle Kinos bis 31.08. geschlossen bleiben müssen.

 

Interessant könnte auch noch die Klage der Dorint-Hotelgruppe auf Schadensersatz gegen das Land Bremen werden auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes, weil auch deren Hotels wie auch die Kinos auf behördliche Anordnung hin geschlossen wurden.

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Das erste Datum ist ja schon Geschichte. Der 19.04. Das zweite Datum (04.05.) besagt ja nicht, ab da wird alles wieder wie früher. Es besagt, dass dieser Zeitraum nötig ist um a) sich auf div. Lockerungen vorzubereiten (Schule) und b) dann zu sehen, wie es denn aussieht mit R (Reproduktionszahl). Durch Lockerungen wird die Tendenz von R SICHER nicht weiter runter gehen. Also im Bestfalle beim Stand heute bleiben. Bleibt R gleich, kann man mit den vorgenommenen Lockerungen leben (mal schaun, was passiert, wenn die Schule wieder Betrieb hat), mehr Lockerungen bei gleichbleibendem R wird sicher nur zur Vergrößerung von R führen. Das will keiner. Die Fristen sind daher recht kurz, damit wir schnell reagieren können. Das ist nicht als MHD von Sars-Cov-2 zu verstehen.

 

Und... was nutzt es, alle 2 Wochen die Menschen auf ein endlich wieder möglichen Kinobesuch zu hypen! Das führt doch nur zu mehr Frustration... Und hat ja mit dem 19.04. schon mal nicht geklappt...

 

Hm, soweit ich heute mitbekommen habe, haben die hiesigen Verwaltungsgerichte bisher alle Klageanträge abgewiesen bezüglich Corona.  Ob dann Dorint mehr Glück haben wird, wage ich ernsthaft in Zweifel zu ziehen...

 

 

Zitat

Göttingen/Lüneburg – Erfolge von Bürgern sind Mangelware: Die sieben niedersächsischen Verwaltungsgerichte von Oldenburg bis Göttingen haben bislang fast alle Eilanträge gegen die von den Behörden verfügten Einschränkungen wegen der Corona-Krise abgewiesen. Durchgängiger Tenor: Gesundheitsschutz vor Grundrechten.
 

Einzig die Inhaberin eines Lebensmittelstandes auf einem Bauernhof im Landkreis Harburg drang mit ihrem Anliegen durch – wenn auch nur indirekt. Das Verwaltungsgericht (VG) Lüneburg wies ihren Antrag mangels eines konkreten Verkaufsverbots als unzulässig ab. Jedoch stellte es klar, dass eine Direktvermarkung beim Einhalten des gebotenen Abstands durchaus zulässig sei.

 

 

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17 minutes ago, UlliTD said:

 

Hm, soweit ich heute mitbekommen habe, haben die hiesigen Verwaltungsgerichte bisher alle Klageanträge abgewiesen bezüglich Corona.  Ob dann Dorint mehr Glück haben wird, wage ich ernsthaft in Zweifel zu ziehen...

 

 

 

 

es geht bei Dorint weniger gegen die Schliessungsverfügung, sondern mehr um Schadensersatz, deswegen mal abwarten, da sind mir bislang keine Urteile bekannt und das was Dorint an Argumenten für Schadensersatz anführt ist durchaus nachvollziehbar. 

 

Wann es kinomäßig weiter geht muss man halt abwarten, ich glaub auch nicht wirklich das es Anfang Mai weiter geht, ich sehe Mitte Juni, Anfang Juli als realistischer an, wenn sichs so wies aktuell läuft weiterentwickelt, die Infektionszahlen gehen ja in die richtige Richtung.

 

Ich gehöre übrigens nicht zu den Gegnern der Maßnahmen, wie ja auch im anderen Thread ersichtlich ist.

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Da hast Du recht, @clematt1000 . Habe ich wohl nicht genau genug ausgeführt, was ich dabei dachte.

Das Betriebsrisiko liegt generell per Gesetz bei den jeweiligen Firmen, wie auch bei uns. Die Maßnahmen scheinen allesamt rechtens zu sein. Zumindest haben Eilanträge keine Chance. Da das Risiko bei den Betrieben liegt, werden meiner Meinung nach auch Klagen für Schadenersatz scheitern. Man rechne mal nach, was das in der Theorie an Schadenersatzansprüchen bedeuten würde...

Nein.

 

 

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vor 14 Stunden schrieb clematt1000:

Ich bin auf jeden Fall gespannt was dabei rauskommt, das es extreme Beträge wären wenn die Recht bekämen ist sowieso klar. Weil dann alle Betroffenen ihre Ansprüche geltend machen würden.

Was wohl der Grund dafür sein dürfte, dass keiner was bekommt.  Alles hängt davon ab, ob die verhängten Maßnahmen rechtmäßig oder rechtswidrig sind und je nach Einzelmaßnahme ist das durchaus umstritten, wobei sich abzeichnet, dass von grundsätzlicher Rechtmäßigkeit auszugehen ist.  In diesem Falle fällt der Schadensersatz unter den sog. staatshaftungsrechtlichen Aufopferungsanspruch.  Da der Bundesgesetzgeber in den 1970ern offenbar ne Flasche war und seitdem bis dato kein größeres Interesse mehr besteht, ist das ganze nicht geschriebenes Recht sondern nur Gewohnheitsrecht, d. h. die Suche nach einer Gesetzesvorschrift, die das regelt, kann man sich schenken.  Jedenfalls ist es typisch für diese ungeschriebene Anspruchsgrundlage, dass man von den Folgen rechtmäßigen staatlichen Handelns mehr als alle anderen und übermäßig stark betroffen ist, und das ist wohl eher nicht der Fall, als ja alle davon betroffen sind und innerhalb der jeweiligen Branche sogar alle gleichmäßig stark. 

Das ist auch der Grund, warum es diese Staatshilfen gibt, die aber als Beanzutragendes (oder Anzubetragendes oder Zubeantragendes) Akte "staatlicher Gnade und Milde" sind, auf die es keinen erstrangigen Rechtsanspruch gibt.

 

vor 14 Stunden schrieb Majorsmith:

Alle Länder sollten Schadenersatz an China schicken! Stattdessen wird von denen die Situation noch genutzt und weiterhin und nun noch günstiger aufgekauft.

Während wir als Bürger der Gewalt des Staates unterliegen und dieser im Wege des Gerichtsvollzuges natürlich alle gegen uns bestehenden Ansprüche auch durchsetzen kann, sind Staaten ja keiner höheren Gewalt unterworfen.  Also gibt es keinen Vollzug des ganzen?  Ha, denkste!  Irgendein Gerichtsvollzieher setzte ein Flugzeug der thailändischen Luftwaffe auf dem Münchener Flughafen fest, weil irgendein Baukonzern mal gegen das Königreich Thailand ein paar Forderungen geltend gemacht hatte...  Die Thais haben das halt bezahlt, anscheinend war das Flugzeug mehr wert.  So ähnliche Sachen sollen halt aber schonmal Kriege ausgelöst haben, hört man da so...  *hust hust* Suezkrise *hust hust*

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Von der Grundsätzlichkeit her ist das sicher richtig - aber 'Grundsätzlich angemessen' kann ja nicht die Unterschiede in der Behandlung verschiedener Betriebe im Rahmen der Ermessensspielräume egalisieren. Wenn da Ungleichheit entsteht, sehe ich schon Chancen für Klagen. Das bleibt aber halt dann in der Zuständigkeit der lokalen Ordnungsämter, denn wer örtlich kontrolliert und sanktioniert, entscheidet ja eben auch über die Kriterien. Damit meine ich natürlich nicht Kinos, die sind pauschal zu, aber z.B. die Frage, Bar/Kneipe/Restaurant/Lieferservice, essentieller Bedarf vs. anteilig essentieller Bedarf. Hier durften z.B. in einigen Nachbarkommunen Eisdielen öffnen, in anderen nicht. 

Ich glaube, viele Betreiber haben erstmal still gehalten, als zunächst von 4 Wochen die Rede war. Aber jetzt wo es in die Verlängerung geht, dürfte es da zu wesentlich mehr Klagen kommen, und etlichen räume ich da durchaus Chancen ein.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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Beachte aber, dass die eine in Xdorf örtliche zuständige Behörde nicht an die Entscheidungen der in Yhagen zuständigen Behörde gebunden sein kann.  Solange in Xdorf alle gleichbehandelt werden (und wenn es da nur eine Eisdiele geben sollte und Yhagen keine 2 Kilometer weit weg liegt), kann in Yhagen sein was will.  Die Regelung hingegen, aufgrund derer die Bürgermeistereien vertreten durch ihre Ordnungsämter und geholfen durch die Polizei des Landes vor Ort kontrollieren, kommen vom Land.  Wenn die schlecht sind, hilft es nichts, da sie dennoch durchgesetzt werden müssen, solange sie nicht nichtig sind.  Letzteres feststellen zu lassen, ist für den Bürger nicht soo einfach, weil sie das dafür notwendige Verfahren nicht selbst anstrengen dürfen.  Bei der Durchsetzung aber sind die Behörden in diesem Falle auf sich gestellt, weil es gibt ja zu solch drastischen Vorschriften keine Präzedenz, keine Kommentarliteratur und keine Rechtsprechung, an der man sich orientieren könnte.

 

Falls jetzt einer den Föderalismus und die kommunale Selbstverwaltung zum Teufel wünscht, halte ein!  Irgendwer muss das verwalten, und lieber habe ich meine Behörde vor Ort, wo "mer schwätze könne wey's uuhs passt", als (vgl. z. B. Frankreich) ich an irgendeine statthaltende Behörde des Bundes schreiben müsste, die völlig abgehobene Vorgaben aus Berlin befolgt.

Bearbeitet von FP (Änderungen anzeigen)
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Ich gehe mal davon aus - wenn ein betroffenes Gewerbe beim zuständigen Landgericht Klage einreicht, dann werden konkrete Kriterien geprüft werden, und natürlich spielt es dann auch ne Rolle, wenn in den umliegenden Kommunen offenbar andere Kriterien zum Tragen kommen. Damit sage ich nicht, dass das einfach heißt, wenn Eisdiele A öffnen darf, muss auch Eisdiele B öffnen dürfen.

Natürlich mag es da auch mal wirklich Unterschiede geben, die eine Ungleichbehandlung rechtfertigen, Zuwegung, Platz vor Ort, etc,.

Natürlich sind Klagen zum Scheitern verurteilt, die die Maßnahmen grundsätzlich in Frage stellen, das Thema ist durch, und genau dafür gibts das IfSG ja, damit sowas nicht grundsätzlich in Frage gestellt wird und es auch keine aufschiebende Wirkung geben kann. Macht ja anders keinen Sinn.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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Ich gehe ganz fest davon aus, das unsere Kinos mindestens bis 31. August geschlossen bleiben. Das wird trotz bescheidener Fördert(r)öpfchen ganz erhebliche Auswirkungen auf die Kinolandschaft haben. Insbesondere Programmkinos ohne öffentliche Förderung sehe ich vor dem sicheren Aus. Hoffnungen im Juni oder Juli zu starten halte ich für eine Illusion.

Wäre es da nicht besser Insolvenz zu beantragen und bei überstandener Kriese einen kompletten Neustart zu machen.

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Naja, je nachdem, wieviel Verständnis der Vermieter hat (oder sonstige Kostenverursacher) kann man über einen geregelten persönlichen Shutdown natürlich schonmal nachdenken. Vermieter mit ein bißchen Grips werden je nach Umständen wissen, dass es ggfs. schwer werden wird, das Objekt danach wieder zu verpachten, und ein Umbau/Umwidmung kosten ggfs. ein Vielfaches. Angesichts der auch sonstigen wirtschaftlichen Ungewissheiten stelle ich mir sowas durchaus als realistisches Szenario vor. Setzt natürlich voraus, dass man frühzeitig mit dem Verpächter darüber redet. Aber eine Insolvenz ist sowas ja im formalen Sinne dann auch nicht.

 

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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