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Corona und Kino


Jean

Empfohlene Beiträge

Bei den "weniger" oder vielleicht auch beim "gar nicht mehr".

 

So wie sich die Beschränkungen rauskristalisieren ist es sehr fraglich ob ja ein Öffnen überhaupt machbar ist. Egal ob nun im Juni oder später.


In China geht es gerade wieder los. Kinos sind wieder Geschlossen in einer Region!!! China Hier wissen wir auch noch nicht, wie es nach den weitreichenden Lockerungen aussieht... Und mit den tollen deutschen Produktionen die bei einer erwarteten Besuchergröße von 10.000 Liegen bundesweit, Weltweite Starts kann ich mir in nächster Zeit jedenfalls nicht vorstellen.

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Es ist mir unklar wie diejenigen in Hessen, die jetzt oder demnächst öffnen, ihre Besucher darauf hinweisen können dass im Kinosaal während der Vorstellung keine Maskenpflicht besteht?

Das steht in der Verordnung nicht  - es gilt daher auch im Saal während der gesamten Maskenpflicht.

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vor 2 Stunden schrieb marktgerecht:

Es ist mir unklar wie diejenigen in Hessen, die jetzt oder demnächst öffnen, ihre Besucher darauf hinweisen können dass im Kinosaal während der Vorstellung keine Maskenpflicht besteht?

Das steht in der Verordnung nicht  - es gilt daher auch im Saal während der gesamten Maskenpflicht.

Mach dir ein Sheet mit Powerpoint und daraus ein DCP Standbild fürs Vorprogramm, ist doch klar

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vor 2 Stunden schrieb marktgerecht:

Es ist mir unklar wie diejenigen in Hessen, die jetzt oder demnächst öffnen, ihre Besucher darauf hinweisen können dass im Kinosaal während der Vorstellung keine Maskenpflicht besteht?

Das steht in der Verordnung nicht  - es gilt daher auch im Saal während der gesamten Maskenpflicht.

 

Das ist jetzt nicht dein ernst?
Hinweise im Aushang - Newsletter - DCP beim Einlass - auf der Webseite - auf Facebook - mit Worten kommunizieren. Da gibt es doch unendlich viele Möglichkeiten. Manchmal wird echt aus einer Mücke einen Elefanten gemacht.

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Ich verstehe Marktgerecht so, dass er sich fragt, woher "das Recht" aus der Verordnung kommt, dass im Saal KEINE Maskenpflicht herrscht (wie es die Kinos nämlich annehmen) – und nicht, wie man die Besucher darauf hinweisen kann, dass diese ihre Maske im Saal abnehmen dürften. 

 

Oder stehe ich hier komplett auf dem Schlauch?

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Gerade eben schrieb marktgerecht:

Es steht dort nirgends dass diese im Saal abgenommen werden darf.

 

Das wird sicherlich auch für die anderen Bundesländer so gelten. Kann mir nicht vorstellen, dass ich im Supermarkt ne Maske tragen muss aber im Kino nicht.

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- Bei einigen Konzepten habe ich gesehen, dass nur 2 freie Plätze zwischen den Gruppen angedacht sind. Sind das dann Kinos mit Loungesesseln von mindestens 0,75m Breite? 

- Und das wird doch hinfällig, sobald man zur Toilette können muss, ohne an Sitzenden vorbei zu müssen, oder? 

- Was ich an dem Konzept, nur jede 2. Reihe zu besetzen nicht verstehe: wenn man die Besucher in jede Reihe, aber versetzt platziert, ist der Abstand beim kurzen Vorbeigehen immer noch größer als bei jeder Begegnung im Supermarkt während des krassen Lockdowns - und anfangs hat dort fast niemand eine Maske getragen.

- Sobald man im Restaurant mit Abstand zu anderen Gruppen ohne Maske essen darf, sollte doch auch Verzehr im Kinosaal möglich sein, oder? Beim Verkauf an der Theke würde der Mitarbeiter sich zwischen jedem Kunden die Hände desinfizieren. Müsste doch möglich sein, wenn auch beim Autokino Concessionstände mit Verkauf an ausgestiegene Besucher während des Films aus nem Container erlaubt sind. 

 

Hat da jmd zu einer dieser Fragen schon konkrete Antworten von Behörden? 

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vor 8 Minuten schrieb marktgerecht:

Ja, daher ist mir unklar weshalb manche Kinos das Abnehmen während der Vorstellung ausdrücklich gestatten.

 

Ich sehe keine Maskenpflicht für den Kinosaal in der hessischen Verordnung:

 

---

(5) Die Empfehlungen des Robert Koch­ Instituts zur Hygiene sind bei jeglichen Zu­ sammentreffen zu beachten. In Situationen, in denen Maßnahmen der physischen Dis­ tanzierung nur schwer eingehalten werden können, wird das Tragen einer Mund­Nasen­ Bedeckung dringend empfohlen.

(6) In den Fahrzeugen des öffentlichen Personennah­ und fernverkehrs sowie des Gelegenheitsverkehrs nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Au­ gust 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geän­ dert durch Gesetz vom 3. März 2020 (BGBl. I S. 433), ist eine Mund­Nasen­Bedeckung zu tragen. Mund­Nasen­Bedeckung im Sin­ ne des Satz 1 ist jede Bedeckung vor Mund und Nase, die aufgrund ihrer Beschaffenheit unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln oder Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verrin­ gern. Satz 1 gilt nicht für Kinder unter 6 Jah­ ren oder Personen, die aufgrund einer ge­ sundheitlichen Beeinträchtigung oder Behin­ derung keine Mund­Nasen­Bedeckung tra­ gen können. Das Tragen einer Mund­Nasen­ Bedeckung ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Personennah­ verkehrs entbehrlich, soweit anderweitige Schutzmaßnahmen, insbesondere Trennvor­ richtungen, getroffen werden.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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vor 16 Minuten schrieb marktgerecht:

Es herrscht nach der hessischen Verordnung während der gesamten Vorstellung Maskenpflicht, ganz genau.

Es steht dort nirgends dass diese im Saal abgenommen werden darf.

Betrifft auch Theater, Oper usw.

 

 

Und gleichzeitig finden Landtagssitzungen statt, bei denen die Teilnehmer auch ohne Maske an Plätzen mit Abstand sitzen dürfen. Stundenlang. Gestern im Saarland. 

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Ich lese auch keine Maskenpflicht aus der Verordnung raus! Es steht explizit drin, was beachtet werden MUSS und eine Maskenpflicht ist explizit nicht aufgeführt. 

 

a) ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes, eingehalten wird, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind,

b) keine Gegenstände zwischen Personen, die nicht einem gemeinsamen Hausstand angehören, entgegengenommen und anschließend weitergereicht werden,

c) geeignete Hygienekonzepte entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch­Instituts zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen getroffen und umgesetzt werden und

d) Aushänge zu den erforderlichen Abstands­ und Hygienemaßnahmen gut sichtbar angebracht sind,

4. Zusammenkünfte und Veranstaltungen sowie Kulturangebote, wie Theater, Opern, Konzerte, Kinos und ähnliches, wenn a) die Voraussetzungen nach Nr. 3 Buchst. a bis d erfüllt sind und zu jeder Zeit eingehalten werden können sowie b) die Teilnehmerzahl 100 nicht übersteigt oder die zuständige Behörde ausnahmsweise eine höhere Teilnehmerzahl bei Gewährleistung der kontinuierlichen Überwachung der Einhaltung der Voraussetzungen gestattet, c) maximal eine Person je angefangener für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche von 5 Quadratmetern, sofern Sitzplätze eingenommen werden, im Übrigen von 10 Quadratmetern, in die betreffende Räumlichkeit eingelassen wird und d) eine Teilnehmerliste, die Name, Anschrift und Telefonnummer enthält, zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

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Es wäre wenig konsequent, Restaurants überhaupt zu öffnen, wenn man weiterhin pauschal auf Maskenpflicht bestehen würde. Bisher lese ich auch aus den Vorschriften für Gastronomie heraus, dass in Verkehrsbereichen Masken zu tragen sind - also beim Einlass, auf dem Weg zum Tisch, zur Toilette, also immer dann, wenn eine Wahrscheinlichkeit besteht, dass man anderen Menschen begegnet. So macht das meiner Ansicht nach auch in Kinos Sinn.

 

Die Ergänzung dazu im Saal, die man z.B. im ÖPNV eben nicht einhalten kann, ist der Mindestabstand.

 

Ich habe das bei uns mal ausgemessen, historische Bestuhlung, da bedeuten zwei Plätze seitlich frei exakt 1.50m Kopfabstand, und Auslassung einer Sitzreihe ebenfalls.

 

- Carsten

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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Es rührt sich was in Bayern...aber wieviel?

 

https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_87857740/corona-krise-spahn-virus-bekaempft-man-nicht-durch-leugnung-.html

 

---

Bayern setzt bei Kultur-Öffnung auf Vorsicht 

Nach langen coronabedingten Schließungen will Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) auch bei der Wiedereröffnung von Kultureinrichtungen sehr vorsichtig vorgehen, setzt aber auf einen langsamen Neustart ab Pfingsten. Das Gros werde nach Einschätzung der Kulturminister aber eher erst ab den Sommerferien oder danach beziehungsweise im Herbst folgen.

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vor 29 Minuten schrieb carstenk:

Es wäre wenig konsequent, Restaurants überhaupt zu öffnen, wenn man weiterhin pauschal auf Maskenpflicht bestehen würde. Bisher lese ich auch aus den Vorschriften für Gastronomie heraus, dass in Verkehrsbereichen Masken zu tragen sind - also beim Einlass, auf dem Weg zum Tisch, zur Toilette, also immer dann, wenn eine Wahrscheinlichkeit besteht, dass man anderen Menschen begegnet. So macht das meiner Ansicht nach auch in Kinos Sinn.

 

Ich denke da ist noch viel zu klären. Ich habe einen Bericht im TV gesehen, da darf im Restaurant erst zum essen - nachdem der Kellner serviert hat - der Mundschutz abgenommen werden. Ansonsten auch am Tisch vor dem Mund. Da sagt und schreibt doch jeder etwas anderes.

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NRW ist da wieder mal liberaler. Die schreiben Mundschutz dauerhaft nur dem Personal mit Gäste- und Speisenkontakt vor, und den Gästen eben nur abseits der Tische bzw. Sitzplätze. Sobald man sitzt, ist buchstäblich 'alles offen'.

NRW hat auch eine relativ präzise definierte Liste von Örtlichkeiten und Umständen, wo das Tragen einer Maske Pflicht ist. Bisher sind Kinos freilich noch nicht Bestandteil der aktuellen Verordnung. 

 

Man wird sehen. Momentan kann ich in Hessen auch kein pauschales Verbot von Concession erkennen. Kritisch dürften ohnehin nur Popcorn und Nachos sein, da finden sich aber Lösungen.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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vor einer Stunde schrieb carstenk:

Man wird sehen. Momentan kann ich in Hessen auch kein pauschales Verbot von Concession erkennen. Kritisch dürften ohnehin nur Popcorn und Nachos sein, da finden sich aber Lösungen.

 

Warum sollte dies Kritisch sein? Weil "lose" Ware? Was ist mit Pommesbuden ect.? Heute in unserem Supermarkt vor Ort gesehen - zwei Verkäufer nebeneinander beim Bedienen und beide keinen Mundschutz. Und das war an einem Imbiss / Metzgerei. 

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