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Corona und Kino


Jean

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Es gibt den bay. Spruch...."Scheiss da nix, dann feid da nix"...Ich kann vieles nicht mehr ernst nehmen, tut mir leid. Bei uns wird Seilbahn gefahren bis zum Anschlag, Schiffchen gefahren  und Bus zu speziellen Ausflugszielen mit zusätzlichen Aufzugsfahrten (volle Auslastung)... alles unter dem denkmäntelchen ÖPNV. Kein Abstand, keine Registrierung. Auch die Innengastronomie ist wieder gestattet, da sitzen sich die Leute gegenüber und Essen und Trinken.

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vor 1 Stunde schrieb carstenk:

 

Als unmittelbar Betroffener würde ich mal bei den zuständigen Stellen anrufen.


Nee, auf keinen Fall, nur keine Aufmerksamkeit erregen! 
 

Einfach süßwaren verkaufen und sich halbwegs an der innengastro orientieren. 
 

Sie müssen dir beweisen, wieso es im Kino anders und gefährlicher ist, als im Innenraum einer Gastronomie, das wird ihnen mit den ganzen Studien die mittlerweile schon abgeschlossen  sind nie gelingen. 
 

Das andere ist, es ist viel zu wenig Personal vorhanden um alles zu kontrollieren. Punkt 😁

Bearbeitet von ChrisL (Änderungen anzeigen)
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Nee, das müssen sie nicht beweisen, es reicht vollkommen der Verweis auf die Bußgeldregelungen in der Coronaschutzverordnung. Was den Personalmangel angeht, da würde ich mich nicht drauf verlassen, es gibt viel weniger Kinos als Kneipen, und da ist schnell mal jemand vorbei geschickt. Muss man sich vorstellen, dass unter Inzidenz 35 auch die Brauhäuser fast ohne Auflagen 3stellige Gästezahlen bewirten dürfen? Vielleicht klagt da ja doch mal einer der Big Boys aus der Branche. Das ist ne eindeutige Ungleichbehandlung.

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Ich will jetzt hier sicher keine Grundsatzdiskussion zu Rechten und Pflichten anfangen, aber du kannst gegen jeden Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Die Maßnahmen für die Beschneidung deiner Freiheiten müssen immer im Verhältnis zum Nutzen stehen, das kann immer nur ein Gericht entscheiden. Dazu kommt noch die Ungleichbehandlung des Kinobetreibers ggü z.B. der Innengastro, all das muss vor Gericht erstmal bewiesen werden. Viele haben einfach viel zu viel Angst vor dem Gesetz und den Behören, was ich auch verstehen kann, die schießen einfach mal und viele Betreiber zahlen aus Angst. Vor Gericht hat aber so einiges keinen Bestand und wird eingestellt.

 

Hat zwar jetzt nichts mit Corona zu tun, aber wir mussten leider auch schon 2x gegenüber dem Gesundheitsamt rechtlich vorgehen, weil die bei uns einfach nicht ganz dicht sind. In beiden Fällen hat das Gericht die Klage nicht zugelassen, weil sie bei einem Verfahren keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.

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vor 34 Minuten schrieb carstenk:

Nee, das müssen sie nicht beweisen, es reicht vollkommen der Verweis auf die Bußgeldregelungen in der Coronaschutzverordnung. Was den Personalmangel angeht, da würde ich mich nicht drauf verlassen, es gibt viel weniger Kinos als Kneipen, und da ist schnell mal jemand vorbei geschickt. Muss man sich vorstellen, dass unter Inzidenz 35 auch die Brauhäuser fast ohne Auflagen 3stellige Gästezahlen bewirten dürfen? Vielleicht klagt da ja doch mal einer der Big Boys aus der Branche. Das ist ne eindeutige Ungleichbehandlung.

Es gibt keine 35er Regel mehr in Bayern. Nur noch unter 50 und über 50 - 100 und noch 165 für Schulen. Die 3 G Regel ist somit Geschichte, eigentlich müsste es heissen...Maske bis zum Platz und beim Verzehr darf diese abgenommen werden, wie letztes Jahr auch.

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Vielleicht habe ich was übersehen, aber so schlimm finde ichs in Bayern grade nicht.

 

2046738571_Bildschirmfoto2021-06-08um22_30_23.thumb.png.a08dc94b11005497f078faa35ab07d15.png

 

Ja, die 1.5m nerven vermutlich viele Betreiber. Ich dagegen wünschte mir sowas für NRW als Ausgleich für die vielen anderen Auflagen. 

 

Wenn man es streng wörtlich nimmt, scheinen da tatsächlich keine Leute aus Haushalten etc. zusammen sitzen zu dürfen, das wäre aber doch total absurd? Ich glaube nicht, dass das so gemeint ist.

 

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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Die Kollegen von der Filmpalette in Köln öffnen übermorgen (wie es aussieht als einziges Kino in Köln). Die haben einen 68 und einen 44 Plätze Saal. Da kann man sich ausrechnen, was übrig bleibt. Die haben auch den aktuellen Stand der NRW Verordnung in ihrem Hygienekonzept zusammengefasst. Katastrophal. Oben drüber steht: 

 

'Um Ihnen den Kinobesuch derzeit so sicher und angenehm wie möglich zu machen,'

 

Sicher ja. Angenehm?

 

http://www.filmpalette-koeln.de/das-kino.html

 

 

Bei aller Kritik an den Auflagen - vor einem Jahr hatten wir im Sommer z.B. hier bei uns durchgängig Inzidenzen von unter 5!! Erst im August ging das langsam hoch auf obere 1 stellige Werte, und dann Mitte-Ende September 2stellig. Mitte Oktober vor dem erneuten Lockdown hatten wir dann auch Maskenpflicht am Platz bei Inzidenzen zwischen 50 und 100. Es bleibt freilich die Ungleichbehandlung mit der Gastronomie.

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vor 12 Stunden schrieb carstenk:

Vielleicht habe ich was übersehen, aber so schlimm finde ichs in Bayern grade nicht.

 

Das ist die Infektionsschutzverordnung.

Es gibt auch noch das Rahmenkonzept für Kinos.

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-310/

 

 

vor 12 Stunden schrieb carstenk:

Ja, die 1.5m nerven vermutlich viele Betreiber. Ich dagegen wünschte mir sowas für NRW als Ausgleich für die vielen anderen Auflagen. 

 

Welche Auflagen in NRW sind denn strenger als in Bayern? (Nicht für einen Auflagen-Schwanzvergleich, aber wir müssen uns ja positionieren, um ggf. Argumente für sinnvollere Regelungen zu haben.)

 

Die 1,5 m bei gleichzeitiger Maskenpflicht sind aber tatsächlich der Knackpunkt. In großen Sälen ist das egal, aber in kleinen Sälen macht es halt einen sinnvollen Betrieb schwierig.

 

vor 12 Stunden schrieb carstenk:

Wenn man es streng wörtlich nimmt, scheinen da tatsächlich keine Leute aus Haushalten etc. zusammen sitzen zu dürfen, das wäre aber doch total absurd? Ich glaube nicht, dass das so gemeint ist.

 

Das ist ganz klar nicht gemeint - es wird ja detailliert aufgezählt, welche Gruppen untereinander keinen Abstand halten müssen.

 

Zitat

Bei aller Kritik an den Auflagen - vor einem Jahr hatten wir im Sommer z.B. hier bei uns durchgängig Inzidenzen von unter 5!! Erst im August ging das langsam hoch auf obere 1 stellige Werte, und dann Mitte-Ende September 2stellig. Mitte Oktober vor dem erneuten Lockdown hatten wir dann auch Maskenpflicht am Platz bei Inzidenzen zwischen 50 und 100. Es bleibt freilich die Ungleichbehandlung mit der Gastronomie.

 

Richtig - das kann alles noch böse enden. Aber eine sichere Strategie (in Form einer Absenkung der Inzidenzen auf einstellige Werte) wollte offenbar niemand. Also wird gelockert - und da darfs halt nicht sein, dass allerorten alles erlaubt oder geduldet ist und gerade in den öffentlichen Orten, die das geringste Infektions-Potential haben (meinetwegen zusammen mit den Museen) strengste Vorschriften gelten.

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Am 7.6.2021 um 18:56 schrieb macplanet:

 

Wie kommst Du auf diese Lesart? Da steht doch nur, dass es keine fixe maximale Personenzahl gibt sondern Du halt so viele Leute reinlassen darfst, dass Du zwischen den Gruppen immer den Abstand sicherstellen kannst.

Das ist der springende Punkt: von "Gruppen" steht da ausdrücklich NICHTS mehr. (Im Vergleich zur Verordnung nach der wir im Herbst gearbeitet haben ... 7.BayIfSMV vom 1. Oktober - §5 (3) 1: "Der Veranstalter hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass zwischen allen Teilnehmern, die nicht zu dem in § 2 Abs. 1 bezeichneten Personenkreis gehören, grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann")

Dies kling jetzt aktuell eher analog "Kunden pro Quadratmeter", was man aufgrund der Vergleichbarkeit mit Einzelhandel wohl auch nicht wollte.  Daher "Besucher pro vorhandenen, qualifizierten Sitzplätzen".

Und theoretisch gehe ich erst einmal davon aus, dass wenn man nun etwas ausdrücklich anders schreibt, auch was anderes gemeint ist.

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vor 9 Minuten schrieb RobertS:

Das ist der springende Punkt: von "Gruppen" steht da ausdrücklich NICHTS mehr. (Im Vergleich zur Verordnung nach der wir im Herbst gearbeitet haben ... 7.BayIfSMV vom 1. Oktober - §5 (3) 1: "Der Veranstalter hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass zwischen allen Teilnehmern, die nicht zu dem in § 2 Abs. 1 bezeichneten Personenkreis gehören, grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann")

Dies kling jetzt aktuell eher analog "Kunden pro Quadratmeter", was man aufgrund der Vergleichbarkeit mit Einzelhandel wohl auch nicht wollte.  Daher "Besucher pro vorhandenen, qualifizierten Sitzplätzen".

Und theoretisch gehe ich erst einmal davon aus, dass wenn man nun etwas ausdrücklich anders schreibt, auch was anderes gemeint ist.

 

Aber das steht doch im Detail im Rahmenkonzept für Kinos, auf das in dieser Verordnung verwiesen wird? Die Verordnung verweist ja an vielen Stellen auf die individuellen Rahmenkonzept und regelt nicht alles selbst.

Man hätte das klarer formulieren können (das trifft auf viele Sätze dieser Verordnungen zu) - aber gemeint ist es offenkundig so.

 

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-310/

 

Zur technischen Qualität dieser Verordnung muss man sich ja nur das schöne Easteregg in §28a anschauen ...

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Eben wurden neue geplante Öffnungsschritte für Rheinland-Pfalz bekannt gegeben: Die nächste Corona-Bekämpfungsverordnung wird derzeit erarbeitet und soll zum 18. Juni – zwei Tage früher als geplant – in Kraft treten. Dann sind zunächst folgende Öffnungsschritte vorgesehen:
Öffnung des Innenbereichs von Freizeiteinrichtungen (z.B. Indoorminigolf, Indoorspielplätze) mit Test und Personenbeschränkung.
Private Veranstaltungen bei einer Inzidenz unter 100: Diese sind innen und außen auch in gemieteten Räumen mit max. 25 Personen möglich, bei privaten Veranstaltungen im Innenbereich besteht Testpflicht, Geimpfte und Genesene werden nicht einberechnet.
Private Veranstaltungen bei einer Inzidenz unter 50: Diese sind ausschließlich im Freien mit bis zu 50 Personen möglich. Geimpfte und Genesene werden nicht einberechnet.
Ausübung von Sport/Kultur bei einer Inzidenz unter 100: 30 teilnehmende Personen sind im Freien gestattet.
Ausübung von Sport/Kultur bei einer Inzidenz unter 50: Außen sind 50 teilnehmende Personen ohne Test gestattet. Im Innenbereich gilt dies für 20 Personen mit Test, für Kinder bis einschließlich 14 Jahre entfällt drinnen die Testpflicht.
Veranstaltungen im Kultur/Sportbereich bei einer Inzidenz unter 100: Veranstaltungen können mit 250 Zuschauern außen ohne Test stattfinden.
Veranstaltungen im Kultur/Sportbereich bei einer Inzidenz unter 50: Im Innenbereich sind 250 Gäste mit Test zugelassen, für den Außenbereich gilt: 500 Zuschauer können eine entsprechende Veranstaltung besuchen.
Zuschauer im Amateursport sind in selber Anzahl wie im Profisport wieder zugelassen.
Auftrittsbetrieb mit Zuschauern in der Laienkultur ist in selber Anzahl wie in öffentlichen und gewerblichen Kultureinrichtungen wieder möglich.
Hallen- und Spaßbäder sowie Thermen öffnen mit vorzuhaltendem Hygienekonzept, Test und 50 Prozent Kapazitätsbegrenzung.
Öffnung aller Campingplätze und deren Gemeinschaftseinrichtungen wird wieder gestattet. Bei gastronomischen Angeboten, Sport oder Wellness gelten die entsprechenden Regelungen.
Kantinen können für Betriebsangehörige ohne Test öffnen.
Jugendfreizeiten sind mit Übernachtung möglich.
In einem weiteren Schritt sind zusätzliche Lockerungen ab Freitag, 2. Juli, geplant:
Weitere Lockerung der Kontaktbeschränkung auf max. zehn Personen aus verschiedenen Hausständen.
Privatveranstaltungen (Hochzeiten, Geburtstage, etc.) bei einer Inzidenz unter 100: Private Veranstaltungen Innen und Außen in gemieteten Räumen sind mit 75 Personen wieder möglich. Im Innenbereich gilt die Testpflicht. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
Privatveranstaltungen bei einer Inzidenz unter 50: Außen können bis zu 100 Personen zusammen feiern. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
Fachmessen, Spezialmärkte, Flohmärkte (auch mit Kirmeselementen) sind unter Auflagen wieder möglich.
Kultur- und Sportveranstaltungen können innen wieder mit 350 Zuschauerinnen und Zuschauern stattfinden. Es gilt die Testpflicht. Für den Außenbereich sind weiterhin bis zu 500 Gäste zugelassen.
Busreisen und Schiffsreisen sind mit Maske, Test und maximal 50 Prozent Belegung wieder möglich.
Die Personenbegrenzung (z.B. Einzelhandel) wird gelockert: es gilt nunmehr überall eine Person je 10 qm, die strengere Regelung bei Flächen ab 801 qm entfällt.
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vor 21 Minuten schrieb sir.tommes:

Private Veranstaltungen bei einer Inzidenz unter 100: Diese sind innen und außen auch in gemieteten Räumen mit max. 25 Personen möglich, bei privaten Veranstaltungen im Innenbereich besteht Testpflicht, Geimpfte und Genesene werden nicht einberechnet.

 

Private Veranstaltungen bei einer Inzidenz unter 50: Diese sind ausschließlich im Freien mit bis zu 50 Personen möglich. Geimpfte und Genesene werden nicht einberechnet.

 

 

Bist Du sicher, daß das richtig ist?

 

 

Viele Grüße

 

Salvatore

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vor 5 Stunden schrieb RobertS:

Danke - genau das ( Bayer. Rahmenkonzept für Kinos vom 6. Mai) hab ich ja auch schon gesucht.

Das ist irgendwie hinfällig, da diese Woche ein neues Rahmenkonzept kommt. Heute bei der Video Mitgliederkonferenz des HDF wurde uns gesagt, das der Kinobetrieb an die seit Montag geltenden Regeln für die Innengastronomie angeglichen worden sind, die seit Montag zählen. Die Verordnung muß natürlich erst wieder aufgesetzt werden. Das bedeutet Verzehr am Platz und das natürlich ohne Maske, bei einer Inzidenz von unter 50. In Bayern gibt es nur noch u 50, oder 50 -100, oder darüber und für Schulen 165.

Die haben extra beim Ministerium für Digitales nachgefragt.

 

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vor 25 Minuten schrieb kastlmeier:

Das ist irgendwie hinfällig, da diese Woche ein neues Rahmenkonzept kommt. Heute bei der Video Mitgliederkonferenz des HDF wurde uns gesagt, das der Kinobetrieb an die seit Montag geltenden Regeln für die Innengastronomie angeglichen worden sind, die seit Montag zählen. Die Verordnung muß natürlich erst wieder aufgesetzt werden. Das bedeutet Verzehr am Platz und das natürlich ohne Maske, bei einer Inzidenz von unter 50. In Bayern gibt es nur noch u 50, oder 50 -100, oder darüber und für Schulen 165.

Die haben extra beim Ministerium für Digitales nachgefragt.

 

 

Einheitlich, oder Länderbezogen?

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vor 13 Minuten schrieb sir.tommes:

 

Einheitlich, oder Länderbezogen?

Nein, leider jetzt nur für Bayern. Das hat mich auch gewundert, da der Söder sonst immer soooo vorsichtig mit allem war. Die freien Wähler haben jetzt aber auch Druck gemacht und die Fussball EM mit bis zu 15 tsd. Besuchern im Stadion ist sonst auch nicht mehr so leicht verständlich, wenn Kultur noch weiter eingeschränkt wird. Ich kann auch nicht das Kino gegenüber der Innengastronomie benachteiligen.

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Das Rahmenkonzept beißt sich mit der 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, besonders beim Verzehr und bei der Gruppengröße. Die neue Fassung hätten wir deshalb schon am Montag gebraucht.

 

Habe vor einiger Zeit mal im Digitalministerium angerufen, dort wurde mir auch gesagt, dass Verzehr im Innenbereich und am Platz an die Öffnung der Innengastro gekoppelt wird, so steht es ja auch in der ISMV.

 

Außerdem wurden für Juli weitere Erleichterungen in Aussicht gestellt. (bitte Schachbrettmuster!)

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vor 8 Minuten schrieb carstenk:

https://www.heise.de/tp/features/Fruehling-fuer-Kinofans-falls-getestet-geimpft-oder-genesen-6064090.html

 

110 von 300 möglichen Plätzen bei freiem Eintritt, in Berlin. Da darf sich jeder sein Teil denken...

 

Über Berlin wurden heute ganz schlimme Auflagen zu Kulturveranstaltungen im Innenbereich kommuniziert, vor allem bei Kinos. Die sollen alle über spezielle Lüftungsanlagen mit Filtern verfügen.

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Für Bayern wurde gerade ein neues "Rahmenkonzept Kino" veröffentlicht.

Damit fällt die Maskenpflicht am Platz weg, "soweit und solange es für den Verzehr von Speisen und Getränken erforderlich ist.", sowie generell für Open Air-Veranstaltungen.

 

Weitere Änderungen:

  • Es gibt eine Obergrenze von 1.000 Personen (wobei nicht klar ist, ob das pro Saal oder pro Gebäude ist - ggf. ist das nur für Open Airs gedacht?)
  • Einige Änderungen im Detail zu Tests/Impf-/Genesenenstatus - z.B. wird der "Schulpass" erwähnt, den Schüler/innen bei der Testung in der Schule erhalten, es gibt genauere Vorbaben, wie ein Testergebnis auszusehen hat.
  • Genesene, deren Infektion mehr als 6 Monate zurückliegt, benötigen nur eine Impfdosis um als geimpft zu gelten.

 

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-402/

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