Zum Inhalt springen

Corona und Kino


Jean

Empfohlene Beiträge

Das ist eine freiwillige Entscheidung des Cinedoms mit den freien Plätzen. Wenn sie nur die 3Gs reinlassen, könnten sie aktuell alle Plätze besetzen.

Ich denke, sie haben sich für die 3Gs entschieden, damit am Platz die Maske nicht getragen werden muss. Was aber Pflicht wäre, wenn sie die Leute ungetestet reinziehen.

In NRW gilt aktuell: 3Gs = ohne Abstand, ohne Maske. Ungetestet = mit Schachbrett, mit Maske (außer Verzehr)

 

Im Kölner Residenz gelten die gleichen Regeln für den Zutritt. Dafür wird dann aber das Kino auch vollbesetzt.

Bearbeitet von KarlOtto (Änderungen anzeigen)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb KarlOtto:

Das ist eine freiwillige Entscheidung des Cinedoms mit den freien Plätzen. Wenn sie nur die 3Gs reinlassen, könnten sie aktuell alle Plätze besetzen.

Ich denke, sie haben sich für die 3Gs entschieden, damit am Platz die Maske nicht getragen werden muss. Was aber Pflicht wäre, wenn sie die Leute ungetestet reinziehen.

In NRW gilt aktuell: 3Gs = ohne Abstand, ohne Maske. Ungetestet = mit Schachbrett, mit Maske (außer Verzehr)

 

Im Kölner Residenz gelten die gleichen Regeln für den Zutritt. Dafür wird dann aber das Kino auch vollbesetzt.

Das ist ein Problem, wenn man nur noch für das Kino zum Testen muss. Wer macht das denn, vor allem werden dann die Teststationen immer weniger. In Bayern benötigt man unter Inzidenz 50 gar keinen Test mehr für irgendwas. Diese 3 G Regel und dafür keinen Abstand etc. gibt es bei uns nicht. Dann gäbe es dafür auch keine Kulrutförderung da bei 3G keine Einschränkungen gelten, also Kapazitätsmäßig.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Welche sollen das sein? In NRW gelten die Regeln für alle Kinos gleichermaßen. Nur können die Betreiber eben in einem gewissen Umfang abwägen, welche Auflagen sie berücksichtigen. In den UCIs in NRW z.B. verzichtet man auf den GGG-Nachweis, dafür gilt Maskenpflicht auch am Platz.

 

https://www.uci-kinowelt.de/mediafiles/files/gemeinsam_sicher_bleiben2806.pdf

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nö, es gilt dort Maskenpflicht auch am Platz. Eben weil kein GGG-Nachweis gefordert wird.

 

Man kann die Auflagen natürlich sehr unterschiedlich darstellen. Manche erwähnen eine nicht bestehende Testpflicht garnicht, andere legen Wert auf die Feststellung, dass keine Testpflicht besteht. Viele nehmen die Erlaubnis, die Maske am Platz zum Essen und Trinken ablegen zu dürfen auch als Freibrief, sie dann garnicht mehr aufsetzen zu müssen. Hängt auch vom jeweiligen Publikum ab. Schüler z.B. werden typisch zweimal die Woche in den Schulen getestet und für die ist ein 48h GGG-Nachweis im Kino kein besonderer Aufwand mehr, sofern die Schulen ihn schriftlich bestätigen. Wenn die Ferien beginnen, ist damit aber Essig.

 

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das sehen die Menschen offenbar sehr unterschiedlich. Wer genesen oder vollständig geimpft ist,  warum sollte so jemand ein Problem damit haben das nachzuweisen? Der findet es zweifellos eher besser, nicht mit Maske im Saal sitzen zu müssen.

 

Wer weder noch ist, wird dagegen erstmal eher von der Testnachweispflicht genervt sein.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Yorck-Kinos befinden sich, das weisst Du sicher, in Berlin, nicht in NRW. Und das heisst eben auch GGG-Nachweispflicht.

 

https://www.berlin.de/corona/massnahmen/veranstaltungen-und-kultur/

 

'(3) Besucherinnen und Besuchern von in den Absätzen 1 und 2 genannten Einrichtungen und Stätten müssen eine FFP2-Maske tragen. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske besteht nicht, soweit sich Besucherinnen und Besucher an dem ihnen zugewiesenen festen Platz aufhalten und in geschlossenen Räumen eine ausreichende maschinelle Belüftung sichergestellt ist.'

 

Das mit der maschinellen Belüftung ist dagegen für etliche Kiez-Kinos schon wieder ein Problem.

 

Im Übrigen: https://yorck.de/corona

 

 

 

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Stunden schrieb carstenk:

Die Yorck-Kinos befinden sich, das weisst Du sicher, in Berlin, nicht in NRW. Und das heisst eben auch GGG-Nachweispflicht.

 

 

 

Hab ich irgendwas  von NRW geschrieben? ich weiss das die Yorck-Kinos in Berlin sind, schöne Grüße aus Neukölln

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So sie Kinoeröffnung ist heute die Topmeldung in den Nachrichten bei EinsLive. Außerdem wird es auch in der Sendung thematisiert. Und der VVK für Fast & Furious 9 ist heute ebenfalls Thema dort. Jetzt sollte es jeder mitbekommen haben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 46 Minuten schrieb KarlOtto:

So sie Kinoeröffnung ist heute die Topmeldung in den Nachrichten bei EinsLive. Außerdem wird es auch in der Sendung thematisiert. Und der VVK für Fast & Furious 9 ist heute ebenfalls Thema dort. Jetzt sollte es jeder mitbekommen haben.

 

Bei WDR 2 ebenfalls!! Das Wetter spielt auch mit. Die EM ist noch langweiliger als vorher 😉

Beste Voraussetzungen!! 

 

Allen Kinomachern unter Euch (die heute öffnen) wünsche ich alles Gute!! 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Von mir auch allen viel Erfolg bei der Wiedereröffnung 💪

 

 

In Rheinland-Pfalz ist heute die 24. Corona Verordnung veröffentlich worden. Leider gilt weiterhin mindestens Schachbrettmuster. Ein Sitz rechts und links, sowie davor und dahinter müssen frei bleiben. Für kleine Säle wie bei mir maixmale Auslastung von 25%.

Ob Testpflicht oder Maskenpflicht kann sich der Betreiber aussuchen. Dahingehend entgegekommen.

 

Perspektivplan weiterhin nur bis morgen gültig, darüber hinaus keine Aussicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Minuten schrieb Jean:

Ob Testpflicht oder Maskenpflicht kann sich der Betreiber aussuchen.

 

Das ist in NRW auch so. Hat sich jemand mal Gedanken über Gründe gemacht, das eine oder das andere zu wählen? Ich habe schon überlegt, eine Publikumsbefragung durchzuführen.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hoppla, da passieren ja lustige Sachen gerade - in Köln wirbt der Cinedom seit heute damit, kein GGG Nachweis, keine Maskenpflicht am Platz, und Schachbrettmuster. Und der Stadtanzeiger kommentiert das so:

 

 

973942160_Bildschirmfoto2021-07-01um13_43_18.thumb.png.361971adfebec082af0eac8411d847ae.png

 

 

Sagt aber nichts zur Maskenpflicht. Es gilt in NRW aber weiter die Verordnung von letzter Woche bzw. vom 29.6., die diesbezüglich keine Lockerungen in dieser Kombination enthält. Entweder ist das ein Missverständnis, oder das Kölner Gesundheitsamt hat selbst Probleme, die verschiedenen Optionen und Bedingungen der Verordnung korrekt zu kombinieren.

Und Schachbrettmuster ist eigentlich auch kein Mindestabstand, wenn man im Sinne der Verordnung andere Anforderungen wie Maske oder GGG Nachweis weglässt.

Wenn's dabei bleibt, schön für Köln. Noch schöner, wenn das für ganz NRW gelten würde.

 

Aktuell haben etliche große Kinos im Raum Köln ihre Hygieneauflagen von der Webseite runter genommen - vermutlich um sie zu überarbeiten.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.