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Corona und Kino


Jean

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vor 24 Minuten schrieb carstenk:

Das kann doch nicht so lange dauern, bis Kinoheld diese Daten rausgeben kann, oder ist die komplette Kinoheld-Mannschaft in Urlaub? Wenn die diese Datenerfassung anbieten, müssen die doch auch zu einer zeitnahen Herausgabe in der Lage sein, das nützt für die Nachverfolgung doch nix, wenn das erst nach einer Woche geschieht?

Wer weiß wann und ob das Gesundheitsamt angefragt hat 😉

Wir hatten diesbezüglich bei Kinoheld angefragt wie wir uns im Fall der fälle - was wir alle nicht hoffen wollen - verhalten sollen. Da das ganze Datenbank orientiert ist sollte es eigentlich ziemlich Zeitnah funktionieren.

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vor 2 Stunden schrieb carstenk:

Das kann doch nicht so lange dauern, bis Kinoheld diese Daten rausgeben kann, oder ist die komplette Kinoheld-Mannschaft in Urlaub? Wenn die diese Datenerfassung anbieten, müssen die doch auch zu einer zeitnahen Herausgabe in der Lage sein, das nützt für die Nachverfolgung doch nix, wenn das erst nach einer Woche geschieht?

 

Ein Nachbarkino musste auch Daten ans Gesundheitsamt leisten und Kinoheld hat ruckzuck komplette Daten geliefert. Auf das Team da ist echt Verlass, auch was andere Supportanfragen angeht.

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Hab mal bei mir testweise eine Reservierung über Kinoheld in meinem eigenen Kino gemacht. 

 

Es ist völlig egal was man da in das Formular reinschreibt. Ich habe z. B. in das Feld Telefonnummer einfach mal Hallo reingeschrieben. Kinoheld hat die Reservierung ohne zu meckern durchgeführt. 

 

 

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Und der Kinobetreiber hat gar keine Möglichkeit, die Daten ansatzweise auf Plausibilität zu prüfen, der kriegt die garnicht zu sehen, ausser bestenfalls die Emailadresse, die ja zumindest stimmen muss, damit der Reservierende oder Kaufende seine Bestätigung erhält.

 

Das ist laut der Verordnung NS eigentlich ohnehin nicht zulässig, daher ist die Zettelwirtschaft schon sicherer.

 

'Im Rahmen des Zutritts oder der Nutzung einer Einrichtung oder der Teilnahme oder des Besuchs einer Veranstaltung hat(...)

  1. die Veranstalterin oder der Veranstalter einer Sitzung, Zusammenkunft oder Veranstaltung nach § 1 d, an der in geschlossenen Räumen mehr als 25 Personen oder unter freiem Himmel mehr als 50 Personen teilnehmen,

personenbezogene Daten der besuchenden oder teilnehmenden Personen zu erheben und bei begründeten Zweifeln auf Plausibilität zu überprüfen, zum Beispiel durch Vorlage eines Personalausweises. 2Nach Satz 1 sind der Familienname, der Vorname, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer (Kontaktdaten) der jeweiligen Person sowie das Erhebungsdatum und die Erhebungsuhrzeit zu dokumentieren'

 

 

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Am 26.7.2021 um 07:11 schrieb KarlOtto:

Ja, gibt keine andere.

(als die besondere Rückverfolgbarkeit bei Kulturveranstaltungen in NRW).

 

Aber heisst das hier:

 

'§8( 4) Die besondere Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen für Kurse und Klassengemeinschaften in Schul- und Bildungsangeboten nach § 11 sowie für alle teilnehmenden Personen bei Kulturveranstaltungen nach § 13 und bei Veranstaltungen und Versammlungen nach § 18, wenn die Mindestabstände zwischen den Sitzplätzen nach diesen Vorschriften zulässigerweise nicht eingehalten werden.'

 

nicht, dass die besondere Rückverfolgbarkeit NUR dann für Kulturveranstaltungen/Kino gefordert ist, wenn die Mindestabstände nicht eingehalten werden? Also quasi parallel zur GGG-Nachweispflicht bei Vollbesetzung? Das hieße, ab Schachbrett-Abstand braucht das Kino grundsätzlich nur die einfache Rückverfolgbarkeit in NRW, unabhängig von der Inzidenzstufe? Oder bezieht sich das mit dem Mindestabstand nur auf Veranstaltungen nach §18?

 

Denn in §13 steht ja für die Inzidenzstufen 3,2,1:

 

3. Kulturveranstaltungen in gut durchlüfteten Räumen oder Räumen mit einer der Raumgröße angepassten viruzid wirkenden Luftfilteranlage für bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauer mit Negativtestnachweis, sichergestellter besonderer Rückverfolgbarkeit und Einhaltung des Mindestabstands, wobei bei festen Sitzplätzen eine Besetzung im Schachbrettmuster ausreicht,

 

Wie oft muss man die NRW Verordnung eigentlich lesen, um sie wirklich vollständig kapiert zu haben...

 

Wenn wir jetzt schon ab Inzidenzstufe 1 wieder GGG-Nachweis, besondere Rückverfolgbarkeit UND Maskenpflicht am Platz haben, können wir auch gleich wieder schließen...

 

 

 

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Na so schwer ist es nicht:

Nur bei Landesinzidenzstufe 0: keine Maske am Platz bzw. im gesamten Gebäude, aber das letzte hat kein Betreiber umgesetzt.

Inzidenzstufe 0 in Stadt/Kreis keine Rückverfolgung.

Ab Inzidenzstufe 1: besondere Rückverfolgung, denn das Kino ja entscheiden, entweder Schachbrett oder 3G-Nachweis und alle Plätze belegen. In beiden Fällen wird der Abstand von 1,5 Meter unterschritten.

Ab Landesinzidenzstufe 2 ist das dann ja sowieso 3G Nachweis und Schachbrett und besondere Rückverfolgung Indoor gefordert.

Bei Inzidenzstufe 2 Stadt/Kreis reduziert sich ja nur die Maximalkapazität von 1000 auf 500.

Und die 3 ist aktuell ausgesetzt. Aber auch da geht nur nochmal die Kapazität pro Saal von 500 auf 250 zurück.

Bearbeitet von KarlOtto (Änderungen anzeigen)
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Da in Niedersachsen keine sitzplatzgenaue Nachverfolgung vorgeschrieben ist, vermutlich der ganze Saal. Wenn aus den Online-Buchungsdaten und den Kassenverkäufen vor Ort der Sitzplatz eindeutig genug ersichtlich ist, vielleicht auch nur die im Umfeld sitzenden.

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vor 26 Minuten schrieb audiohobbit:

Muss da der gesamte Saal in Quarantäne oder nur die Umsitzenden? 

Weiß man das? 

Nur die Umsitzenden dürfte nicht reichen. Die Infizierten haben sich ja auch im Kino bewegt - Einlass, Süßwaren etc.

Daher gehen die möglichen Kontakte über die Umsitzenden hinaus.

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Nachdem ich Aurich, Papenburg usw kenne, gehe ich von allen Personen aus, die zu der Zeit im Kino waren.

 

Sie haben quasi immer nur eine Startzeit für alle Säle, mal von 15min Unterschied abgesehen. 
 

Dazu wären die Säle nicht groß genug um mit Abstand noch 160 Personen unterzubringen. 
Klar, wenn sie auf Abstand verzichtet haben, dann wäre es schon möglich, aber so ein Risiko wird denke ich keiner eingehen. 

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Am 30.7.2021 um 01:20 schrieb carstenk:

Wie oft muss man die NRW Verordnung eigentlich lesen, um sie wirklich vollständig kapiert zu haben...

 

Du sprichts mir aus der Seele...

 

 

Ich verzweifle gerade bei der Fragestellung, wie man Veranstaltungen mit mehreren Wochen Vorlauf sinnvoll in Cinetixx einstellt. Bekanntermaßen kann man den Saalplan nachträglich nicht mehr ändern, also muss man sich direkt ab Anfang Gedanken machen um mögliche Verschärfungen und Erleichterungen gleichermaßen berücksichtigen zu können. Dabei geht es mir vor allem um Konzerte etc., die maximal ausgelastet sein werden. Also sollte es eine Variante von Schachbrett sein, die im Idealfall bei Entfallen der Beschränkungen noch nachträglich aufgefüllt werden kann.

 

Kinoheld scheint da mit am flexibelsten zu sein, denn dort kann man X Sitze links/rechts und Y Plätze vorne/hinten als Abstand einrichten. Damit kann  man ein Schachbrett wie gefordert realisieren. Hat jedoch das Risiko, dass bei ungünstiger Lage der Verkäufe/Reservierungen gleich mehrfach nach vorne/hinten blockiert wird und so sehr große blockierte Cluster entstehen.

Blöd: Im Gegensatz zu den tatsächlich verkauften/reservierten Sitzen werden diese von Kinoheld blockierten Sitze nicht mit der Cinetixx Datenbank synchronisiert, sondern werden nur im Kinoheld Saalplan blockiert. 

Daher ist am Abend der Grips des Kassenpersonals gefragt, denn die sehen dann auf ihrem Bildschirm die Blockierung nicht. 

 

Zudem kann das online booking Frontend von cinetixx (welches wir zusätzlich zu Kinoheld nun nutzen, um offline Gutscheine auch online nutzen zu können) selbst nur einen seitlichen Abstand, jedoch keinen vorne/hinten realisieren.

 

Ich denke alternativ über das blockieren jeder zweiten Reihe nach, so dass nur links/rechts etwas frei gelassen werden muss. Dann kann man immernoch selektiv einzelne Sitze in der gesperrten Reihe entsperren um dem Schachbrett möglichst nahe zu kommen. 

 

Hat da noch jemand Tipps aus der Erfahrung?

 

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Ja, das war absehbar. Und man hört Ähnliches auch aus anderen Ländern.

Die glauben, den Druck auf Impfunwillige erhöhen zu müssen, und da geht im Sinne von Druck nur der GGG Nachweis, und zukünftige kostenpflichtige Tests. Ich glaube aber nicht, dass das hierzulande, wenn es auch noch unabhängig von Inzidenzzahlen sein soll, verfassungskonform ist. Allerdings gehe ich mal davon aus, dass wir bis zum Herbst schon nochmal deutlich höhere Impfquoten haben werden.

 

'Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten'.

 

 

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Nee, da gibts mit Sicherheit noch Ausnahmen. Bis zu welchem Alter, keine Ahnung. Das würde ziemlich heftig, solange die Stiko noch keine Empfehlung gibt. Dazu kommt ja auch, dass Kinder und Jugendliche das formal garnicht selbst entscheiden dürfen. Aufgrund dieser juristischen Komplikation vermute ich, dass das nicht für Ungeimpfte unter 18 Jahren gelten wird.

 

Jedenfalls gibts das noch nicht vor der Bundestagswahl...

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vor 2 Stunden schrieb sir.tommes:

Mal ehrlich - das wird der Untergang der Kultur werden. Mit etwas an 60% geimpften?

 

Das Gegenteil ist der Fall.

Alle Zeichen stehen auf "Normalität" - und das geht halt nur dadurch, dass Ansteckungen und schwere Erkrankungen durch Impfung verhindert werden.

 

Die Bayreuther Festspiele dürfen mit 50 Prozent Auslastung spielen, in Kirchen dürfen (in Bayern) Geimpfte ohne Abstand sitzen. Auf Dauer werden Maskenpflicht und Abstandsgebote auch für Kino und andere Kultur nicht aufrecht erhalten werden.

Und da ist 3G doch die Lösung, die uns letztlich am meisten nützt.

 

NB: Wir haben viele Gelegenheits-Besucher/innen. Die Tatsache, dass ein Teil der Kundschaft sich von den Regel abschrecken lässt, wird m.E. locker dadurch aufgewogen, dass die anderen Lust auf Kultur haben.

 

Für die Kinder/Jugendlichen wird es natürlich andere Lösungen geben. Sinnvollerweise (und das haben zumindest einzelne Städte ja auch schon so angekündigt) werden die unzuverlässigen und aufwändigen Antigen-Tests durch engmaschige PCR-Tests ersetzt. Mit Pooling ist das nicht teurer aber sehr viel sinnvoller - man muss keine Schulstunden mehr für die Testerei opfern, sondern die Kinder geben täglich eine Speichelprobe ab, die im Lauf des Tages getestet wird. Trotzdem ist das Ergebnis erheblich sicherer und vor allem so frühzeitig da, dass Quarantäne-Maßnahmen sogar noch sinnvoll sind. Und damit hast Du dann ganz schnell fast alle in der Altersgruppe ohne Impfmöglichkeit mit automatischer engmaschiger Testung und es sind nicht mehr 60 sondern 75 Prozent der Bevölkerung, die quasi ohne Zusatzaufwand ins Kino darf.

 

Und ich bin fast sicher, dass die Impfung ab 12 sehr bald empfohlen werden wird - und diese Gruppe ist dann über Kinder- und Schulärzte extrem schnell geimpft.

Bearbeitet von macplanet (Änderungen anzeigen)
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Bitte unterscheiden zwischen 3G und 1G - einige fordern schon und setzen schon um, NUR GEIMPFTEN Zugang zu gewähren. Das geht meiner Meinung nach zu weit. Zwischen Aluhutträgern und konkreten/eindeutigen medizinischen Indikationen gegen eine Impfung ist medizinisch, psychologisch und emotional noch ein weites Feld, das ich mir als 'Zugangsbeschränker' nicht von Politikern im Wahlkampfmodus diktieren lassen will.

 

Der GGG Nachweis ist gegenwärtig schon in vielen Länderverordnungen bei mittleren und hohen Inzidenzen drin. Das reicht meiner Meinung nach.

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Soeben in der Presse gelesen:

Die Vize-Präsidentin der Bundesärztekammer, Ellen Lundershausen, hält einen Ausschluss von nicht gegen Covid-19 geimpften Erwachsenen etwa von Kino- oder Restaurantbesuchen für gerechtfertigt – in deren eigenem Interesse. Ein solcher Schritt sei »nur konsequent, da sie davor geschützt werden, sich mit einer für sie lebensbedrohlichen Krankheit anzustecken oder selbst andere anzustecken«, erklärte Lundershausen, die auch Präsidentin der Landesärztekammer in Thüringen ist, gemeinsam mit dem Leiter des Ethikzentrums an der Universität Jena, Nikolaus Knoepffler.

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