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Corona und Kino


Jean

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vor 8 Stunden schrieb Kinobetreiber:

Wie entscheiden die betroffenen  Kinos denn jetzt bei 2G Plus?Lasst ihr auf, macht ihr zu?

Die Situation ist wirklich grausam..und man verbrennt eigentlich nur Geld und dass, zur besten Kinojahreszeit.

Für die Pandemie kann niemand was, aber meine Stimmung ist deutlich mieser als letztes Jahr um die Zeit.

Letztes Jahr wusste man , das man theoretisch die Novemberhilfen bekommen sollte

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vor 13 Stunden schrieb Cremers Claus:

Alle diese neuen Regeln werden den Virus ebenfalls nicht besiegen und auch keine geplante Impfpflicht.

Bei letzterem wäre ich mir nicht so sicher.

Hamburg hat mal ein paar sehr interessante Zahlen herausgebracht.

 

Laut MOPO sind die Zahlen zwischen Geimpften und Ungeimpften schon krass:  

Zitat

Bei den Geimpften lag sie nach Behördenangaben in Kalenderwoche 46 bei 32,2 – bei den Ungeimpften bzw. nicht vollständig immunisierten bei 715,5 – 22-mal so hoch!

MOPO.de

 

Aus diesem Grund bin ich froh, dass wir in Hamburg einen Mediziner als Bürgermeister haben, weil dieser Berichte und Zahlen aus Medizinersicht einzuordnen versteht.
Allerdings hat er jetzt schon angekündigt, dass in Hamburg als nächster Schritt sofort 2G+ kommen wird, wenn sich die Zahlen weiter erhöhen, um die Ungeimpften zu schützen und die Krankenhäuser nicht zu überlasten.

Für die Kinos bedeutet das: Nur geimpfte und genesene Zuschauer, die alle zusätzlich einen Test vorzeigen müssen.

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Mit dem Inkrafttreten des neuen IFSG heute muss auch bundesweit der Impfstatus von Arbeitnehmern aufgenommen werden, und bei ungeimpften Mitarbeitern ein recht aufwendiges Testregime etabliert werden. Auch die Auskunftspflicht ist im neuen Gesetz endlich geregelt worden.

 

Der Impfstatus ist relativ einfach zu dokumentieren, wenn die Mitarbeiter alle einen QR-Code haben. Einmal kopieren/ablegen, und gut ist.

 

Bei den Tests von Ungeimpften wird das schon aufwendiger.

 

 

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Eine einfache Liste reicht nach Aussage des BMAS aus.

 

Zitat

Um dem Grundsatz der Datenminimierung nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO zu genügen, reicht es aus, am jeweiligen Kontrolltag den Vor- und Zunamen der Beschäftigten auf einer Liste „abzuhaken“, wenn der jeweilige Nachweis durch den Beschäftigten erbracht worden ist.

Bei geimpften Personen muss das Vorhandensein eines gültigen Nachweises nur einmal erfasst und dokumentiert werden.

Gleiches gilt grundsätzlich auch für genesene Personen. Hier ist jedoch zusätzlich darauf zu achten, dass bei Ablauf des Genesenstatus vor dem 19.März 2022 von den jeweiligen Personen entweder einmalig ein Impfnachweis oder arbeitstäglich ein Testnachweis vorzulegen ist. Daher ist es ratsam, zusätzlich auch das Ablaufdatum von Genesenennachweisen zu dokumentieren.

 

https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html

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vor 5 Stunden schrieb carstenk:

Mit dem Inkrafttreten des neuen IFSG heute muss auch bundesweit der Impfstatus von Arbeitnehmern aufgenommen werden, und bei ungeimpften Mitarbeitern ein recht aufwendiges Testregime etabliert werden. Auch die Auskunftspflicht ist im neuen Gesetz endlich geregelt worden.

 

Der Impfstatus ist relativ einfach zu dokumentieren, wenn die Mitarbeiter alle einen QR-Code haben. Einmal kopieren/ablegen, und gut ist.

 

Bei den Tests von Ungeimpften wird das schon aufwendiger.

 

In Bayern müssen nach der 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit 2G+ auch Mitarbeiter mit Kundenkontakt täglich Testnachweise haben - und diese müssen für zwei Wochen aufbewahrt werden.

Ich gehe davon aus, dass ein selbst ausgestellter Beleg über eine betriebliche Testung dazu ausreicht - sieht das jemand anders? Ein offizielles Formular hierfür gibts hier: https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Service/Presse/2021-05-20_Muster_Testnachweis.pdf

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Das lese ich ganz anders heraus, geimpfte und genese Mitarbeiter müssen nur einmalig ihren Nachweis erbringen.

Ungeimpfte Mitarbeiter müssen an 2 verschiedenen Tagen jeweils einen PCR Test der maximal 48 Stunden alt ist vorlegen, beides ist jeweils zu dokumentieren und 2 Wochen aufzubewahren.

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vor 40 Minuten schrieb ChrisL:

Das lese ich ganz anders heraus, geimpfte und genese Mitarbeiter müssen nur einmalig ihren Nachweis erbringen.

Ungeimpfte Mitarbeiter müssen an 2 verschiedenen Tagen jeweils einen PCR Test der maximal 48 Stunden alt ist vorlegen, beides ist jeweils zu dokumentieren und 2 Wochen aufzubewahren.

Siehe hier: https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html;jsessionid=6DA88D53F5CA679A1FAF2463D17DAF07.delivery1-master#doc89168596-e024-487b-980f-e8d076006499bodyText3

 

FAQ 1.1.11

"Der Schwerpunkt der Kontrollen liegt auf der Gültigkeit der Testnachweise (vergleiche Nummer 11 c). Für nicht Geimpfte bzw. nicht Genesene ist eine tägliche Überprüfung ihres negativen Teststatus Voraussetzung für den Zugang zur Arbeitsstätte (oder die Aufnahme in einen Sammeltransport siehe Nr. 1.1.5).

 

Wenn der Arbeitgeber den Genesenennachweis oder den Impfnachweis einmal kontrolliert und diese Kontrolle dokumentiert hat, können Beschäftigte mit gültigem Impf- oder Genesenennachweis anschließend grundsätzlich von den täglichen Zugangskontrollen ausgenommen werden."

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vor 4 Stunden schrieb ChrisL:

Was da steht interessiert aber nicht, es kommt auf die Verordnung im jeweiligen Bundesland an und dort steht für Bayern alle genannten Betriebe bei 2G und 2G+ ganz klar, dass ungeimpfte MAs, Betreiber usw. mit Kundenkontakt, alle einen PCR Test brauchen.

 

Das ist klar. Es geht aber um die geimpften Beschäftigten - und die benötigen in Bayern lt. §4 (1) der aktuellen Verordnung auch einen Testnachweis: Die Beschäftigten werden hier gleichwertig mit dem Publikum aufgezählt. Die gerade veröffentlichte Begründung der Verordnung nennt dann aber nur das Publikum: "...während für Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige mit § 4 Abs. 4 eine speziellere Vorschrift besteht". Das ist klar formuliert (und legt nahe, dass die Beschäftigten nur Tests brauchen, wenn sie ungeimpft sind) - ich kann das aus der Verordnung aber nicht rauslesen. Das ist -- erklärungsbedürftig.

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Ich beneide euch Bayern nicht.  Putin lässt Soldaten an der Grenze zur Ukraine aufmarschieren um von der Corona-Eskalation in Russland abzulenken. Söder hat jetzt nicht nur die Impfverweigerer im eigenen Freistaat, sondern auch noch eine Ampel-Koalition auf Bundesebene als Feind.

Puh, nur gut, dass Bayern keine eigenen Truppen hat...

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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So läuft es jetzt in Bayern. Wie soll man da bitte planen. Unter 2G plus und 25% AUslastung ist ein rentabler Betrieb sowieso nicht möglich und die Verleiher werden sich ihre Filmstarts für dieses Jahr auch noch überlegen, da immer mehr Bundesländer bzw. deren Landkreise ihre Kulturbetriebe schließen.

 

Als Hotspots gelten Regionen, in denen die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen über dem Wert von 1.000 liegt. Hier wird das öffentliche Leben weitgehend heruntergefahren.

Steigt die Inzidenz über den Wert von 1.000, gelten die Regelungen für Hotspot-Regionen ab dem folgenden Tag. Sinkt die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter den Wert von 1.000, werden die Regelungen aufgehoben.

Nur die Allgemeine Verordnung geht bis 15.12.21. Die Hotspot Regelungen sind Inzidenzabhängig.

 

 

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vor 10 Stunden schrieb carstenk:

Puh, nur gut, dass Bayern keine eigenen Truppen hat...

 

Sicher, dass das so ist?

 

Immerhin hat Bayern eine halbwegs unabhängige Justiz - es wird in den nächsten Tagen Klagen gegen die Ungleichbehandlung von Kultur und Gastronomie von vermutlich mehreren Betreibern geben.

Stay tuned ...

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