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Corona und Kino


Jean

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Zitat

Wer ist antragsberechtigt?

Einheitliches Kriterium bei der Antragsberechtigung: Alle Unternehmen mit mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch können die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten.

Quelle: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/Ueberbrueckungshilfe-III-Plus/ueberbrueckungshilfe-iii-plus.html

 

Da steht nichts von angeordneter Schließung.

 

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vor 17 Stunden schrieb kinogucker:

Ich habe diverse Startterminverschiebungen bekommen, die Verleiher gehen wohl auch vom Kino-Lockdown aus.

Welche Filme wurden denn verschoben? 
Mir sind bekannt

- Sing 2 vom 16.12. auf 20.01.

- Der Wolf und der Löwe vom 23.12. auf 17.03.

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Also wenn ich mir alle Umstände angucke (auch heute wieder 76.000 Neuinfektionen) dann gehe ich sehr Zeitnah von einem neuen Lockdown aus. Auch gerade im Frühstücksfernsehen, wird bei der Frage nach einem "Lockdown" von der Politik kräftig herum geeiert. Aber es scheint unabwendbar. Patienten werden jetzt schon auf Kliniken bundesweit verteilt. 

Bei uns waren die Umsätze diese Woche unfassbar grausam, Kinotag 34,50, gefolgt von 140, 90€, 50 €....also alles nicht relevant...und so, dass man nix falsch gemacht hätte, wenn man nicht aufgemacht hätte. 

Blickpunkt Film prognostiziert fürs Wochenende auch nichts gutes. Man rechnet für Platz 1 (Encanto) mit Besucherzahlen von 50.000 - 75.000 und für Platz 2 Resident Evil mit 45.000 Besuchern. 

Wenn ich dann lese, dass Platz 1 & 2 gestern ganze 5500 Besucher gemacht haben...da wird mir schon schlecht...

Wie sieht die Perspektive für uns Kinos aus? Jetzt neue Corona Variante in Südafrika entdeckt...usw. usw. also 

ich mach mir wirklich meine Gedanken, wie es für uns, die Gastro, die Veranstaltungsbranche usw. weiter gehen kann. 

Ich weiß auch echt nicht, wie man einen weiteren Lockdown, über Monate, den Angestellten beibringen soll, und man selbst ist natürlich auch frustriert...

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Mir scheint, das bedeutet nicht 'ab Sonntag 17 Uhr einen Lockdown für alles', sondern ab Sonntag jeden Tag ab 17 Uhr eine Schließung aller Geschäfte außer Supermärkten - Kinos bleiben tagsüber offenbar betreibbar, allerdings wieder mit 1.5m Abstand:

 

https://www.spiegel.de/ausland/corona-niederlande-verhaengen-strickten-lockdown-ab-17-uhr-a-34db25d0-a126-45d6-ba55-e7b8bd55b1e5

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Mit dem selber schließen wäre ich noch vorsichtig - ich war bisher auch der Meinung das es nur um die Umsatzeinbuße geht aber bei der letzten HDF Online Sitzung wurde dies verneint da man das eigenständige schließen auch als Betriebsferien auslegen kann und die sind nicht förderfähig.

 

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Ich wäre da auch eher vorsichtig. Denn die Hilfen wurden eingeführt, weil sich ein Anspruch aus dem Infektionsschutzgesetz ergibt. Muss der Staat Einschränkungen erlassen, aus denen ein entsprechender Verlust für das Unternehmen sich ergibt, muss er für Ausgleich sorgen. Wenn Du nun freiwillig schließt, ergibt sich der Umsatzeinbruch ja nicht aus den Maßnahmen.

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Andererseits bin ich aber verpflichtet betriebswirtschaftlich sinnvoll zu handeln und Kosten zu reduzieren.

Wenn ich bei geschlossenem Kino weniger Kosten habe als bei laufendem Betrieb und der Umsatz bei laufendem Betrieb diese höheren Kosten nicht deckt bin ich betriebswirtschaftlich gezwungen zu schließen - oder sehe ich das falsch?

 

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Nehmen wir an, die Hilfen würde nur bei staatlich angeordneter Schließung gewährt, müsste man berechnen, was den geringeren Verlust bringt:

 

Schließen und monatl. nur die Fixkosten bezahlen und aktuell den Kurzarbeitern auch ihre Sozialabgaben, weil der Staat diese aktuell nicht mehr erstattet.

Oder öffnen und mit Fixkosten, Personalkosten (diese könnten ja trotzdem teilweise in Kurzarbeit sein, muss ja nicht unbedingt Kurzarbeit 0 sein) und zusätzlichen Hilfen plus einige Ticketverkäufe und dann noch den Ausgleich für freigelassene Plätze möglicherweise besser da zu stehen. Das kann aber nur jeder individuell entscheiden, wie das an seinem Standort ist.

 

Ist aber eben die Frage, ob die Hilfen grundsätzlich bezahlt werden oder wie die Bedingungen genau ausgelegt werden. Aber das sollte sich doch herausfinden lassen, durch eine Anfrage.

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Was zumindest bei einer Schließung durch den Inhaber möglich sein sollte, ist der Erhalt von Kurzarbeitergeld für die Mitarbeiter, bei ordentlicher Argumentation. Das macht ja dann auch schon mal eine nicht unerhebliche Entlastung.

Ich habe zum Beispiel für die kommende Woche eine Mitarbeiterin in Urlaub geschickt um die Resturlaubstage zu verbrauchen...vlt. erweitere ich dass auch gleich noch um eine weitere Woche. 

Ich denke die Schließanordnung wird zeitnah kommen. Ich warte die AG-Kino Versammlung am kommenden Dienstag ab, vlt.gibts da für uns neue Informationen aus der Politik...fakt ist, ich seh für dieses Jahr und eigentlich auch  bis 

März/ April  2022 keine Verbesserung der Lage....

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Naja, wenn die Branche freiwillig zu macht und den Kopf einzieht, dann wird die Politik auch in Zukunft immer bei Pandemien sich zuerst auf die Kultur stürzen. Denn die nimmt es ja ohne zu murren hin zu zu machen, macht es sogar freiwillig. Anders als die Gaststätten und der Einzelhandel. Die lassen das nicht ohne Beschwerde mit sich machen.

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Die Besucherzahlen sind unterirdisch. Dennoch möchte ich nicht schließen. Das hin und her - auf / zu - verunsichert noch mehr die Gäste.

Ich werde erst einmal Vorstellungen reduzieren. Nur noch von Donnerstag bis Sonntag. Da habe ich schon mal einige Tage, an welcher ich Heizung und Strom einspare. Danach schauen wir weiter - gehe aber eh davon aus, dass die Kinos mitte Dezember schließen müssen ...

Bearbeitet von sir.tommes (Änderungen anzeigen)
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@ Karl Otto, ich bin da absolut bei dir.

Fakt ist aber: Es gibt in Deutschland etwa 178.000 Gastronomiebetriebe und knapp 1700 Kinos. Da ist es doch klar, dass, die Gastronomie eine ganz andere Lobby in der Politik hat, als wir Kinobetriebe,  bzw. Kulturstätten. Was schade ist…

Auch wenn die Kinoverbände alles probieren, und Ihnen mein Dank gebührt, sind sie doch letztlich weitgehend machtlos und die Politik macht,  was sie will..ich erinnere nur daran dass wir Kinos als erstes geschlossen wurden und als letztes wieder öffnen dürften. Da war die Gastro schon längst unter Vollast.

 

@ Sir Tommes, ich denke,  dass mit der offiziellen Schließung auch, es wird noch vor Weihnachten kommen, die Infektionszahlen kennen aktuell nur eine Richtung  und die ist nach oben, und dass wird Dauerhaft nicht so weiter gehen können.

 

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Wenn Überbrückungshilfen nur gezahlt werden würden wenn Schließungen angeordnet werden, dann wäre ja faktisch die letzten Monate niemand antragsberechtigt gewesen. 

 

In den FAQ zu der ÜHilfe3Plus steht:

 

Grundsätzlich sind Unternehmen (im folgenden jeweils Einzelunternehmen beziehungsweise Unternehmensverbünde) bis zu einem weltweiten Umsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb1 aller Branchen2 für den Förderzeitraum Juli 2021 bis Dezember 2021 antragsberechtigt, die in einem Monat des Förderzeitraums einen coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben.3

 

Abweichend davon sind folgende Unternehmen explizit nicht antragsberechtigt (Ausschlusskriterien):

  • Unternehmen, die nicht bei einem deutschen Finanzamt geführt werden,
  • Unternehmen, ohne inländische Betriebsstätte oder Sitz7,
  • Unternehmen, die sich bereits zum 31. Dezember 2019 in (wirtschaftlichen) Schwierigkeiten befunden haben (EU-Definition)8 und diesen Status danach nicht wieder überwunden haben
  • Unternehmen, die erst nach dem 31. Oktober 2020 gegründet wurden,
  • Öffentliche Unternehmen9,
  • Unternehmen mit mehr als 750 Millionen Euro weltweitem Jahresumsatz im Jahr 202010 und
  • Freiberufler oder Soloselbständige im Nebenerwerb. Unternehmen mit Beschäftigten sind auch dann antragsberechtigt, wenn sie im Nebenerwerb geführt werden (vgl. 2.2.).

 

Alle die weiterhin auf haben alles Gute. Aber ich habe auch immer gesagt Maskenpflicht am Sitzplatz kommt für mich/uns nicht in Frage. 

 

 

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Naja, aber da steht ja, wer corona bedingt 30% Einbruch hat, ist antragsberechtigt. Bedeutet, wer auf Grund der verordneten Maßnahmen weniger Umsatz macht, bekommt Geld. Das hat hier auch niemand anders behauptet. Da steht aber nicht, wer freiwillig schließt, also quasi sein Unternehmen in freiwillige Betriebsferien schickt, dass das der Staat auch unterstützt. Das ist auch nicht Aufgabe des Staates. Er muss nur bei durch seine Maßnahmen verursachten Problemen helfen.

Bearbeitet von KarlOtto (Änderungen anzeigen)
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Ich hatte den Stb gefragt ob die Reduzierung der wöchentlichen Betriebstage von 7 auf 5 wegen der immer schärferen Auflagen verbunden mit der hierdurch noch geringeren Bereitschaft der Besucher zu kommen (Maske auch am Sitzplatz) schädlich wäre für die Ü-Hilfe:

Seine Antwort, allerdings ohne weitere Begründung: Nein, nicht schädlich

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