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Hilfsprogramme in Zeiten des Corona-Virus


tomas katz

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Man muss auch bedenken, dass es von der Arbeit her mit der reinen Antragstellung nicht getan ist. Das wird später mit den konkreten Zahlen abgerechnet. Ein Großteil dieser Arbeit fällt zwar dann auch im Rahmen der normalen Buchhaltung bzw. Steuererklärung an, trotzdem kommt da eben noch was nach. Sollte man klären, wie der Steuerberater mit diesem Aspekt bei der Rechnungsstellung umgeht.

 

Überkompensation - da wird sich gegenwärtig sicher niemand auf eine konkrete Aussage einlassen können. Wenn man sich anguckt, wie die Anrechnungskriterien aus den ersten Soforthilfen vor, während und nach der Laufzeit des Programms verbogen wurden, da kann man sich auf nix verlassen. Mitnehmen, was geht, und auf das Beste hoffen...

 

 

- Carsten

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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Habe heute eine Überweisung auf mein Geschäftskonto erhalten, allerdings um 40% zur Antragsstellung gekürzt. 

Werde Wiederspruch einlegen.

 

FFA ZKP mit der Nummer im zweihunderter Bereich noch keine Rückmeldung. Vorzeitiger Maßnahmebeginn geht immer schnell, bringt aber nichts wenn ich langsam die Lieferanten bezahlen und die Arbeit abschließen lassen muss.

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vor 13 Minuten schrieb carstenk:

Hat jemand von euch zu den Corona-Überbrückungshilfen auch so etwas wie einen formalen Bescheid erhalten? Ansonsten läuft das Verfahren ja vom Steuerberater her rein online. Aber ausser der Überweisung muss es doch zumindest auch sowas wie einen Bescheid geben?

 

Den Eingangsbescheid habe ich gestern erhalten.

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Am 20.8.2020 um 12:08 schrieb carstenk:

 

 

...und nach weiteren 6 Wochen hatten wir heute auch einen Zahlungseingang von Weischer auf dem Konto. Allerdings erstmal 'nur' die Werbeeinnahmen. Auf die wesentlich höheren Spendenbeträge warten wir immer noch.

 

- Carsten

 

Und nun sind auch endlich die Spendenbeträge eingegangen.

 

- Carsten

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HDF Statement:

GEMA
Rechnungslegung für Kino-Schließzeiten während Corona-Pandemie
In den letzten Tagen erreichten uns vermehrt Meldungen unserer Mitglieder, dass sie von der GEMA Rechnungen inkl. Abbuchungsankündigungen bzw. kurzfristige Zahlungsaufforderungen erhalten haben. Auch für Zeiträume, in denen der Kinobetrieb behördlich untersagt war.

Bereits im März hatte die GEMA angekündigt, für den Zeitraum der Schließung keine Gebühren zu erheben und dies über Gutschriften auszugleichen. Diese Erstattung der Lizenzkosten ist laut der GEMA aufgrund der Umsetzung der zeitweisen Mehrwertsteuersenkung noch nicht gestartet (siehe hier). Komischerweise war es der GEMA aber schon möglich weitere Rechnungen auszustellen – mit geänderter Mehrwertsteuer...

Auch wurden die Rechnungsstellung und der offizielle Start der Erstattungen uns bisher nicht von der GEMA kommuniziert.

Für uns ist dieses Verhalten völlig unverständlich und wir können den Unmut unserer Mitglieder nachvollziehen. Bei einem persönlichen Termin mit der GEMA in der nächsten Woche werden wir dies zum Thema machen und hoffen auf ein kurzfristiges Lösungsangebot seitens der GEMA. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
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  • 2 Wochen später...

Die Gema geht auf den Sack, das kann man gar nicht anders sagen.

 

Ich habe den Einzug mitttels Bank zurück holen lassen und eine Kündigung des SEPA Mandats eingereicht. Am Telefon sagte man mir, dass die Gema freundlicherweise die eingezogenen Quartalsbeiträge in eine Gutschrift umwandelt, die dann bei wiederaufnahme des Betriebs verrechnet werden kann. Auf mein Argument, dass bei sechsmonatiger Schließung 1500€ liquide Mittel von meinem Konto abfließen um der Gema damit einen Überbrückungskredit zu geben, wurde nicht eingegangen. Dann also auf die andere Art und Weise.

 

Die Gema ist eine Behörde allererster Güte. Wenn dort einmal in der Buchhaltung etwas eingetragen ist, gibt es keinen Storno, kein zurück. Man darf als Kunde dort in einem drei-monatigem Schriftverkehr seine Gelder zurückfordern. 

 

 

Hat schon jemand Details zur Verlängerung des Überbrückungsgeldes? Müsste ja eigentlich jetzt bald für die Monate September bis Dezember beantragbar sein.

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Unsere StB schrieb mir, dass das 'so weiterläuft wie bisher'. Also schlicht weiter die prozentualen Rückgänge der laufenden Monate bewertet werden. Läuft wohl innerhalb des bisherigen Antragsportals. Weiss aber auch noch nicht, ob monatlich, oder ob man da gleich die Summe bis zum Jahresende abschätzt.

 

Woanders habe ich auch noch nichts dazu finden können.

 

 

- Carsten

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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Bei der FFA ist man seit mehreren Monaten nicht in der Lage bewilligte Mittel im Zukunftsprogramm Kino I auch auszuzahlen da eine Rechnungseinreichung nicht möglich ist.

 

Hallo FFA! Ihr seid FÜR UNS da! Tretet Eurer Softwarefirma mal kräftig in den Arsch!!!

 

Kann doch nicht sein dass man das Monatelang zu 100% vorfinanzieren muss nur weil man dort nicht in die Pötte kommt.

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Die FFA muss außerdem mal zwei oder drei weitere Mitarbeiter einstellen um zu Rande zu kommen.

 

Jedes Mal wenn ich da anrufe heult mir einer die Ohren voll, dass sie ja immer nur telefonische Anfragen beantworten müssen und so viel zu tun haben.

 

Lächerlich. Leute einstellen, abarbeiten, fertig. 

Mach ich doch auch so wenns im Kino brummt.

 

Ich mag die Leute bei der FFA echt gerne, aber der Zirkus der hier seit Corona läuft geht nicht mehr. 

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Guten Morgen in die Runde,

gestern Abend war "Joachim Streit" - Spitzenkandidat zur Landtagswahl 2021 in unserem Kino, welcher für ein Entschädigungsgesetz für Corona betroffene Selbstständige kämpft. Lest es euch bitte mal durch:

_________________________________________
Liebe Künstler, Soloselbstständige, Gastwirte, Einzelhändler, Veranstalter,

mein Name ist Joachim Streit und ich kämpfe für ein Entschädigungsgesetz für Corona betroffene Selbstständige:
Frisörsalons, Fahrschulen, Kunst, Kultur, Kino, Reise- und Beherbergungsbranche, Schausteller und Marktbeschicker,
Tier- und Freizeitparks u.v.m., die durch die Coronabekämpfungsverordnungen in der Ausübung ihrer Geschäftsausübung beeinträchtigt wurden.

https://www.openpetition.de/petition/online/entschaedigungsgesetz-fuer-corona-betroffene-selbststaendige

Liebe Nichtbetroffenen,
dadurch, dass Unternehmen ihre Geschäfte schlossen, wurden Infektionsketten unterbrochen.
Diese Betriebe haben uns geholfen, gesund zu bleiben. Jetzt ist es an uns, den Betrieben zu helfen.
Die Betriebe haben für uns ein Sonderopfer erbracht und einen Schaden erlitten.
Jetzt helfen wir ihnen und fordern den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages auf, tätig zu werden.
Dazu benötigen wir 50.000 Stimmen.

Macht mit! Gebt Eure Stimme für Gerechtigkeit und unterstützt die Forderung auf openPetition!

Euer
Joachim Streit

Bearbeitet von sir.tommes (Änderungen anzeigen)
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Ja, man kann einreichen - aber:

"derzeit ist eine Auszahlung der letzten Rate (ggf. verbleibende 10 % der Zuwendungssumme) nicht möglich. Die damit verbundene Einreichung des Verwendungsnachweises steht noch nicht als Bereich im digitalen Antragssystem zur Verfügung. Wir gehen von einer Freischaltung des „Verwendungsnachweises“ in absehbarer Zeit aus."

 

Und alle die weniger als Euro 5.000,-- Zuschuss erhalten erhalten eben immer noch - nichts.

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Frage. Ich habe von Frau Grütters folgende Post erhalten :

 

 

Sehr geehrter…

 

im Auftrag von Staatsministerin Prof. Grütters danke ich Ihnen für Ihre vielfachen, äußerst ambitionierten Anregungen zu einer Neugestaltung der deutschen Kino- und Filmpolitik.

 

Eingangs müssen wir um Verständnis dafür bitten, dass wir aufgrund des Umfangs Ihrer Vorschläge  und der Komplexität der Fragestellungen in der aktuellen pandemiebedingten Situation, die auch die Verwaltung stark in Anspruch nimmt, nicht auf einzelne Aspekte eingehen können. All diese Fragen betreffen eine Vielzahl von Akteuren und berühren die Interessen- und Verantwortungsbereiche sowohl der Kinos und Kreativen wie auch diverser Ministerien und  Fördereinrichtungen auf Bundes- und Landesebene. Eine Diskussion einzelner konkreter Vorschläge ist insofern nur im Rahmen der hierfür zuständigen Gremien und der etablierten Verfahren möglich. Wir sind daher, etwa im Kontext der Novellierungen des Filmförderungsgesetzes oder der Überarbeitung unserer Förderkonzepte für die Film- und Kinoförderung der BKM, stets im engen Austausch mit der Branche - insbesondere mit den Verbänden, die die Interessen beispielsweise der Kinos, der Verleiher oder Produzenten bündeln und vertreten.

 

Derzeit sind alle unsere Anstrengungen darauf gerichtet, der Film- und Kinobranche einen Neustart im schwierigen zweiten Halbjahr 2020 zu erleichtern und ihr schnell wirksame Unterstützung zukommen zu lassen. Auch hierzu stehen wir in einem ständigen Austausch mit den Kinoverbänden. Bereits früh haben wir – zusätzlich zum regulären Kinoprogrammpreis – für die Programmkinos in Deutschland 5 Millionen Euro Soforthilfe im Rahmen des Kinoprogrammpreises der BKM zur Verfügung gestellt.

 

Auch wurde für Arthouse-Kinos und Kinos im ländlichen Raum der Zugang zu Investitionszuschüssen erheblich erleichtert, die über das „Zukunftsprogramm Kino I“ beantragt werden können. Hierfür stehen allein im Jahr 2020 22 Millionen Euro zur Verfügung. Die Kinos können zum Beispiel auch solche Investitionen umfangreich bezuschusst bekommen, die für einen Betrieb unter Corona-Bedingungen erforderlich sind. Solche Kosten hat auch das „Zukunftsprogramm Kino II“ im Fokus, das sich vor allem an die mittelständischen Kinos richtet und für das die Bundesregierung als Teil des Programms NEUSTART KULTUR 40 Millionen Euro bereitgestellt hat. Dieses Programm ist am 1. August gestartet, Anträge können bei der Filmförderungsanstalt  (FFA) gestellt werden.

 

Da den Kinos insbesondere aber auch attraktive Neustarts von Kinofilmen fehlen, um das Publikum zurück ins Kino zu holen, wurde vor kurzem eine ergänzende Förderung auch des Filmverleihs gestartet. Hierfür stehen als Teil des Programms NEUSTART KULTUR 14 Millionen Euro zur Verfügung. Auch die FFA erhält von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien als Teil von NEUSTART KULTUR 19 Mio. Euro zur Unterstützung ihrer eigenen Fördertätigkeit, von der auch die Kinos profitieren. Mit weiteren 30 Millionen Euro wollen wir die Kinos schließlich in der Phase der Wiedereröffnung mit Zuschüssen zu laufenden Betriebskosten unterstützen. Dieses „Zukunftsprogramm Kino III“ soll im Oktober starten.

 

Sie sehen, wir arbeiten weiterhin intensiv daran, dass den Kinos in Deutschland ein guter Neustart gelingt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Entsprechen diese Aussagen den Tatsachen und wer hat wann wie viel und vor allem wie von diesen Millionen wirklich erhalten ? Da ich nicht mehr in einem Kino aktiv bin, kann ich diese Aussagen leider nicht verifizieren. 

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