Zum Inhalt springen

Hilfsprogramme in Zeiten des Corona-Virus


tomas katz

Empfohlene Beiträge

vor 4 Stunden schrieb Jean:

 

Spektakuläre Aussage.

Ich halte die Ausführungen deines Steuerberaters für komplett falsch. Du musst alles mitnehmen was du kriegen kannst und im Zweifel im Nachhinein zurück zahlen.

 

Genau das!

 

vor 4 Stunden schrieb Jean:

Des Weiteren empfinde ich die Hilfsprogramme als eindeutig und verständlich.

 

Jedes einzelne Programm ist verständlich - aber die Frage, was wo wie angerechnet werden muss, ist es ggf. nicht.

Das wird in vielen Fällen sicher erst nachträglich geklärt werden (in einigen Fällen sicher auch vor Gericht) - und man kann daraus kaum jemand einen Vorwurf machen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Stunden schrieb Kinobetreiber:

Wir bzw. unser Steuerberater haben die Novemberhilfen bisher noch nicht beantragt. 

...

Mal ne ganz allgemeine Frage an alle Selbständigen Kinobetreiber hier. Wovon lebt ihr aktuell, eigene Reserven, Reserven des Unternehmens?

 

Manche Steuerberater sind auch mehr nur Steuerberechner als -berater ... 

 

Wovon wir leben? Von der Novemberhilfe natürlich und wenn sie beantragt ist von der Dezemberhilfe.

Ein einfacheres Hilfprogramm der Art "Take the money and run" als diese beiden gab es bisher nicht. Prompt kam da auch Kritik von Friedr*Jehova!* 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 29 Minuten schrieb preston sturges:

 

Nr. 429/2020 ... eben gerade ... man zählt also nicht weiter.

 

Du meinst 429/2021?

Dann wurde der Zähler vermutlich erst später zurückgesetzt - und schon über 400 neue Anträge gestellt??

Das ist viel ...

 

Falls Ihr es noch nicht gesehen habt: Man kann die Anträge jetzt einreichen ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 22 Minuten schrieb preston sturges:

 

Nein ... ich meine wie geschrieben ... ich zitiere: "...hiermit möchten wir Ihnen mitteilen, dass Ihr Antrag ZPK429/2020 am 07.01.2021 12:33:36 Uhr eingegangen ist."
 

 

Und den hast Du jetzt angelegt? Das ist -- merkwürdig.

Die Nummer wird ja bei der Anlage des Antrags vergeben - hattest Du ihn schon letztes Jahr angelegt?

Mein Antrag ZPK425/2020 ist vom 21. Juli ...

Bearbeitet von macplanet (Änderungen anzeigen)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gerade eben schrieb macplanet:

Die Nummer wird ja bei der Anlage des Antrags vergeben - hattest Du ihn schon letztes Jahr angelegt?

 

Ja ... du hast natürlich recht. Das wurde schon letztes Jahr angelegt, dann gab es noch einige "Last Minute Änderungen" am Vorhaben und daher haben wir es erst heute "hochladen" können. Sorry for confusion!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hiermit möchten wir Ihnen mitteilen, dass Ihr Antrag ZPK622/2020 am 07.01.2021 16:50:17 Uhr eingegangen ist

 

Einreichung ging ja auch erst heute. Wir hatten Dez 20 angelegt und heute fertig gemacht. Da hat es heute ganz schön gerappelt in der Postkiste der FFA. Waren wohl noch einige vorbereitete Anträge in der Pipline. Mir wurde geraten mit eventuellem Folgeantrag "nicht bis zum Sommer zu warten"

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 19 Minuten schrieb zehkuh:

hiermit möchten wir Ihnen mitteilen, dass Ihr Antrag ZPK622/2020 am 07.01.2021 16:50:17 Uhr eingegangen ist

 

Einreichung ging ja auch erst heute. Wir hatten Dez 20 angelegt und heute fertig gemacht. Da hat es heute ganz schön gerappelt in der Postkiste der FFA. Waren wohl noch einige vorbereitete Anträge in der Pipline. Mir wurde geraten mit eventuellem Folgeantrag "nicht bis zum Sommer zu warten"

 

Na dann schnell zum Briefkasten 😉

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nicht viel, aber immerhin etwas. Die Monika hat 25 Millionen für die Kinos aus dem Ärmel geschüttelt ! Später nochmals 40 und, wenn ich richtig gelesen habe, im Programm III nochmals 50.

 

Bund verstärkt Kinoförderung | Presse Augsburg (presse-augsburg.de)

Kino / Film (bundesregierung.de)

 

Bearbeitet von Rabust (Änderungen anzeigen)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nur haben wir jetzt die Situation, dass die Realität die Förderprogramm überrollt. Die Kino-Anlaufhilfe in Bayern und NRW ist ja explizit für einen reduzierten Betrieb unter Hygiene-Auflagen gedacht. Ebenso das Zukunftsprogramm III (?) und die Neustart-Programme.

 

Und: wie soll man einen Liquiditätsbedarf berechnen, wenn man nicht weiß, wie lange man geschlossen bleibt?

 

Und wenn die Impfbereitschaft so schwach bleibt, wie bei den an russische Propaganda verlorenen Pflegekräften, dann ist jeder Zeitplan sowieso Makulatur.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb tomas katz:

Nur haben wir jetzt die Situation, dass die Realität die Förderprogramm überrollt. Die Kino-Anlaufhilfe in Bayern und NRW ist ja explizit für einen reduzierten Betrieb unter Hygiene-Auflagen gedacht. Ebenso das Zukunftsprogramm III (?) und die Neustart-Programme.

 

Na ja - bei der bayerischen Anlaufhilfe wurde für die erste Runde ja klar kommuniziert, dass sie auch für die Schließzeit gilt. im Zweifelsfall prognostizierst Du halt die Situation bei fortgesetzter Schließung und vergleichst sie mit 2019. Die Förderung ist ja auf 70 Cent pro Besucher in 2019 gedeckelt, ich vermute mal, dass das in den allermeisten Fällen die Förderhöhe limitieren wird (unabhängig davon, ob es einen eingeschränkten Betrieb oder fortgesetzte Schließung gibt).

 

Letztlich musst Du ja eine Abrechnung mit echten Zahlen nachreichen (und dann ggf. Geld zurückzahlen).

 

Die spannendere Frage ist m.E., wie die verschiedenen Förderungen sich untereinander einschränken oder ausschließen bzw. inwieweit sie kumuliert werden dürfen. Das dürfte in vielen Fällen kaum eindeutig zu beantworten sein.

Insofern: Erst mal alles unter Einhaltung aller Regeln beantragen (ohne gierig zu werden) und alles gut dokumentieren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Beim Programm Zukunft Kino 1 bin ich übrigens darüber gestolpert, dass Antragsteller, die letztes Jahr ihr "Kontingent" ausgeschöpft haben, dieses Jahr noch mal die volle Summe beantragen können – also auf Null gestellt werden. Verstehe ich zugegeben nicht so ganz; da haben diejenigen, die früh genug in 2020 dran waren, echt Glück.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 23 Minuten schrieb daveangel:

Beim Programm Zukunft Kino 1 bin ich übrigens darüber gestolpert, dass Antragsteller, die letztes Jahr ihr "Kontingent" ausgeschöpft haben, dieses Jahr noch mal die volle Summe beantragen können – also auf Null gestellt werden. Verstehe ich zugegeben nicht so ganz; da haben diejenigen, die früh genug in 2020 dran waren, echt Glück.

 

Warum haben die Glück?

Das war doch immer so konzipiert und klar angekündigt.

Besonders früh musste man auch nicht dran sein - die FFA hat Ende Dezember noch Anträge nachträglich genehmigt, bei denen zunächst gesagt worden war, dass das Geld nicht reichen würde. So haben wir einen Antrag von Ende August noch genehmigt bekommen. So lange wird das Geld dieses Jahr nicht reichen (meine Behauptung).

 

Das ZPK ist für 4 (oder 5?) Jahre geplant und jedes Jahr soll eine Antragstellung möglich sein. Geändert hat sich lediglich, dass die Förderquote von 40 auf 80 Prozent angehoben wurde (für 2020 und jetzt auch 2021) und dass in beiden Jahren das Gesamtbudget erhöht wurde.

 

Wer Investitionen plant und seinen Antrag jetzt nicht schnell auf den Weg bringt, dem ist nicht zu helfen. So viel so unkompliziert verfügbares Geld kommt nie wieder.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Frage ist, wird das Geld für ZPK auf die anderen Fördergelder angerechnet, dann hat man selbst mit 100% Übernahme der Kosten gar nichts gewonnen, weil die dafür auf anderer Seite wieder gestrichen werden. 
Wenn das Programm noch länger läuft und sagen wir mal, wir machen 2022 wieder ganz normal auf, bekommen kein Geld mehr vom Staat, dann lohnt sich so eine Antrag schon eher.

 

Was man noch beachten sollte, all zu gierig nach jedem Cent greifen kann auch nach hinten losgehen, da gibt es mittlerweile auch schon Fälle, da rückt gleich die Staatsanwaltschaft an und es kommt vorher kein netter Brief mit „bitte Betrag xxx zurückzahlen, danke“

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die anderen Förderprogramme (z.B. Überbrückungshilfen) sind ja explizit nicht für Investitionen vorgesehen, sondern nur für laufende, fixe Kosten. Von daher wird da auch nix verrechnet werden gegenüber Investitionsförderprogrammen wie die ZPKs.

 

Es wäre sicher trotzdem mal kein Fehler, wenn die Verbände das mal solide strukturieren würden. In Ländern wie NRW mit dem 'Film Ab' ist es sinnvoller das in Anspruch zu nehmen, als die Überbrückungshilfen, da diese bisher nur einen prozentualen Anteil der Fixkosten übernehmen, und insbesondere nur einen geringen Anteil für die Lohnkosten von Minijobbern beinhalten, wohingegen bei 'Film ab' NRW sämtliche Betriebskosten eingeschlossen sind - egal ob geschlossen ist, 'ein bißchen' oder voll gespielt wird.

 

Es kann unabhängig davon sinnvoll sein, dennoch alles zu beantragen, was möglich ist und in Kauf zu nehmen, das später Abzüge erfolgen. Bei keinem der Programme gibt es nämlich einen rechtlich einklagbaren Anspruch auf eine bestimmte Förderhöhe, und wenn man Pech hat, klappt just bei dem Programm, auf das man einzig gesetzt hat irgendwas nicht, und dann ist man froh, wenn man immerhin noch die Überbrückungshilfe bekommen hat. Abgerechnet wird halt zum Schluss.

 

 

Muss man sich schonmal alles nebeneinander legen und gründlich überdenken.

 

Was ist eigentlich mit den Kosten für den Steuerberater bei den Überbrückungshilfen, wenn z.B. hinterher weniger Geld rumkommt, als beantragt? Wird dann der Verdienst des Steuerberaters trotzdem komplett ausgezahlt, oder wird das anteilig zusammengestrichen und bleibt dann der Rest ggfs. allein am Kino hängen?

 

- Carsten

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Minuten schrieb carstenk:

 

Was ist eigentlich mit den Kosten für den Steuerberater bei den Überbrückungshilfen, wenn z.B. hinterher weniger Geld rumkommt, als beantragt? Wird dann der Verdienst des Steuerberaters trotzdem komplett ausgezahlt, oder wird das anteilig zusammengestrichen und bleibt dann der Rest ggfs. allein am Kino hängen?

 


bei allem Respekt ... ist es Dir

mit dieser Frage wirklich ernst?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wieso? Ich rede nicht von November- oder Dezemberhilfe.

Wenn Du Pech hast, ist die Rechnung des Steuerberaters in den niedrigsten Beihilfekategorien der Überbrückungshilfe höher als das, was Du ausbezahlt bekommst. Und wenn dann bei der Schlussabrechnung ggfs. Abzüge erfolgen, und der Steuerberater dafür nochmal die Hand aufhält...

Bei ner guten Beziehung zu seinem altgedienten Steuerberater mag das Risiko gering sein, aber etliche Betreiber dürften zum ersten Mal nen Steuerberater oder RA beauftragt haben, um an die Hilfen zu kommen. Da sollte man möglichst frühzeitig eine eindeutige Honorarvereinbarung treffen.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nun, das unternehmerische Risiko trägst Du und nicht Dein Steuerberater. Und wenn die Rechnung des Steuerberaters höher ist als der Betrag, der als Überbrückungshilfe erstattet werden kann, dann hätte man den Antrag vielleicht gar nicht erst einreichen sollen bzw. den Steuerberater damit beauftragen sollen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 21 Stunden schrieb carstenk:

Was habt Ihr denn so typisch drin in euren Anträgen? Oder anders gefragt, was wird so genehmigt?

 

Es wird sehr klar das genehmigt, was in den Förderbedingungen angegeben ist - das ist im Detail teilweise anders als bei der FFA-Förderung.

Sehr unproblematisch wird alles im Kino gefördert, inklusive komplettem Austausch von Kinotechnik (Projektor, Server, Tonprozessor, Lautsprecher) für 7 Jahre alte Geräte. Es werden sogar explizit Teile gefördert, die ich eigentlich als Verschleißteile einstufen würde, z.B. Lüftersätze für Projektoren (!).

Auch Ausstattung für den Publikumsbereich wurde durchwegs problemlos genehmigt.

 

Nicht genehmigt wurde bei uns (im Einklang mit den Förderbedingungen, die man m.E. aber auch großzügiger hätte interpretieren können - wir habens halt mal probiert):

- Arbeiten im nicht Publikums-zugänglichen Bereich in der Kinokneipe, konkret eine Wandsanierung.

- Bürotechnik, konkret ein Büro-Laptop, ein Großformatdrucker und ein Beamer für den Besprechungsraum.

- Eigenwilligerweise wurde auch ein Stuhl fürs Kassenpersonal nicht gefördert. Da hätte man nachkarteln können, war mir dann aber zu blöd.

- Gekürzt wurden bei uns in einem Punkt Architektenleistungen, da Baunebenkosten nur maximal 10 Prozent ausmachen dürfen.

 

Wichtig (und im Detail anders als bei der FFA): Wenn einzelne Punkte nicht gefördert werden, fallen die einfach raus, der Gesamtbetrag des Antrags wird entsprechend gekürzt (wie das bei den FFA-Anträgen der Fall ist) - die Förderquote reduziert sich aber nicht, man erhält also auf das, was gefördert wird, immer noch die kompletten 80 Prozent. Es ist also kein Risiko, Punkte aufzunehmen, bei denen eine Förderung fraglich ist.

 

Weitere Punkte, die mir die FFA so kommuniziert hat:

- Es ist kein Problem, im Nachhinein den Lieferanten zu wechseln, so lange der Inhalt gleich bleibt.

- Überschreitungen der beantragten Kosten bis 20 Prozent werden unproblematisch anerkannt. Höhere Überschreitungen können bei guter Begründung ebenfalls anerkannt werden.

- Vorzeitige Maßnahmenbeginne waren letztes Jahr einfach zu bekommen - das wird jetzt strenger gehandhabt.

- Achtung: Die relativ kurze Abruffrist von 6 Monaten beginnt ab dem Zeitpunkt des vorzeitigen Maßnahmenbeginns!

- Verlängerungen der Abruffrist werden unproblematisch genehmigt, müssen aber rechtzeitig vor Ende der Frist beantragt werden.

- Bitte beachtet die eigenwillige Bestimmung, dass wenn man einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn hat, die Maßnahme nicht vor endgültiger Genehmigung abgeschlossen werden darf. Das hat offenbar eigenwillige haushaltsrechtliche Gründe.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 19 Stunden schrieb preston sturges:

Nun, das unternehmerische Risiko trägst Du und nicht Dein Steuerberater. Und wenn die Rechnung des Steuerberaters höher ist als der Betrag, der als Überbrückungshilfe erstattet werden kann, dann hätte man den Antrag vielleicht gar nicht erst einreichen sollen bzw. den Steuerberater damit beauftragen sollen.

Das weiß man nicht unbedingt vorher ...

Unser Steuerberater hat für die Novemberhilfe ausführlich mit den Behörden telefoniert und Zeit in Warteschleifen verbracht - hier sind sicher mehr Stunden berechnet worden als er vorher abgesehen hatte. Lohnen wird es sich aber trotzdem 😉

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.