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Hilfsprogramme in Zeiten des Corona-Virus


tomas katz

Empfohlene Beiträge

vor 2 Stunden schrieb pesinecki:

Ich weiß, klingt jetzt etwas zu pathetisch, empfinde ich aber auch so.

 

Nö, das ist nicht pathetisch.

Wobei viele auf der anderen Seite, also die kleinen und mittleren Verleiher mit uns in einem Boot sitzen - sie brauchen uns genauso wie wir sie. Und sie haben gerade erheblich weniger Möglichkeiten, an Förderung zu kommen als viele Kinos.

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vor 14 Minuten schrieb carstenk:

Hat jemand beim ZPK-1 mal was von einer Zweckbindungsfrist gehört? Momentan sehe ich nix bei den Nachweisen was z.B. den Nachweis einer Mindestpachtdauer angeht o.ä.?!

Ne hast recht. In den Förderungsgrundsätzen sowohl vor als auch nach dem 18.05.2020 steht diesbezüglich nichts. Ich habe es nur überflogen, aber wenn da nicht explizit auf evtl. ältere Förderungsbedingungen hingewiesen wird, haben die das wohl etwas entschärft. Wenn ich mich nicht irre, waren vergangene Förderungsbescheide immer mit dem Verweis auf die Mindestbetriebsdauer von 5 Jahren ausgestellt. Das konnte ich hier auch nicht finden.

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vor 2 Stunden schrieb carstenk:

Hat jemand beim ZPK-1 mal was von einer Zweckbindungsfrist gehört? Momentan sehe ich nix bei den Nachweisen was z.B. den Nachweis einer Mindestpachtdauer angeht o.ä.?!

Nein, scheint es nicht zu geben. Du musst aber bestätigen, dass Du kein Unternehmen in Schwierigkeiten bist - das gabs m.E. bisher bei anderen Förderungen nicht.

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Ich bin ja mal gespannt ob es dieses mal besser klappt und hoffe dass es nicht nur einen Betriebskostenzuschuss gibt, sondern eine ähnliche Lösung wie November oder Dezember. Sicherlich können und müssen es keine  75 % sein, aber die Überbrückungshilfe III wird vielen definitiv nicht reichen.

 

Nur fürs Protokoll: Novemberhilfen sind bei mir, bis auf den Abschlag, immer noch nicht eingetroffen. 

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Der Restbetrag der Novemberhilfe ist Freitag bei mir eingetroffen. 

 

Mit der vollständigen Dezemberhilfe rechne ich Mitte Februar.

 

 

Man sieht dass das versprochene Geld schon ankommt. Natürlich kann man bemängeln, dass es nicht noch schneller ging aber in Anbetracht der Herausforderung auch für die Staatssysteme finde ich das schon eine großartige Leistung wie wir hier in Deutschland unterstützt werden.

Auch ist die Überbrückungshilfe Teil 3 sehr gut ausstaffiert und sollte nun auch Herrn Flebbe und Co genügen.

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Wir haben gestern zumindest unseren endgültigen Bescheid für die Novemberhilfe bekommen, das Geld kommt also sicher auch dieser Tage, und es wurde nachträglich nichts mehr an der Berechnung gedreht, wie teilweise befürchtet wurde. Davon darf man dann wohl auch bei der Dezemberhilfe ausgehen. Wenn überhaupt wird sich also bestenfalls bei der endgültigen steuerlichten Betrachtung da noch mal was ändern, aber damit können wir leben.

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"Die Abschlagszahlungen für die
Überbrückungshilfe III werden im Monat Februar erfolgen. Die Fachverfahren
werden so rechtzeitig programmiert, dass die abschließenden Auszahlungen durch
die Länder im Monat März erfolgen werden."

Quelle: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1840868/1c68fcd2008b53cf12691162bf20626f/2021-01-19-mpk-data.pdf

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  • 2 Wochen später...
vor einer Stunde schrieb preston sturges:

Ü-Hilfe II kannst du ja nur noch bis Ende diesen Monats beantragen. Da müsst ihr Euch aber beeilen.

 

edit: sorry ... wurde ja vor Kurzem bis Ende März 2021 verlängert.

 

Ja, der Antrag liegt jetzt hier, sieht aber für den September noch schlecht aus...

 

Da sehe ich auch mein kürzlich hier erwähntes Problem bestätigt:

Der Steuerberater hat den kompletten Zeitraum September bis Dezember ausgewertet - und nachdem er seine Arbeit erledigt hat, stellt sich raus, dass kaum was dabei rauskommt, seine Arbeit will aber natürlich bezahlt sein. Die November- und Dezemberhilfen sind natürlich unabhängig davon.

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Am 28.1.2021 um 18:12 schrieb carstenk:

...und nachdem er seine Arbeit erledigt hat, stellt sich raus, dass kaum was dabei rauskommt, seine Arbeit will aber natürlich bezahlt sein. Die November- und Dezemberhilfen sind natürlich unabhängig davon.

 

Die Kosten für den Steuerberater werden von der Überbrückungshilfe bezahlt. Du hast eigentlich keinen Nachteil dadurch.

 

Wieso kommt denn kaum was rum bei dir? Es muss doch nur der Fixkostenblog beantragt werden und den bekommt noch jeder in unserer Größe erstattet. Wenn du in der Zeit aufhattest, wird deine Einnahme halt damit verrechnet bis du auf null kommst. Sonst würde man sich ja auch bereichern.

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Ich habe im Moment nur die Zusammenfassung der BWA hier zur Beurteilung, muss die Einzelposten noch mit dem StB aufdröseln. In dem einen Monat sind die Fixkosten offenbar drastisch reduziert wegen der Rückerstattung von Nebenkosten aus 2019. Es ist durchaus möglich, ein Minus in einzelnen Monaten zu machen und dennoch keinen € zu kriegen. Wir haben ja keine Margen wie die Klamottenindustrie.

 

Der gemeinnützige Verein, der bei uns regelmäßig spielt, hat keinerlei November- und Dezemberhilfe bekommen, weil er keine fest angestellten Mitarbeiter hat. Der hat mit seinem Programm aber sonst im Winter natürlich ebenso wie wir alle Puffer für den Sommer aufbauen können. Dem fehlt das Geld jetzt, und bisher sind keine allgemeinen Hilfen für gemeinnützige Vereine in Sicht, sowas gibts in NRW nur für Brauchtumspflege.

 

 

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Ja klar das kann passieren.

 

Generell ist aber auch klar, wir werden alle mit einem Verlust rausgehen am Ende der Pandemie. Aber zumindest werden für uns die meisten Fixkosten bezahlt und damit das Überleben gesichert. 

Die meisten werden, wie ich auch nach der Pandemie höher verschuldet sein. Bei dem Wahnsinn der aber Weltweit abgeht, bin ich weiterhin zufrieden.

 

Das große Kinosterben ist nach 11 Monaten ja bislang auch ausgeblieben. Das spricht schon dafür dass die Hilfen ankommen oder zumindest fleißig KFW Hilfskredite in Anspruch genommen wurden. Kann ich übrigens nur jedem empfehlen, die Konditionen sind Top.

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vor 6 Stunden schrieb carstenk:

Der gemeinnützige Verein, der bei uns regelmäßig spielt, hat keinerlei November- und Dezemberhilfe bekommen, weil er keine fest angestellten Mitarbeiter hat. Der hat mit seinem Programm aber sonst im Winter natürlich ebenso wie wir alle Puffer für den Sommer aufbauen können. Dem fehlt das Geld jetzt, und bisher sind keine allgemeinen Hilfen für gemeinnützige Vereine in Sicht, sowas gibts in NRW nur für Brauchtumspflege.

 

Hmm - bei keinem der mir bekannten Förderprogramme ist Gemeinnützigkeit ein Ausschlusskriterium.

Wir betreiben unser Kino als gemeinnütziger Verein und sind nirgendwo deshalb rausgefallen.

So lange der Verein einen Geschäftsbetrieb führt (egal ob Zweck- oder Wirtschaftsbetrieb) ist der m.W. überall auch antragsberechtigt (wobei ich keine Ahnung von NRW-Förderungen habe). Der ideelle Bereich wird natürlich nicht gefördert.

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vor 1 Minute schrieb carstenk:

Bei November und Dezemberhilfe sind gemeinnützige Vereine zwar grundsätzlich bezugsberechtigt - aber nur dann, wenn der Verein mindestens einen fest angestellten Mitarbeiter hat (auch in Teilzeit).

Ah, ok.

Hast Du mit dem Steuerberater geklärt, ob es sich lohnt trotzdem zu beantragen (mit der Begründung, dass der Verein sich diese Arbeit vom Kino einkauft und daher keine eigenen Angestellten hat)?

Ich denke, dass da viele Regelungen schlicht nicht ausgereift genug sind.

An dieser Stelle will man halt die vielen Vereine heraushalten, die halt keinen Geschäftsbetrieb haben - sobald der fragliche Verein einen erheblichen wirtschaftlichen Umsatz erwirtschaftet, könnte es sich lohnen, es dennoch zu versuchen.

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Hmm, lustigerweise finde ich diesen Passus mit dem Mitarbeiter jetzt nicht mehr in den div. offiziellen FAQs zu den Novemberhilfen... Ich hatte das vor einiger Zeit mit unserem StB besprochen und er sagte damals, ja, das sei so... Da werde ich nochmal nachhaken müssen. Vielleicht machen wir es auch einfach mal, wenn das Ausschluss-Kriterium dann doch zieht, haben wir halt Pech gehabt. Dieser gemeinnützige Verein hat halt keine Mitarbeiter, nur den ehrenamtlich tätigen Vorstand.

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