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Hilfsprogramme in Zeiten des Corona-Virus


tomas katz

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vor 8 Minuten schrieb carstenk:

Hmm, lustigerweise finde ich diesen Passus mit dem Mitarbeiter jetzt nicht mehr in den div. offiziellen FAQs zu den Novemberhilfen... Vielleicht machen wir es auch einfach mal, wenn das Ausschluss-Kriterium dann doch zieht, haben wir halt Pech gehabt. 

 

"(2) Als Unternehmen im Sinne von Buchstabe C Ziffer 3 Absatz 1 gilt jede rechtlich selbständige Einheit unabhängig von ihrer Rechtsform, die wirtschaftlich am Markt tätig ist und zumindest einen Beschäftigten hat."

 

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Downloads/vollzugshinweise-novemberhilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=6  (Seite 2) 

 

Also muss mindestens 1 Minijobber regelmäßig beschäftigt sein, um antragsberechtigt zu sein, was in meinen Augen ja keine allzu große Hürde ist. Aber mal ehrlich: Habt Ihr wirklich niemanden beschäftigt?

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Der nicht gemeinnützige Verein bei uns hat alle unsere Minijobber.

 

Aber, ich sehe dort, da steht 'Als Unternehmen gilt...und zumindest einen Beschäftigten hat'. Das bezieht sich also eventuell nur auf die Unternehmensdefinition, da gemeinnützige Vereine an anderer Stelle separat bezüglich ihrer Berechtigung aufgeführt werden. Möglicherweise gilt das mit dem mindestens einem Mitarbeiter also  nur für Unternehmen, nicht für gemeinnützige Vereine. Das wäre nämlich ziemlich unangenehm, viele Vereine, die durchaus nennenswerte Einnahmen/Umsätze im Winter machen haben keine fest Angestellten, können aber durchaus erhebliche Kosten z.B. durch Pachten oder andere Verträge haben.

 

Ich habe mir auf den offiziellen Seiten und einigen anderen jetzt nochmal alle Fundstellen zur Berechtigung der gemeinnützigen Vereine angeschaut, aber keine solche Einschränkung mehr gefunden.

 

Die Buchhaltung macht der gemeinnützige Verein selbst, aber dieser Steuerberater, der den nicht gemeinnützigen Verein bedient, würde das ggfs. mit übernehmen, die Daten sind schnell ausgetauscht. Da muss ich aber dann dringend nochmal auf den Busch klopfen. Die Frist läuft ja noch ne Weile.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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Muss ich eine Verlustrechnung aufstellen, um die Überbrückungshilfe 2 beantragen zu können?

Die Bundesregierung hat für Sie in Brüssel eine Erleichterung aushandeln können: Für die meisten kleinen Unternehmen kann der bisher erforderliche Verlustnachweis bei Schlussrechnung der Überbrückungshilfe 2 nun entfallen. Wenn Ihr Unternehmen insgesamt weniger als 1,8 Mio. € an Corona-Hilfsgeldern beantragt hat, können Sie rückwirkend im Rahmen der Schlussabrechnung die „Bundesregelung Kleinbeihilfen“ wählen. Es ergeben sich keine neuen Anforderungen an die Antragstellung.

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Diese Nummer mit der Verlustrechnung bei den November- und Dezemberhilfen habe ich bisher nicht verstanden, bzw. wie das auch mit dem Zugeständnis zu vereinbaren ist, bis zu 25% Umsatz aus anderen Bereichen zusätzlich anrechnungsfrei machen zu dürfen (wie z.B. außer-Haus Verkäufe in der Gastronomie).

 

In jedem Fall gut, dass die meisten Kinos da außen vor sein dürften.

 

 

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Am 13.1.2021 um 17:12 schrieb macplanet:

Meine Schätzung: Ein Drittel bis die Hälfte des Geldes ist jetzt schon weg - aber für die nächsten Wochen dürfte noch was da sein.

 

Info aus dem Mitglieder-Zoom der AG Kino heute:

Das ZPK1-2021 ist schon jetzt überbucht.

 

Die, die jetzt einen Antrag gestellt haben, sollen bis März einen Bescheid erhalten.

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vor 3 Stunden schrieb carstenk:

Diese Nummer mit der Verlustrechnung bei den November- und Dezemberhilfen habe ich bisher nicht verstanden, bzw. wie das auch mit dem Zugeständnis zu vereinbaren ist, bis zu 25% Umsatz aus anderen Bereichen zusätzlich anrechnungsfrei machen zu dürfen (wie z.B. außer-Haus Verkäufe in der Gastronomie).

 

In jedem Fall gut, dass die meisten Kinos da außen vor sein dürften.

 

 

 

Die von mir zitierte Stelle hat aber nichts mit den November- und Dezemberhilfen zu tun, nur mit der Ü-Hilfe II.

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vor einer Stunde schrieb macplanet:

 

Info aus dem Mitglieder-Zoom der AG Kino heute:

Das ZPK1-2021 ist schon jetzt überbucht.

 

Die, die jetzt einen Antrag gestellt haben, sollen bis März einen Bescheid erhalten.

Da können wir nur hoffen, dass sie ihn noch einmal aufstocken werden...

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vor 5 Stunden schrieb marktgerecht:

 

Die von mir zitierte Stelle hat aber nichts mit den November- und Dezemberhilfen zu tun, nur mit der Ü-Hilfe II.

 

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/zum-nachteil-von-unternehmen-bundesregierung-aenderte-heimlich-bedingungen-fuer-corona-hilfen/26789462.html

---

Doch nach einer Übersicht der Bundesregierung zu den Beihilferegelungen gelten die neuen Vorgaben der Fixkostenhilfe auch für die Unterstützung aus dem November und Dezember, sofern diese mehr als eine Million Euro betragen. Dann gibt es maximal den aufgelaufenen Verlust ersetzt, einen höheren Umsatzausfall aber nicht.

---

 

Also, nach Klärung in der Praxis wohl kaum eine Gefahr für den typischen Kinobetreiber, aber, dennoch gibt es diesen Aspekt auch bei November- und Dezemberhilfe.

 

 

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Der Vollständigkeit halber (alle, die es betrifft, sollten die Info auch per Mail erhalten haben):

Bei der Abrechnung der ZPK1-Förderung ist es jetzt möglich, den Verwendungsnachweis online zu erbringen, die entsprechende Funktion wurde im Antrags-Tool implementiert.

Allerdings sind bei der Integration des Tools wohl Fehler aufgetreten, die noch behoben werden müssen - aktuell ist das Tool im Wartungsmodus und nicht erreichbar.

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vor 11 Minuten schrieb daveangel:

Wie lange dauert das erfahrungsgemäß vom Upload der ersten Rechnungen für Abschlagszahlungen bis zur Auszahlung eben dieser Beträge durch die FFA? Die Zwischenfinanzierung lässt anfragen 🙂

 

Bei meinen Abrechnungen im letzten Jahr ging das relativ schnell (2 Wochen?). Aktuell würde ich keine Prognose wagen - die FFA hat vermutlich alle Hände voll mit den neuen Anträgen zu tun. Keine Ahnung, ob das dieselben Personen sind, die die Auszahlungen verwalten.

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Am 10.2.2021 um 14:14 schrieb macplanet:

Allerdings sind bei der Integration des Tools wohl Fehler aufgetreten, die noch behoben werden müssen - aktuell ist das Tool im Wartungsmodus und nicht erreichbar.

 

Die Erfassung der Verwendungsnachweise ist jetzt möglich.

 

Einen Hinweis. damit nicht jeder (wie ich gerade) mit der FFA telefonieren muss:

Man kann einen Verwendungsnachweis nur im Zuge eines Abrufs erfassen.

 

Wenn Ihr bei einem Antrag den Betrag schon komplett abgerufen haben solltet, reicht einen weiteren Abruf über einen Euro ein. Das ergibt dann zwar eine Warnung, dass der abgerufene Betrag von den eingereichten Rechnungen abweicht - das könnt Ihr aber ignorieren, Ihr könnt dennoch den Verwendungsnachweis erfassen.

 

Und - schlechte Nachricht: Im Zuge des Verwendungsnachweis müsst Ihr für alle Zahlungen Zahlungsbelege hochladen ...

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Auch wenn es keine Corona-Förderung ist - Geld ist Geld:

Seit heute ist es möglich, Kino-Referenzförderung zu beantragen. Die Zeit läuft 😉
 

Das Ziel für den deutschen Marktanteil dürfte dieses Jahr ... illusorisch sein. Hättet Ihr nicht netterweise etwas mehr US-Blockbuster programmieren können?


Ich spar mir die Statistik und lade nur die BKM-Urkunde hoch ...

 

Übrigens wurde die FAQ überarbeitet und beschreibt jetzt klarer, was gefördert wird. 

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vor 16 Stunden schrieb macplanet:

Auch wenn es keine Corona-Förderung ist - Geld ist Geld:

Seit heute ist es möglich, Kino-Referenzförderung zu beantragen. Die Zeit läuft 😉
 

Das Ziel für den deutschen Marktanteil dürfte dieses Jahr ... illusorisch sein. Hättet Ihr nicht netterweise etwas mehr US-Blockbuster programmieren können?


Ich spar mir die Statistik und lade nur die BKM-Urkunde hoch ...

 

Übrigens wurde die FAQ überarbeitet und beschreibt jetzt klarer, was gefördert wird. 

 

Ich finde nirgendwo die Höhe der Förderung. Waren das 80% der Rechnungen? 

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Aus dem HDF Newsletter:

 

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Erleichterungen im steuerlichen Bereich und weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Der Bundestag und die Finanzverwaltung haben sich auf weitere gezielte Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmen geeinigt. Eine davon ist die Verlängerung der Einreichungsfrist für Steuererklärungen des Jahres 2019 bis zum 31.08.21, sofern die Mitwirkung durch einen Steuerberater gewährleistet ist. Hauptgrund hierfür ist die Entlastung dieser in diesen Zeiten zahlreicher Zusatzanforderungen.

Weiterhin wird wie im letzten Jahr auch, die Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlung (Dauerfristverlängerung) für das Jahr 2021 auf Antrag ausgesetzt werden. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet. Wichtig hierbei, die Dauerfristverlängerung wird auch bei Aussetzen der Zahlung trotzdem weiter gewährt.

Ebenfalls beschlossen wurde die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, diese wurde erneut, nun bis zum 30.04.21 verlängert. Aber Achtung! Hier sollten die Bedingungen, unter denen diese Option gilt, unbedingt möglichst durch einen Steuerberater oder Anwalt geprüft werden.

Das Unternehmen muss als Folge der Pandemie insolvenzreif geworden sein. Dies wird vermutet, wenn das Unternehmen am 31.12.19 zahlungsunfähig war. Weiterhin ist erforderlich, dass das Unternehmen staatliche Hilfeleistungen bis zum 28.02.21 beantragt hat oder zumindest in den Kreis der Antragsberechtigten fällt. Darüber hinaus müssen positive Aussichten auf Erlangung der Hilfeleistungen bestehen. Die dann letzte Hürde hierbei ist der Nachweis per Finanzplanung, dass mit Zahlung der staatlichen Hilfsleistungen die Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung dann behoben ist.

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https://www.mediabiz.de/film/news/x/458060?Nnr=458060&NL=LIBlitz&uid=56939

 

Bayerische Kinoprämien bleiben auf stark erhöhtem Vorjahresniveau

 

"Beantragt werden können die Hilfen beim FFF Bayern zwischen dem 15. März und dem 15. April. Eine besondere Voraussetzung ist in diesem Jahr, dass die Kinos die Chance zur Wiedereröffnung genutzt haben müssen, um ausgezeichnet werden zu können."

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