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Von Beratungen über Kinos (aus das kinosterben...)


Jensg

Empfohlene Beiträge

Eine Maschine reicht, denn ein DCI-konformer Projektor ist immer der bessere Beamer, wenn man nicht völlig ausgelutschte Dinger bekommt oder der Beamer mit 4k und RGB-Laser ausgestattet ist.

Dazu speicher er noch die Zoomformate ab, das können nur ganz wenige Beamer, hat kalibrierbare Farbräume usw.

Wenn man einen DCI hat, dann nutzt man den Beamer im Saal für den Anschluß an Laptops usw.

Jens

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Ja, verschieben, entschuldigen Sie bitte das Abgleiten! Der Hinweis, nur eine Maschine mit entsprechendem modernen Zuspieler zu nutzen, hilft mir sehr weiter.

Bisher gab es ja kartellrechtliche Probleme mit in DCI-Servern eingebauten Zuspielern (z.B. Bluray, unerlaubte Kopplung)...

Ich müsste also gar nicht die DCI-Server nutzen, sondern der DCI-Projektor würde reichen! Aber vielleicht wäre auch das ein Fall fürs Kartellamt? Gibt es separate DCI-Projektoren, also ohne die Servertechnologie?

Bitte entschuldigen Sie mein mangelndes Fachwissen, ich bin recht neu in diesem Bereich, bisher hat diese Technologie für unsere Landkinos keine Rolle gespielt.

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Ich bin verwundert, wieso Probleme? Man kann keine verschlüsselten DCP's auf den üblichen Beamern abspielen, das man Bluray nicht über den HDMI/DVI abspielen darf beim DCi, mit Aufführungslizenz, das wäre mir neu. Wo steht das und was hat das Kartellamt damit zu tun.

Dafür bitte neuen Beitrag aufmachen.

Jens

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Planungsamt und Stadtentwicklungsamt wussten bereits im April 2019 von Abrissplaenen rund um das Colosseum.

Beauftragt ist die Architektengruppe Tchoban & Voss GmbH, die bereits für das Europa Center anstelle des Royal Palastes 2007 einen Elektronikmarkt errichtete, aber am Alexanderplatz auch das Cubix-Multiplexkino konzipierte.

Bilder aus:

https://prenzlberger-stimme.net/?p=130480

 

 

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vor 1 Stunde schrieb Vorstopper:

Für die von mir beratenen Kinos

 

 

Wenn man Posts wie den unten liest fragt man sich mit welcher Wassersuppe du meinst irgendeine technische Beratungskompetenz für Kinos(!) zu haben? 

vor einer Stunde schrieb Vorstopper:

Ja, verschieben, entschuldigen Sie bitte das Abgleiten! Der Hinweis, nur eine Maschine mit entsprechendem modernen Zuspieler zu nutzen, hilft mir sehr weiter.

Bisher gab es ja kartellrechtliche Probleme mit in DCI-Servern eingebauten Zuspielern (z.B. Bluray, unerlaubte Kopplung)...

Ich müsste also gar nicht die DCI-Server nutzen, sondern der DCI-Projektor würde reichen! Aber vielleicht wäre auch das ein Fall fürs Kartellamt? Gibt es separate DCI-Projektoren, also ohne die Servertechnologie?

Bitte entschuldigen Sie mein mangelndes Fachwissen, ich bin recht neu in diesem Bereich, bisher hat diese Technologie für unsere Landkinos keine Rolle gespielt.

 

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Forist showmanship hielt ich für einen Ausrutscher, Forist Rince scheint zu beweisen, dass es keiner ist.

Dieses Forum scheint von Beissern von vorgestern gefüllt zu werden, jensg und cartenk möchte ich deutlich ausnehmen.

Es gibt Leute, die versuchen, sich mit Fragen, Verständnisproblemen und Neuigkeiten auseinanderzusetzen und es gibt welche mit Beissreflex.

Meine technische Beratungskompetenz beruht auf der Ausrüstung von ca. 100 Kinos, allerdings tauchen die hier im Forum nicht auf, weil sie keine Probleme😛 haben

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vor 20 Stunden schrieb Vorstopper:

Meine technische Beratungskompetenz beruht auf der Ausrüstung von ca. 100 Kinos, allerdings tauchen die hier im Forum nicht auf, weil sie keine Probleme😛 haben

 

100 Kinos(!) ohne DCI-Equipment?  

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Bestimmt hat er das, und damit sogar recht, aber nur historisch. Im ursprünglichen Entwurf einer Kinonorm war das nicht erwünscht, unlizensierte, alternative Zuspielinhalte zu zeigen. Daß es seit 2007 anders gekommen ist, ist dem Ersteller der Behauptung halt nie klar geworden. oder halt so, über den HDMI 1.3 Eingang meines IMB kann ich aber keine Disney+ Inhalte in 4k streamen, und mein UHD BDplayer vereinbart nur Full HD 24(60) progressiv.

Hundert "Kinos" ohne DCI, sorry, das ist kein Kino. Kino war früher 35 mm oder 70 mm Projektion.

16mm und 8 mm im Heim oder nicht gewerblich, mit beschränkter Auslieferung was aktuelle Filme angeht und beschränkter Möglichkeit zur Bewerbung.

Kartellrechtlich wäre das etwas, wenn hier bestimmte Marktteilnehmer bevorzugt bedient würden, oder Konditionen nicht frei aushandelbar wären. Das ist aber selbst laut den Verbänden nicht der Fall, es gilt europäisches Handelsrecht, und das früher angewandte Spio (RFK) Vertragsverhältnis darf eigentlich nicht mehr Grundlage sein.

Vo der Bahn wird man als Besitzer einer Schmalspurlokomotive auch nicht verlangen können, daß sie ihre Gleisstrecken mit zusätzlichen Führungsschienen im Schmalformat nachrüstet, damit man Güterverkehr im Wettbewerb anbieten kann. Eine im Bahnnetz betriebene Lok muß nicht nur Spurbreite, sondern auch alle geforderten technischen Sicherungssysteme der Gegenwart beherrschen.

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  • 3 Wochen später...

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