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Meine Freunde von der GEMA


marktgerecht

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Die GEMA versucht schon länger, Gutschriften zu erstellen. Aber immer wenn der String 'Gutschrift' gedruckt werden soll, brennen die Prozessoren der Computersysteme der GEMA durch. Und wenn die Mitarbeiter das von Hand drauf schreiben sollen, kriegen Sie einen Schrei(b)krampf. Ist einfach nicht vorgesehen. Wenn Gott gewollt hätte, dass die GEMA Gutschriften erstellen kann, dann hätte er, äh...hmm...

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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Es wurde ja mal kommuniziert, dass, es Gutschriften fürs zweite Quartal geben soll. Darauf warten wir immer noch, abgebucht wurden Sie damals. 

Haben allerdings auch schon neue Rechnungen fürs 4 Quartal bekommen, die auch schon zum Einzug durch die Gema angewiesen sind...

ich bin gespannt was passiert bzgl. den Gutschriften...Die Verbände sollen ja im Gespräch mit der Gema sein, laut HDF & Gilde.

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Wir überweisen wenn dann nur, Kontovollmacht hat von dem Verein keiner...

GEMA
Rechnungslegung für Kino-Schließzeiten während Corona-Pandemie
In den letzten Tagen erreichten uns vermehrt Meldungen unserer Mitglieder, dass sie von der GEMA Rechnungen inkl. Abbuchungsankündigungen bzw. kurzfristige Zahlungsaufforderungen erhalten haben. Auch für Zeiträume, in denen der Kinobetrieb behördlich untersagt war.

Bereits im März hatte die GEMA angekündigt, für den Zeitraum der Schließung keine Gebühren zu erheben und dies über Gutschriften auszugleichen. Diese Erstattung der Lizenzkosten ist laut der GEMA aufgrund der Umsetzung der zeitweisen Mehrwertsteuersenkung noch nicht gestartet (siehe hier). Komischerweise war es der GEMA aber schon möglich weitere Rechnungen auszustellen – mit geänderter Mehrwertsteuer...

Auch wurden die Rechnungsstellung und der offizielle Start der Erstattungen uns bisher nicht von der GEMA kommuniziert.

Für uns ist dieses Verhalten völlig unverständlich und wir können den Unmut unserer Mitglieder nachvollziehen. Bei einem persönlichen Termin mit der GEMA in der nächsten Woche werden wir dies zum Thema machen und hoffen auf ein kurzfristiges Lösungsangebot seitens der GEMA. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
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Ich bin auch etwas irritiert vom Rechnungslegungszeitraum. Wir haben sonst Quartalsrechnungen (schon auch im Voraus) bekommen. Die Aktuelle ist aber vom 1.6. bis 30.11. Berechnen die jetzt einfach nach, was sie ab März gewissermaßen gestundet haben? Für uns ist das jetzt nicht so tragisch, wenn wir erst im Folgejahr die deutlich reduzierten Beträge abkriegen, das war ja ohnehin in den letzten Jahren analog zu den Besucherzahlen ein auf und ab. Aber es ist jedenfalls mal Anlass, das genauer unter die Lupe zu nehmen.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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  • 2 Wochen später...
vor 6 Stunden schrieb carstenk:

HDF hat jetzt was rumgeschrieben zur GEMA. Man soll der GEMA wohl den genauen Schließungszeitraum melden für die Gutschrifterstellung. Dazu soll es 'in Kürze' ein Login für ein Meldeportal geben.

GEMA: Informationen zu Gutschriften
Um die zugesagten Gutschriften für die behördlich angeordneten Schließungszeiträume zu erstellen, bittet die GEMA darum, dass Sie Ihre individuellen Schließungszeiten melden. Die Gutschriften können nicht automatisch erstellt werden aufgrund der territorialen und branchenabhängigen Unterschiede.
 
Hierzu sollten Sie bereits oder werden noch Post von der GEMA mit einem Code für das Onlineportal erhalten. Über das Onlineportal können Sie die genauen Schließzeiten angeben.
 
Weitere Informationen und Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier:
Umgang mit Lizenzverträgen
Über die weiteren Erleichterungen seitens der GEMA werden wir Sie voraussichtlich nächste Woche informieren. Falls Sie aktuell Probleme mit Rechnungen der GEMA haben, können Sie sich gerne telefonisch an uns wenden.
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  • 2 Monate später...

Nein, wars nicht aber das Thema ist eigentlich lange geklärt. 
 

Ihr erhaltet eine Gutschrift für die Zukunft über den bereits bezahlten Betrag. Eine Auszahlung gibt es nicht, Gema halt.

 

Folgelastschriften sollen nicht eingezogen werden, vorsichtshalber kann man aber sein Sepa Mandat kündigen.

 

Fertig

 

 

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Wüsste ich jetzt spontan nicht aber ich kann mich erinnern dass der HDF das so publiziert hat.

 

Ich hab mich daraufhin nochmal telefonisch an die GEMA gewandt und habe das so bestätigt bekommen.

 

Bist du nicht im HDF angeschlossen? Es gibt fast jede Woche zwei, drei Mailings zu den aktuellen Themen wie diesen.

Bearbeitet von Jean (Änderungen anzeigen)
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Jo dass die GEMA uns nicht priorisiert und das Portal nicht fertig wird erstaunt mich wenig.

 

Die Gutschrift wird nicht ausgezahlt, sondern bereits gezahlte Quartalsbeiträge stehen dort auf Halde und können mit neuen zukünftigen Beiträgen verrechnet werden. Ziemlich dreist aber das ist der Stand der Dinge den ich kenne.

 

Sonst ruft einfach mal beim HDF an. Frau Römer ist die Expertin dafür und hilft immer wo sie kann. Aber Beeilung, in 1,5 Stunden gehen die in den wohlverdienten Urlaub.

 

Dennoch schätze ich dass wir weiter auf das Portal warten müssen.

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  • 3 Monate später...

Der HDF hat gerade den Abschluss der Verhandlungen mit der GEMA rundgeschickt. Laufende Gebühren werden weiterhin gestundet, und die durch die Corona-Ausfälle reduzierten Beträge kommen dann in den Folgejahren zur Anwendung. Gutschriften für 2020 und 2021 wird es nicht geben. Tarif und Verbandsnachlass weiterhin wie bisher. Musik ausserhalb des Kinosaales wird ab 2021 um 1.6% angehoben. Mehr Details will der HDF in Kürze an die Mitglieder kommunizieren.

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Ergebnis der GEMA-Verhandlungen

nach einer langen und wirklich intensiven Verhandlungsrunde können wir Ihnen heute mitteilen, dass wir uns mit der GEMA auf folgende Zahlungsziele und Parameter für die nächsten Jahre einigen konnten. Ziel war es vorrangig, Ihre aktuelle Liquidität zu stärken und den Kinos größtmögliche Planungssicherheit für die nächsten Jahre zu geben, und wir freuen uns, dass uns dies gelungen ist.

Ein kurzer Rückblick: In Reaktion auf unsere Schreiben sowie darauffolgende Gespräche im letzten Jahr ist die GEMA unserer Bitte um Unterstützung nachgekommen und hat, wie Sie wissen, eine Stundung der Gebühren, für alle Rechnungen ab dem 2. Quartal 2020 bis zum 31.03.21 eingeräumt, womit alle Beiträge für 2020 jedoch in der nächsten Woche fällig geworden wären.

1. Weitere Stundung der Abgabe
Die Stundung der Beiträge über den 31.03.2021 hinaus ist ein positives Ergebnis der neuen Vereinbarung.
  • Gebühren 2020, 1. Halbjahr:     Neue Fälligkeit     31.12.21
  • Gebühren 2020, 2. Halbjahr:     Neue Fälligkeit     31.12.22
  • Gebühren 2021, 1. Halbjahr:     Neue Fälligkeit     30.06.23
  • Gebühren 2021, 2. Halbjahr:     Neue Fälligkeit     31.12.23
Die Zahlungen auf Grundlage der umsatzstarken Jahre 2018 und 2019 werden damit in Teilbeträgen erst in den hoffentlich wieder umsatzstärkeren Jahren 2022 und 2023 fällig, in denen die reguläre GEMA-Gebühr dann auf Grundlage der „Pandemiejahre“ abgerechnet wird und somit entsprechend den Umsatzrückgang abbildet.
 
Im Gegenzug hierzu wird es keine Gutschriften für Kino-Schließzeiten in 2020 und 2021 geben.  Der Hintergrund hierzu ist die Berechnungsgrundlage für die GEMA-Gebühr, welche noch immer die Umsätze des Vor-Vor-Jahres nutzt. Eine Umstellung der Berechnungsgrundlage auf das jeweils laufende Jahr war aktuell nicht möglich, erfolgt aber in Abstimmung mit der GEMA ab dem 1.1.2024.

2. Verlängerung des Tarifs
Der bisherige für die Kinos gültige Tarif T-F, derzeit 1,25% (abzgl. Verbandsrabatt) wird bis zum 31.12.23 verlängert. Auch hier haben wir eine feste Größe für weitere 3 Jahre sichern können.

3. Sicherung des Verbandsnachlasses
Der Verbandsnachlass in Höhe von 20% ist bis 31.12.22 in jedem Fall gesichert, eine Verlängerung bis 31.12.23 ist wahrscheinlich.

4. Musikwiedergabe außerhalb von Kinosälen
Darüber hinaus werden die Vergütungssätze für Musikwiedergaben außerhalb von Kinosälen ab 2021 um 1,6% und in den Folgejahren ebenfalls abhängig von der Veränderung Preisindex angehoben.

Die GEMA wird Sie in den nächsten Wochen noch einmal direkt über den operativen Umgang mit den neuen Zahlungszielen informieren. 
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Am 26.3.2021 um 11:11 schrieb marktgerecht:

Wir dürfen also für den Zeitraum der Zwangsschließung für eine Leistung zahlen die wir aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht in Anspruch nehmen konnten?

 

 

Wieso? Du darfst doch weiterhin Einlassmusik und Foyerbeschallung spielen.🤡

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Du zahlst ja auch jetzt nicht für Musikdarbietungen, die Du im letzten Jahr nicht gemacht hast, sondern im Vorjahr. Und wirst im nächsten Jahr dann fast nichts zahlen, obwohl Du wieder (hoffentlich) reichlich Besucher hast. Ausserdem werden die Gebühren ja auch gegenwärtig gestundet. Läuft halt mit 1-2 Jahren Verzögerung.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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vor 1 Stunde schrieb BALU:

Warum DAS denn?

Auf welchen gesetzlichen Vorschriften soll ich für

Musikdarbietungen zahlen, die ich nicht gemacht habe ?

Also für die Monate, die wir kein Kino hatten,

werde ich bestimmt nichts zahlen.

GEMA ist die STAGMA, die Staatlich Autorisierte Gesellschaft für die Verwertung der Musik Aufführungsrechte (einschl. der Werke der leichten Tonkunst. Die Stagma benannte sich 1947 in GEMA (deutsche Abkürzung des frz. BIEM genannten Daches) um. Sie beruft sich ausdrücklich auf duie Verleihgungsurkunde der STAGMA, die Dr. Göbbels unterzeichnet hat. Nachzulesen im Sammelwerk (wwelches jeder FTh Besiutzer haben muß(te): "Der neue Film", welches die SPIO (ex RFK) seit 1947 "unter Rückgriff auf die bewährten Fachleute" aus 1938 wieder herausgab. Da ist in den Regelungen zur GEMA die Vewrleiohungsurkunde als Faksimile abgedruckt.

Demnach wirst Du nicht herumkommen, zu zahlen. Deren Beamtenapparat muß ja weiter laufen.

Ich bin kein Freund, Nationalsozialistische Institutionen zu unterstützen.

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Aber nicht für die Zeit wo ich keine Filme gezeigt habe.

Also 2020 ca 5,5 Monate und 2021 ca 6 Monate.

Wenn ich z.B. im Dezember 2020 ein Kino eröffne, zahle ich die GEMA ja auch

nicht für Januar bis November 2020.

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