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Maskenpflicht am Platz


kinogucker

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Dies ist die Allgemeinverfügung unseres Kreises. Auch aus dieser ergeht keine Maskenpflicht, obwohl Kinos sogar explizit erwähnt sind. Aus dieser Allgemeinverfügung ergeht dann eben auch, dass ein Kino keine öffentliche Veranstaltung ist sondern ein Kulturangebot. Da weder öffentliche Veranstaltung, noch öffentliche Einrichtung (eine öffentliche Einrichtung ist z.B. ein Rathaus) ergibt sich aus keiner der genannten Vorschriften eine Maskenpflicht am Platz. 

 

https://www.rheingau-taunus.de/fileadmin/forms/ausschreibungen/2020/allgemeinverfuegung_corona_16_10_2020.pdf

 

Alle Verfügungen des Kreises kann man hier einsehen:

 

https://www.rheingau-taunus.de/corona/allgemeinverfuegungen.html

 

Im übrigen heißt es, dass das Eskalationskonzept des Landes Hessen hier umgesetzt wird. 

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Eure Erste Allgemeinverfügung ab 16.10. hat sich zeitlich mit dem Merkel/Ministerpräsidententreffen überschnitten und wurde sofort wieder von der 5. Allgemeinverfügung zum 23.10.  ausser Kraft gesetzt. Allerdings behältst Du Recht insofern, als auch diese aktualisierte Verfügung zwischen öffentlichen Veranstaltungen und Kulturveranstaltungen und explizit Kino unterscheidet und offenbar nur für erstere eine Maskenpflicht am Sitzplatz vorsieht:

 

https://www.rheingau-taunus.de/fileadmin/forms/ausschreibungen/2020/allgemeinverfuegung_corona_21_10_2020_3.pdf

 

 

Dieses dicht aufeinanderfolgende Durcheinander hatten wir in NRW um die Merkel/Ministerpräsidenten Konferenz herum auch.

 

Man würde sich eindeutigere Begrifflichkeiten wünschen für die verschiedenen betroffenen Bereiche. Mir ist für Köln aus einem Gespräch mit der Staatskanzlei  vor einiger Zeit zugetragen worden: 'Die Landesverordnung unterscheidet zwischen Veranstaltungen und Aufführungen. Nach Ansicht der Staatskanzlei zählen Kinovorführungen zu Aufführungen und nicht zu Veranstaltungen – zu Aufführungen sagt der Erlass aber nichts.' 

 

Da soll man noch durchblicken...

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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vor 29 Minuten schrieb carstenk:

Eure Erste Allgemeinverfügung ab 16.10. hat sich zeitlich mit dem Merkel/Ministerpräsidententreffen überschnitten und wurde sofort wieder von der 5. Allgemeinverfügung zum 23.10.  ausser Kraft gesetzt. Allerdings behältst Du Recht insofern, als auch diese aktualisierte Verfügung zwischen öffentlichen Veranstaltungen und Kulturveranstaltungen und explizit Kino unterscheidet und offenbar nur für erstere eine Maskenpflicht am Sitzplatz vorsieht:

 

https://www.rheingau-taunus.de/fileadmin/forms/ausschreibungen/2020/allgemeinverfuegung_corona_21_10_2020_3.pdf

 

 

Dieses dicht aufeinanderfolgende Durcheinander hatten wir in NRW um die Merkel/Ministerpräsidenten Konferenz herum auch.

 

Man würde sich eindeutigere Begrifflichkeiten wünschen für die verschiedenen betroffenen Bereiche.

Ja Carsten hat Sie, aber auch jeglich neue oder das was du postest bringt keine Neuerungen für mein Kino. Da der Rheingau-Taunus-Kreis explizit Kino erwähnt bzw. Kulturveranstaltungen und auch dies nicht geändert hat, sagt für mich aus dass im Kino keine Maskenpflicht am Platz besteht. Wenn ich es sogar ganz sorgfältig lese, lese ich noch nicht einmal heraus dass auf dem Weg zum Platz eine Maskenpflicht besteht (was wir natürlich vorschreiben).

 

Da sich die aktualisierte Allgemeinverfügung an die vereinbarten ,,Stufen´´ hält, gibt es für mich auch bei über 50 bzw. 75 Fällen pro 100.000 Einwohnern im Kino keine Maskenpflicht am Platz. 

 

Aber ja Carsten, es ist nicht einfach aber.....es kam ja auch irgendwie für alle Schlag auf Schlag und solche Sachen müssen ja dann, nach Bekanntgabe in den Medien, schnell auf Papier gebracht werden sonst bringt das nichts.

 

Ähnlich wie am Anfang stand ,,ist verpflichtet Adressdaten zu erheben´´ . Jetzt steht es genau drin mit Anschrift, Telefonnnumer usw. 

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