Zum Inhalt springen

Vermietung von Kinosälen an einen Hausstand


chrisdae

Empfohlene Beiträge

Guten Morgen zusammen,

ich vermiete meine Säle seit einigen Wochen exclusiv an Personen eines Hausstandes.  Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

 

In dieser Konstelation sehe ich keinen Publikumsverkehr und somit keinen Verstoß gegen die Corona Schutzverordnung.

 

Natürlich habe ich im Vorfeld Kontakt mit dem Land gehabt, eine Stellungnahme zu dem Begriff Publikumsverkehr ist jedoch bis heute ausgeblieben. 

 

Eventuell ist das ja auch für den einen oder anderen interessant, auch wenn es natürlich finanziell nicht so wirklich rentabel ist wie ein voller Saal.

 

Gestern machte mich meine Anwältin, die ich auch über die exclusive Saalvermietung informiert habe, über folgendes Urteil aufmerksam. 

 

https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/untervermietung-eines-fitnessstudios-an-einzelpersonen-verstosst-nicht-gegen-die-niedersachsische-corona-verordnung-196813.html?fbclid=IwAR1_RMyGP3oY8bdWIWjlZ_EbGYaci9j84vSA_wLkg4kUvBPa7bOs02OHw7k

 

Natürlich nicht 1 zu 1 übertragbar, aber es geht stark in diese Richtung. 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was steht denn bei Euch genau in der Verordnung in Bezug auf Kinos? Manche Ordnungsämter halten sich sklavisch die Formulierungen, manche sind flexibel, solange es inhaltlich zu rechtfertigen ist. In NRW wechselte die konkrete Ausformulierung des Betriebsverbotes einige Male in den Coronaschutzverordnungen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Im Grunde ist es egal was in diesen Verordnungen steht, ggf. Einfach vor Gericht klagen, denn sie müssen dein Berufsverbot, das erstmal gegen das Grundgesetz verstößt, auch begründen können. 
 

Worin besteht der Unterschied  bzw. Wie hilft es die Infektionszahlen zu senken, wenn ein Hausstand zuhause oder sich bei dir einen Film anschaut.

 

Diese Verordnungen sollen helfen die Pandemie in den Griff zu bekommen, aber wenn keine ausreichenden Gründe vorliegen, sind diese Verordnungen für den einzelnen nichtig. 
 

Einfach aufmachen ist theoretisch nicht erlaubt, jeder müsste einzeln klagen 🙄

 

Absoluter Schwachsinn das ganze! Wir hatten auch schon Anfragen, aber im Moment würde ich das eh nicht machen, frühestens wenn ich die Heizung nicht mehr brauchen sollte, würde ich damit auch vor Gericht gehen. Ansonsten wäre es für die Kunden viel zu teuer und meine Hilfen werden ggf. Auch noch gekürzt.  

Wir öffnen lieber jedes WE den Concession stand und zeigen somit, dass es uns noch gibt. 

Bearbeitet von ChrisL (Änderungen anzeigen)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.