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Texas Chainsaw massacre-the beginning total verstümmelt


jenz666

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Folgende mail schrieb ich gerade an die FSK, ich könnte mich sowas von aufregen, dass geht mal gar nicht klar!!!

wie seht ihr das?

 

Hallo!

Habe mir den oben genannten film heute in deutsch angesehen und muss mich fragen, was sie sich dabei gedacht haben!? Ich war entsetzt!

der film, den ich auch ungeschnitten gesehen habe, ist komplett verstümmelt, ich dachte nicht, dass es solch dilletantische schnitte noch geben würde!

im vergleich zur englischen version fehlen locker 10-12 minuten, in jeder szene in der die kettensäge angeworfen wird, erfolgt ein harter schnitt und man sieht gleich die nächste szene, was in den meisten fällen überhaupt keinen sinn ergibt!

wenn der film so aussähe, wenn er eine 16er freigabe hätte, würde ich ja verständnis aufbringen, aber ab 18 ist das eine zumutung!

der film im englischen ist wirklich gut, was durch ihre intervention daraus wurde ist eine frechheit/katastrophe/einem kunden nicht vorsetzbar!

was soll das?

der film wurde von ihnen schon mit "ab 18" bzw. dem jetzigen äquivalent "keine jugendfreigabe" bewertet und wenn dem so ist, erwarte ich einen ungeschnittenen film!!!

wieso ist der film also so kaputt geschnitten worden? entweder ist ein film ab 18 oder nicht, aber wenn er ab 18 ist, warum wird er beschnitten/zerstört? dann müssen sie noch mehr altersgrenzen einführen wie "ab 21" oder sowas, aber wenn er ab 18 ist, dann hat da keiner dran rumzuschneiden!

oder wird ihre bewertung wieder von dem schwachsinnigen argument: egoshooter und horrorfilme machen leute zu mördern, beeinflusst? ist ja in den letzten monaten wieder mal thema gewesen, dem sie sich vielleicht verpflichtet fühlen könnten...

also bitte, bitte: schneidet (oder lasst schneiden) nicht an filmen die eh schon keine jugendfreigabe bekommen!

ab 18 ist man schließlich volljährig und auch mündig, warum halten sie uns bzw. alle ab 18 für so unmündig, dass sie uns die entscheidung bei solchen geschnittenen pfuschwerken, abnehmen?

sie bevormunden somit erwachsene menschen! das ist unerträglich! erwachsene menschen können selber entscheiden was sie sehen (wollen)!

also spart euch bitte solchen zumutungen für jeden kinogänger!

 

auf eine logische erklärung bin ich mehr als gespannt!

mfg

jens

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Folgende mail schrieb ich gerade an die FSK, ich könnte mich sowas von aufregen, dass geht mal gar nicht klar!!!

wie seht ihr das?

 

Was kann den die FSK dafür wenn der Verleih schneidet?

 

 

PS: Solche Filme kauft man erst nach Besuch einschlägiger Seiten um zu schauen welcher Release uncut ist. Sowas nimmt man nicht nebenbei bei Media Markt oder Real mit. ;)

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So wie ich das sehe wurde der Film für die deutsche Kinoauswertung gekürzt, um das anstehende DVD-Release (in der Extended Version) zu pushen (die amerikanische DVD ist in einer Rated und Unrated Version bereits seit Wochen verfügbar). Einen anderen Grund kann ich mir wirklich nicht vorstellen. Für mich ein weiteres Beispiel dafür, wie das Kino in deutschen Landen als Werbemittel für Heimkinomedien vergewaltigt wird. Aber die Rechnung scheint wirklich aufzugehen... :wink:

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Nix für ungut, aber...

Wenn man schon Briefe schreibt und sie dann online stellt sollte man schon auf die Rechtschreibung achten.

 

Aber abgesehen davon, ich bin gespannt was der Verleih / die FSK antworten...

 

Ich liebe genauso diese "verstümmelten" Filme ab 18, die dann eines Tages als "Ultimated Unrated Uncut Directors Cut Extended Version" erscheinen, nur um die Kunden 2x abzuzocken...

:evil:

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Als Mitarbeiter der FSK kann ich nur sagen, die FSK schneidet keine Filme, das hat der Verleih selbst zu verantworten !!

 

dann gib du mir doch mal ne antwort!

dass ihr nicht selber schneidet ist klar, aber wegen euch wird der film geschnitten, als tut mal nicht so als wärt ihr völlig unschuldig daran...

 

oder willst du mir sagen der verleih hätte euch den film direkt so verstümmelt vorgelegt?

dann müsste ich mal beim verleih anfragen, ob die noch alle schweine im rennen haben...!

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8 Minuten wurde er in Deutschland gekürzt.

 

In Amerika wird bei erotischen Szenen schnell zur Schere gegriffen, in Deutschland bei jeglicher Form von Gewaltverherrlichung und das ist auch gut so...

habe nochmal nachgesehen...

die englische version dauert 96 min und die deutsche 83 min, also fehlen tatsächlich 13 min.!

die haben sogar ne völlig harmlose szene rausgeschnitten, wo biker die teens im auto verfolgen und kurzzeitig belästigen, obwohl da nichts schneidenswürdiges passierte...

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Nix für ungut, aber...

Wenn man schon Briefe schreibt und sie dann online stellt sollte man schon auf die Rechtschreibung achten.

 

Aber abgesehen davon, ich bin gespannt was der Verleih / die FSK antworten...

 

Ich liebe genauso diese "verstümmelten" Filme ab 18, die dann eines Tages als "Ultimated Unrated Uncut Directors Cut Extended Version" erscheinen, nur um die Kunden 2x abzuzocken...

:evil:

 

watt wer bis du denn?

zeig mir mal mehr als 10 rechtschreibfehler, denn alles was drunter liegt sollte einer erwähnung wohl kaum wert sein. im gegenteil ich finde lediglich einen grammatikfehler, jedoch keinen rechtschreibfehler!

und jetzt komm nicht mit so nem scheiß wie groß- und kleinschreibung oder neuer rechtschreibung an...!

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...Ich liebe genauso diese "verstümmelten" Filme ab 18, die dann eines Tages als "Ultimated Unrated Uncut Directors Cut Extended Version" erscheinen, nur um die Kunden 2x abzuzocken...

:evil:

 

Nur 2x? Das soll wohl ein Scherz sein. Jedes DVD-Label mit Sinn für Profit wird Dir denselben Sch...ähm, Film, mindestens drei oder gar vier Mal in unterschiedlichen Schnittfassungen und/oder Ausstattungen verkaufen. Das Interessante daran: die Kunden kaufen das auch noch vier Mal! :roll: Es lebe der Konsum! Reich werden macht Spaß :wink:

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Wie schon richtig bemerkt lieber Jenz666 hat der Verleih(in dem Fall die deutsche Warner) an dem Film rumgeschnippelt und hat uns diese 83minütige Fassung vorgelegt.

 

Ich weiss ja nicht an wen du bei der FSK geschrieben hast(an mich jedenfalls nicht), aber es wird die schon jemand von der Geschäfsführung oder den Obersten Landesjugenbehörden antworten.

 

Gruss aus Wiesbaden

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Wie schon richtig bemerkt lieber Jenz666 hat der Verleih(in dem Fall die deutsche Warner) an dem Film rumgeschnippelt und hat uns diese 83minütige Fassung vorgelegt.

 

Ich weiss ja nicht an wen du bei der FSK geschrieben hast(an mich jedenfalls nicht), aber es wird die schon jemand von der Geschäfsführung oder den Obersten Landesjugenbehörden antworten.

 

Gruss aus Wiesbaden

sprich es lief nicht nach dem motto: die legen euch die originalversion vor, ihr sagt nee nee so geht das nicht und die zerschneiden ihn zur unkenntlichkeit und legen ihn euch dann nochmal vor und ihr sagt dann okay jetzt geht, der ist ab 18...

die haben euch von vorneherein diese verhunzte version zur prüfung vorgelegt und keine andere?

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Müssen nicht eh nur die Filme vorgelegt werden, die eine Frigabe unter 18 erreichen wollen? Alle anderen haben doch automatisch "Keine Jugendfreigabe". korrigiert mich falls ich falsch liegen sollte.

 

Gruß

HAPAHE

 

Eine FSK freigabe "keine Jugenfreigabe" bedeutet, dass der film FSK geprüft wurde und von der kommission als nicht "jugendgefährdend" eingestuft worden ist. Es ist damit recht unwahrscheinlich, dass der film auf den "index" der bundesprüfstelle für jugendgefährdete medien kommt. Denn eine indexierung käme einem werbeverbot und praktisch einem auswertungsverbot gleich.

 

Ein nicht geprüfter Film hat zwar automatisch auch keine jugendfreugabe, kann aber sofort von der Bundesprüfstelle indiziert werden. Diesem risiko will man durch das FSK siegel "Keine Jugendfreigabe" aus dem weg gehen. Es ist durchaus möglich, dass zum beispiel die FSK einem film auch die freigabe "keine jugendfreigabe" verweigert. Dies könnte der fall sein, wenn die kommission der meinung ist, dass der film "schwer jugendgefährdet" ist und/oder sogar erwachsene beim betrachten beeinträchtigt werden.

 

So könnten durchaus schnittauflagen nötig sein, um einem film die freigabe "keine jugendfreigabe" zu ermöglichen und somit das (wirtschaftliche) risiko eingegrenzt wird, evtl. auf dem index zu landen.

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Müssen nicht eh nur die Filme vorgelegt werden, die eine Frigabe unter 18 erreichen wollen? Alle anderen haben doch automatisch "Keine Jugendfreigabe". korrigiert mich falls ich falsch liegen sollte.

 

Gruß

HAPAHE

 

Eine FSK freigabe "keine Jugenfreigabe" bedeutet, dass der film FSK geprüft wurde und von der kommission als nicht "jugendgefährdend" eingestuft worden ist. Es ist damit recht unwahrscheinlich, dass der film auf den "index" der bundesprüfstelle für jugendgefährdete medien kommt. Denn eine indexierung käme einem werbeverbot und praktisch einem auswertungsverbot gleich.

 

Ein nicht geprüfter Film hat zwar automatisch auch keine jugendfreugabe, kann aber sofort von der Bundesprüfstelle indiziert werden. Diesem risiko will man durch das FSK siegel "Keine Jugendfreigabe" aus dem weg gehen. Es ist durchaus möglich, dass zum beispiel die FSK einem film auch die freigabe "keine jugendfreigabe" verweigert. Dies könnte der fall sein, wenn die kommission der meinung ist, dass der film "schwer jugendgefährdet" ist und/oder sogar erwachsene beim betrachten beeinträchtigt werden.

 

So könnten durchaus schnittauflagen nötig sein, um einem film die freigabe "keine jugendfreigabe" zu ermöglichen und somit das (wirtschaftliche) risiko eingegrenzt wird, evtl. auf dem index zu landen.

 

Korrigiere mich falls ich da falsch liege, aber ich dachte immer, dass sich eine Indizierung nur auf Videos (VHS, Beta, DVD, was auch immer) bezieht, nicht aber auf Kinofilme (sprich: Filmbandoriginale). :shock:

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indizierung bezieht sich auf den film oder wie man heute so schön sagt: auf den content ... eine indizierten film darfst du nicht bewerben, nicht ankündigen ... in der realität heißt das: ein kinoeinsatz ist sinnlos, da ja niemand weiß, dass der film läuft, da ja keine werbung im internet, anzeige, programmflyer, aushang, telefonansage etc. gemacht werden darf ...

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indizierung bezieht sich auf den film oder wie man heute so schön sagt: auf den content ... eine indizierten film darfst du nicht bewerben, nicht ankündigen ... in der realität heißt das: ein kinoeinsatz ist sinnlos, da ja niemand weiß, dass der film läuft, da ja keine werbung im internet, anzeige, programmflyer, aushang, telefonansage etc. gemacht werden darf ...

 

Die Folgen der Indizierung eines Films sind mir natürlich bekannt. Was mir aber neu ist, ist die Tatsache, dass sogar Kinos von einer Indizierung betroffen sind. Vermutlich habe ich da einfach die falsche Literatur dazu, da ich für meine Arbeit bislang nur Infos zur Indizierung sogenannter "Trägermedien" beziehe. Mir stellt sich jetzt automatisch die Frage, ob es tatsächlich schon Kinofilme gab/gibt, die noch VOR ihrer Veröffentlichung auf "Trägermedien" indiziert wurden?

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Letzte woche auf der Arbeit folgendes gespräch in der Kantine mitgehört.

 

Auszubildender 1:"...läuft doch grad der neue Kettensägenmassaker im Kino"

 

Auszubildender 2:"Da geh ich net rein, der soll voll geschnitten sein."

 

Auszubildender 1:"Echt!?"

 

Auszubildender 2:"Jo, macht aber nichts, im netz gibts schon uncut..."

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Letzte woche auf der Arbeit folgendes gespräch in der Kantine mitgehört.

 

Auszubildender 1:"...läuft doch grad der neue Kettensägenmassaker im Kino"

 

Auszubildender 2:"Da geh ich net rein, der soll voll geschnitten sein."

 

Auszubildender 1:"Echt!?"

 

Auszubildender 2:"Jo, macht aber nichts, im netz gibts schon uncut..."

 

Das sind leider die harten Fakten. :evil:

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Letzte woche auf der Arbeit folgendes gespräch in der Kantine mitgehört.

 

Auszubildender 1:"...läuft doch grad der neue Kettensägenmassaker im Kino"

 

Auszubildender 2:"Da geh ich net rein, der soll voll geschnitten sein."

 

Auszubildender 1:"Echt!?"

 

Auszubildender 2:"Jo, macht aber nichts, im netz gibts schon uncut..."

 

Na wenigstens kennen die noch das Wort "Massaker". Ich find's traurig.

:cry:

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Nix für ungut, aber...

Wenn man schon Briefe schreibt und sie dann online stellt sollte man schon auf die Rechtschreibung achten.

 

Aber abgesehen davon, ich bin gespannt was der Verleih / die FSK antworten...

 

Ich liebe genauso diese "verstümmelten" Filme ab 18, die dann eines Tages als "Ultimated Unrated Uncut Directors Cut Extended Version" erscheinen, nur um die Kunden 2x abzuzocken...

:evil:

 

watt wer bis du denn?

zeig mir mal mehr als 10 rechtschreibfehler, denn alles was drunter liegt sollte einer erwähnung wohl kaum wert sein. im gegenteil ich finde lediglich einen grammatikfehler, jedoch keinen rechtschreibfehler!

und jetzt komm nicht mit so nem scheiß wie groß- und kleinschreibung oder neuer rechtschreibung an...!

 

Wenn du ein Mail an deine Kumpels schickst, dann ist das sowas von Wurscht, ob du Groß- und Kleinschreibung beachtest, aber sobald ein "offizielles Mail" verschickt wird, ist es eigentlich Pflicht auch auf Groß- und Kleinschreibung zu achten (die dir JEDER Lehrer anstreichen würde)

 

Und falls es dir auffällt, hatte ich dir soweit recht gegeben und dir nur einen Ratschlag gegeben... du musst ihn ja nicht beachten...

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Nix für ungut, aber...

Wenn man schon Briefe schreibt und sie dann online stellt sollte man schon auf die Rechtschreibung achten.

 

Aber abgesehen davon, ich bin gespannt was der Verleih / die FSK antworten...

 

Ich liebe genauso diese "verstümmelten" Filme ab 18, die dann eines Tages als "Ultimated Unrated Uncut Directors Cut Extended Version" erscheinen, nur um die Kunden 2x abzuzocken...

:evil:

 

watt wer bis du denn?

zeig mir mal mehr als 10 rechtschreibfehler, denn alles was drunter liegt sollte einer erwähnung wohl kaum wert sein. im gegenteil ich finde lediglich einen grammatikfehler, jedoch keinen rechtschreibfehler!

und jetzt komm nicht mit so nem scheiß wie groß- und kleinschreibung oder neuer rechtschreibung an...!

 

Wenn du ein Mail an deine Kumpels schickst, dann ist das sowas von Wurscht, ob du Groß- und Kleinschreibung beachtest, aber sobald ein "offizielles Mail" verschickt wird, ist es eigentlich Pflicht auch auf Groß- und Kleinschreibung zu achten (die dir JEDER Lehrer anstreichen würde)

 

Und falls es dir auffällt, hatte ich dir soweit recht gegeben und dir nur einen Ratschlag gegeben... du musst ihn ja nicht beachten...

 

das du mir recht gabst ist mir sehr wohl aufgefallen, aber wie könnte man mir in diesem bezug auch nicht recht geben...!

aber ich muss dir leider widersprechen, es geht nicht darum an wen man schreibt (es sei denn ich würde ne online bewerbung schreiben), sondern in welchem medium und beim email verkehr sind sowohl weglassen der grosschreibung, als auch eingeschränkte förmlichkeiten durchaus akzeptabel, EGAL an wen die email geht...

ist ja schließlich kein lehrer da der was anstreichen könnte...

 

davon ab: bist du aus österreich, schweiz oder bayern? ansonsten wüßtest du, dass es DIE email ist und nicht DAS email, wie bescheuert hört sich das denn an...?!

:wink:

nix für ungut... :D

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aber ich muss dir leider widersprechen, es geht nicht darum an wen man schreibt (es sei denn ich würde ne online bewerbung schreiben), sondern in welchem medium und beim email verkehr sind sowohl weglassen der grosschreibung, als auch eingeschränkte förmlichkeiten durchaus akzeptabel, EGAL an wen die email geht...

Echt? Dann viel Spass im reallen Leben. Ich nehms ja auch nicht ganz so ernst, aber Still einer eingehenden Email, bzw. Empfänger der Email beeinflussen mich schon.

Wenn bei mir ne Geschäftsanfrage, die nur kleingeschrieben und gespickt mit Rechtschreibfehlern ankommt, sinkt mein Interesse merklich und letztens war die Antwort nur ab 1500Euro (auf die Anfrage: will onlineshop haben, was kostet? ) Da war nicht mal ansatzweise Interesse da, eine Geschäftsbeziehung aufzubauen ;)

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Wie schon richtig bemerkt lieber Jenz666 hat der Verleih(in dem Fall die deutsche Warner) an dem Film rumgeschnippelt und hat uns diese 83minütige Fassung vorgelegt.

 

Ich weiss ja nicht an wen du bei der FSK geschrieben hast(an mich jedenfalls nicht), aber es wird die schon jemand von der Geschäfsführung oder den Obersten Landesjugenbehörden antworten.

 

Gruss aus Wiesbaden

 

Jetzt kräuseln sich mir die Fußnägel.

Was soll diese Haarspalterei?

Du weißt doch ganz genau, daß Warner den Streifen mehrfach vorgelegt hat, um überhaupt eine KJ zu bekommen.

Ich erinnere an "Der Punisher".

Auch diesen, im Vergleich zu manch anderen ab 16 freigegebenen Film, hat die FSK in seiner ungekürzten Fassung die Freigabe verweigert.

Um den Film im Kino auswerten zu können, hat der Verleih damit garkeine andere Möglichkeit, den Film nochmals gekürzt vorzulegen.

Daß die FSK nicht schneidet ist klar.

Aber der Verleih wird in diesen beiden Fällen prinzipiell dazu gezwungen.

Und wenn Du die Verantwortung dafür allein an Warner abgibst, ist das schon harter Tobak.

Du weißt genau, daß es ein ungeschriebenes Gesetz zwischen Kinobetreiber und Verleihern ist, nur Filme aufzuführen, die auch eine Fraigabe haben.

Im Fall TCM The Beginning ist es schlicht und ergreifend so, daß eine Freigabe der R-Rated Fassung den Film nicht mehr indizierbar machen würde.

Und das sollte anscheinend verhindert werden.

Ansonsten würde das ja die BPjM ad absurdum führen.

Daß die FSK in letzter Zeit wieder mehr im Hinblick auf BPjM freigibt, ist doch bekannt.

Deutscher Jugendschutz....wichtig und notwendig.....aber auch sehr paradox.

In anderen Ländern ist ein jugendgefährdender Film nicht für minderjährige freigegeben.

Hier gibt es:

FSK KJ, keine Freigabe, JK-Freigabe, Indizierung.

Und nochmal...die FSK ist eine wichtige Institution...und die meisten Freigaben gehen auch in Ordnung.

Aber bitte schon wo liegt der Unterschied zwischen einem "Hostel", "The Hills have Eyes" oder "Saw 3" zu "TCM"?, der in seiner R-Rated Fassung schon ordentlich Federn lassen musste?

Ganz zu schweigen von derlei Filmen, die mit einer FSK gesegnet wurden "Slither", "Wrong Turn" etc. und o.g. Filmen in Punkto Gewaltdarstellung keinesfalls nachstehen.

Ich habe den Eindruck, daß es bei der FSK in diesen Fällen schon eher auf Tagesform bei sich ständig ändernder Zusammensetzung des Gremiums als auf Prüfungsrichtlinien ankommt.

 

Und nun noch mein Senf an den e-Mail-Verfasser:

Du machst Dich mit der Fülle an Rechtschreibfehlern und grammatikalischen Entgleisungen leider ein wenig lächerlich.

Wenn Dir was an der Sache liegt, dann nimm Dir das nächste mal einfach 5 Minuten mehr Zeit und formuliere so, daß die FSK Dein Ansinnen auch ernst nimmt und es nicht mit einem vorformuliertem Zweizeiler abtut.

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aber ich muss dir leider widersprechen, es geht nicht darum an wen man schreibt (es sei denn ich würde ne online bewerbung schreiben), sondern in welchem medium und beim email verkehr sind sowohl weglassen der grosschreibung, als auch eingeschränkte förmlichkeiten durchaus akzeptabel, EGAL an wen die email geht...

Echt? Dann viel Spass im reallen Leben. Ich nehms ja auch nicht ganz so ernst, aber Still einer eingehenden Email, bzw. Empfänger der Email beeinflussen mich schon.

Wenn bei mir ne Geschäftsanfrage, die nur kleingeschrieben und gespickt mit Rechtschreibfehlern ankommt, sinkt mein Interesse merklich und letztens war die Antwort nur ab 1500Euro (auf die Anfrage: will onlineshop haben, was kostet? ) Da war nicht mal ansatzweise Interesse da, eine Geschäftsbeziehung aufzubauen ;)

okay keule!

ich denke nicht, dass meine anfrage/beschwerde im stile von "was kostet" geschrieben ist... sie ist einfach nur kleingeschrieben und das ist nunmal in emails oder foren absolut USUS!

genauso wie eigentlich keine email mit "sehr geehrte damen und herren" anfängt, weil emails per se nicht so förmlich sind/sein sollen wie geschäftsbriefe...

und hey: wer im realLen leben mit StilL im glashaus sitzt, sollte nicht mit steinen werfen...

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