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Bezugsbedingungen von „Avatar: The Way of Water“ veröffentlicht


sir.tommes

Empfohlene Beiträge

vor 3 Stunden schrieb cinerama:

 

Ebenfalls nicht verstanden.

Was soll ich denn nicht verstanden haben? Von "Titanic" gibt es auch eine 16:9 Version und damals sogar eine 4:3 Version fürs TV. Und auch da sind viele Szenen oben und unten geöffnet, was man immer so schön "Open Matte" nennt. Aber eben nicht bei allen Szenen war das möglich. Diese sind dann, im Vergleich zu Scope rechts und links beschnitten, damit sie ins Bild passen. Solche Szenen wird man sicherlich auch bei diesem Film finden.

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Im Zusammenhang mit den neueren Produktionen, Avatar ff., habe ich das nicht verstanden und kann es mir nicht vorstellen.

Notgedrungen hatte der Regisseur das aber gemacht bei T2, Abyss und auch Titanic für das 4:3- Fernsehen und für die Laserdisc.

Die Fox war ja die erste Firma, die das Prinzip eingeführt hatte und zusammen mit den DeLuxe Labs. (in denen hatte auch Cameron seine Berufsausbildung genossen, als Filmkopienfertiger) zu hervorragenden Ergebnissen brachte. 

Hier geht man über den Oxberry Printer- und über Ausschnittsvergrößerungen.

 

*

 

Zu vertraglich zugesicherten Bezugsbedingungen gehören auch Vereinbarungen zu abweichenden IMAX DCPs.

Dort sind "Garantieerklärungen" aufgenommen für die Fähigkeit, im Zweifelsfall stets das "volle Format" ( = Bildseitenverhältnis/Aspect Ratio) wiederzugeben etc.

Somit kann das "Avatar 2"-Bildformat auch mit weniger Beschnitt nach oben hin geöffnet werden.

Bearbeitet von cinerama (Änderungen anzeigen)
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