Zum Inhalt springen

Bezugsbedingungen von „Avatar: The Way of Water“ veröffentlicht


sir.tommes

Empfohlene Beiträge

vor 39 Minuten schrieb Manu_el:

Wie unterscheiden sich eigentlich Flat- und Scope-Version? Sind beide leinwandausfüllend?

Kinos mit korrekt respektierenden Bildformaten.

 

Bestimmt mit konstanter Höhe beider Formate. Scope ist links und rechts unbeschnitten aber unten sowie oben beschnitten vom Bild. 

 

Kinos mit nicht korrekt respektierenden Bildformaten.

 

Scope hat unten sowie oben schwarze Balken. Flat ist dann sichtbar auf der gesamten Bildwand.

Bearbeitet von Cremers Claus (Änderungen anzeigen)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Stunden schrieb Manu_el:

Wie unterscheiden sich eigentlich Flat- und Scope-Version? Sind beide leinwandausfüllend?

Davon ist bei James Cameron auszugehen. Es sei denn bei der Flat Version handelt es sich um die IMAX Version, dann könnte es sein, dass das Format wechselt.

 

So wie ich den Regisseur kenne, werden es aber eher 2 für die jeweilige Leinwand optimierte Formate sein. Heißt Scope dürfte das Zielformat sein. Und bei der Flat fehlt sicherlich bei einigen Szenen rechts und links Bildinformation, dafür gibt es aber sicherlich auch Szenen, die nach oben und unten geöffnet sind, wo dann in der Breite nichts fehlt. Ob es diese Bildinformation gebraucht hätte, ist dann eine andere Frage.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 16 Minuten schrieb Cremers Claus:

Also seitlich fehlt da bei Scope absolut nichts vom Bild.

 

 

 

 

Warum sollte da auch was fehlen? Ist doch das Zielformat. Es wird aber im Flat Format sicherlich Szenen geben, wo rechts und links was fehlt, weil das Bild nach oben und unten nicht zu öffnen war.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Stunden schrieb KarlOtto:

Warum sollte da auch was fehlen? Ist doch das Zielformat. Es wird aber im Flat Format sicherlich Szenen geben, wo rechts und links was fehlt, weil das Bild nach oben und unten nicht zu öffnen war.

Ich denke eher das im Scope was fehlt, zumindest war bei Avatar 1 es so das die Blueray Version ein "Full Container" war in 1920/1080 und hier mehr Bildinhalt war als in der Scope Kinoversion.

 

Wenn das hier jetzt ähnlich ist, dann hat die Flat Version wohl mehr "Bildinhalt" als die Scope Version. Was man oben an der Screenshots ja auch schon sieht.

 

Ist blöde, aber ist wohl so....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe den Film gestern endlich im Kino gesehen. Ich bin absolut beeindruckt. Es war ein gutes 3D-Bild aber nicht viel besser als alle anderen Filme die ich dort im Kino bisher gesehen habe.
 

Heute habe ich auf der Homepage der Filmwelt Grünstadt gesehen das die den Zusatz „HFR“ bei Avatar 2 entfernt haben. Ich habe mal per Nachricht nachgefragt und man hat mir geantwortet, das die HFR-Version nur auf Server-Modellen ab Baujahr 2019 gezeigt werden kann. Es wäre alles ein totales Durcheinander. Die 4K Version hätte Disney zurückgezogen.
 

Mein Heimatkino hier in Grünstadt ist komplett neu gebaut worden im Jahr 2014/2015 und somit noch relativ neu und modern und top zudem technisch ausgestattet. Echt schade das trotzdem diese Technik nicht ausreicht und schon „veraltet“ ist. Zumindest anstelle der 3D-HFR-Fassung hätte Disney mal die 3D-4K-Version als Alternative rausrücken können. Oder machen hier vor Ort meine Kinobetreiber etwas falsch?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

HFR 2D und HFR 3D und ebenso 4k läuft durchaus auch schon auf Servermodellen ab 2013 (sogar noch VIEL früher, wenn man es genau nimmt 😉)

Aber die Kinos sind halt nicht so einheitlich ausgestattet, und mit manchen Modellen hat man bei bestimmten HFR Varianten Pech. Disney/Cameron haben sich etwas verhoben mit den vielen Varianten. Es gab auch Vorabtests, aber unter nicht besonders guten Voraussetzungen. 

 

2009 beim ersten AVATAR gab's auch so ein Formatdurcheinander, und obendrein massig KDM Probleme zu Start. Ansonsten hat man das im Kino eher selten, meistens läuft es glatt.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

James Cameron über "Avatar 2": "Das Kino wurde schon oft für tot erklärt"

Zitat

 

STANDARD: Aber mit der Technologie allein verkauft man keinen Film mehr, oder?

Cameron: Danke! Ich wünschte, jeder würde verstehen, dass Technik eigentlich das Letzte ist, worüber ich sprechen möchte. Ich bin Autor, ich möchte über die Charaktere sprechen, über die Wirkung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand zu Hause sitzt und sagt: "Darling, lass uns ins Kino gehen, die haben eine neue Technologie!"

 

https://www.derstandard.at/story/2000141772301/james-cameron-ueber-avatar-2-das-kino-wurde-schon-oft?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Immer wieder schön wenn sich Filmemacher gnadenlos selbst überschätzen oder sich selbst belügen... 

 

Die fast einheitliche Resonanz zum Film ist eigentlich "Technik top, Story flop" 

Das war schon beim 1. Teil so. 

Das war eigentlich schon bei Titanic so... 

Und ich kenne genug Leute die jetzt nur wg. der Technik ins Kino gehen. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 12 Stunden schrieb marktgerecht:

Und was hat das jetzt alles mit dem Threadtitel "Bezugsbedingungen von „Avatar: The Way of Water“ veröffentlicht" zu tun?

Sorry aber so eine dumme Frage. Lese bitte weiter oben die Fragen der Kollegen zum Bildformat. Es sind technische Diskussionen zum Film dieses Threads. Schreibe lieber etwas zum Thema.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 50 Minuten schrieb cinerama:

1.85, 1.90 und 2.39 = Bezugsbedingungen

 

Falsch.

Bezugsbedingungen:

Anzahl der Vorstellungen 

Mindestlaufzeit

Mindesteintrittspreis

Filmmiete

Vorkassebedingungen

 

was sich daraus an technischen Herausforderungen ergibt, hat nichts mit Bezugsbedingungen zu tun.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wollte gerade  was bestellen bei Verleiher s.u.

 

AGB:

 

4. Lieferung und Rückgabe Film/Werbematerial, Werbung

4.1. Der Verleih stellt dem Besteller rechtzeitig vor dem Starttermin alle Informationen zur Verfügung, die zur vertragsgemäßen Filmkennzeichnung und -vorführung erforderlich sind, insbesondere zum Umfang der FSK-Freigabe, Herkunftsland und Herstellungsjahr, Prädikatisierungen und Auszeichnungen sowie - soweit erforderlich - Angaben zu Ton, Bildformat und Länge.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.