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Totensonntag


Arni

Empfohlene Beiträge

vor 7 Minuten schrieb Arni:

Ich frage, weil das Ordnungsamt + Polizei heute bei einem Kollegen waren und den Spielbetrieb bis 18h untersagt haben, weil eben heute Totensonntag ist. Würde gerne wissen, wie da die rechtliche Grundlage ist

 

Edit: plus Bußgeldbescheid

 

 

In welcher Stadt / welchem Bundesland?

die Regeln für die „stillen Feiertage“ sind m.W. auf Landesebene festgelegt. 
 

Spontan finde ich das hier aus NRW - und das passt zu der 18-Uhr-Ansage:

 

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=3367&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=144449

 

Bayern bei so was mal nicht vorn dran - yeah!

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Da scheint es aber auch differenziertere Ansichten in NRW zu geben.

 

https://www.duesseldorf.de/ordnungsamt/gewerbe/feiertage1.html

 

Mir ist bisher, was Filmvorführungen angeht, nur der Karfreitag bekannt. Und auch da betrifft es nur die berüchtigte Liste nicht feiertagsfreier Filme.

 

Gegen so einen Bußgeldbescheid würde ich Widerspruch einlegen und an die Presse gehen. Die freuen sich immer über solche Geschichten. Es steht und fällt wohl mit der Definition von 'sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz in der Zeit von 5 bis 18 Uhr.'

in Abgrenzung zu 'Filmveranstaltungen'.

 

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Ist in NRW. 

@carstenk

Zu deinem Link: Wieso wird denn beim Karfreitag explizit das Kino genannt und beim Totensonntag nicht. 

Wenn dein Zitat zutreffen sollte, müsste man auch an Allerheiligen, am Volkstrauertag, (Karfreitag komplett) und Heiligabend zumachen. Da steht überall der gleiche Satz.

Habe noch nie gehört, dass ein deutsches Kino an einem dieser Tage (zu besagten Zeiten) geschlossen hat

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Ja, so sehe ich das ja auch. Obendrein macht selbst NRW für den Karfreitag nur die Einschränkung für die nicht-feiertagsfreien Filme, auf denen ja seit Jahren kaum ein Film mehr landet. Vielleicht hatte das Ordnungsamt mit dem Kino ne Rechnung offen.

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vor 2 Stunden schrieb carstenk:

Vielleicht hatte das Ordnungsamt mit dem Kino ne Rechnung offen.


Das - oder irgendwelche Fundi-Christen brauchen mal wieder einen Gegner. Wobei die ja sonst eher den Karfreitag für so was wählen (siehe die Kämpfe um „Life of Brian“ in der Vergangenheit) als den Totensonntag. 

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Mich würde interessieren, ob es in den 60er/70ern wirklich so stringent gehandhabt wurde, dass man u.a. "Ben Hur" an den besagten Tage nicht gezeigt hat.

 

Bei "Ben Hur" verstehe ich das nff eh nicht. Hierbei von "dem Charakter dieser [stillen] Feiertage so sehr widerspricht.." gerade dieser Klassiker ist eng mit der Geschichte verbunden. Und mit Demut hab ich jedesmal im Saal gesessen und zugeschaut. Auch die anderen Zuschauer waren ehr demütig. Eine emotionale "Steigerung" ist mir nur bei Schindlers Liste in Erinnerung. Da waren die Gäste beim Verlassen des Saales still und stumm. Was ja auch selbstredend verständlich ist, bei dem Thema des Films. Aber das nur als reine Anmerkung und nicht im Zusammenhang mit "nff".  - Meiner Überzeugung nach hat "Ben Hur" dem Christentum ehr gut getan, als geschadet, wenn man den Inhalt verinnerlicht und auf sich wirken lässt. Aber das ist meine ganz persönliche Meinung.-

 

Seinerzeit war für mich immer Ostern und Weihnachten verbunden mit Langfilmen. Darunter fielen natürlich auch "Lawrence", "2001", "Meuterei", "Schiwago", "10 Gebote"...

 

Ich kann mich auch nicht daran erinnern, dass man an den "stillen"  Tagen nicht gespielt hat. Aber das muss nichts heißen. Ggf. liegt es an "Erinnerungslücken" meinerseits.

 

Schön wären natürlich Belege z.B. Bilder vom Aushang oder Zeitungsanzeigen, wo man erkennen kann, dass an diesen "stillen" Tagen spielfrei war. Dann stellt sich aber die Frage, was hat man anstelle dessen gespielt. Ein Einsatz von nur einem Tag, war seinerzeit sehr aufwändig. Versand, koppeln (wenn nicht im Wechselbetrieb gespielt wurde), Verpacken, Transport zum Bahnexpress etc.

 

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Kölner Stadt-Anzeiger:

Am Montag nun klärt das NRW-Innenministerium die Sache auf Anfrage auf: Meyer hatte in der Tat recht. Das Cinenova durfte regulär den ganzen Tag öffnen, so wie es an dem Tag auch andere Kinos in der Stadt taten. Ein Verbot für Kinovorführungen ist zwar tatsächlich im Landesgesetz verankert, gilt aber nur für Karfreitag.

Aus dem Bußgeldbescheid, den die Stadt den Betreibern des Cinenova zunächst in Aussicht stellte, wurde in Kenntnis der genauen Rechtslage flugs die Bitte um Entschuldigung. Dem Ordnungsdienst sei „leider ein Fehler bei der Rechtsanwendung des Feiertagsgesetzes NRW unterlaufen“, teilte die Stadt mit. „Dafür entschuldigt sich das Ordnungsamt ausdrücklich beim Kinobetreiber und den betroffenen Kinogästen, die durch diese Maßnahme in Mitleidenschaft gezogen wurden“. 

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Das Kölner Ordnungsamt macht sich ohnehin in letzter Zeit reichlich beliebt, u.a. auch in der Gastronomie. Jede Woche ein Artikel im KStA dazu. Da scheint irgendwo in der Hierarchie ein profilierungssüchtiges Arschloch zu sitzen. Und/Oder es gibt bei den seit Corona zahlreichen neu eingestellten Veedelsblockwarten massive Schulungsdefizite.

Ich hatte hier auch schonmal jemanden, der mir was von Verkaufsverbot an Sonntagen erzählen wollte.

Sowas braucht man grade in diesen Zeiten.

 

Wenn das Cinenova wirklich den Spielbetrieb vor 18 Uhr eingestellt hat, läuft da doch sicher eine Schadenersatzforderung?

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vor 13 Stunden schrieb vowi:

Kölner Stadt-Anzeiger:

Am Montag nun klärt das NRW-Innenministerium die Sache auf Anfrage auf: Meyer hatte in der Tat recht. Das Cinenova durfte regulär den ganzen Tag öffnen, so wie es an dem Tag auch andere Kinos in der Stadt taten. Ein Verbot für Kinovorführungen ist zwar tatsächlich im Landesgesetz verankert, gilt aber nur für Karfreitag.

Aus dem Bußgeldbescheid, den die Stadt den Betreibern des Cinenova zunächst in Aussicht stellte, wurde in Kenntnis der genauen Rechtslage flugs die Bitte um Entschuldigung. Dem Ordnungsdienst sei „leider ein Fehler bei der Rechtsanwendung des Feiertagsgesetzes NRW unterlaufen“, teilte die Stadt mit. „Dafür entschuldigt sich das Ordnungsamt ausdrücklich beim Kinobetreiber und den betroffenen Kinogästen, die durch diese Maßnahme in Mitleidenschaft gezogen wurden“. 

 

Ich wüsste allerdings kein Kino, dass an Karfreitag keinen regulären Spielbetrieb in NRW durchführt. Und nicht feiertagsfreie Filme werden auch einfach gespielt. Ich habe auch noch nie gehört, dass deswegen irgendwo das Ordnungsamt vorstellig geworden wäre.

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Naja, in Bochum schon. Aber die rufen auch immer extra vorher beim Ordnungsamt an, damit die auch ganz sicher vorbei kommen.

 

https://rp-online.de/nrw/panorama/das-leben-des-brian-wird-an-karfreitag-legal-in-bochum-gezeigt_aid-16449889

 

 

Auch das Kino-Karfreitagsverbot in NRW umfasst ja nur die explizit nicht feiertagsfreien Filme - und da gab es ja schon seit Jahren keine Neuzugänge mehr. https://www.fsk.de/media_Content/3224.pdf

 

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.filmvorfuehrung-an-karfreitag-gericht-erlaubt-das-leben-des-brian.f08f2497-6b24-46b6-812a-e23fb3d49b7c.html

 

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vor 2 Stunden schrieb carstenk:

Auch das Kino-Karfreitagsverbot in NRW umfasst ja nur die explizit nicht feiertagsfreien Filme - und da gab es ja schon seit Jahren keine Neuzugänge mehr. https://www.fsk.de/media_Content/3224.pdf

 

Die wurde aber anscheined seit 2015 nicht mehr geflegt.

z.B. Kingsman - The golden Circle von 2017 oder Rambo - the last Blood von 2019

sind ebenfalls nicht feiertagsfrei

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vor einer Stunde schrieb albertk:

Diese Ordnungshüter am Totensonntag waren wohl übergriffig. Nicht feiertagsfrei? Laut FSK scheint's dieses Relikt der Adenauerära immer noch zu geben:

https://www.fsk.de/?seitid=2828&tid=188

BEN HUR hat das nicht betroffen, der ist feiertagsfrei. Es ging eher gegen Komödien an "heiligen" Feiertagen.

 

An dieser Liste sieht man mal wieder die Unabhängigkeit der Verantwortlichen, der Vatikan schreibt vor was gezeigt werden darf, einfach lächerlich der Großteil der Liste

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  • 1 Jahr später...

 

 

'Märkte, Messen, Wettbüros und Zirkusse haben zudem nicht geöffnet. In NRW sind auch Theater- und musikalische Aufführungen sowie Filmvorführungen und Vorträge in der Hauptzeit der Gottesdienste am Karfreitag untersagt. Ebenso verbietet das Feiertagsgesetz Nordrhein-Westfalen am Karfreitag Wohnungsumzüge.'

 

https://www.ksta.de/ratgeber/verbraucher/karfreitag-2024-was-ist-in-koeln-verboten-und-was-ist-erlaubt-544650

 

Feiertagsgesetz NRW:

 

(3) Am Karfreitag sind zusätzlich verboten:

(...)

3. die Vorführung von Filmen, die nicht vom Kultusminister oder der von ihm bestimmten Stelle als zur Aufführung am Karfreitag geeignet anerkannt sind, bis zum nächsten Tag 6 Uhr,

4. Veranstaltungen, Theater- und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen und Vorträge jeglicher Art, auch ernsten Charakters, während der Hauptzeit des Gottesdienstes.

 

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=3367&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=144449

 

 

 

 

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