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Strom und Gas - Zuschüsse für Kinos ?


Kinoteubig

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Ein Hallo in die Runde !

Gibt es schon etwas verbindliches für Beantragung von Zuschüssen / Überbrückungsgeldern für Strom und Gas in Lichtspielhäusern?

Claudia Roth hatte ja angedeutet das Kultur-Spielstätten Zuschüsse erhalten sollten.

 

Wer weiß Näheres und kann Auskunft und Tipps geben?

 

M.Teubig, KurTHeater Tutzing

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Bisher noch nix. Die wollten damit natürlich warten, bis die allgemeinen gesetzlichen Entlastungsprogramme für Unternehmen beschlossen sind. Gehe davon aus, dass jetzt nach den Feiertagen die Kinoverbände diesbezüglich aktiv werden und es bei den ersten Zoom-Konferenzen Neuigkeiten gibt.

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Läuft über die Plattform des Sonderfonds für Kulturveranstaltungen. Details werden noch verhandelt, das grobe Programm soll aber stehen. Es soll einen teilweisen Ausgleich von Mehrbelastungen durch steigende Energiepreise geben.  

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  • 4 Wochen später...
  • 4 Wochen später...

Aufzeichnung der Auftaktveranstaltung zum Kulturfonds Energie:

 

https://tb5c0875c.emailsys1a.net/c/5/6419805/5105/0/15059381/1129/344909/17ea1b1ca2.html

 

 

Antragsseite:

 

https://www.kulturfonds-energie.de/index.html

 

 

Allerdings wird an den Rahmenparametern derzeit noch heftig gearbeitet, antragsfähig ist die Seite noch nicht. Die Beantragung wird quartalsweise möglich sein, die Antragsfrist läuft aus zum jeweiligen Ende des Folgequartals. Für die Zuschüsse Januar 23 bis März 23 läuft die Antragsfrist also bis Ende Juni 23. 

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Aktuell geben ja Gas- und Strompreise seit Wochen ziemlich stark nach.

 

Der Gaspreis fällt zum ersten Mal seit 18 Monaten unter die Marke von 50 €/MWh und Strom ist das Frontjahr auf unter 158,50 €/MWh gefallen. Wir haben für Strom im Januar 2023 "nur" 18,18 ct./kWh gezahlt, das ist sogar etwas günstiger als im Januar 2022.

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Ja, die Preise fallen derzeit sehr stark. Beim Gas werden sie sich dennoch vermutlich bei ca. dem Doppelten der früheren Beträge einpendeln.

 

Beim Strom hatten wir dagegen bisher überhaupt keine Änderung gegenüber früher (Vattenfall). 

 

Bemerkenswert ist, dass der Energieförderfonds derzeit nur leitungsgebundene Energieträger bezuschusst - damit sind Kulturorte, die z.B. mit Öl, Flüssiggas oder Pellets beheizt werden, derzeit noch außen vor. Das wäre eine ziemliche Benachteiligung gerade von ländlichen Bereichen, wo es typisch weniger Gasnetze gibt. Allerdings sollen auch solche Kultureinrichtungen explizit einen Account beim Energiefonds anlegen und ihre Verbrauchsdaten hinterlegen, dann man arbeitet da wohl an Nachbesserung und benötigt dafür Anhaltswerte.

 

Abgrenzen muss man hier übrigens Veranstaltungsorte und Veranstaltungen. Veranstaltungen, für die z.B. tageweise Räume angemietet werden, sind von einer Vielzahl der Nachweispflichten frei gestellt und bekommen einen pauschalen Zuschuss zur Raummiete. Das träfe im Kinobereich z.B. auf Wanderkino o.ä. Veranstaltungen zu - da spielt es dann keine Rolle, ob mit Gas, Öl oder Pellets geheizt wird.

 

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Wie sind denn eure aktuellen Preise pro kWh?

 

Also ich habe aktuell zum 01.2. von meinem langjährigen Lieferanten  für Strom (aus 100% Wasserkraft),  einen  Preis pro kWh von 41 Cent.

Bei Gas aktuell 28,6 Cent  € zum 01.2.23. Im Jahr 2022 lag das bei 9 Cent. 

Also bei Gas muss ich überlegen ob ich Wechsel. Der Günstige im Preisvergleich liegt im Angebot bei 10,33 Cent. 

Gedeckelt wird laut Preisbremse bei 12Cent. - vlt. auch noch abwarten - ich denke bei der jetzigen Entwicklung ist mit einer breiten Preissenkung zu rechnen.

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vor 7 Minuten schrieb Kinobetreiber:

Wie sind denn eure aktuellen Preise pro kWh?

 

Also ich habe aktuell zum 01.2. von meinem langjährigen Lieferanten  für Strom (aus 100% Wasserkraft),  einen  Preis pro kWh von 41 Cent.


wir zahlen aktuell für Strom 18,1 Cent … gas nutzen wir nicht, da Fernwärme im Haus.

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Wir zahlen beim Gas derzeit 17,9ct/kWh netto. Bevor der Schlamassel losging lagen wir bei um die 5ct.

 

Auf dem freien Markt könnten wir derzeit zu etwa 11ct abschließen.

 

Beim Strom liegen wir unverändert um die 18ct, zumindest laut Abrechnungsübersicht von Ampere, was einigermaßen erstaunlich ist, aber da hatten wir wohl einfach Glück bei der Versorgerwahl, der hat wohl einfach sehr langfristig kalkuliert bzw. produziert auch größtenteils selbst.

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Hm, komme im Antrag mit der Bezeichnung "Arbeitspreis" nicht zurecht, ist auch in den FAQ nicht erläutert.

Ist das jetzt der gesamte Preis pro kWh den ich bezahlt habe oder ist das nur der Anteil ohne Netzentgelt, Messpauschale usw.?

Und was ist mit unterschiedlichen Stromtarifen für HT und NT, gibt man dafür 2x Strombezug an?

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Laut Antrag kann "in Ausnahmefällen" der historische Jahresverbrauch 2019 herangezogen werden statt des Verbrauchs "der der Abschlagzahlung 2022 zu Grunde liegt".

Das wäre natürlich wesentlich sinnvoller, da der Verbrauch 2021, der den Abschlagzahlungen 2022 als Basis dient, durch die Schließungen täuscht.

Vielleicht kann der HdF eine Formulierungshilfe für die Begründung erstellen?

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Hast Du doch selbst schon formuliert - aufgrund der Lockdowns im Jahr 2021 ist der für 2022 geschätzte Verbrauch nicht aussagekräftig, es wird daher der Verbrauch eines normalen Kinojahres (2019) zugrunde gelegt.

 

Es reicht dann wohl, wenn man zusätzlich zu einem Nachweis für 2022 den Nachweis für 2019 hochlädt.

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  • 2 Wochen später...
  • 2 Wochen später...
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Wir merken, dass uns der zweite Corona-Lockdown bei der Dezemberhilfe und dem Gaspreisdeckel erhebliche Nachteile einbringt. Die Schließung im ersten Halbjahr 2021 hat die Berechnung sowohl der Dezemberhilfe als auch der Bezugsgröße für den Gaspreisdeckel sehr zu unserem Nachteil verschoben. Wir sehen das sehr genau beim Vergleich zu einer zweiten Abrechnung hier im Haus, die nicht von einer Schließung betroffen war.

Momentan streite ich mit dem Gasversorger über diese Berechnungsgrundlage und hoffe, dass ich das erfolgreich angreifen kann.

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  • 1 Monat später...
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Die Antragsfrist für das abgelaufene Quartal läuft ja noch bis zum Ende Juni, und heute und morgen waren/sind nochmal offizielle Informationsveranstaltungen mit BKM & Co. Aus der eben zu Ende gegangenen kann man auch ablesen, dass die immer noch Daten sammeln und die Plattform anpassen, daher würde ich vermuten, dass die nicht vor Ende der Antragsfrist mit dem Bearbeiten der Anträge anfangen. Es sei denn vielleicht, Anträge sind 'einfach' und enthalten keine Sonderfälle (wovon ich beim typischen Kino ausgehen würde).

 

Ich gehe aber nicht davon aus, dass man allzu schnell Geld sehen wird. Die haben jetzt eine Sonderfrist für verspätet verfügbare Dokumente bis Ende August eingeführt, einmalig für die erste Quartalstranche. Das wird zumindest für die davon Betroffenen also nochmal später werden, und ich vermute eben auch für alle.

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Das Land NRW stockt den Energiekostenzuschuss für Kultur des BKM auf. Es wird nachträglich auch für das letzte Quartal 2022, also Oktober bis Dezember ein Zuschuss gezahlt werden, da das BKM ja erst ab Januar 2023 fördert.

 

'NRW-Herbst-Kulturhilfe-22'

 

Die Beantragung erfolgt über die gleiche Plattform wie bei den BKM Energiezuschüssen.

 

Zumindest für Kultureinrichtungen aus NRW sehr erfreulich, wir hatten im letzten Winter extreme Heizkosten.

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Kleines Schlaglicht zum Energieverbrauch:
Wir haben in den letzten Jahren kräftig investiert und neue Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung eingebaut, daneben auch Klimaanlagen für die Kinosäle.

Unsere Heizung ist eine Gas-Zentralheizung, wobei die Lüftung Elektro-Heizregister hat, die aber nur in extremen Fällen einspringen. Die Klimageräte können ebenfalls heizen - das haben wir teilweise genutzt, um z.B. bei Schulvorstellungen den Saal schnell warm zu bekommen.

 

Gerade kam die Abrechnung für die vergangenen 12 Monate.

 

Wir haben im Vergleich zum Schnitt der Jahre vor der Pandemie den Gasverbrauch um ca. 40 Prozent gesenkt.

Der Stromverbrauch ist gleich geblieben - was angesichts der erheblichen Mehrverbräuche durch die Klimaanlagen real ebenfalls eine deutliche Einsparung ist.

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  • 2 Wochen später...
Am 14.6.2023 um 14:21 schrieb carstenk:

Das Land NRW stockt den Energiekostenzuschuss für Kultur des BKM auf. Es wird nachträglich auch für das letzte Quartal 2022, also Oktober bis Dezember ein Zuschuss gezahlt werden, da das BKM ja erst ab Januar 2023 fördert.

 

 

 

Nachdem ich mir jetzt die Nacht mit dem Antrag auf NRW-Herbsthilfe um die Ohren geschlagen habe, um beim Einreichen des Antrags sofort mit der automatisierten Reaktion 'Ihr Antrag fällt unter die Bagatellgrenze und kann nicht eingereicht werden' konfrontiert zu werden, muss ich nach einigem zusätzlichen Nachdenken allerdings sagen, dass dieses Zusatzprogramm ein Griff ins Klo ist und bestenfalls der plattformprogrammierenden SAP zusätzliche Einnahmen bringt.

 

Wenn ich mich von vorneherein erstmal nur mit der Mengenlehre dieses Programms beschäftigt hätte, statt mich stundenlang nur an den Details der Gas-Abrechnungen und Zahlenextraktion für unseren Antrag abzuarbeiten, um die Voraussetzungen für die Antragstellung zu schaffen, dann hätte ich mit ein bißchen Mathe-Grundkenntnissen auch gleich erkennen können, dass dieses Programm mit der heißen Nadel gestrickt ist, bzw. nur für die ganz fetten Institutionen gedacht, die Hunderttausende von kWh verbraten.

 

Man kriegt nämlich für Oktober und November die Differenz zwischen seinem alten und seinem neuen Gaspreis erstattet - aber die Dezemberhilfe, also der komplett erlassene Dezemberabschlag, wird dann davon abgezogen. Letzteres ist nachvollziehbar, wenn man in einem Monat garnichts fürs Gas bezahlt hat. Aber da in den beiden Vormonaten nur die Differenz zwischen aktuellem und früherem Preis erstattet würde, egalisiert der Abzug der Dezember-Hilfe natürlich die mögliche Erstattung aus Oktober und November fast komplett. Bleibt also gerade genug übrig, um unter die Bagatellgrenze zu fallen. Es ist also schonmal grundsätzlich keine Hilfe für das 4. Quartal 2022, sondern bestenfalls eine für Oktober und November 2022. Wer immer sich dafür interessiert, sollte lieber also als erstes mal diese simple Rechnung aufmachen, bevor er sich in allzuviele Umstände mit der Beantragung stürzt. Für Kleine ist das nichts. Netterweise berechnet das System die Bagatellgrenze obendrein auch erst dann, wenn man die ganzen Nachweisdokumente rausgesucht, vorbereitet und hochgeladen hat, damit man sich hinterher so richtig über die vertane Zeit ärgern kann. Da die Dokumente bei der Berechnung garnicht verwendet werden können, KÖNNTE das System natürlich auch schon vorher diese Rechnung anstellen, um dem Antragsteller diese Arbeit zu ersparen. Aber, mit uns Kulturdeppen kann man's ja machen....

 

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