Zum Inhalt springen

MausHaus


BALU

Empfohlene Beiträge

Wir wollten heute (freiwillige Prolongation) Avatar nicht so

weiterspielen wie es das MausHaus wollte.

Da bekamen wir zur Antwort:

Entweder wie wir wollen oder gar nicht.

Denn wir sind Disney und können gut und gerne auf

ihre Orte verzichten.

Gibt es noch einen Mitarbeiter der Arroganter ist ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb carstenk:

Tja, was soll man dazu sagen. Erst im November 'verbindliche' Bezugsbedingungen rumschicken, und sich dann selber nicht dran halten wollen.

Nicht bekommen.

Kannst Du mir die mal schicken.

Auf PN bitte / Danke

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb carstenk:

Tja, was soll man dazu sagen. Erst im November 'verbindliche' Bezugsbedingungen rumschicken, und sich dann selber nicht dran halten wollen.

An welche haben sie sich denn nicht gehalten?

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei freiwilliger Prolongation muß der Verleih die % reduzieren.

Bei bestimmten Filmen bestimmen bestimmte Verleiher aber die Anzahl der Tage und Vorstellungen

für's weiterspielen.

So beim MAUS HAUS - teilweise Warner und UPI

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.