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Überprüfung Notbeleuchtungsanlage


carstenk

Empfohlene Beiträge

vor 13 Stunden schrieb carstenk:

Ja, nachdem die Zellen eine längere Zeit Last bekommen haben. Kann man den Akkutest der Anlage auch manuell auslösen? Dann eventuell auch während dieses Tests mal messen. Digitalmultimeter während des Tests in Spannungsmessung verfälscht den Test nicht.


Ja, kann man. 
Ich probier das mal aus - aber erst nach der Schulkinowoche 🙂

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  • 2 Monate später...

Mittlerweile habe ich weitere Angebote für die Sachverständigenprüfung unserer Notbeleuchtungsanlage vorliegen. Faktisch sind TÜV und DEKRA noch die preiswertesten, das teuerste Angebot eines örtlichen Anbieters liegt bei über 1600€ netto.

 

Ist das normal? Wir sind ein Einsaalkino mit einer sicher recht überschaubaren Anlagen-Komplexität. 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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Am 14.6.2023 um 14:51 schrieb carstenk:

Mittlerweile habe ich weitere Angebote für die Sachverständigenprüfung unserer Notbeleuchtungsanlage vorliegen. Faktisch sind TÜV und DEKRA noch die preiswertesten, das teuerste Angebot eines örtlichen Anbieters liegt bei über 1600€ netto.

 

Wir haben drei Säle, diverse Sozialräume, Büros, Foyers, Keller- und Archivräume, die alle in die Sicherheitsbeleuchtungsanlage intregriert sind. Wir haben deutlich weniger als 1600,00 Euro netto für die Sachverständigen Prüfung vot wenigen Wochen erst bezahlt.

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  • 1 Monat später...

Bei uns ist, wie in vielen anderen Kinos auch, ein Großteil der Sicherheitsleuchten in einem Bereich (Eingang,Foyer, etc.), der Tageslicht ausgesetzt ist. Nun frage ich mich gerade, wie misst so ein Sachverständiger eigentlich die vorgeschriebene Mindestbeleuchtungsstärke, wenn dort Tageslichteinfluss vorhanden ist? Der kommt ja nicht nachts zur Prüfung. Bei uns könnte man zwar relativ leicht  mit ein paar Vorhängen oder Folien verdunkeln, aber das geht ja nicht in jeder Versammlungsstätte? Wird das in diesen Bereichen dann schlicht ignoriert?

 

Gruß - Carsten

 

 

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Theoretisch: Differenzmessung zwischen eingeschaltetetem und ausgeschaltetem Zustand. So schreibt es die DIN für Beleuchtungsmessungen allgemein vor, wennn Tageslichteinfluss besteht.

 

Praktisch ist das bei einer geforderten Beleuchtungsstärke von 1lx nicht aussagekräftig und daher auf Notlichtanlagen nicht ohne Weiteres anwendbar würde ich sagen. Die Sonne ist ja keine Konstantlichtquelle...

 

Bearbeitet von Cameo (Änderungen anzeigen)
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