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Handy-Copy


UlliTD

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Abgesehen davon, dass hier auch die Teilnehmer welche den Rausschmiss für rechtens halten einräumen, die Qualität eines Handymittschnitts lasse den Sachverhalt einer "Raubkopie" nicht zu:

In einer Branche, welche am Trend der Zeit sein will, darf man sich den aktuellen Trends nicht verschließen. Fakt ist: Gerade bei der jugendlichen Zielgruppe sind Fotohandies absolut trendy und überall dabei. Schon vom Verständniss her (ich unterstelle eben, dass die beiden Mädels keinerlei kriminelle Absichten verfolgten) ist es also schwer nachvollziehbar, warum bei der Freizeitgestaltung im Vergnügungspark "draufgehalten" werden darf im Kino hingegen nicht.

Wenn so ein Pixelschnippsel dann tatsächlich bei Youtube landet und dann vielleicht noch in einen eigenenm Blog verlinkt wird: Kann es für einen Film aus Marketingaspekten eigentlich etwas besseres geben, als wenn zufriedene Kunden Zeit darauf verwenden diesen öffentlich zu bewerben?

Nicht umsonst inszenieren viele Verleiher zu ihren Filmen eigne Profile/Seiten in den angesagten sozialen Netzwerken/Communities wie Myspace wo jeder aktiv mitgestalten kann. Wer diese Möglichkeiten akzeptiert wird denke ich auch ganz gut mit den Folgen leben können. Vielleicht kann sich ja mal ein Vertreter der Verleihbranche, welche hier ja auch mitlesen soll, dazu äußern.

Oben beschriebens Beispiel ist zumindest cool und efrfektiv, da es die Kids dort abholt (und ins Kino bringt) wo sie sich ohnehin aufhalten. Wo sie sich hingegen ungern aufhalten da uncool sind Orte wo sie als Störkörper empfunden werden von irgendwelchen Erwachsenen welche zwar gerne das Eintrittsgeld nehmen aber ansonnsten auf übertreibene Autorität setzen.

 

Noch etwas zum Thema Minderjährige auf die Strasse setzen: Die Deutsche Bahn hat derzeit ein massives Imageproblem da dies in letzter Zeit häufiger durch übereifrige Zugbegleiter passiert ist. Haftungsfrage: Die Vorstellung endet regulär um 16.30 uhr, die Eltern haben verabredet die Kinder dann abzuholen, ich setzte die Kids jedoch schon um 15.30 auf die Strasse. Lassen wir wie es in diesem Thread in banalerem Zusammenhang bereits erwähnt wurde den Teufel ein Eichhörnchen sein...

 

Zuletzt noch ein Wort an @UC-KA, welcher sich aus dieser Diskussion ja leider ausgeklinkt hat bevor er einige an ihn gerichtete Fragen beantwortete:

Was ist denn das für eine Einstellung? Nach Luft, Ton und Bild muss man immer schauen auch wenn nur ein Gast im Saal ist

 

Antwort von mir, der analog @Ulli-TD ein eigenes Kino im Ein-Mann-Betrieb führt:

Stimmen Bild und Ton zu Beginn der Vorstellung, und da sehe ich genau hin, stimmt's auch noch am Ende. Sollte dennoch ständig die latente Gefahr plötzlich auftretender Fehler bestehen sollte ein Kinotechniker konsultiert werden. Stimmen Heizung und Lüftung zu Beginn dürfte sich hieran bei dermaßem schwach besetzten Haus auch nichts ändern. Ich sehe die Gefahr als nicht gegeben an, dass ein oder zwei Gäste mittels Eigenkörperwärme das Kino in eine Sauna verwandeln oder den Sauerstoff komplett aufbrauchen.

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Noch heute gilt, und das kann ich als Vater einer 18 jährigen Tochter und als Filmfreak sagen:

 

"Raubkopien" machen KEINEM Kinobetreiber das Geschäft madig!

Die Tatsache sieht so aus.....

 

Es ist "hip", auf dem Schulhof, in der Clique, oder sonstwo sich mal übers Handy,PSP, oder sonstwas den neuesten Clip/Film reinzuziehen, wenigstens nur die tollsten Szenen/Abschnitte.

Danach vergeht ALLEN die Lust, zehn Köpfe über ein Microdisplay zu quetschen.

 

Es geht NUR um eines;

"Ich hab´ihn, geil, super...."

 

LETZTENDLICH GEHEN ALLE DIE GELD HABEN DENNOCH IN´S KINO!!!

SIE RENNEN UMSO SCHNELLER IN´S KINO, JE TOLLER DER FILM IST!

KEINER, ABSOLUT NIEMAND WILL SICH DIESEN PIXELMATSCH ANTU`N!

UND AUCH EGAL WIE/WO SIE IHN VORHER SAHEN, AUCH ALS DVD-RIP oder -SCREENER, OB BIS ZUM ENDE ODER NICHT!

 

Sie gehen trotzdem rein, mir sollen die E**r abfaulen, wenn ich lüge!

Und danach geht´s weiter.

Meine Tochter, genau wie ihre Freunde, und erst recht wie ich, RENNEN hinterher noch in den Laden, und kaufen die BR(DVD).

Warum?

Weil sie was gutes in der Hand wollen.

Mit Booklet, Spielereien, Menü´s, beste Quali eben.

Einmal wegen dem Film selbst, und, ja genau, ...."Ich HAB IHN ORIGINAL!! Nicht ´ne billige Kopie!"

 

Wenn eine/r natürlich den Film dann gekauft hat, gucken sie ihn sich an, auch gemeinsam, oder verleihen ihn mal.

Wobei zumindest meine Tochter das auch nicht gerne macht, sie hat immer "Angst" um ihre "Baby´s".

Ist wohl so bekloppt wie ich...

:lol:

 

Und das wird wohl noch erlaubt sein, und wenn nicht, ist es denen, und auch mir, total schnuppe.

Wenn ich etwas RECHTMÄßIG ERWERBE/KAUFE, ist es mein EIGENTUM!

Basta.

Natürlich stelle ich es nicht in´s Netz, da fängt für mich der kriminelle Tatbestand der illegalen Verbreitung an.

Ich kauf mir auch nichts anderes, um es dann jedem zur Verfügung zu stellen.

Wegen meinem Ego, und der Rechtslage.

 

Außerdem, es hat sich seit meiner Jugend in den 80ern KAUM etwas verändert;

schon wir tauschten auf dem Schulhof MASSIG Kinofilme.

ET, BeverlyHillsCop, SW6, die ganzen Kracher hatten wir z.B. VOR dem Kinostart.

Die zweite Kopiengeneration auf VHS/BETA vom originalen, meistens U-Matic war durchaus ab und an erträglich.

 

Und dennoch war ich und Kumpels allein MINDESTENS drei Mal in allen Filmen im Kino!!

Und, jammerte da die Filmindustrie?

Damals wußten die darüber genauso Bescheid, wie heute.

 

NICHTS, GAR NICHTS ersetzt ein RICHTIGES KINO, nichtmal eines der besten Heimkino´s die ich kenne, meines(sorry für die Arroganz).

VORRAUSSETZUNG:

Das Kino ist technisch und optisch klasse, das Personal gut, und der Rest auch.

Jetzt sprach ich für mich......

ABER!!

Die meisten der Jugend juckt´s nichtmal, wenn´s NICHT optimal ist!

Denn da geht es, ebenfalls wie zu meiner Zeit schon, um den EVENT!

Das treffen, gemeinsame schauen, das ist das selbe, wie zusammen in den Club zu gehen.

Und das ist auch besser, wie der schönste Partykeller!

 

Aber leider, leider begreift das die Filmindustrie nicht.

Oder besser gesagt, die wissen das schon, aber bekommen den Hals nicht voll, weil sie DENKEN, JEDER DOWNLOAD, JEDER TAUSCH wäre eine zusätzliche verkaufte Kinokarte u./o. BR/DVD.

 

WEIT GEFEHLT!

 

Und wenn jetzt auch noch manche Kinobetreiber, wie hier im Thread, solch schwere Geschütze auffahren, und KINDER wegen einem Handy rauswerfen, werfen sie ihr Geld weg.

Meine Tochter hat das hier auch gelesen, und nur gesagt:

 

"Ich hab zwar kein Bock das zu machen, aber hätte ichs getan, und werde rausgeworfen, gehe ich in anderes Kino, nie mehr da hin.

Wegen Handy......*LoL*"

 

ABSCHALTEN, zu den Kids hingehen, und unmißverständlich sagen, daß dies im Haus nicht gedultet wird,bzw. werden kann, ist absolut erzieherisch wertvoll.

Gleichzeitig die ANDROHUNG, daß bei Wiederholung das Kino zu verlassen sei.

 

Das hat schon bei uns früher funktioniert;

einer der Kumpels hatte bei einer Vorstellung im Frankfurter Europa-Palast mal mit Blasrohr rumgeschossen.

ICH sagte ihm bereits, daß das nervt, ein anderer Kumpel auch.

Er ließ es nicht.....

Daraufhin unterbrach der Vorführer nach Beschwerde eines anderen Gastes, welcher ein "Rotzkügelchen" an den Kopf bekam, die Vorstellung.

ICH und Kumpels SCHÄMTEN uns zu Tode, ALLES GUCKTE AUF UNS FÜNF.

 

Wir, zumindest ich, gingen NIE MEHR mit dem Blasrohr-Schießer in´s Kino.

 

So Fälle gibt es auch heute.

Ganze "Banden" von "jüngeren Mitbürgern der ganzen Welt" sitzen kauend, schmatzend, sogar spuckend(!!!) in den Reihen manchmal.

Da werden Handy-Displays und deren Fotoleuchten als "Disco-Effekt" eingesetzt, mit Popcorn geschmissen, mit Kettchen in den Fingern gespielt, bis man vor WUT PLATZT!

 

Eine Nachfrage zwecks Ermahnung beim Personal verläuft meist fruchtlos.

Nachhaltiger wirkt es sich schon aus, wenn man selbst mit zwei bis drei gut be-muskelten Kumpels da ist, und "leicht" andeutend ermahnt, was dies für Konsequenzen haben kann.

 

Nur, wo ist da der Betreiber, Vorführer, wobei heute Security in jedem Fall sinnvoller ist?

Richtig, nirgends.

 

Da kann man Glück haben, wenn die eigentliche Filmvorführung was getaugt hat;

und nicht nur lieblos vom Teller gespült wurde, Hauptsache Kunde war da,

UND KIND HAT KEIN FOTOHANDY AUF BILDWAND GERICHTET (Ohne andere zu stören außerdem).

 

MfG.

 

(Anm. Die Großbuchstaben sind bitte nicht als "schreien" laut Netiquette zu deuten. Bin nur zu faul, immer einzufügen.)

EDIT:

Wenn Kinobetreibern/Majors der Umsatz einbricht, hat das nur ZWEI Gründe:

 

-Freaks wie ich ertragen die Qualität und das Ambiente oft nicht mehr.

 

-Die allgemeine schlechte Wirtschaftslage, und daraus resultierend immer weniger Geld in immer mehr Haushalten zwingt potentielle Besucher zum fernbleiben.

 

Thats all

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Als Kinobetreiber sollte man sich etwas genauer mit der Thematik befassen bevor man zwei Teenies wie Kriminelle behandelt. Setz dich doch mal in dein Kino und filme einen Film aus der Hand mit deinem Handy ab und schau dir das nachher an. Mit Raubkopieren hat das nichts zu tun. Um was es da geht, hat dir z.B. der Vater des Mädchens versucht zu erklären.

Irgendwie so ne Art Schulhausabwartmentalität in meinen Augen.

Nix für ungut, meine Meinung.

 

Nanuk

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Ich kenne ein Kino in dem das Mädel das auf die idiotische Idee gekommen ist HSM3 mit Ihrem Handy "abzufilmen" die Wahl bekommen hat:

 

1. am Startwochenende zu 3 Vorstellungen den Saal mit sauber zu machen

oder

2. den "regulären" Weg mit Anzeige und dem ganzen Schwanz an Bürokratie der dranhängt

 

Sie hat sich für Variante 2 entschieden und hat am Sonntag Ihr Handy wieder bekommen.

 

Ich gehe davon aus das Sie froh war diese Möglichkeit zu bekommen UND Ihre Freundinnen werden das ja auch mitbekommen und nicht versuchen so was auch zu probieren.

 

Jep die Eltern fanden die Massnahme auch sinnvoll!

 

PS ich auch ;)

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Als Kinobetreiber sollte man sich etwas genauer mit der Thematik befassen bevor man zwei Teenies wie Kriminelle behandelt. Setz dich doch mal in dein Kino und filme einen Film aus der Hand mit deinem Handy ab und schau dir das nachher an. Mit Raubkopieren hat das nichts zu tun. Um was es da geht, hat dir z.B. der Vater des Mädchens versucht zu erklären.

Irgendwie so ne Art Schulhausabwartmentalität in meinen Augen.

Nix für ungut, meine Meinung.

 

Nanuk

 

 

Ob ich mitten in der Nacht über eine rote Ampel fahre wenn kein Arsch zu sehen ist oder im Berufsverkehr die rote Ampel missachte, ändert nichts am grundsätzlichen Tatbestand.

 

Rote Ampel ist Rote Ampel !

Abfilmen ist Abfilmen!

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Nanuk

 

 

Ob ich mitten in der Nacht über eine rote Ampel fahre wenn kein Arsch zu sehen ist oder im Berufsverkehr die rote Ampel missachte, ändert nichts am grundsätzlichen Tatbestand.

 

Rote Ampel ist Rote Ampel !

Abfilmen ist Abfilmen!

 

jetzt reichts aber! :evil:

und wenn das gesetz sagt spring aus dem fenster, dann springst du, oder?

:evil:

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...ändert nichts am grundsätzlichen Tatbestand.

ich finde es schon erstaunlich, dass sich viele menschen offenbar gerne strikt an regeln und gesetze halten um ihre eigene einschätzung der verhältnismässigkeit einer handlung und einer eventuellen ahndung gar nicht erst treffen zu müssen.

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Ich kenne ein Kino in dem das Mädel das auf die idiotische Idee gekommen ist HSM3 mit Ihrem Handy "abzufilmen" die Wahl bekommen hat:

 

1. am Startwochenende zu 3 Vorstellungen den Saal mit sauber zu machen

oder

2. den "regulären" Weg mit Anzeige und dem ganzen Schwanz an Bürokratie der dranhängt

 

Sie hat sich für Variante 2 entschieden und hat am Sonntag Ihr Handy wieder bekommen.

 

Ich gehe davon aus das Sie froh war diese Möglichkeit zu bekommen UND Ihre Freundinnen werden das ja auch mitbekommen und nicht versuchen so was auch zu probieren.

 

Jep die Eltern fanden die Massnahme auch sinnvoll!

 

PS ich auch ;)

 

öhm, du meinst sie hat sich für variante 1 entschieden, oder?

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In einem Kinosaal hat während der Vorführung nunmal kein Aufnahmegerät zu laufen. Punkt.

 

Soll der Vorführer oder die Popcornverkäuferin entscheiden, ob da ein 240Pixel Handy oder ein HD-Camcorder läuft oder ob jemand den komplettten Ton für die deutsche Klaukopieausgabe mitschneidet? Und wenn solche Geräte nicht zu laufen haben, dann muss man das auch irgendwie durchsetzen. Sonst kriegt man irgendwann dochmal richtig Ärger mit Verleiher oder GVU.

 

Wenn die Kids unbedingt sowas auf ihrem Handy haben wollen dann sollen die sich halt die legalen Trailer aus dem Netz runterladen.

Dass Einzelfälle nicht 'schlimm' sind mag ja sein, deswegen darf man es aber noch lange nicht einfach zulassen.

 

Ich frage mich, ob einige ihre 'individuelle Einschätzung der Verhältnismässigkeit' auch bezüglich der Abrechnung mit den Verleihern so hoch halten würden? Wenn nein, warum nicht?

Würdet Ihr auch so großzügig sein wenn jemand in eurem Concession-Bereich klaut? Ab welcher 'Schadenshöhe' würdet Ihr 'sauer'?

 

- Carsten

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...ändert nichts am grundsätzlichen Tatbestand.

ich finde es schon erstaunlich, dass sich viele menschen offenbar gerne strikt an regeln und gesetze halten um ihre eigene einschätzung der verhältnismässigkeit einer handlung und einer eventuellen ahndung gar nicht erst treffen zu müssen.

 

ja. meine mutter hat gesagt: die gesetze nicht zu kennen bringt einen um das vergnügen, sie zu umgehen.

 

und jetzt wirds ganz hart:

es war mal in einem staat rechtens, menschen einzusperren + oder umzubringen, nur weil sie einer bestimmten religion angehören.

in einem andern staat war es rechtens, grenzgänger mit schußwaffen anzugreifen.

harte vergleiche, weiß ich.

und trotzdem: kommt zurück auf den teppich. brauchbare raubkopien kommen nicht von handyabfilmern.

und wirklich fürs kino schädliche kopien kommen nicht aus dem kino. weder aus dem saal noch aus dem bwr.

nun hoffe ich auf bombings ohne ende.

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Oh weh,

 

wie seid Ihr denn drauf

 

HAST DU VÖLLIG RICHTIG GEMACHT ULLI

 

Und die ganzen anderen "Zicken" von denen es hier "meiner Meinung nach" ziemlich viele gibt, können sich jetzt gerne wieder aufregen.

 

:itchy:

 

Ich freu mich schon richtig auf viel weiter sinnfreie Postings. Ist ja oft egal um wass es geht, hauptsache rumtrollen

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Ich stimme denen zu, die das Vorgehen im Prinzip für richtig hält. Es geht nicht darum ob die Filmqualität gut ist oder ob es kriminell ist oder nur ein bisschen kriminell. Und ers recht geht es nicht an, dass mit dem Verweis auf schlechte Zuschauerzahlen so manches geduldet werden muss oder nicht. Wer im Kino was abfilmt wird aufgefordert es zu lassen oder er fliegt raus PUNKT.

Wer Getränke mitbringt oder im Supermarkt gekaufte Süßwaren mitbringt fliegt auch raus oder bekommt es abgenommen. Oder duldet Ihr dies auch, weil sonst der Zuschauer ja verärgert sein könnte. Kinder und gerade Jugndliche brauche Regeln und Grenzen (Erwachsene so manches mal auch).

 

Die Beispiele könnte man noch fortführen. Wenn jemand über die Sitze rennt und rumtobt ermahne ich ihn auch, ist doch klar!

 

Denkt mal an Rockkonzerte. Da standen bevor es Securityfirme gab die örtlichen Rocker an der Einlasskontrolle und haben jeden nach Getränkeflaschen und Kameras gefilzt. Wurden Flaschen gefunden flogen die ohne Diskusssion in den bereit gestellen Container! Wer ne Kamera hatte wurde zurückgeschickt. Da gab es auch keine Debatte drüber.

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Ich kenne ein Kino in dem das Mädel das auf die idiotische Idee gekommen ist HSM3 mit Ihrem Handy "abzufilmen" die Wahl bekommen hat:

1. am Startwochenende zu 3 Vorstellungen den Saal mit sauber zu machen

oder

2. den "regulären" Weg mit Anzeige und dem ganzen Schwanz an Bürokratie der dranhängt

 

Das ist Erpressung. Warum ist das jetzt gerechtfertigt?

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Mädchen, 11 Jahre, oder die anderen mit HSM3, etwas älter....????

 

Handy abnehmen= Erpressung.

Zum putzen zwingen=Erpressung

 

Festhalten generell, ohne Polizei= Freiheitsberaubung minderjähriger.

Nichtmal die Polizei darf sie eine Nacht festhalten, bei festgestelltem, nachweißbarem Wohnsitz, und ohne VORHERGEHENDE SCHWERE Straftat.

 

Wisst ihr, was geschehen wäre, wenn ihr die Polizei wegen solch minderjährigen geholt hättet, wegen Handy-Filmerei?

 

NICHTS!

Die Polizei hätte gelächelt, die Mädchen zu ihren Eltern gefahren, der unumgängliche Papierkram für die armen Beamten wäre nach ca. 4Wochen im leeren ausgegangen.

Auch die Eltern hätten keine Anzeige wegen vernachlässigter Aufsichtspflicht beommen, es wäre einfach und schnell eingestellt worden.

 

Also:

Sammelt die Handys VOR der Vorstellung ein, wen ihr´s braucht.

Das ist schon arm und peinlich genug.

Das langt schon für mich und zahllose andere, nie mehr in ein solches kino zu gehen.

 

Und ja, jetzt kommen harten Bandagen auch von mir:

JEDER Kinobetreiber, erst recht von einer Dorfklitsche evt., der so dermaßen verbissen gegen ungefährliche Kiddies vorgeht, hat meinen Segen, richtig PLEITE ZU GEHEN!

 

Eröffnet mal ein Kino im ein-oder Zwei-MannBetrieb in einer Großstadt.

Dann habt ihr ganz andere Probleme.

 

Im übrigen macht ihr jedem stillen Mitleser, Kino-User, hier mächtig gute Werbung.

 

Die Leute haben ja mittlerweile begründetes Recht, wenn sie sich die Filme saugen, und danach auf BR/DVD KAUFEN!

 

Im Home-Cinema steht keiner mit Handschellen und verschärfter Geltungsbedürftigkeit hinter einem.

 

Und solche dummen links könnt ihr euch sparen.

Am besten jeder meldet sich bei einem kinobesuch freiwillig als Straftäter, wenn er nur ein Handy einstecken hat.

Ihr bringt eure gesamte, ehemals schöne Branche in Verruf.

 

Seht´s an mir......

Bis es mit den Kino´s richtig nieder ging, vor allem Quali-mäßig, bin ich die Woche bis zu drei mal in einen Film.

Heute ist´s grade noch einmal im MONAT, nach vorheriger Info, ob man den Film im jeweiligen Kino überhaupt erträgt.

 

Viel Spaß bei dem Niedergang, an dem NICHT kleine Mädels schuld sind mit ihrer Kamera, sondern Betreiber mit Sheriff-Allüren und mießen Kopien und Geräten.

 

MfG.

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ich hätte da noch ein prima feindbild:

brillenträger.

einfach mal brillenkamera googlen...

aber im ernst:

ich plädiere fürs nacktkino. einfach und effizient.

das abgeben der garderobe incl. brille + hörgerät ist natürlich kostenpflichtig

und bringt so noch extrageld und arbeitsplätze (garderobier/e).

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Der Punkt ist aber es gibt bei einigen Filmen vorschriften zur vorgehensweise grade bei filmen von u.. , vorallem wenn herr Cruise mit spielt da gabs damals ein 2 seitiges schreiben mit vorschriften usw.... also ist man gewollt doch immer das beste zuerreichen in dem man sich an sowas hält es ist nun mal so das die Handy s immer besser ausgestattet sind und die qualität irgendwann nicht mehr so schlecht ist.....

In meinen Augen denke ich ist es das richtige dann zuhandeln auch wenn einige dann meinen aus diesen gründen gehen sie nicht mehr ins kino!

Ein echter Cineast will die filme im Kino sehen und nicht hören den hab ich schon auf DVD oder auf der Festplatte...........

 

in diesem sinne sollte man den keim von vorne rein ersticken.........

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Hallo,

 

ich finde das vorgehen von UlliTD vollkommen richtig!

 

Und an die "ist-doch-nicht-so-schlimm" Fraktion: wegen Leuten wie euch sind viele nicht mehr in der Lage zwischen richtig/falsch und dein/mein zu Unterscheiden. Vielleicht mal hiermit beschäftigen: http://de.wikipedia.org/wiki/Broken-Windows-Theorie :idea:

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meine herren, dass ist ja mal ne süße diskussion hier...

 

ich denke die mädels darauf aufmerksam machen, dass das verboten ist, den gefilmten kram löschen lassen und fürs nächste mal mit der polizei drohen, wäre die ideale vorgehensweise gewesen!

mit der hier doch vermutlich auch die meisten einverstanden wären, oder?

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Es ist so, dass man sich immer an Recht und Gesetz zu halten hat.

Und wie sieht es nun aus?

Die Minderjährige hat das Urheberrecht misshandelt.

Hat nun der Kinobetreiber das Recht der

- Freiheitsberaubung?

- Erpressung eines Gegenstandes?

- Erpressung einer Dienstleistung?

 

Der Kinobetreiber kann froh sein, dass er nicht von den Eltern vor Gericht gezerrt wurde.

Mag sein, dass die Filmindustrie meint, wer Raubkopien macht, hat keine Menschenrechte mehr (was in dem einen Verbrecher-Spot klar zum Ausdruck kommt).

Aber kann es sein, dass die Filmindustrie jetzt die Kinobetreiber zwingt, unter Missachtung geltenden Rechts ihre Rechte durchzudrücken?

Ich kann ja mal sagen, wie es mir als Musiker geht:

Wenn ich bei der Hochzeit das Filmen untersage, ist das mein gutes Recht. Wenn es sich aber herumspricht, ist das Meinungsfreiheit. Und wenn ich dann nicht mehr gebucht werde, habe ich zwar keine Gage, aber auch keine Sorge, jemand könnte mein Leistungsschutzrecht missachten.

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Der Kinobetreiber hat erstmal Hausrecht. Also darf er entscheiden, was das Publikum in den Saal mitnimmt und was nicht. So wie ein Konzertveranstalter auch das Mitbringen von Aufzeichnungsgeräten oder mitgebrachten Getränken unterbinden darf. Wenn die Person geht, muss das Gerät natürlich wieder ausgehändigt werden.

 

Ob man Handtaschendurchsuchungen für Kinobetreiber als geeignetes Mittel zur Kundenbindung ansieht, muss jeder selbst entscheiden.

 

Ob man das 'Angebot', auf polizeiliche Anzeige gegen Putzdienst zu verzichten als Erpressung oder Nötigung betrachtet (und das ggfs. auch gegenüber einem Richter so verkaufen kann) - das hängt sehr von den konkreten Umständen ab. Erstmal ist das eine 'Verhandlung'. Eine Nötigung wird es nur bei unangemessenen Mitteln. Eine ausreichende 'symbolische' Strafe wäre sicherlich schon das Sammeln von Müll im Saal nach der konkreten Veranstaltung. Alles was darüber hinausgeht wäre mir auch zuviel in solchen Fällen.

Einen Richter, der einem als Alternative zu einer Freiheitstrafe eine Geldstrafe oder Sozialstunden aufbrummt, wird man auch nicht der Nötigung bezichtigen können, wenn er einem diese Wahl lässt. Ansonsten wäre schon das Fordern von Eintritt fürs Kino Nötigung...

 

Jemanden festhalten darf man als Privatperson durchaus bei Straftaten, siehe §127 StPo. Allerdings nur, solange die Polizei noch nicht vor Ort ist und der 'Täter' fliehen will bzw. seine Personalien nicht offenbaren will.

So funktioniert das bei Ladendiebstählen schließlich auch.

 

Soviel zur Paragraphenreiterei. Dass bei 11jährigen Kids nichts davon zur Anwendung kommen sollte, ist allerdings wohl auch klar. Das Maximum wäre ein Rausschmiss, wobei man vielleicht tatsächlich die Betroffenen anhalten sollte, noch im eigenen Beisein die Eltern anzurufen damit sie nötigenfalls abgeholt werden können. Dann ist auch sichergestellt, dass die Eltern aus erster Hand erfahren, was passiert ist.

Unter normalen Umständen würde ich angesichts von reinen Handyspielereien aber auch erstmal nur sehr deutlich zur Unterlassung auffordern und der Rausschmiss käme erst, wenn das keine Wirkung zeigt.

 

 

- Carsten

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ich finde die reaktion vollkommen übertrieben.

ich bitte dich: eine aufzeichnung mit dem handy..?

 

ich hätte dem mädl gesagt, dass sie damit aufhören soll und sie darauf hingewiesen, dass ich streng genommen die polizei verständigen könnte.

Danke Dir; +1.

Selbst wenn das Mädel den kompletten Film aufgenommen hätte (Kapazität Speicherkarte?!, Wackelig!, Tonqualität!!, Bildauschnitt!) - hätten die Betreiber deswegen auch nur eine Karte weniger verkauft? Wohl kaum.

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G. Morgen!

 

Yep!

:wink:

 

Dadurch bestimmt nicht EINE weniger.

Durch diese vollkommen unangemessene, übertriebene Vorgehensweise an Kindern aber auf jeden Fall.

 

Eingerechnet Freunde, Familie, Bekannte etc. für zukünftige Filme/Vorstellungen aber bestimmt nun mindestens 100 Karten weniger in diesem Kino.

 

Ich als Vater würde meine Tochter nun übrigens lieber auch ca. 50km ins nächste und womöglich bessere und freundlichere Kino fahren.

Für dieses Kino würde ich ihr nichtmal mehr Taschengeld geben, aber zumindest meine Tochter würde es dafür auch selbst gar nicht mehr benötigen.

 

MfG.

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Ist nicht die deutsche Recht so? UrhG

 

§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

(1) 1Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. 2...

(6) 1Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

 

Solange das privat bleiben wird, bei den girls, ist alles weitere des Betreibers unzulaessig.

Kein i-net copy ist kann in cinemas gemacht sein, um gut zu sein, für download archives.

 

§53 Satz 1 und 6 sagt aus, dass nur das Weitergeben eine ohne Einwilligung des rechte eigners erstellter copy illegal ist. Das trifft auf das web- einstellen zu.

 

K.

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