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Ein bißchen dies und das zum Jahr(esende)


UlliTD

Empfohlene Beiträge

Statistik:

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Gutscheine:

Seit etwas über einem Jahr erfasse ich Gutscheinausgabe und -eingang.

Daraus läßt sich folgendes interessantes erkennen:

 

10% der ausgegebenen Gutscheine sind auch nach über einem Jahr noch nicht eingelöst worden.

 

25% wurden innerhalb der ersten drei Monate nach Ausgabe eingelöst.

(Danach monatlich nur je ein bis zwei Prozent)

 

60% aller Gutscheine sind derzeit offen.

 

 

Notfälle

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Was mich mal interessieren würde:

Wie oft kommen med. Notfälle bei Euch vor und in welcher Form!?

 

Nach zwei Jahren gänzlich ohne "Zwischenfälle" ist hier nun gleich zweimal was passiert.

 

Eine ältere Dame hat im Gewirr einer Veranstaltung vor dem Kino die letzte Treppenstufe nicht gesehen und sich dabei das Handgelenk gebrochen.

 

Das kuriosere war jetzt gerade ein 30jähriger Mann, der auf den Toiletten plötzlich bewußtlos wurde, dadurch stürzte und sich einen Schädelbasisbruch zuzog. (Glücklicherweise konnte ich verhindern, daß die "Truppe" sich mit dem Privat-PKW davon gemacht haben....)

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Zu den Notfällen:

 

Du solltest darauf achten selber und evtl. noch weitere Deiner Mitarbeiter zu Ersthelfern auszubilden (2x8 Stunden). Da ich selber erst vor wenigen Tagen einen Ersthelfer gebraucht habe sehe ich das inzwischen als sehr wichtig an. Und wenn Du nur die stabile Seitenlage besser hinbekommst und die Situation halten kannst bis der Notarzt da ist.

 

Gutscheine: da gab es vor kurzem wieder einen (rechtlichen) Hinweis auf die Gültigkeit von Gutscheinen - hast Du da ein Gültigkeitsdatum drauf oder unbefristet? Rückstellungen bilden nicht vergessen.

 

MfG

 

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Bezüglich Gutscheinen:

 

Ich bin der Meinung, daß er bei mir immer eingelöst werden kann. Ich sehe keinen Grund für eine Befristung!

 

Gesetzliche Verjährungsfrist wäre - denk ich - drei Jahre, aber selbst dann wüßte ich nicht, warum ich diese nicht mehr einlösen sollte.

 

Spannender ist da, daß ich bei Verkauf schon die USt abziehen muß, da ich nicht nur Geld gegen Gutschein tausche, sondern eine Leistung verkaufe. Nach 3 Jahren kann ich die USt aber wiederholen, wenn der Gutschein noch nicht eingelöst wurde bis dahin. Aber da fehlen mir dann ja noch zwei erstmal ;)

 

Ich hoffe, Dir fehlte nichts schlimmes? Wenn Du aber nach ein paar Tagen wieder schreiben kannst, kann es soooooo schlimm ja auch nicht gewesen sein!?

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Generell werden bei uns generell alle Gutscheine angenommen bis August 1999.

Ab diesem Datum hat mein Chef "mein" Kino übernommen. Was davor ist wird abgelehnt laut Anweisung. Bis zum Jahre 2003 wurden diese Gutscheine vom Vorbesitzer aber noch anerkannt.

 

Notfälle:

Bisher 3x Kreislaufkollaps im Foyer, davon einen leichten, die beiden anderen mit Notarzt & Rettungswagen, eine Kotzorgie im Saal (natürlich wenns ausverkauft ist).

Eine ältere Dame, die unsere Saaltreppe heruntergefallen ist. Aber zum Glück nichts passiert ist.

Das alles nach fast 9 Jahren Kino.

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also wir beschränken unsere Gutscheingültigkeit auf drei Jahre.

Hat folgenden Grund: Früher waren sie nicht beschränkt und es kamen so alte Gutscheine zurück, die keiner mehr kannte und die kassiereinnen nicht wussten was sie machen sollen.

Da wir unser Design ab und zu ändern ist es so besser.

 

Meine ärtzlichen Erfahrungen im Kino waren innerhalb von 20 Jahren:

3 Kreisläufe, 1 epileptischer Anfall, diverse Kotzorgien, ein Treppensturz eines VFs mit Fussbruch, und ganz witzig: ein Junge hat seinen Finger nicht mehr aus der Colaflasche herausgebracht.

Ich konnte ihm auch nicht helfen und hab ihn nebenan zur Feuerwehr geschickt.

Die haben nur seine Hand 5 Minuten nach oben gehalten, und dadurch, dass dann die Durchblutung in der Hand weniger wurde, ist der Finger dünner geworden und aus der Flasche rausgegangen.

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