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Weihnachten und Sylvester


young-indy

Empfohlene Beiträge

Hi,

 

ich kann dazu nur sagen, dass keine/r unserer Angestellten/Aushilfen auch nur eine Cent mehr bekommt :(, leider. Das ganze wäre mal eine interssante Frage an meinen Chef :))

 

 

Gruß

 

 

Ciniwa

--

Wer viele Fragen stellt, bekommt viele Antworten!

"Nur ein Bauer-Projektor ist ein guter Projektor!"

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Hi.

 

An Heiligabend haben wir ausnahmsweise geschlossen. Für die armen Schweine, die an den Weihnachtsfeiertagen, an Silvester und Neujahr arbeiten dürfen/müssen, zu denen ich im Normalfall gehöre, gibt es nicht den Hauch einer Zulage. Dafür gibt der TL aber auch schon mal was zu essen aus.

 

Leonard

--

"Wissen Sie, was das Problem ist?

Das Problem ist, ist, ist subjektiv."

 

S.Arbogast, Nov.2000

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Tach zusammen,

 

sieht bei uns auch mager aus mit den Zulagen.

Letztes Jahr hatten wir eine Feiertagszulage von 10%, für dieses Jahr hab ich noch nichts gehört.

 

Heiligabend war letztes Jahr eine Spätvorstellung dieses Jahr frei.

Die Spät letztes Jahr haben wir uns dann nach dem Einlaß selbst ein bischen versüßt, mit Kuchen und Sekt und einfach gute Laune. Natürlich alles "im Rahmen".

 

Gruß Georg

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@Morpheus.

 

ohja, freikarten. der grösste schwachsinn für kinomitarbeiter. ausser natürlich als "geschenkidee" für nette leute. du kriegst 15? da muss ich mir mal den TL vorknöpfen.;D

 

Leonard

--

"Wissen Sie, was das Problem ist?

Das Problem ist, ist, ist subjektiv."

 

S.Arbogast, Nov.2000

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@morpheus

 

Also ich finds prima Freikarten zu bekommen. Zum verschenken an Weihnachten, Kumpels eine Freude machen, Freundin mitnehmen einfach ideal. Und in der Gastronomie rund ums Kino fungieren sie bestens als Zahlungsmittel, was auch noch nie jemanden gestört hat.

Als Aushilfe 15 Freikarten zu bekommen ist schon OK finde ich.

2000 gabs 5, und 2001 2 Freikarten pro Aushlife als Weihnachtsgeld bei uns. Sonst gibts nada.

 

Gruß Alex

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heilig abend und sylvester bleibt das kino geschlossen. und an den feiertagen gibts kein geld extra, aber wir teilen uns die feiertage auf, jeder macht nen halben tag, gibt auch keine spätvorstellung. am zweiten feiertag gibts traditionsgemaess gluehwein fuer alle vorfuehrer. ist immer ganz lustig.

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Hallo,

 

die Mitarbeiter bei CinemaxX und UFA werden Weihnachten und Sylvester so vergütet:

Der 24. + 31. Dezember gilt als spielfrei, es sei denn das die Mitarbeiter freiwillig arbeiten. Vergütet wird folgendermaßen:

24.+31.12. durchschnittliches Entgeld für einen Arbeitstag + 100 % Zuschlag. 25. + 26.12. geleistete Arbeit + 100 % Feiertagszuschlag.

Auf Antrag des MA können die jeweiligen Zuschläge für den Feiertag, an dem gearbeitet wird, mit entsprechender Freizeit abgegolten werden. Das gilt auch für den 24.+31.Dezember.

 

Auszug aus dem Tartifvertrag ar.di - ver.di

 

 

Beim HDF Tarifvertrag sieht es so aus:

 

Wer am 24.12. arbeitet erhält eine durchschnittliche Tagesvergütung plus 100 % Zuschlag. Für den 25. + 26. 12. ist ein Zuschlag von 100 % zu zahlen.

Der 31.Dezember wird nicht berücksichtigt und bleibt ohne zusätzliche Vergütung.

Auch hier im gegenseitigen Einverständnis: die Zuschläge können mit einem jeweiligen freien Tag abgegolten werden.

 

 

 

Gruß Ralph

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@ x-ander

 

Ja Freikarten die welche wären sind schon nicht schlecht zum weiterverschenken, nur trifft das bei uns nicht zu (da würde ich auch lieber 2 Richtige nehmen). Jene Freikarten gelten nur unter der Woche und auch nur dann, wenn das Kino nicht ausverkauft ist. (Sneak, VP alles ausgeschlossen). So, jetzt stehst du noch vor der Situation selbst umsonst rein zu kommen und weiterverschenken unter den Bedingungen ist wohl ein wenig anmaßend...

--

"Seien Sie kritisch"

 

 

Ralf Lettow, 1999

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In privaten Unternehmen wird normalerweise am 24 und 31 Dez nur 1/2 Tag gearbeitet, und die Mitarbeiter werden mittags nach Hause gesandt, bei voller Lohnzahlung, als freiwillige Leistung des AG.

Rechtlich ist der 24 und 31.12 jedoch ein Werktag, an dem voll zu arbeiten ist. Ähnlich sieht es deshalb aus, wenn Du Urlaub nimmst, das Bundesurlaubsgesetz kennt keine 1/2 Tage, daher wird für beide Tage jeweils ein Tag abgezogen.

Soweit die rechtlichen Grundlagen. Allerdings haben sich in der Vergangenheit gewisse Spielregeln eingestellt, die sich in den Tarifverträgen wiederspiegeln.

Kinopraxis seit den 20 er Jahren ist, daß der 24 und 31. Dezember (sog. Vorfeiertage) spielfreie Tage sind, an denen demnach nicht gearbeitet wird, aber Vergütung gezahlt wird. Der Tarifvertrag verdi reflektiert dieses dadurch, daß bei Arbeit an diesen Tagen eine Extravergütung von 100% eines durchschnittlichen Tagesententgeltes extra bezahlt wird, oder ein zusätzlicher freier Tag zu gewähren ist. In manchen Branchen kommen darüber hinaus noch weitere Zuschläge, die aber nicht allgemein üblich sind.

Ansprüche auf extra Bezahlung sowie freie Tage ergeben sich nur aus dem TV, und der historisch engeführten Betriebspraxis der spielfreien Tage, jedoch nicht aus der gemeinen gesetzlichen Lage. Danach müßte an beiden Tagen voll gearbeitet werden, ohne Zuschlag.

Wer also nicht bei einer Firma mit Tarifbindungsmitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden (z.B. HDF ohne Bindung!) beschäftigt ist, muß mit seinem AG verhandeln.

 

 

Stefan

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