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Warner hat Kinobesucher in Magdeburg observieren lassen


keeny

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Aber jetzt mal ganz ehrlich: die richtigen Raubkopien werden heutzutage doch ganz sicher bereits in der Postproduktion angefertigt, oder irre ich mich da? :roll:

 

Nein - du irrst dich da nicht

 

X.Men 3 Konnte man im Netz sogar ohne Special Effcts sich ansehen - die waren noch nicht eingefügt...

 

Soll aber auch ganz witzig anzusehen gewesen sein....manche behaupten sogar, besser als die Endfassung...

 

Andere wiederum glaubten darin einen Werbetrick von Twentieth Century-Fox zu erkennen,

 

Ain't It Cool News FAND :

"It would've been a hit if it hadn't been leaked on the internet" and all ..... .......

aintitcool.xxx/talkback_display/40731

 

Why mix a great idea with a crap movie?!

by robert.thekilled Apr 11th, 2009

02:41:03 PM

Capone, seriously, this film is horrid. You need not download the film to know this. Pick another film and we're there! and fuck FOX.

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...Übrigens sollte es ganz unabhängig von irgendeiner Raubkopiendiskussion zum guten Ton gehören, im Kino nicht mit einem Handy zu hantieren...

 

Richtig erkannt. Aber wer bringt den Handyfonierern Benimm bei? Ich erlebe das immer wieder in regulären Vorstellungen, dass das Handy sofort aktiviert wird, wenn auf der Leinwand mal ein Dialog stattfindet und kein BummBummDröhnDröhn :twisted:

 

Und sogar eine meiner Pressekolleginnen weiß während einer Pressevorführung nichts Besseres anzufangen, als mit ihrem Handy herumzuspielen. Da bin ich dann richtig dankbar, wenn das schicke Teil vor dem Screening beim Security-Personal abgegeben werden muss.

 

Eigentlich sollte der Handy-Empfang in jedem Kinosaal durch einen Störsender unterbunden werden... :wink:

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Kein Harry Potter aus Magdeburg dabei... Das hat sich ja mal voll gelohnt.

 

Typ Name Hochgeladen Größe SE LE

 

Video > Filme Harry Potter and the Half-Blood Prince(TS)(2009)(NL SUBS) 2Lions Gestern 17:38 4.18 GiB 68 662

 

Video > Filme Harry Potter 6 The Half Blood Prince TS H263-STG Heute 09:30 708.67 MiB 2574 3852

 

Video > Filme Harry Potter - The Half Blood Prince TS KvcD Heute 05:17 798.36 MiB 52 181

 

Video > Filme Harry Potter - The Half Blood Prince TS XVID - Lynks Gestern 23:48 1.06 GiB 329 463

 

Video > Filme Harry_Potter_es_a_felver_herceg_iNT_CAM_XviD_Hungarian-G1-CiNEDU Gestern 21:39 1.38 GiB 3 25

 

Video > Filme Harry.Potter.The.Half.Blood.Prince.TS.XVID-Lynks. Heute 00:27 1.07 GiB 107 166

 

Video > Filme Les femmes de l’ombre (2008) Spanish DVDRip Gestern 19:34 1.37 GiB 68 1575

 

Video > Filme Paul Blart Mall Cop (2009) Spanish DVDRip Gestern 19:30 699.95 MiB 221 1085

 

Video > Filme Harry.Potter.Half.Blood.Prince.CAM.XviD.EngAudio.androme 07-18 06:59 682.99 MiB 219 66

 

Video > Filme Harry Potter and the Half Blood Prince TS XviD-Sm0kie 07-19 17:52 690.79 MiB 952 643

 

Video > Filme Harry Potter 6 Half Blood Prince CAM XviD EngAudio-androme 07-18 11:36 682.73 MiB 340 65

 

Video > Filme Harry Potter and the Half-Blood Prince (2009) TS NL Subs DivXNL- Gestern 08:05 777.67 MiB 760 847

Video > Filme Harry.Potter.The.Half.Blood.Prince.TS.XViD.PROPER-SWiNE 07-20 14:12 1.39 GiB 213 169

Video > Filme Harry Potter And The Half Blood Prince TS XViD-ANALSHiT 07-21 00:51 1.38 GiB 1353 2174

Video > Filme Harry Potter And The Half-Blood Prince TS XVID - STG *NoRar 07-19 19:55 1.39 GiB 949 1267

Video > Filme Harry Potter - The Half Blood Prince TS XVID - STG 07-19 17:40 1.39 GiB 514 584

Video > Filme Harry Potter - The Half Blood Prince TS XVID - STG 07-19 17:23 1.39 GiB 238 209

Video > Filme Harry Potter 6 Half Blood Prince CAM XviD EngAudio-androme 07-18 07:50 682.98 MiB 3879 1640

Video > Filme Harry_Potter_and_the_Half_Blood_Prince_TS_RUSIAN_ENGLISH_TM 07-21 03:25 1.5 GiB 92 49

Video > Filme Harry.Potter.The.Half.Blood.Prince.TS.XviD-STG.avi 07-19 16:52 1.39 GiB 353 290

Video > Filme Harry Potter - The Half Blood Prince TS H263 - STG 07-21 00:59 708.68 MiB 259 1171

Video > Filme Harry Potter - The Half Blood Prince TS H263 - STG 07-20 23:44 708.68 MiB 42 28

Video > Filme Harry Potter And The Half-Blood Prince (2009) Spanish CAM 07-19 01:01 799.12 MiB 1320 1788

Video > Filme Harry.Potter.and.the.half.bloodprince.Cam.nlsubs.Nlt-Release Gestern 13:37 701.66 MiB 149 196

Video > Filme Harry Potter The Half Blood Prince TS XVID-STG(No Rars) 07-19 17:16 1.39 GiB 5052 9371

Video > Filme Harry.Potter.and.the.Half.Blood.Prince.CAM[ExtraTorrent] 07-19 11:18 1.38 GiB 162 102

Video > Filme Harry.Potter.and.the.Half.Blood.Prince.TS.xvid-FotzeDaPoo 07-19 01:47 1.38 GiB 531 476

Video > Filme Harry.Potter.and.the.Half.Blood.Prince.CAMv2.xvid-Fotze.DaPoo 07-18 18:20 1.38 GiB 98 52

Video > Filme Harry.Potter.and.the.Half.Blood.Prince.CAMv2.xvid-Fotze.DaPoo 07-18 17:59 1.38 GiB 252 284

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"Dogbert"

 

@hasilein

Ich sprach durchaus vom BETRACHTEN eines illegalen Streams. Das ist nach h.M. ebenfalls illegal.

 

Irgendwann muss man auch so geistigen STUKAs wie dir das Handwerk legen...

 

Ist das Legal ?

Die Streaming-Seiten die Raubkopien verbreiten sind illegal - das anschauen eines Streams nicht

Es machen sich nur die Betreiber der Streaming-Seiten strafbar - nicht aber der Zuschauer

 

youtube.com/watch?v=wHdgdz0ddgQ&feature=player_embedded

 

oder illegales youtube Videostreaming Gallileo pro7Wissenschaftsmagazin eingeben

 

Ausserdem: ganz genauso wie bei YouTube & Co. - da macht sich auch kein "Zuschauer" strafbar, auch wenn er einen illegal hoch geladenen Clip sich nur anschaut

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Und siehe da: Es gibt zwar einige CAM Versionen, aber mindestens genau so viele Telesync und DVDRip Versionen und DIE kommen NICHT aus den Kinos, das geschieht schon viel früher...

Ein schönes Beispiel dafür sei anscheinend Bolt als DVDRip: Kurz nach dem Anfang und Kurz vor dem Ende wird eingeblendet, dass dies eine nicht zum Verkauf oder zur Vervielfältigung bestimmte Disc ist. Jede Zuwiderhandlung sei strafbar. :roll:

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@hasilein

 

Auch wenn Dich das Betrachten einer Galileo-Sendung schon per Definition zum Urheberrechtsexperten macht ;-) , muss ich Dir doch weiterhin widersprechen. Das Betrachten eines Streams ist - wenn auch wie gesagt nicht unumstritten, aber nach h.M. - eine strafbare Vervielfältigungshandlung gemäß § 106 UrhG, denn bereits die Zwischenspeicherung ist eine Vervielfältigung. Die Diskussion wird allerdings eher halbherzig geführt, da diese Straftaten (wie ebenfalls bereits gesagt) in der Praxis schlicht nicht verfolgt werden.

 

Und tatsächlich stammen die wenigsten Raukopien aus der Postproduktion bzw. dem Studio, es sind, wie im Fall von "Wolverine" nur diejenigen, die für das größte Medienecho sorgen. Rips von Screenern oder Handelsware kommt erst später in den Kreislauf, macht für Raubkopierer dank der idR hohen Qualität aber auch dann noch Sinn.

 

Übrigens verwehre ich mich ausdrücklich gegen eine von hasilein implizierte Nähe zu nationalsozialistischem Gedankengut. Bei Begriffen wie STUKA möge doch bitte der Moderator einschreiten. Der Rest der Unflätigkeiten ist mir ja egal, aber irgendwo sollte es Grenzen haben.

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Und hier noch ein interessanter Beitrag aus dem Heise Forum..

 

eltRash

 

"Cine-Star-Chef Fock bezeichnete es als „Erfolg, dass bis heute

keine deutsche Kopie des Films im Internet“ stehe. Ob man die

Nachtsicht-Aktion wiederholen werde, sei aber „fraglich, nach

der Welle, die der Volksstimme- Artikel ausgelöst hat“.

Deutschlandweit hatten Medien gestern über die Observation

in Magdeburg berichtet."

 

Hauptsache immer Müll quatschen und die letzten Kunden - die für den Film auch noch bezahlt haben - für blöde verkaufen:

Merke - für Warner und Cinestar ist der Kunde der erste Feind kein König sondern ein Raubkopierverbrecher auf Urlaub:

 

Group Info

Reencoded der Ton ähnelt einer Line

 

Erscheinungsjahr: 2009

Genre: Fantasy

Source: TS

Spieldauer: 2std17min

FSK: 6

Link: http://www.imdb.de/title/tt0417741/

 

Video

Videobitrate: 1426 kbit

Videoauflösung: 720 X 298

 

Audio

Audioformat: mp3

Audiobitrate: 128 kbit

Sprache: Deutsch

 

more nfo:

 

ormat : AVI

Format/Info : Audio Video Interleave

 

maximus1st

Jul 22

Harry.Potter.und.der.Halbblutprinz.Reencode.TS.MD.German.XviD

 

Mittwoch, 22. Juli 2009 17:59

 

 

Die Betonung soll wohl auf "deutsche Kopie" liegen, denn eine

US-Version gibt es ja bereits im Netz. Ich frage mich nur, warum so

ein Aufwand betreibt, das Abfilmen zu verhindern, wenn es doch schon

eine Version im Internet gibt. Etwa nur um den deutschen Ton zu

schützen? Wie wollen die mit Nachtsichgeräten Mp3-Handys, Walkmans

o.ä. sehen? Richtig - gar nicht.

 

Das war übrigens bei der Bild-Aktion von "Hangover" am 06.07.

genauso. Noch am selben Abend tauchte ein Mitschnitt des deutschen

Tons im Internet auf. Die Nachtsicht-Aktion war also völlig sinnlos,

da nur noch der dt. Ton fehlte. Auch die am Einlass durchgeführte

Taschenkontrolle machte keinen Sinn, denn mittlerweile kann jedes

Handy Mp3-Mitschnitte über Stunden machen, und Handys können sie ja

in Kinos nicht verbieten.

 

Ein interessanter Aspekt - finde ich

 

Ok, das erklärt auch warum der Ton nur aufs

Nötigste aufgedreht wurde. Das wiederum verjagt auf Dauer die

Kino-Fans, weil schlechte Quali kann ich mir auch selbst aus dem Netz

ziehen.

 

Alles in allem: Eine Ansammlung völlig sinnloser Aktionen

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Übrigens verwehre ich mich ausdrücklich gegen eine von hasilein implizierte Nähe zu nationalsozialistischem Gedankengut. Bei Begriffen wie STUKA möge doch bitte der Moderator einschreiten. Der Rest der Unflätigkeiten ist mir ja egal, aber irgendwo sollte es Grenzen haben.

 

 

Aber Dagobert - wer wird denn jetzt gleich flennen?

 

Erinnerst du dich:

ein valides Argument sein - aber auch wenn sich zu diesem emotional aufgeladenen Thema naturgemäß auch gerne geistige Tiefflieger äußern,

 

geistiger STUKA (Sturzkampfbomber) wie es in den Wald hineinruft.. lieber Dagobert.... so schallt es dann zurück - das solltest du bei deiner Wortwahl auch mal leicht berücksichtigen: Es kann dann zu einem "blowback" Effekt kommen...

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Laut Anfrage beim Cinestar Magdeburg hat Warner die Überwachungsaktion mit sofortiger Wirksamkeit eingestellt.

Grund, laut der telefonischen Auskunft des Cinestar Magdeburg - das Bekannt werden der Überwachungsaktion und die schlechte Presse die ihr folgte. Ausserdem möchte Cinestar nochmal darauf hinweisen, dass es keinen Überwachungszuschlag von 1.00 € gegeben hat, das scheint eine Fehlinformation gewesen zu sein. Der Zuschlag wird für die Überlänge des Films erhoben...

 

Wers nachprüfen will : 0391 25525 22

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Ausserdem möchte Cinestar nochmal darauf hinweisen, dass es keinen Überwachungszuschlag von 1.00 € gegeben hat, das scheint eine Fehlinformation gewesen zu sein.

 

War denn irgend jemand tatsächlich dumm genug, so etwas zu behaupten oder gar zu glauben?

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Ob der Film schon im Internet als Raubkopie oder nicht steht ist die eine Sache.

 

Völlig unabhängig davon geht es hier um die Strafverfolgung der Täter und deren Umfeld.

 

Die Argumentation "Ist doch schon passiert, läßt sich eh nicht verhindert" ist naiv.

Mit der Denkweise könnte man sofort die Polizei davon entbinden, Diebstahl, Körperverletzung und Fahrerflucht nicht mehr zu verfolgen.

 

Kriminalität komplett zu verhindern wäre schön, aber nicht machbar. Die Bestrafung der Täter, die Abschreckung von Mitläufern oder Bagatellisierern hingewgen relevant.

 

Erfahrungsgemäß ist auch jeder abgemahnte bzw. verurteilte für seinen Bekanntenkreis ein *sehr* deutliches Signal - bei ein paar Tausend oder Zehntausend Euro Abmahnung / Strafe bzw. einer Vorstrafe wird den meisten klar, da der Diebstahl geistigen Eigentums Konsequenzen hat.

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Ausserdem möchte Cinestar nochmal darauf hinweisen, dass es keinen Überwachungszuschlag von 1.00 € gegeben hat, das scheint eine Fehlinformation gewesen zu sein.

 

War denn irgend jemand tatsächlich dumm genug, so etwas zu behaupten oder gar zu glauben?

 

Ja, bei Cinestar ist nichts unmöglich -

 

Cinestar Leipzig gibt z.B. in der Leipziger Volkszeitung von heute bekannt, dass das Cinestar in Leipzig nicht überwacht wurde.

 

Und Magdeburg (möchte ich mal verteidigend ergänzen) war schon immer ein kriminelles Städtchen, mit kriminellen Einwohnern... darum hat man es ja auch im 30 Jährigen Krieg - weil es notwendig war - niedergebrannt.

 

Und da schau an ... kaum 400 Jahre später hat es sich schon wieder zur Raubmordkopiererhauptstadt der Republik entwickelt.

 

 

Man sollte Magdeburg - ohne Vorwarnung - einfach "Dresden"...

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Raubmordkopierer

Raubmordkopien kommen im Kinogewerbe seltenst vor - mir ist kein Fall bekannt.

Da wird meisten "nur" raubkopiert.

 

Raubmord für illegale Kopien geistigen Eigentums findet man eher in der Industriespionage, als bei gewöhnlichen Kleinkriminellen.

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Ob de.......

 

Erfahrungsgemäß ist auch jeder abgemahnte bzw. verurteilte für seinen Bekanntenkreis ein *sehr* deutliches Signal - bei ein paar Tausend oder Zehntausend Euro Abmahnung / Strafe bzw. einer Vorstrafe wird den meisten klar, da der Diebstahl geistigen Eigentums Konsequenzen hat.

 

 

da - ein sehr deutliches Signal....

 

aus dem gulliboard h34d1355_h0r53 MitgliedRegistrierungsdatum: Feb 2009

Beiträge: 43

 

Re: Harry-Potter: Nachtsichtgeräte im Kino eingesetzt

Ich kenne jemand, der beim Abfilmen erwischt wurde. Er ist geistig behindert und hat mit dem Handy mitgefilmt. Gab eine Anzeige und schlussendlich über 350.- Euro Strafe mit allem drum und dran (sein Verdienst in der Behindertenwerkstatt ~100.- (einhundert) Euro/Monat).

 

Würde ich im Kino so belästigt werden: Aufstehen und alle anderen animieren einem an die Kasse zu folgen und Geld zurückverlangen.

 

 

Wenn sich 2 Firmen (CineStar & Warner) absprechen und Handlungen durchführen die durch kein Gesetz gedeckt sind - müsste man doch sagen, dass es sich dabei um eine kriminelle Vereinigung handelt...

 

 

OK & "Raubmordkopierer" ist natürlich flasch... Sorry es muss in Wirklichkeit "Islamistischerselbstmordattentäterraubmordkopiererterrorist" heissen,

 

 

Und so gehts ja auch - da würde doch sogar Cinestar Magdeburg noch mal nachdenken

 

 

Kino vs. Camripper Wegen Taschendurchsuchung 60.000 Dollar Entschädigung gefordert

 

Weil ihre Tasche auf "missbräuchliche" Art nach Kameras durchsucht worden sei, will eine Kanadierin die Kinokette Guzzo auf 60.000 Dollar Schadenersatz verklagen. Sie habe der Durchsuchung nicht zugestimmt, woraufhin ein Mitarbeiter des Kinos in "wilder Manier" dennoch die Tasche durchwühlt hätte.

 

Sie habe mitnichten die Absicht gehabt, den Film mit einer Kamera aufzunehmen und auch keine entsprechenden Geräte dabei gehabt, so die Kinogängerin, die sich in ihrer Würde verletzt sieht. Ihr Anwalt legte nahe, dass es "weniger invasive" Formen der Kontrolle gäbe und legte beispielsweise das Durchleuchten von Taschen mit Röntgenstrahlen nahe.

 

Dem widersprach der Kinobetreiber: 70.000 Dollar kosten diese Geräte, die in der Regel an Flughäfen zur Taschenkontrolle eingesetzt werden, diese Summe könne nicht aufgebracht werden.

 

Die Kinokette leistet sich indessen ein millionenschweres Securityprogramm - die Taschendurchsucher wollen ja schließlich ebenfalls bezahlt werden. Weshalb sie im konkreten Fall eine wehrhafte Kinogängerin zur Kontrolle aussuchten, ist unklar - die üblichen Kandidaten für Taschenkontrollen sind männliche Kinogänger zwischen 18 und 35 mit Rucksack.

 

Da Kanada bekanntlich ein Camripperparadies ist, müsse für das Vorgehen der Kinobetreiber Verständnis aufgebracht werden, so die Stimmen aus dem Filmbusiness. 20% aller Camrips seien 2005 aus Kanada gekommen - eine interessante Zahl, da zu anderen Gelegenheiten auch schon die Hälfte aller Camrips aus Kanada stammen sollten.

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Ob de.......

 

Erfahrungsgemäß ist auch jeder abgemahnte bzw. verurteilte für seinen Bekanntenkreis ein *sehr* deutliches Signal - bei ein paar Tausend oder Zehntausend Euro Abmahnung / Strafe bzw. einer Vorstrafe wird den meisten klar, da der Diebstahl geistigen Eigentums Konsequenzen hat.

 

 

da - ein sehr deutliches Signal....

 

aus dem gulliboard h34d1355_h0r53 MitgliedRegistrierungsdatum: Feb 2009

Beiträge: 43

 

Re: Harry-Potter: Nachtsichtgeräte im Kino eingesetzt

Ich kenne jemand, der beim Abfilmen erwischt wurde. Er ist geistig behindert und hat mit dem Handy mitgefilmt. Gab eine Anzeige und schlussendlich über 350.- Euro Strafe mit allem drum und dran (sein Verdienst in der Behindertenwerkstatt ~100.- (einhundert) Euro/Monat).

In Deutschland diesbezüglich §40 StGB - Tagessätze:

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__40.html

 

Grob gepeilt sind das über 100 Taggessätze, wenn man 100€ als Basis nimmt. Also in etwa ein drittel Jahreseinkommen.

 

Bei einem durchschnittseinkommen wäre die gleich Strafe so um die 8.000 dementsprechend.

 

Da lohnt es sich eher, für 50cent bis 3euro in der Videothek eine DVD oder bluray zu leihen, oder sich legal bei maxdome, t-online, Apple i-tunes usw für ein paar cent oder euro ohne Straftat den Film zu leihen.

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Zum Punkt, wie unrecht hasilein und Du haben, was Antipirateriemaßnahmen selbst NACH dem ersten Auftauchen im Netz betrifft, siehe meinen vorigen Post.

 

Übrigens sollte es ganz unabhängig von irgendeiner Raubkopiendiskussion zum guten Ton gehören, im Kino nicht mit einem Handy zu hantieren.

 

@hasilein

Ich sprach durchaus vom BETRACHTEN eines illegalen Streams. Das ist nach h.M. ebenfalls illegal.

 

da muss ich dir widersprechen, da es nur sinn macht nach erstveröffentlichung eines filmes im netz, wenn man eine bessere kopie einstellen kann, was aber aus dem saal wohl kaum möglich ist!

von daher sind die beiden schergen im saal nichts anderes als kundenabschreckung und zwar eine die völlig sinnlos ist!

 

was du mit löschen und so meinst ist ja nur ein kampf gegen eine hydra, wo im normalfall aber immer dieselbe kopie wieder eingestellt wird...

 

ein handy im saal sollte lautlos sein, da gebe ich dir recht und telen im saal geht auch nicht klar, aber ne sms lesen oder schreiben sollte selbstverständlich sein... und muss auch manchmal sein...

 

betrachten eines illegalen streams ist illegal? überleg doch mal bitte was du da für einen blödsinn schreibst...!

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Erfahrungsgemäß ist auch jeder abgemahnte bzw. verurteilte für seinen Bekanntenkreis ein *sehr* deutliches Signal - bei ein paar Tausend oder Zehntausend Euro Abmahnung / Strafe bzw. einer Vorstrafe wird den meisten klar, da der Diebstahl geistigen Eigentums Konsequenzen hat.

wem willst du denn bitte erzählen, dass ein "normal"downloader, (also jemand der für sich zum vergnügen filmt läde und keinerlei finanzielle interessen hat und die dinger auch nicht selber abgefilmt hat) zahlungen in 4-stelliger höhe leisten musste oder ne vorstrafe dafür bekam? das ist lächerlich!

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Zum Punkt, wie unrecht hasilein und Du haben, was Antipirateriemaßnahmen selbst NACH dem ersten Auftauchen im Netz betrifft, siehe meinen vorigen Post.

 

Übrigens sollte es ganz unabhängig von irgendeiner Raubkopiendiskussion zum guten Ton gehören, im Kino nicht mit einem Handy zu hantieren.

 

@hasilein

Ich sprach durchaus vom BETRACHTEN eines illegalen Streams. Das ist nach h.M. ebenfalls illegal.

 

da muss ich dir widersprechen, da es nur sinn macht nach erstveröffentlichung eines filmes im netz, wenn man eine bessere kopie einstellen kann, was aber aus dem saal wohl kaum möglich ist!

von daher sind die beiden schergen im saal nichts anderes als kundenabschreckung und zwar eine die völlig sinnlos ist!

 

was du mit löschen und so meinst ist ja nur ein kampf gegen eine hydra, wo im normalfall aber immer dieselbe kopie wieder eingestellt wird...

 

ein handy im saal sollte lautlos sein, da gebe ich dir recht und telen im saal geht auch nicht klar, aber ne sms lesen oder schreiben sollte selbstverständlich sein... und muss auch manchmal sein...

 

betrachten eines illegalen streams ist illegal? überleg doch mal bitte was du da für einen blödsinn schreibst...!

 

Zum Thema, wieso auch NACH Erstveröffentlichung die Verhinderung weiterer Uploads bzw. die Abschreckung sinnvoll ist, siehe bereits ein paar Seiten vorher.

 

Ganz egal ob lautlos oder nicht - als Dein Sitznachbar im Kino würde ich mich herzlich bedanken, wenn Du während des Films mit einer Lichtquelle hantierst.

 

Und ich kann nur wiederholen: Auch wenn diesbezüglich naheliegenderweise nur die Mindermeinung in einschlägigen Raubkopiererforen verbreitet wird und eine höchstrichterliche Entscheidung darüber aussteht - die h.M. geht davon aus, dass die Zwischenspeicherung beim Streamen tatbestandsmäßig ist und somit auch das bloße Betrachten eines Streams strafbar ist. Macht ja auch Sinn, schließlich ist der Download aus illegalen Quellen strafbar, ganz unabhängig davon, wie lange man ihn auf dem PC behält oder wie oft man ihn ansieht, oder an wie viele Freunde man ihn verteilt. Es würde dem Gesetzeszweck durchaus widersprechen, wenn er lediglich über einen technischen Kniff - die zwangsweise nur temporäre Speicherung - ausgehebelt würde.

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Und ich kann nur wiederholen: Auch wenn diesbezüglich naheliegenderweise nur die Mindermeinung in einschlägigen Raubkopiererforen verbreitet wird und eine höchstrichterliche Entscheidung darüber aussteht - die h.M. geht davon aus, dass die Zwischenspeicherung beim Streamen tatbestandsmäßig ist und somit auch das bloße Betrachten eines Streams strafbar ist. ......

 

 

Zwar gibt es den Tatbestand „Ansehen“ laut Urheberrecht nicht, allerdings erfolgt beim Anschauen eines solchen Streams eine Zwischenspeicherung. Die einen interpretieren diese Zwischenspeicherung als illegale Raubkopie, die gemäß Paragraf 44a des Urheberrechtsgesetzes strafbar ist.

 

Andere Juristen vertreten hingegen die Auffassung, dass die Zwischenspeicherung technisch notwendig, flüchtig und somit nicht strafbar sei. Außerdem sei bisher noch niemand wegen des Anschauens eines Streams belangt worden.

 

 

COMPUTERBILD im Internet: http://www.computerbild.de

 

Die Chance zu einer Verurteilung zu kommen sind anscheinend so schlecht, dass weder die GVU noch WarnerFoxBuenavista es auch nur versucht haben.

 

Man spezialisiert sich da lieber -sehr Erfolgreich - auf Menschen mit geistiger Behinderung und die Kinder der Zahnspangenfraktion die mit dem Handy mal 30 sec. The Simpsons von der Leinwand abgefilmt haben.... und an ihre Freunde geschickt haben....

 

 

müsstest doch selbst du als "nichtMindermeinung" und kilometerweit von RaubmordterroristenattentäterIslamistenalkaidapädokriminellenforen ansehen.

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Erfahrungsgemäß ist auch jeder abgemahnte bzw. verurteilte für seinen Bekanntenkreis ein *sehr* deutliches Signal - bei ein paar Tausend oder Zehntausend Euro Abmahnung / Strafe bzw. einer Vorstrafe wird den meisten klar, da der Diebstahl geistigen Eigentums Konsequenzen hat.

wem willst du denn bitte erzählen, dass ein "normal"downloader, (also jemand der für sich zum vergnügen filmt läde und keinerlei finanzielle interessen hat und die dinger auch nicht selber abgefilmt hat) zahlungen in 4-stelliger höhe leisten musste oder ne vorstrafe dafür bekam? das ist lächerlich!

 

Das ist Standard und alleine in Deutschland zigzehntausendfach abgemahnt - und beglichen.

 

Vor Gericht geht sowas so gut wie nie.

Die Raubkopierer realisieren sehr schnell, wenn die Abmahnung per Post kommt, das eine Anzeige gegen Sie noch erheblich teurer kommt, als wenn die Unterlassungserklärung unterzeichent und die Abmahnung bezahlt wird.

 

15.000-16.500 Abmahnungen waren es in 2008.

2007 waren es noch etwas mehr.

 

Vorstrafen gibt es nur, wenn die Abmahnung(en) nicht beglichen wird.

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Erfahrungsgemäß ist auch jeder abgemahnte bzw. verurteilte für seinen Bekanntenkreis ein *sehr* deutliches Signal - bei ein paar Tausend oder Zehntausend Euro Abmahnung / Strafe bzw. einer Vorstrafe wird den meisten klar, da der Diebstahl geistigen Eigentums Konsequenzen hat.

wem willst du denn bitte erzählen, dass ein "normal"downloader, (also jemand der für sich zum vergnügen filmt läde und keinerlei finanzielle interessen hat und die dinger auch nicht selber abgefilmt hat) zahlungen in 4-stelliger höhe leisten musste oder ne vorstrafe dafür bekam? das ist lächerlich!

 

Das ist Standard und alleine in Deutschland zigzehntausendfach abgemahnt - und beglichen.

 

Vor Gericht geht sowas so gut wie nie.

Die Raubkopierer realisieren sehr schnell, wenn die Abmahnung per Post kommt, das eine Anzeige gegen Sie noch erheblich teurer kommt, als wenn die Unterlassungserklärung unterzeichent und die Abmahnung bezahlt wird.

 

15.000-16.500 Abmahnungen waren es in 2008.

2007 waren es noch etwas mehr.

 

Vorstrafen gibt es nur, wenn die Abmahnung(en) nicht beglichen wird.

 

Ich verstehe das nicht - warum immer dieses Bullshitbingo - Bist du von der Warner der GUV?

 

ich sehe mir gerade den 23C3 Beitrag ‘Sie haben das Recht zu schweigen’ auf video.google an, und bin nun an der Stelle wo Sie über das kumpelhafte Verhalten der Durchsuchungsbeamten sprechen…

 

Da beschloss ich, Ihnen von meiner persönliche Erfahrung zu erzählen.

 

Ja, die 2 Polizisten, welche auf Antrag des Urheberrechtsinhabers eines alten Film-Klassikers, den ich heruntergeladen hatte, meinen Vermieter als Besitzer der Beschuldigten-IP ermittelt hatten, waren sehr freundlich. Mein Vermieter (er diente später als Zeuge) lud nichts aus dem Internet herunter und kam schnell auf mich als WLAN Sub-User seines Anschlusses.

 

An meiner Tür sagten mir die Polizisten (wohlgemerkt, ich wohne sehr ländlich), es sei eine Sache von wenigen Minuten, auch für meine Wohnung einen Durchsuchungsbefehl zu erwirken, und so ließ ich sie kurzerhand in die Wohnung, nachdem ich den Durchsuchungsbefehl gelesen hatte. Im besagten Beschluss wurde explizit nach einem bestimmten Film gesucht, welchen der Urheberrechtsinhaber mir als Download über eMule ankreidete.

 

Dieser Film befand sich noch auf meiner Festplatte (sowie weitere Downloads), ich zeigte diesen einem der Polizisten, baute freiwillig die HDD aus und übergab diese den Beamten (mit vollem OS, zum Glück hatte ich noch meine alte HDD beim Umbau aufbewahrt).

 

Ich unterschrieb aber das Protokoll und widersprach beim Kreuzchen nicht der Durchsuchung. Ich zeigte mich die ganze Zeit (sie waren ja nur hinter diesem einen Film her) geständig und kooperativ, und auf dem Protokoll wurde noch einmal meine Zusammenarbeit erwähnt. Dies war nebenbei meine erste Durchsuchung und ich bin sehr naiv herangegangen. Ich wusste nur, dass ein Zeuge notwendig war, sowie Grund und die zu durchsuchenden Räume im Durchsuchungsbefehl stehen sollten.

 

Wie die Polizisten es mir versichert hatten, erhielt ich von der Staatsanwaltschaft Post, welche mir die Einstellung des Verfahrens bestätigte, und bezahlte meinen Abmahnungs-Obulus an den Rechtsanwalt des Urheberrechtsinhabers.

 

Bis auf die Abmahngebühr kam ich nicht nur glimpflich davon (denke ich), sondern diese Begegnung sollte mein Leben entscheidend beinflussen.

 

Ich kam während der Durchsuchung mit dem IT-ler der beiden Polizisten ins Gespräch, und so erfuhr er, dass ich Informatiker auf Jobsuche war. Er wiederum wusste von einer Firma, die händeringend nach einem Programmierer suchte. Ich bewarb mich, es kam zu einem Vorstellungsgespräch, und nun bin ich seit über 1 1/2 Jahren bei meinem jetzigen Arbeitgeber.

 

Meine Verwandten amüsieren sich noch immer köstlich über mein Glück im Unglück.

 

aus dem lawblog ... der von einem RA geführt wird kein Terroristenmordraubvergewaltigerkopierer...

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@hasilein

 

Und Dein Punkt wäre welcher? Was in ComputerBild zu diesem Thema steht ist (ausnahmsweise mag man ja fast sagen ;-) ) durchaus nicht grundsätzlich falsch und entspricht (abgesehen von der zielgruppengerechten Tendenz ;-) ) dem, was ich bereits mehrfach geschrieben habe. Dazu gehört ganz ausdrücklich (auf Seite 1 dieses Topics oder so) auch die Tatsache, dass noch niemand wegen Betrachten eines Streams belangt wurde - schlicht und ergreifend deshalb, weil ein entsprechendes Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt würde. Die Tatsache, dass es nicht tatsächlich verfolgt wurde, macht es allerdings nicht legal.

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Hasilein, dein Beispiel ist glimpflich zugunsten des Raubkopierers ausgegangen - vor allem weil er nur einen Film hatte. Wenn man Glück (sprich kulante Kläger & Staatsanwälte) hat, sinds oft "nur" 300-800€.

 

Typischer ist allerdings seit 2004, schon lange vor der Reform 2007 folgendes:

 

LG München I (Az.:21 O 8790/03),

- eine Privatperson ist für seine Tauschbörseninhalte rechtlich verantwortlich.

- Von “EMI Germany” wurde gegen den Beklagtenangestrengte eine einstweilige Verfügung beantragt und bestätigt.

- Dem Beklagten wurden die Kosten des Verfahrens und im Falle der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro auferlegt.

 

Finanziell kann das sehr sehr *seehr* teuer werden.

Typisch wäre bspw. klassich AG Cottbus (Urteil 14.05.2004, Az.:95 DS 1653 JS 15556/04)

- Raubkopierer ein Auszubildender

- Wegen unerlaubter Vervielfältigung und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke

- Schadensersatz 8000€, Geldstrafe 400€ außergerichtliche Einigung

 

Wie gesagt, von der Sorte gibt es zehntausende.

 

Selbst sehr liberale Firmen wie unsere haben da inzwischen kaum noch Toleranzgrenzen. Wenn ein 12 jähriger ein Album lädt, na gut, den kann man mit dem Schrecken davonkommen lassen - die Anwaltskosten für die Abmahnung werden die Eltern dennoch zahlen müssen.

 

Den 22 jährigen Studenten, der ein dutzende DVD-Titel zieht, da wird ganz klar der Schadensersatz durchgesetzt, ob nun gerichtlich oder aussergerichtlich.

 

Typischerweise finden sich übrigens bei den downloadprotokollen der Raubkopierer auch pornographische Inhalte. Da kommt dann § 4 JMStV und 184 Abs. 1 Nr. 1 & 2 StGB (ggf. mehr) dazu.

 

EDIT:

Nochmal worum es sich generell dreht:

§ 106 UrhG Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

und für den vorliegenden Fall des Abfilmens:

§ 106 UrhG (2) Der Versuch ist strafbar.

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Hasilein, dein Beispiel ist glimpflich zugunsten des Raubkopierers ausgegangen -...sprich kulante Kläger & Staatsanwälte) hat, sinds oft "nur" 300-800€.... LG München I (Az.:21 O 8790/03),

- eine Privatperson ist für seine Tauschbörseninhalte rechtlich verantwortlich.

-EMI Germany” ..... Beklagtenangestrengte eine einstweilige Verfügung beantragt und bestätigt. ...Beklagten wurden die Kosten des Verfahrens .....Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro auferlegt.

..... *seehr* teuer werden. Typisch wäre bspw. klassich AG Cottbus (Urteil 14.05.2004, Az.:95 DS 1653 JS 15556/04) - Raubkopierer ein Auszubildender..... unerlaubter Vervielfältigung und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke - Schadensersatz 8000€, Geldstrafe 400€ ...... ....von der Sorte gibt es zehntausende.....kaum noch Toleranzgrenzen. Wenn ein 12 jähriger ein Album lädt, na gut, den kann man mit dem Schrecken davonkommen lassen - die Anwaltskosten .... Eltern dennoch zahlen müssen. Den 22 jährigen Studenten, d....Schadensersatz durchgesetzt, ob nun gerichtlich oder aussergerichtlich. ..... downloadprotokollen der Raubkopierer auch pornographische Inhalte. Da kommt dann § 4 JMStV und 184 Abs. 1 Nr. 1 & 2 StGB (ggf. mehr) dazu.

...... § 106 UrhG Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

.......

§ 106 UrhG (2) Der Versuch ist strafbar.

 

 

Ausserdem sollen sie noch Hunde fressen & kleine Kinder schlagen und du, könnte es sein, bist ein automatisches Schreibprogramm der GUV oder ein Bot der EMI?

 

Kennst du von den Sexpistols den Song den sie für EMI 1976 gemacht haben ?

 

Solltest du dir mal auf YOUTUBE anhören...

aber VORSICHT die EMI POLIZEI wird dich dafür 2 Jahre in den Knast schmeissen und noch 1.000.000. € bei dir abkassieren...

 

poor poor OCEANic ich werde dir eine CD mit GEMAfreier Musik in den Knast schicken müssen den jedesmal wenn du die 3 Buchsatben siehst wirst du bitterlich weinen müssen....

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