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Trickbetrug an der Kasse????


UlliTD

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Ulli, für jemanden der sich mal selbst vor nem Landgericht vertreten wollte sind deine 'Argumente' ein ganz schön dünnes Brett. Einfach mal ein bißchen googlen, gerade zur Videoüberwachung gibt es seit ein paar Jahren ja aus nachvollziehbaren Gründen genug Fundstellen.

 

Und ganz ehrlich: Wenn ich die Nummer bei Dir mitbekommen hätte, oder selbst betroffen gewesen wäre, würde ich dein Kino nicht mehr aufsuchen. Ein Kassiererfehler ist ein Kassiererfehler, egal ob es dabei um 1 Euro oder 50 geht. Natürlich ist prinzipiell nix dagegen zu sagen, die Person hinterher mal drauf anzusprechen. Aber in diesem Fall hast Du schon mehr als Glück gehabt, dass die sich überhaupt auf eine Diskussion eingelassen haben.

Hier einen Trickbetrug zu vermuten, halte ich für überzogen. Man sollte sich schon auch mal in andere Leute und Umstände hineinversetzen können. Wären das Trickbetrüger gewesen, hätten die dir keine Chance gegeben, die Sache zu klären. Mal drüber nachgedacht, warum der Mann überhaupt auf seinen 50er hingewiesen hat? Hätte er auch sein lassen können, oder? Aber auch so: Glaubst Du, das Vorhandensein eines beliebigen 50gers in seiner Geldbörse hätte irgendwas bewiesen, mit oder ohne Video? Alle anderen im Publikum mit nem 50er in der Tasche wären dann wohl Kumpane gewesen.

 

 

- Carsten

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Odiug:

 

Du zitierst schon richtig: "durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen."

 

Wie Du auch schon weiter verlinkst, und auf entsprechenden Beitrag hinweist, wird da ein Monitor der die Bilder zeigt als ausreichend beschrieben.

Ich habe weder einen großen Supermarkt noch eine riesen Anlage. Die Kamera an sich steht offen und blinkenderweise für alle Sichtbar. Dieses ist für sich als geeignete Maßnahme erkennbar zu machen zu werten.

 

Die nach mehreren Vorschriften verlangte Erklärung, wer in diesem Hause zuständig ist, ist ebenfalls und sogar mehrfach vorhanden. Und durch die Monopolstellung des Zuständigen bedarf es auch keiner Erklärung wer für was zustänig ist...

 

keeny:

Wie ich schon erwähnte, es war ja durchaus auch ein Mißgeschick meinerseits.

Leider machen aber alle Menschen gelegentlich Fehler. Ist nunmal nicht zu vermeiden.

Und ganz sicher auch Kassierer in Supermärkten und Co.

 

Vielleicht war es tatsächlich unbeabsichtigt, gedankenlos oder ähnlich und bemerkten es wenig später und schämten sich dafür und tauschten den Schein untereinander aus, um bei einer evt. Nachfrage nicht als Betrüger dazustehen.
Von ersterem bin ich ja auch anfangs ausgegangen. Wer daraus aber schließt, daß damit einher geht, daß, weil es bisher nicht bemerkt wurde das nun ein gültiges Rechtsgeschäft (hier also wieder die 50 Euro Eigentum der Frau werden) dürfte da etwas falsch liegen.

So, wenn sie sich dafür schämten hätten sie gleich oder später kommen können und das aufklären, dann wäre alles Prima gewesen.

Ein Mißgeschick vertuschen zu wollen trägt sicherlich nicht zur Glaubwürdigkeit bei.

 

Wie auch aus dem Anfang schon zu erkennen ist, bin ich zu der Überzeugung erst später gelangt, daß es sich um eine Betrugsversuch handeln könnte.

Stichwort: Opfer wird zum Täter? ...

 

Deine Anekdote ist schön!

Aber wenn jemand zurückkommt und sagt, daß er aus versehen etwas nicht bezahlt hat und dieses nachholt wird es wohl glaubwürdig sein.

 

Eine lückenlose Aufzeichnung hätte erstmal festgestellt, daß Du Ware hast, die nicht bezahlt worden ist. Daraus ausschließlich einen Ladendiebstahl zu konstruieren dürfte schwierig sein. Leichter, wenn die Kabel in einer Tasche verschwunden wären.

 

Um wieder zu meinem Fall zurück zu kommen: Ich habe niemanden des Betruges bezichtigt, sondern die Dame auf ein Mißgeschick hingewiesen, der zu klären möglich ist.

 

Verdächtig wurde das ganze erst durch die Reaktionen der beiden! Wäre der 50er noch in dem Portemonaie gewesen und sie hätte es bestritten wäre das eine ganz andere Situation geworden. Beispielsweise hätte sie ja zwei 50er im Portemonaie haben können und davon einen mir gegeben der andere blieb drin.

Da können aber die Bilder das Mißgeschick klären.

Wenn sie aber einen 50er einsteckt und dann ist keiner mehr da, ist das schon ein Hinweis zu dem noch einige hinzukamen.

 

 

Carstenk:

hmmmm wann und wofür wollte ich mich denn selbst vor nem Landgericht vertreten!?

DAS kannst Du mir dann ggf. in einer privaten Mitteilung erklären, denn das gehört sicher nicht hierher. Und hat auch eigentlich überhaupt nichts hiermit zu tun...

Wie Du beim Mitlesen erfahren hast, hat noch keiner einen Rechtstext zitiert, in dem das schriftliche Plakatieren einer Videoüberwachung gefordert wird. Du darfst aber gerne googeln und den uns präsentieren.

Eine Diskussion mit Google zu erklären ist wenig hilfreich.

 

 

Oder etwas anders ausgedrückt:

WAS hat eine solche Bemerkung überhaupt in einer Diskussion verloren!? Erklär mir doch bitte mal den Sinn dieses Hinweises. Ich verstehe da nämlich leider so gar keinen Zusammenhang.

 

Der Hinweis zu googlen ist toll. Aber trägt inhaltlich leider weder so noch so zu der Thematik bei.

 

 

 

Kaufst Du ein Auto und auf dem Verrechnungsscheck vergisst Du eine Null bei den 50000 Euro, die das kostet wird der Händler natürlich auf die 45000 verzichten, weil er ja unachtsam war...

Ein Irrtum schützt nicht vor ordnungsgemäßer Herstellung eines Rechtsgeschäftes.

 

Ich habe in der Tat sehr viel über den ganzen Vorgang nachgedacht.

 

A will ins Kino, holt einen 50er raus steckt diesen wieder ein bekommt eine Karte und Wechselgeld. Nachweislich.

B wird weder angesprochen noch einbezogen.

 

Wenn B sich am Ende einmischt und der Kassenkraft 50 Euro gibt kann daraus jeder das schließen, was er gern möchte.

 

 

Wie Du so schön sagst ist nichts dagegen zu sagen, daß ich die Person hinterher drauf angesprochen habe. Nehmen wir an, sie hätte selbst den Irrtum bemerkt, weil sie bespielsweise wußte daß sie nur einen 50er im Portemonaie hatte, hätte sie mir als ehrlicher Mensch diesen geben können und die sache wäre für mich aus der Welt und nur als "Unfall" betrachtet.

Hätte sie es nicht nachvollziehen können hätten die Bilder der Kamera Aufschluss gegeben und ein ehrlicher Mensch hätte zugeben könne, daß sie ihn wohl wieder eingesteckt hat was dann zum gleichen Ergebnis geführt hätte.

 

Vorauszusetzen, das ich aber auf das Geld sogar möglicherweise aufgrund einer Rechtsvorschrift zu verzichten habe ist dann doch etwas unverständlich.

 

 

Die erfolgten Reaktionen waren aber in Summe eher verdächtig für mich um das genauer zu überdenken.

 

Die Reaktionen hier im Thread sind übrigens im Grunde genauso wie die Kunden, die die Tageszeitung vorgelegt bekommen aber trotzdem noch behaupten, daß in ihrer Zeitung eine andere Startzeit abgedruckt ist...

Da Ihr nicht anwesend wart, könnt ihr nur aus meinen Erzählungen schließen. Kritische Hinterfragung ist sicher sinnvoll, aber das mögliche Opfer zum Täter zu machen ist ohne dabei gewesen zu sein auch nicht grade die feine Art.

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Ich habe weder einen großen Supermarkt noch eine riesen Anlage. Die Kamera an sich steht offen und blinkenderweise für alle Sichtbar. Dieses ist für sich als geeignete Maßnahme erkennbar zu machen zu werten.

 

Diese 'gute Sichtbarkeit' ist vermutlich auch der Grund dafür, dass diese Kamera nun schon in zwei von Dir selbst erwähnten Fällen nicht bemerkt wurde. Mag im Übrigen durchaus sein, dass eine demonstrativ angebrachte Kamera als Hinweis ausreichen könnte - aber den im BDSG zitierten Hinweispflichten, die Du ja mittlerweile gelesen haben solltest, kommst Du auch mit einer gut sichtbaren Kamera alleine nicht nach.

Mal abgesehen davon, dass diese Kamera sicherlich auch Personen aufzeichnet, die nicht in der Nähe der Kamera stehen und diese wahrnehmen können.

 

 

Die nach mehreren Vorschriften verlangte Erklärung, wer Zuständig ist, ist ebenfalls und sogar mehrfach vorhanden.

 

Wo/wie? In Bezug auf die Videoüberwachung, OHNE diese schriftlich zu erwähnen? Wie soll das gehen?

 

 

hmmmm wann und wofür wollte ich mich denn selbst vor nem Landgericht vertreten!?

 

Das solltest Du selbst wissen, denn das hast Du hier im Forum auch selbst öffentlich geschrieben.

 

Wie Du beim Mitlesen erfahren hast, hat noch keiner einen Rechtstext zitiert, in dem das schriftliche Plakatieren einer Videoüberwachung gefordert wird.

 

Ulli, deine verzweifelte Wortverdreherei in einer eigentlich sehr sinnvollen Diskussion nervt mittlerweile ziemlich.

Niemand hat hier behauptet, dass Du eine Videoüberwachung schriftlich 'plakatieren' musst. Aber begriffen haben müsstest Du schon, dass Du deiner Hinweispflicht vollumfänglich nur schriftlich nachkommen kannst, von den anderen damit verbundenen im BDSG fixierten Vorschriften ganz zu schweigen.

Kaum jemand wird hier beurteilen können wie die Situation in deinem Foyer diesbezüglich aussieht und es mag ja auch tatsächlich sein, dass die Umstände dort den Vorschriften entsprechend ausgelegt werden könnten. Nur: Du hast Dich nunmal bisher nur auf dein Hausrecht berufen und diese Vorschriften weder vorher benannt, noch, möchte ich mal behaupten, überhaupt gekannt, sonst hätte deine Argumentation von vorneherein anders ausgesehen. Soviel zu 'naheliegenden Verdächtigungen' ;-)

 

Es ist durchaus wichtig, dass man als Kinobetreiber begreift, dass man eben KEIN uneingeschränktes Hausrecht hat. Wenn das Personal sowas nicht weiss, mag das noch entschuldbar sein, aber als Betreiber sollte man sich mal damit befassen statt Ausflüchte suchen.

 

 

Vorauszusetzen, das ich aber auf das Geld sogar möglicherweise aufgrund einer Rechtsvorschrift zu verzichten habe ist dann doch etwas unverständlich.

 

Auch das hat hier niemand behauptet. Es geht um Beweismöglichkeiten, Überwachungsvorschriften und Kundenumgang.

 

Kritische Hinterfragung ist sicher sinnvoll, aber das mögliche Opfer zum Täter zu machen ist ohne dabei gewesen zu sein auch nicht grade die feine Art.

 

Sei nicht albern Ulli, niemand hat dich hier zum Täter gemacht. Man hat Dir bestenfalls 'selber Schuld' vorgeworfen.

 

Würde die Aufnahme von der Polizei als eindeutiger Beweis bewertet werden können, könntest Du natürlich auch noch Tage, Wochen und Monate danach zu deinem Recht kommen, natürlich ist der Rechtsanspruch auf das Geld nicht verwirkt.

 

Nur denke ich eben, dass die Aufnahme alleine weder die Betrugsabsicht noch tatsächlichen Vollzug hergibt und deine Vermutungen bezüglich der Reaktionen und Absichten sind da vermutlich ebenfalls zu dünn. Anders gesagt: Wenn diejenigen sich auf eine nachträgliche Klärung eingelassen haben - warum zum Henker musst Du da unbedingt eine Betrugsabsicht konstruieren? Sogar aus dem Einlenken der beiden und dem freiwilligen Zeigen und Herausrücken 'eines' 50ers wird ne gezielte Strategie konstruiert. Ich halte das für ne grundsätzlich falsche Einstellung dem Kunden gegenüber.

 

Erst kürzlich hast Du dich hier tierisch beleidigt gezeigt, weil zwei Damen dich wegen deines Versehens mit der Endautomation bezichtigt hätten, sie aus 'Profitgier' vor dem Abspann 'rauswerfen' zu wollen - einfach mal nen Schritt zurücktreten und sowas von zwei Seiten betrachten.

Du bist im Dienstleistungsgewerbe.

 

Richtig ist natürlich, das niemand hier deine Eindrücke vor Ort nachvollziehen kann und in solchen Fällen natürlich 'Vibes' ne große Rolle spielen.

 

 

- Carsten

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Bei Bargeldgeschäften ist das Geld SOFORT nachzuzählen und evtl. zu reklamieren, deshalb auch das rechtliche einwandfreie (und hier schon zitierte) Schild an der Kasse: "Bitte Wechselgeld prüfen...Spätere Reklamationen nicht möglich". Kein Gericht in Deutschland würde dir hier das Geld zusprechen, es sei denn, du kannst beweisen, dass es sich um Betrug handelt...Und dieser Beweis ist in dem geschilderten Fall schwer oder gar nicht zu erbringen.

Sieh es als Lehrgeld. Jedem, der schonmal eine Barkasse geführt hat, ist etwas ähnliches wie dir passiert, ich nehme mich da nicht aus. Es ist zwar ärgerlich, aber solche Fehler (besonders wenn Rush Hour an der Kasse und Theke herrscht) sollen nicht passieren, sie können aber immer wieder passieren.

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Carstenk:

Du kennst so Türschildchen, wo draufsteht: "Ziehen" oder "drücken"

 

Ist Dir schon mal aufgefallen, daß es trotzdem Leute gibt, die statt zu ziehen drücken oder umgekehrt und das, OBWOHL so Schilder an der Tür kleben?

 

Tenor:

Nur weil es nicht von jedem garantiert immer gesehen wird, heißt es nicht, daß es nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das gleiche gilt übrigens auch für ein Schild "Kameraüberwachung".

Ich war vorhin tanken und habe mal bewußt nach dem Schild gesehen und keines gefunden. Zu sehen waren aber die diversesten Kameras.

 

Begründe bitte, warum ich mit einer gut sichtbaren Kamera der Hinweispflicht nicht nachkomme. Mein Rechtsbeistand beispielsweise ist zumindest dieser Ansicht.

 

Wenn es in einem Gebäude nur eine einzige Person als Zuständigen gibt, muß ich keine Liste führen, für was er zuständig ist...

 

Niemand hat hier behauptet, dass Du eine Videoüberwachung schriftlich 'plakatieren' musst. Aber begriffen haben müsstest Du schon, dass Du deiner Hinweispflicht vollumfänglich nur schriftlich nachkommen kannst, von den anderen damit verbundenen im BDSG fixierten Vorschriften ganz zu schweigen.
Damit widersprichst Du Dir ja auch schon etwas selbst, nicht? Entweder ich MUSS es schriftlich machen, dann wird es auch so im Gesetzestext stehen.

 

Den Satz mit dem Hausrecht verstehe ich leider nicht.

 

 

Deinem letzten Satz stimme ich zu.

Und auch nur dieser Vorgang war zur Diskussion gestellt, ob die Kamera nun rechtmäßig oder nicht ist, ist schlicht unerheblich.

 

Genauso wie "Landgerichte" kein qualifizierter Beitrag ist. Du kannst mir aber gern den Thread - den Du ja sicherlich noch weißt - als PM mitteilen. Vielleicht kann das ja zur Klärung der Frage beitragen...

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Naja, dann lest doch aber bitte auch richtig mit...

 

Die 50 Euro habe ich ja wiedererhalten. Ich zahle also kein "Lehrgeld"...

 

Bali-Kino:

Unterscheiden wir hier erstmal zwischen Rechtstheorie und umsetzbarer Praxis.

 

Theorie:

Ein Irrtum beim Bezahlvorgang kann doch nicht zur Rechtsgültigkeit eines Geschäftes führen.

Hier gilt meiner Meinung nach das Bereicherungsrecht §§ 812ff BGB.

 

Frei formuliert dürfte das lauten, wer sich ungerechtfertigt bereichert, ist zur Herausgabe verpflichtet. Dabei ist es meiner Meinung nach unerheblich ob es absichtlich oder fahrlässig passierte.

 

Hier:

Die Fotos zeigen, das jemand mit einem Geldschein bezahlt und ihn aber wieder an sich nimmt.

 

Ob es ein gerichtsverwertbarer Beweis ist steht nicht zur Diskussion, weil es zu keiner Gerichtsverhandlung kommen wird vermutlich. Faktisch ist der Beweis aber anhand der Fotos eindeutig.

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Ulli, was andere Firmen machen und wie die damit durchkommen ist zur Beurteilung dessen, was man laut Gesetz machen muss, vollkommen irrelevant. Ich finde es vollkommen absurd, dass Du einerseits auf Gesetzeslagen abhebst und andererseits als Begründung für deine Auffassung anführst, dass andere auch damit durchkommen. Genauso könnte ich als Trickbetrüger behaupten: 'Wenn ich nicht erwischt werde, ist es legal', oder 'wenn hier kein Starenkasten innerorts steht, darf ich 100 fahren'.

 

Der Tankstellenbetreiber hat eben vom BDSG genausowenig Ahnung wie Du. Damit wird die Mir-Egal-Haltung dazu aber nicht rechtmäßig.

 

Wer sich auf Gesetzeslagen beruft, sollte sie auch kennen und nicht nach aktueller Betroffenheitslage herbeifantasieren. Genauso war auch die Nummer mit dem LG zu verstehen. Wenn Du sowas im Übrigen nicht im Forum diskutiert sehen willst, dann darfst DU es auch nicht hier als erstes einbringen. Deine Postings zum Ärger mit deinem Vermieter und der Lüftungsanlage hier im Forum sind Legion, dir ist doch klar dass das hier kein Tagebuch ist.

 

In den zitierten Kommentaren zum BDSG steht im Übrigen auch GANZ PRÄZISE drin, dass es eben nicht reicht, dass von der Eigentümerschaft eines Objektes automatisch auf die Verantwortlichkeit für die Überwachung geschlossen werden kann, und dass ein diesbezüglich konkreter schriftlicher Hinweis unabdingbar ist. Und das ist ja auch nicht die einzige Vorgabe dazu.

 

Und nochmal, wir brandmarken dich nicht als 'Täter', weil Du eine nicht ordentlich dokumentierte Videoüberwachung in deinem Foyer betreibst. Wir diskutieren hier, damit Du und womöglich andere nicht irgendwann mal so bezeichnet werden, wenn ein Kunde das mal anzeigt.

Ausserdem sollten wir alle auch aus Sicht der Überwachten ein Interesse daran haben, dass BDSG-Vorschriften eingehalten werden.

 

 

Also bitte, Leberwurstmode Off!

 

- Carsten

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KarstenC:

Ich habe mit der Tankstelle ein Beispiel angebracht und nicht behauptet, daß diese Rechtskonform ist.

 

Der Tankstellenbetreiber hat eben vom BDSG genausowenig Ahnung wie Du. Damit wird die Mir-Egal-Haltung dazu aber nicht rechtmäßig.
Hättest Du jetzt geschrieben "Tankstellenbetreiber, Du und ich" wäre das vermutlich angemessener.

Eine "Mir-egal-Haltung" habe ich zumindest nicht eingenommen oder vorgelebt.

Ich erwähnte bereits mehrfach daß auch mein Rechtsbeistand - und der ist nunmal von Beruf Rechtsanwalt - meiner Auffassung ist. Es ist also nicht nur eine Phantasie meinerseits.

 

Bei der Landgerichtsfrage geht es nicht um ein Tagebuch, sondern darum eine Fragestellung die nichts mit dem Thema zu tun hat, zu klären.
In diesem Thread hast DU Das Landgericht eingebracht, nicht ich^^

Trotzdem wäre es nett, mir mitzuteilen, wo ich denn nun genau den Fehler gemacht habe, ich möchte ja auch dazulernen dürfen.

 

 

Folglich: Bleib doch einfach beim Thema und alles wird gut.

Wenn Du willst, kannst Du gerne einen Thread Landgerichte aufmachen und BDSG.

 

Und das nehme ich auch selbst zum Anlass mich nur noch zu selbigem in diesem Thread zu äußern: Nämlich dem Ausgangsthema.

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LEUTE!!!!!!!

Ist doch gut nun ...

 

@UlliTD: Mir persönlich ist es eh wurscht wie du das machst. Ich kannte es nur so wie ich es dir geschrieben habe. Wenn du der Meinung bist das du richtig fährst - auch ok. Wir sind alle keine Volljuristen (glaube ich) und wir fangen an hier die deutsche Gründlichkeit durchzuexerzieren ;-)

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Ulli, Rechtsanwälte vertreten gerne die Auffassung dessen, der sie hinterher bezahlt, egal ob sie den Fall gewinnen oder verlieren, und unfehlbar sind weder Rechtsanwälte noch Richter, von der fachlichen Ausrichtung mal ganz zu schweigen.

Hat dein Rechtsanwalt das Foyer und die Kamera vor Ort begutachtet? Wenn nicht, dann sollte er das BDSG lesen und solange keine Aussage dazu machen. Und selbst wenn er eine dazu macht muss die nicht richtig sein.

 

Ich habe die Landgerichtsnummer im Übrigen nicht 'eingebracht' sondern lediglich als augenzwinkernden Verweis darauf abgehoben, dass man Gesetzeslage und Common Sense in solchen Diskussionen nicht vermischen sollte. Von einem 'Fehler' diesbezüglich war auch nicht die Rede. Wenn überhaupt, dann davon dass man, selbst wenn man glaubt sich seiner Sache noch so sicher sein zu können, sich garnicht selbst vor einem LG vertreten KANN. Und wenn man noch nichtmal das weiss, dann sollte man es auch besser garnicht erst versuchen und zukünftig lieber etwas vorsichtig mit der 'Selbstjustiz' sein.

Ich habe im Übrigen REICHLICH zur Sache argumentiert, die Sache mit dem LG hast Du selbst unnötig aufgebauscht.

 

Und ich habe auch vorläufig keinen Bock mehr, mich hier den Emotionen auszusetzen die Du merkwürdig häufig auch deinen Kunden gegenüber bringst. Ja, auch dazu gibts reichlich Zitate von Dir hier im Forum.

 

Sorry für möglicherweise persönlich empfundene Angriffe, aber ich kann für deine merkwürdigen Empfindlichkeiten nichts. So ziemlich alle hier dürften Dir für dein Kinoprojekt grundsätzlich breite Sympathien entgegenbringen, da ist deine Reaktion in solchen Diskussionen hier manchmal schon etwas merkwürdig.

 

 

- Carsten

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Also wenn ich das hier so hintereinander lese, dann muß ich schon sagen, wir sind hier wohl abgebrühter in Berlin. Kommt offenbar öfter vor.

Also meist macht man sich die ersten paar Male schon ehrliche Sorgen, ob man jetzt etwa jemanden betrogen hat. Aber irgendwann ist es soweit. Dann ist die Nummer, die einer versucht einfach zu unpassend und seltsam, so komsich, daß man einfach lachen muß. Und - man kann drauf warten, derjenige wird sich genauso aufregen wie ein Betrogener. Der kam dann z.B. mit zerknüllten abgerissenen Karten von gestern, die er gerade beim Kollegen gekauft hat und kann jetzt doch nicht ins Kino und will jetzt zurückgeben. Nur so als Beispiel. Und das Aufregen, was man denn für ein Betrüger wäre, das gehört unbedingt dazu. Wird auch in dem Film Paper Moon gezeigt übrigens, wie das geht mit dem emotional Aufregen, das gehört einfach dazu.

Da muß man halt aufpassen. Aber dafür hat man auch was zu lachen.

Allerdings muß mans gleich merken, hinterher, da kriegt man meistens höchstens Ärger oder gleich treffend: 'Dein Problem, Alter!'. Der Hinweis mit dem Geld auf dem Tresen war auch gut, wenn man selbst agiert und so klar wie möglich, dann ist man relativ sicher.

Also keine Ahnung von Niedersachsen, aber in Berlin da wäre die Chance gut, daß das zumindest halbe Absicht war. Ich hab als Jugendlicher auch probiert, wie klein der Preis auf dem Etikett sein kann, damits durchgeht. Umettikettiert hab ich ntürlich nicht, das stand so im Regal, wo kommen wir denn da hin!

 

Schmunzelnde Grüße

 

ws

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Vor genau diesem System Trickbetrug wurde bereits in den beginnenden 70er Jahren in " Die Polizei rät..." in der Wochenschau gewarnt.

Irgendwo hab ich die noch rumliegen.

Glaube es war eine "Blick in die Welt".

Aber es its wirklich genau das gleiche Prinzip. Den Kassierer verwirren, teilweise auch dadurch, dass man ihm erst einen oder 2 kleine Scheine gibt und ihm dann vorgaukelt, er hätte den großen Schein, den man ihm noch hingehalten hat, auch schon genommen.

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Erstaunliche Ansammlung von gesundem Menschenverstand hier. Abgefeimtes Trickbetrügerpaar sieht eine angeblich gut sichtbar vor sich hinblinkende Kamera nicht. Erschwindeln sich zu zweit sagenhafte 50 Euro. Und obendrein noch einen Kinobesuch, der ihrem Opfer 2h Zeit gibt, sich über die Sache Gedanken und Kasse zu machen. Hinterher lässt man sich vom Opfer abfangen, geht treudoof mit zur Kamera, öffnet unnötigerweise seine Geldbörse. Und dann kommt der zweite Gauner ohne einen Grund dazu und händigt ohne Not das geklaute Geld wieder aus, obwohl keiner der beiden diesbezüglich zu irgendwas verpflichtet gewesen wäre, kein Durchsuchungsrecht bestand und der 50er in seiner Geldbörse sowenig ein Beweis für irgendwas gewesen wäre wie in ihrer, selbst wenn die Polizei gerufen worden wäre und durchsucht hätte.

 

Wenn die Dreck am Stecken gehabt hätten wären die einfach gegangen wie der Rest des Publikums, und niemand hätte sie daran hindern können.

 

- Carsten

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Zur Kamera : habe selbt jahre lang Überwachungs systeme Verkauft und aufgebaut (Alkauf,Wirichs und diverse leine Bäkereien und Kioske) ES MUSS auf fir überachung in den Geschäfts räumen hingewiesen einem Kunden aus berlin muste dies erleben obwohl wir him gesagt haben schild hin er hats entfernt und ein verärgerter kunde hat ihm das gericht erfolgreich auf den hals gehetzt das bisher nichts passiert ist bzw sich die anwaltschaft nicht drum bemüht hat liegt eventuel an einem nicht gemachten ortstermin ....

 

 

trickbetrug . Gut möglich erlebe ich immer wieder besonders bei den knaberei kommt eine pärchen oder grüppchen ich wil das und das und das noch und nun noch meine 40 euro wechselgeld hab dir doch nene fufi gegeben .... und die scheun auch immer dum (troz hinweisschild) wenn mann den gegenbeweis bringt

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Ich persönlich - wenn ich Kasse mache - nehme vom Kunden/Gast den betreffenden Geldschein, lege ihn gut sichtbar und für ihn unerreichbar auf den Tisch bzw. behalte ihn in der Hand, zahle ihm das Wechselgeld aus und drucke nebenbei die Karten.

 

Erst wenn alle Modalitäten erledigt sind, der Kunde sein Wechselgeld erhalten und überprüft hat, gibt es die Karten und der Schein kommt in die Kasse.

Sicherlich, niemand ist frei von Fehlern - weder diesseits noch jenseits des Tresens - aber so kann man Mißverständnisse am schnellsten klären bzw. vermeiden. Natürlich ist man deshalb von Trickbetrugsversuchen nicht gefeit, aber für solche Fälle behalten wir uns die Möglichkeit vor, einen eventuellen "Kassensturz" zu machen. Außerdem dürften wir für die speziellen Tricks mit den großen Scheinen sowieso uninteressant zu sein, da wir generell keine 200 und 500 Euro-Scheine annehmen.

 

Sollte sich der/die Kassierer(in) einmal selbst vergeben haben, bleibt natürlich nur auf die Ehrlichkeit des Gegenüber zu hoffen ... oftmals allerdings leider vergeblich.

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Ich muß auch noch meinen Senf los werden.

 

Das die Kamera nicht versteckt aufgebaut ist, ist schon mal gut reicht aber nicht aus. Wenn es interssiert, der kann das gerne in diesem Dokument nachlesen http://www.verbundgruppen.de/_obj/468AE...achung.pdf

 

google rules

 

Es gibt noch einen schönen Artikel auf Heise.de zum Thema Videoüberwachung: "In Hamburg gaben die Richter laut einer Meldung des Nachrichtenmagazins Der Spiegel der Klage eines Kunden von Balzac Coffee Recht, der sich durch die Videoüberwachung in seiner Privatsphäre verletzt sah. Das Urteil beziehe sich zunächst auf die 19 Filialen des Koffeinversorgers in der Hansestadt. Balzac-Geschäftsführerin Vanessa Kullmann habe aber vor Gericht angekündigt, sie wolle innerhalb der nächsten zwei Monate alle Kameras im Gästebereich der 35 Balzac-Filialen in Norddeutschland und Berlin abbauen lassen."

 

Ich kann nur aus Erfahrung sprechen, dass nicht jeder Anwalt gleich gut bzw. sich nicht in jedem Fachgebiet auskennen kann und dann gibt es (wie hier bereits erwähnt) diejenigen, die ihren Mandaten nach dem Mund reden um Kohle zu verdienen.[/url]

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Alles rechtliche mal außen vor gelassen:

 

Anscheinend abgebrühter als ihr Mann, versucht sie eine Situation auszunutzen und gibt ihm den Schein, sollte sie später darauf angesprochen werden. Evtl ist ihr ja im Nachhinein die Kamera in den Sinn gekommen. Wahrscheinlich hat sie's ihm auch erzählt, es würde jedenfalls seine Reaktion erklären.

 

Letztendlich läuft es auf zwei Szenarien hinaus:

- Gelegenheit macht Diebe.

- Es war Vorsatz.

 

Das zu beurteilen halte ich für äußerst schwierig. Das kann nur Ulli.

 

In beiden Fällen fühlte sie sich wohl ertappt, und wollte - oder konnte - es nicht zugeben.

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Da ich die beiden nicht mehr fragen kann, bleibt mir auch nur ein Teil Interpretation.

 

Sie hat ihn wie gesagt aus dem Portemonnaie genommen und gleich wieder eingesteckt während sie sich mit dem Mann unterhielt, was mich wohl auch abgelenkt hat, da er auch was sagte. Möglicherweise wollte er sogar schon bestellen, was ich aber nicht mehr genau rekonstruieren kann. Kann jedoch gut sein, daß ich dadurch abgelenkt wurde... Zumindest sieht man auf den Bildern, wie ich und sie, also wir uns ihm zuwenden kurz.

Das allein hat mich ja noch nichtmal stutzig gemacht nachher, als ich dachte, das läßt sich schnell klären...

 

Erst als sie mir ihre Geldbörse (freiwillig!!!!!) zeigte, (irgendwer sagte hier schon mal was von Taschenkontrolle...) und da nur kleinere Scheine drinn waren und trotz daß sie die Bilder gesehen hat bei Ihrer Meinung blieb und der Mann sich einmischte und so tat, als sei ihm das passiert...

 

Nun, wäre der Mann nicht dazuwischen gegangen und hätte mir den Schein gegeben (bzw. mich aufgefordert, ihn aus seiner Börse zu nehmen....) hätte ich wohl dann vermutlich doch die Polizei zur Hilfe gerufen.

 

Also a)

Es war von Anfang an so geplant, dann war der Mann beteiligt oder

b)

es ist ihr erst im Nachhinein aufgefallen, daß sie den Schein noch hat und aber dann kriminelle Energie aufgewendet, damit es auch so bleibt. Dann wäre der Mann sicherlich dann Mitwisser. Ich würde jedenfalls ziemlich blöde nachfragen, wenn mir mein Partner einen Fuffi ohne Grund übergibt...

 

Ohne die Kamera hätte ich es ja auch gar nicht nachvollziehen können. Und das ist so Betrügern ja auch klar. Nur zur Vorsicht haben die vermutlich den Schein dann schnell noch in ein anderes Portemonnaie verschoben, damit auch selbst der Verdacht entkräftet wird, wenn doch noch nachgefragt wird. Quasi nach dem Motto: "Hallo, Sie waren doch eben noch an der Kasse, haben Sie zufällig einen fuffi eingesteckt?" "Ich schau mal, nein, sehen Sie da ist keiner in meiner Börse" "Oh, dann entschuldigen Sie, dann muß das wohl ein anderer gewesen sein"...

 

Insofern gehe ich davon aus, die machen das häufiger und brauchen im Allgemeinen auch nicht sofort weglaufen. Weil der Nachweis selbst wenn es auffällt, ohne Bildunterstützung fast unmöglich ist. Und wenn man den Schein dann noch woanders hingibt, würde man nicht mal behaupten können, daß das seiner ist.

 

Und außer Tankstellen hat der kleine Einzelhandel ja auch selten eine Kamera da stehen.

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Ich würde jedenfalls ziemlich blöde nachfragen, wenn mir mein Partner einen Fuffi ohne Grund übergibt...

Also mal erst mein Beileid, dass Du Dich mit solchen Sachen herumquälen mußt, aber das mit dem 50er in seiner Börse kann tausend andere Gründe haben.

Sie könnte danach beispielsweise festgestellt haben, dass sie für morgen mit dem Bus fahren muss und 50er am Fahrkartenautomat nicht genommen werden. Ist mir auch schon häufiger passiert, dass ich nicht das passende Kleingeld dabei hatte. Insofern kann sie zu ihrem Mann beispielsweise gesagt haben: "Du, gib mir mal ein paar Zehner. Ich brauche morgen kleineres Geld. Kriegst dann den 50er dafür."

Da müßte weder sie noch er sich dabei was Böses gedacht haben, als sie den Austausch vorgenommen haben.

 

Oder sie hat sich zwischen Kinokasse und Kinosaal noch Süßigkeiten gekauft (weiß ja nicht, wie das in Deinem Kino ist, oder ob das alles an einer Kasse geregelt wird) und ist auf dem Weg den großen Schein losgeworden.

 

Ich finde, man kann sich ziemlich viele Gründe dafür einfallen lassen, warum der eine Partner dem anderen Geld gibt, oder Scheine wechselt. Vielleicht wollten sie auch alles möglichst klein haben und anschließend den großen Schein im Restaurant klein machen lassen, worauf sie IHM den Schein zugesteckt hat, da ER im Restaurant bezahlen will.

Es steckt nicht hinter jeder Handlung böse Absicht.

 

Das einzig Merkwürdige finde ich das Verhalten nach Sichtung der Videoaufzeichnung. Sieht man auf dem Band denn wirklich die Gesichter aller Beteiligten und den Schein klar, oder ist die Kamera nur auf den Thresen gerichtet, so dass man nur Hände und Scheine sieht?

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  • 9 Monate später...

Neulich wieder passiert: Zwei Migrationsjugendliche kommen an die Kasse, kaufen m&ms, reden die ganze Zeit, verwirren die Person an der Kasse, zahlen mit einem 50er, dann fällt Ihnen ganz »spontan« ein, dass sie noch 2 Euro klein haben und wollen den 50er zurück, den sie natürlich nie über den Tresen gegeben haben.

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Und deswegen legt man sich das erhaltene Geld immer erst zur seite, bis der Vorgang abgeschlossen ist. Dann gibt es keine Diskussionen wer hat wem was gegeben.

Würde auch eher auf die 50eu pfeifen, wie einen Kunden 2 Stunden später anzurammen. Dumm gelaufen, Lehrgeld bezahlt, Pech gehabt.

Wie oben schon erwähnt, ist das (Wechsel)geld nach Abschluss des Geschäftsvorgangs beidseitig zu prüfen.

 

 

Zu dem Erlebnis "Migrationsjugendliche" ist teilweise so, aber auch "Einheimische" sind da gut bei der Sache.

Darum: AUGEN AUF!!! ;-)

 

 

Leg Dir ein Schema zurecht wie oben geschrieben, das erhaltene Geld bis zum Abschluss des Vorgangs auf die Seite zu legen. Wenn es zu Unklarheiten seitens des Kunden kommt, kannste den Schein den beide Parteien jederzeit sehen können, dem Kunden unter die Nase halten.

Nimm Dir ein Beispiel an der Supermarktkasse, die haben seit ........ ne Klammer an der Registrierkasse für erhaltene Scheine.

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Es gibt immer situationen, die ausgenutzt werden können. Die Ratschläges sind gut, aber es widerspricht sämtlichem rechtsempfinden einen trickbetrüger das ergaunerte Geld zu überlassen, dafür daß er es erfolgreich versucht hat.

 

Alles andere ist schlicht ehrlicher Umgang miteinander und Fehler passieren undzwar ausnahmslos jedem Menschen. Da helfen auch die besten Ratschläge nichts.

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Leider ist es so, dass bei einer bestimmten Sorte Migrationsjugendlicher sofort alle Alarmglocken schrillen – die gehören einfach nicht zu unseren Kunden, man merkt das einfach sofort – die kommen rein und wirken wie ein Fremdkörper, dabei haben wir sogar sehr viel Publikum mit Migratinshintergrund, aber eben keine Goldkettchenprolls mit einer Tonne Gel im Haar.

Leider ist es auch so, dass bisher sämtliche Betrugsversuche von ebensdiesen durchgeführt wurde. Deswegen weiß man das eigentlich schon, wenn die reinkommen, dass die irgendwas vorhaben, man kann dann wachsam und gespannt sein, was und ihnen grinsend die m&ms verkaufen und Ihnen logischerweise den 50er nicht rausgeben.

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