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GEZ für Beamer?


Pudding

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Gestern war bei uns ein GEZ Mann.

Man muss ja für Geräte, die TV und Radio zeigen können, GEZ zahlen.

Unabhängig ob man es auch macht oder nicht.

Also ist zB jeder Computer ein potentielles Radiogerät, weil, im Gegensatz zum TV man keine extra Karte braucht.

Also muss man, auch wenn man kein Radio hat, ein Radio anmelden, sobald man einen internetfähigen Rechner hat. Das hat ja nun jeder.

So weit so gut. Als der gute Mann weg war, haben wir disskutiert, ob den ein Beamer/Digitalprojektor im Sinne der GEZ nicht auch ein Gerät ist, mit dem man Fernsehen schauen kann. Ich denke ja, wird bei Fussball oft gemacht. (Btw: hab auch schon Sturm der Liebe im Kino geschaut!)

Also wenn ein Beamer GEZ-rechtlich einem Fernsher gleichgestzt ist, müssten alle Digitalkinos GEZ zahlen!?

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Ich meine nein, weil ein Beamer allein noch keine Grundlage bildet für den Empfang von Bild und Ton des Rundfunk/TV Programms. Ist ja kein Tuner drin. Es sei denn, man kann mit dem Beamer direkt ins Internet gehen und da herumsurfen - ohne PC oder Laptop - dann ja. Auf die reinen Beamer in Digitalkinos dürfte das aber nicht zutreffen.

Keine Internetschnittstelle, kein Tuner, keine GEZ. Aber warten wir noch ein bißchen, vielleicht kommt ja einer der Hersteller noch auf die Idee praktischerweise in Beamer auch noch Radio und Fernsehtuner einzubauen. :lol:

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Die Antwort auf Deine Frage ist eindeutig "NEIN"!

 

Geräte, die für den Rundfunkempfang vorbereitet sind, sind grundsätzlich GEZ-gebührenüflichtig. D.h.: Ein Fernseher, der bei Euch im Foyer das Filmprogramm o.ä. anzeigt, muss angemeldet werden. Daher lassen die meisten Kinos auch das Empfangsteil des Fernsehers ausbauen. Somit entfällt die GEZ-Gebühr für das entsprechende Gerät.

 

Ein beamer ist erst dann gebührenpflichtig, wenn ein Tuner eingebaut ist. Bei einer Fußballübertragung zahlt man die Gebühr nicht auf den Beamer/Digitalprojektor, sondern auf das Empfangsgerät, zB einen Satelliten-Receiver.

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Nur Empfangsgeräte sind GEZ pflichtig. Beamer/DCI Projektoren sind keine Empfangsgeräte. Eher ein Problem gegenwärtig könnten internetfähige Computer im Kino oder eben Radios im BWR o.ä werden, falls der GEZler darauf abhebt und es unbedingt drauf ankommen lassen will.

 

 

- Carsten

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Ich bin auch der Meinung dass Beamer aufgrund der fehlenden Tuner nicht GEZ Pflichtig sind.

Bizarres Beispiel für so etwas gab es vor kurzem in einer Schule: Dort waren mehrere Fernseher auf Rollwagen mit DVD Player angeschafft, um im Unterricht genutzt zu werden. Nachdem die GEZ dort die Hand aufhalten wollte, hat der findige Hausmeister einfach aus allen TV Geräten den Tuner ausgebaut - Die derart kastrierten Geräte sind nicht GEZ Pflichtig.

 

Zum Thema GEZ: Letzte Woche hat sich diese Gesellschaft eine neue Webseite gegönnt und auch ein "neues" Logo eingesetzt. Über das nun enthaltene Forum, das mittlerweile in Anti-GEZ Briefen ertrinkt, und über die neuen interaktiven Blogs von GEZ Mitarbeitern, in denen voller Enthusiasmus über wahnsinnig interessante Überzeugungsgespräche zur GEZ Pflicht auf Parties berichtet wird, gibt es einen tollen Artikel auf Spiegel Online: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,15...72,00.html

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Ich kann den Haufen auch nicht leiden.Ich warte noch auf den Tag, an dem die hier mit einem Lautsprecherwagen durch den Ort fahren und in jedem Briefkasten der in Hörreichweite liegen könnte eine Rechnung einwerfen.

 

Aber so ist das halt, wenn man Einnahmen erzwingen kann. Sobald man Leistung und Entlohnung entkoppelt, kann da nichts gutes bei rauskommen.

 

Cu Nikon

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Hatte kürzlich ein Gespräch mit meinem internistischem Hausarzt, er soll für jeden seiner sieben Paxis-PCs extra bezahlen ...

 

Ich glaube, mein Schwein pfurzt ... :twisted:

 

Natürlich schaut sich die am Empfang sitzende Azthelferin gerade einen Home-Shopping-Sender an, während die Patienten Schlange stehen.

 

Und der Doc sieht sich in Behandlungszimmer sieben lieber Bonanza an, als sich Patienten zuzuwenden. :roll: :twisted: :roll:

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Sollen sie doch ihr Programm verschlüsseln und nur die Nachrichten free to air senden... :roll:

 

 

GEZ für PCs pfffft..... Geräte sollte man danach bewerten wofür sie HAUPTSÄCHLICH ausgelegt sind.

...hab mir nen PC gekauft! Zum Radio hören :wink:

 

Wer von euch hier hat seinen Rechner angemeldet?

Mhh würde wohl niemand freiwillig zugeben...

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Wer von euch hier hat seinen Rechner angemeldet?

Mhh würde wohl niemand freiwillig zugeben...

 

Na ich hoffe doch alle. Beim "Normalbürger" ist es doch eh egal weil man eh schon Geräte hat für die man bezahlen muss. Nur wer keinen Fernseher und kein Radio hat, muss überhaupt für seinen Computer bezahlen.

 

Da ich einen Fernseher und ein Radio mit Auto habe ....

 

Grüße Nikon

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Nur Empfangsgeräte sind GEZ pflichtig. Beamer/DCI Projektoren sind keine Empfangsgeräte. Eher ein Problem gegenwärtig könnten internetfähige Computer im Kino oder eben Radios im BWR o.ä werden, falls der GEZler darauf abhebt und es unbedingt drauf ankommen lassen will.

 

 

- Carsten

 

Ein stinknormaler Fernseher ist doch auch kein Empfangsgerät. Das ist doch der Receiver. Infolgedessen ist ein Beamer mit einem Fernseher gleichzusetzten. Ein reines Anzeigegerät für u.a. TV Programme. Dann müßte aber auf Empfangsgeräte die GEZ fällig sein. Ist es aber nicht. Du kannst mit einem Receiver 5 Fernseher bespielen, und zahlst dann im gewerblichen Bereich auch 5x GEZ, obwohl nur ein Empfangsgerät da ist.

Wenn ich dann mit einem Beamer im Foyer TV zeige, ist es dann nicht GEZ pflichtig?

Es ist meiner Meinung nach nicht ausgeschlossen, dass Beamer GEZ pflichtig sind, ähnlich wie internetfähige Computer, weil sie potentiell TV zeigen könnten, unabhängig davon, ob man es auch macht oder nicht.

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www.gez-meine-meinung.de

 

Einfach mal hier die Meinung sagen. Ich dachte erst es wär fake, aber die meinen das ernst!

 

Auch geil:

 

*** Leider haben Sie mit Teilen Ihres Beitrags gegen den Allgemeinen GEZ-Knigge verstoßen. Teile Ihres Beitrags wurden vom Moderator gelöscht. Der gelöschte Teil wird wieder eingeblendet, wenn Sie eine Gebühr dafür entrichten. ***

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Pech gehabt, lieber @IGGI und @REPTILE.

 

Mit dem Besuch der GEZ-Seite wurde bei Euch automatisch der GEZ-Trojaner installiert. Ab sofort erfährt die GEZ automatisch, was Ihr mit Euren Rechnern treibt und ob Ihr dafür die fälligen GEZ-Gebühren zahlt. :wink:

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Ein stinknormaler Fernseher ist doch auch kein Empfangsgerät. Das ist doch der Receiver.

 

Ein stinknormaler Fernseher ist sehr wohl ein Empfangsgerät. Irgendwann wird man 'stinknormale' Fernseher vielleicht tatsächlich davon ausnehmen können, weil es kein analoges Programm mehr gibt. Dann wird man auf DVB-T/DVB-S/DVB-C Receiver abheben müssen.

 

Ein Beamer und ein digitaler Kinoprojektor sind dagegen in keinem Fall Empfangsgeräte und daher auch nicht gebührenpflichtig.

 

Wenn ich dann mit einem Beamer im Foyer TV zeige, ist es dann nicht GEZ pflichtig?

 

Du kannst nur mit einem Beamer TV zeigen, wenn es irgendwo ein gebührenpflichtiges Empfangsgerät gibt. Receiver oder Videorekorder mit eingebautem Tuner sind Empfangsgeräte.

 

 

- Carsten

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Jeder Fernseher hat nen Tuner für Kabel oder DVBT und ist somit

ein Empfangsgerät...

Sonst wäre es ein Monitor :wink:

Nö. Mein Fernseher (10 Jahre alt) hat ein Empfangsteil für analoge Signale.

Was macht man jetzt, wenn der Kabelanschluss im Keller von Unitymedia verplompt wird, weil kein Kabel genutzt wird und die analoge Antennenausstrahlung eingestellt wird?

Ich hab meinen Fernseher abgemeldet, konnte und wollte kein Fernsehen mehr gucken. Erst wieder angemeldet, nachdem ich mir einen DVB-T-Empfänger ein Jahr später gekauft hatte.

Zahle ich jetzt die Gebühren für den separaten DVB-T-Empfänger oder den Fernseher???

 

Mein Wahlspruch im Übrigen: ich brauch kein Fernsehen, ich hab ein Kino.

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Darüber hatte ich auch schon mal nachgedacht ...

Wenn KEIN Kabelanschluß vorhanden ist und die analoge Ausstrahlung eingestellt wurde, kann ein Fernseher (auch mit analogem Tuner) eigentlich kein Empfangsgerät mehr sein ...! Schließlich ist dann nichts aber auch gar nichts "empfangsbereit".

Hat die GEZ VON SICH AUS bereits auf diesen Umstand hingewiesen? Bzw. müßte sie dieses tun?!

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