Zum Inhalt springen

Verhältnis zwischen Kinos und Werbemittlern


Jeffrey

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

vielleicht koennt Ihr mir helfen?

 

Im Rahmen einer Ausarbeitung habe ich ein paar Frage zur (rechtlichen) Situation zwischen Werbemittlern und den einzelnen Kinos. Ich gehe mal davon aus, dass es per Vertrag festgelegt ist, wer welcher Zulieferer für Werbung ist. Mich interessiert wie stark man sich da im Allgemeinen bindet, sind das die einzelnen Kinos die da ihren Werbepartner suchen oder bestimmt das die Geschäftsleitung einer ganzen Kette für diese. Und wie oft wird da im Zeitablauf gewechselt?

 

 

vielen Dank für Eure Antworten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn ich Deine Frage richtig interpretiere, handelt es sich um einen Exklusivvertrag, kein anderer darf Werbung auf der Bildwand schalten.

 

Vor vielen Jahren waren die Werbemittler auch wichtige Kreditgeber einiger Kinos.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja, mit Werbemittlern/verwalter meine ich Weischer etc, die die Spots ins Kino bringen. Irgendwie müssen die ja an die Kinos gebunden sein bzw. irgendjemand muss sich ja mal für die entschieden haben.

 

@T-J: Mir scheint es zumindest so, als sei das ein Exklusivvertrag.

 

@Eastwood: Ich schreibe gerade was zur Struktur des Werbemarktes in Deutschland, nix wildes.

 

vielen Dank nochmals

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Binden tun sich die Kinos per Vertrag an einen Werbemittler.

 

Mach ich also ein Kino auf, kommt eine der (naja so viele sind es gar nicht) Werbemittler auf Dich zu und will dich verpflichten.

 

Vertraglich sieht das dann so aus, daß der Werbemittler die Werbung liefert mit einer Einschaltanweisung (also Reihenfolge) und Du als Kino potentielle Werbekunden an die Werbemittler verweisen mußt. Du darfst also keine eigene Werbung anbieten. Dafür erhälst du dann einen prozentsatz x von den Einnahmen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ok das klingt schonmal interessant.

 

Auf welcher Ebene bindet man sich da ? Entscheidet das eine ganze Kette für sich alleine (zB das Cinemaxx für die gesamte AG) oder die einzelnen Orte selbst (Cxx XY)?

 

Ich gehe mal davon aus, dass die Werbemittler da in einem Wettbewerb stehen (wenn auch schwachen) - gibt es da manchmal Änderungen? Sprich man macht Verträge mit Anderen aufgrund eines besseren Angebotes?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Grund sind eigentlich bloß die Werbefilme, die von großen Firmen geschaltet werden, wie Auto oder Zigaretten. Die Werbevermittler erhalten 50% der Kosten. Kannst du jetzt selbst deine Werbung realisieren und bist so klein, das du eh keine überregionale Werbung geschaltet bekommst, fährst du besser, wenn du sie im Haus selber vermarktest.

Jens

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mit der eigenen Vermarktung kannst Du auch schnell deine DCI Anlage finanzieren...nur mal so als Tipp...Den Invest in die Anlage kriegst Du, wenn Du fiffig bist, schnell wieder rein!

 

Damit hast Du die Möglichkeit auch wieder die gute alte "Diawerbung"="Powerpointvorlage" aktiv zu vermarkten.

 

Dein Autohaus an der Ecke oder die Disco im Ort werden es Dir danken!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

falsch.

Ich glaube nicht, daß die Firmen sich die exklusivität aus den bedingungen nehmen lassen.

also entweder selbst werbung vermarkten oder eben über nen werbemittler.

 

wobei 80.000 sicher soooo schnell auch nicht verdient sind.

 

denn was kann man schon nehmen für ein "dia". 20 euro im monat? ...

 

wären bei 10 dias 2400 euro im jahr...

 

dann dauert es 33 jahre zum digitalen projektor ;)

 

selbst bei 100 euro im monat pro "Dia" wärn es noch 6 Jahre...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hängt vom Vertrag ab. In der Regel sind die Werbemittler ja nicht am Pizzabäcker um die Ecke interessiert, solche lokalen Kontakte kann man im Vertrag dann erlauben. Wie genau sich dieser Unterschied zwischen lokal und überregional definiert, weiss ich allerdings auch nicht. Ist bei uns derzeit aber auch zeitlich streng getrennt, von Einlass bis 'offiziellem' Beginn Vorschau und Lokale, danach nur noch Werbemittler und Trailer. Gelegentlich machen wir davon mal ne Ausnahme, wenn ein Lokaler mal was Besonderes will und das auch bezahlt.

 

Bei uns kommt über die Lokale mittlerweile schon ganz ordentlich was rein, wir haben da teilweise längerfristige Schaltungen über 6 Monate.

 

- Carsten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Stimmt, aber noch fröhlich am Abschreiben sind. Wieviel Du pro Jahr ansetzen kannst, das handle mal mit deinem Finanzamt aus. Für 35mm sind es 15 Jahre.

Da zahlst du also gut Steuern auf deine Einnahmen, wenn du einen solchen Abschreibungszeitraum ansetzen mußt.

Jens

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also gibt es für die Kinos trotz Vertrag mit einer Werbeverwaltung (für die deutschlandweiten Spots Zigaretten etc) die Moeglichkeit sich selbst an regionale Unternehmen zu vermarkten? Die sind also nicht exklusiv gebunden?

Das ist, wie auch der Anteil der Ausschüttung, Verhandlungssache mit dem Werbemittler. Man kann durchaus auch vereinbaren, dass man Spots selbst aquirieren kann. Das ist als rechtliche Absicherung ja z.B. auch nötig wenn man ein Gegengeschäft mit einer Zeitung zum Abdruck des Programms hat.

 

De facto sind die Werbeeinnahmen im Kino seit längerer Zeit rückläufig. Das führt auch zu einer Konzentration in der Werbemittlerbranche.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.