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Löhne für Teilzeitkräfte/Aushilfen bei Cinestar


christoph2010

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[...]wie oft sagen Mitarbeiter kurzfristig ab, weil sie etwas besseres vorhaben, da werden gerne auch mal Krankheiten vorgeschoben ! Wenn es so wie Du es forderst 100% korrekt zugehen soll, dann müssen die Mitarbeiter auch als GFB´s einen gelben Schein vorlegen, wenn nicht gibts ne Abmahnung!

Zwischen Vollzeit und GFB gibt es diesbezüglich kaum unterschiede oder wird es bei euch toleriert, wenn ein VZler mal eben absagt?

Natürlich muss ein gelber Schein abgegeben werde, sofern der AG darauf besteht.

 

 

Wenn das Betriebsklima stimmt und man mit dem Arbeitsumfeld zufrieden ist braucht man keinen Betriebsrat und muss nicht auf seinen rechten rumreiten, es ist mehr ein beidseitiges Geben und Nehmen[...]

Wenn Mitarbeiter des öfteren ihre Dienste absagen und ggfs. Krankheiten vorschieben - ihnen also im Grunde egal ist was im Betrieb passiert, dann sind das dringende Alarmglocken in bezug auf das Betriebsklima! Ich würde die rosarote Brille mal abnehmen, manchmal ist man ja auch etwas betriebsblind.

Ein beidseitiges geben und nehmen ... Herausragende Leistungen kann man doch nicht damit belohnen das man eventuell die Standarts bezahlt die dem Arbeitnehmer eh zustehen. Motivation auf tiefem Niveau ist das.

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Auch bei kleinen Betreibern gilt ja wohl: Der Besitzer hat (neben nem Risiko vielleicht, aber das ist meist ausgelagert) den Betrieb mit allen Rechten, und der Arbneitnehmer hat die Pflicht pünktlich zu erscheinen, seine Arbeit ordentlich zu machen usw. usw.

 

Die Kinobranche ist nochmal ziemlich speziell, weil man die dort erworbenen Qualifikationen nicht so leicht in einem anderen Bereich anwenden kann. Also 15 Jahre Arbeit im Service eines Kinos wird von anderen Arbeitgebern nicht ohne weiteres als Vorteil anerkannt.

 

Das muss ein Kinobetreiber anerkennen! Nicht er tut faulen Studenten einen Gefallen indem er ihnen für Nichtstun noch was gibt, sondern Leute wenden ihre eigene Zeit auf um etwas zu erarbeiten - ohne dass sie eine Garantie haben dass sie im Erfolgsfall noch was davon haben werden.

 

Das Arbeitsrecht versucht das ein bißchen aufzufangen, und das ist auch gut so. Deswegen sollte man auch in einem kleinen Betrieb einen Betriebsrat haben: ein BR ist da um sich für das Wohl der Firma einzusetzen, also hört endlich auf mit diesem Generalverdacht und "es geht auch ohne" - Gemoser. Es ist auch ein Teil von Kultur der Arbeitswelt, der inzwischen einfach fehlt!

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Wir reden hier - so dachte ich jedenfalls bisher - nicht von Festangestellten sondern von Aushilfskräften auf 400 Euro-Basis, wobei die 400 Euro-Grenze nicht überschritten wird.

 

Und in dieser Preisklasse gibt es keinerlei Rechte auf Sozialleistungen oder ähnlichem, denn ansonsten würde es sich für keinen der Beschäftigten mehr lohnen.

Und davon, dass irgendein 400 Euro-Jobber schon irgendwo Urlaubs- oder Krankengeld bekommen hat, davon habe ich nun weder in unserer noch einer anderen Branche etwas gehört...dann scheinen es wohl tausende Arbeitgeber falsch zu machen, oder?

Und wenn doch jemand glaubt, so etwas einfordern zu wollen .. dann kann er tanzen - nämlich abtanzen.

 

Wie war das noch mit dem denken? Wem sollte man das überlassen? :lol:

Ich hab da mal was zum lesen für Dich.

http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182...__nnn=true

 

Mit deiner arroganten Art, mit der Du augenscheinlich denjenigen einzuschüchtern versuchst, der das bekommen möchte was ihm zusteht, wirst Du nicht weit kommen.

 

Aber ich mach mal ein Angebot zur Güte:

Sollte einer deiner Mitarbeiter hier mitlesen und spontan interesse bekommen haben einen Betriebsrat zu gründen, der darf sich spontan per PN bei mir melden, denen kann geholfen werden.

Alternativ ist die Verdi natürlich ein guter Ansprechpartner für solche Vorhaben.

 

Vielleicht einmal zur Klärung - denn hier bin ich anscheinend mißverstanden worden:

• Ich bin kein Arbeitgeber sondern arbeite auch nur als stinknormaler Lohnempfänger, habe aber selbst etliche Jahre lang Erfahrungen als Aushilfe gemacht.

• Von mir gemachte Äußerungen, die anscheinend nicht nur Deinen, sondern auch @pepu's Zorn entfacht haben, wie z.B.: "Und wenn doch jemand glaubt, so etwas einfordern zu wollen .. dann kann er tanzen - nämlich abtanzen", spiegeln nicht meine Meinung wieder (im Gegenteil sogar), sondern waren eher rhetorischer Natur, aber im wirklichen Leben vermutlich reale Praxis.

 

Angemerkt sei aber: Sowohl meine damaligen Arbeitgeber als auch mein jetziger haben bis her noch keiner Aushilfe auch nur einen Groschen Urlaubs- oder Krankengeld gezahlt.

Aushilfen arbeiteten und arbeiten an den Tagen, an denen sie gebraucht werden - manchmal nur zwei, manchmal aber auch acht Stunden.

Für die Krankenversicherung hat und hatte jeder selbst zu sorgen - wichtig war und ist nur, dass sie vorhanden ist. Und für die Tage, an denen nicht gearbeitet wurde bzw. wird - und dazu gehört auch die Zeit, in der die Aushilfe in den Urlaub fährt bzw. krank ist - gab's und gibt's kein Geld.

Sorry, aber für mich - der es auch nicht anders kennt - klingt das auch irgendwie logisch, denn ansonsten könnte sich der Arbeitgeber statt 20 Aushilfen gleich 20 Festangestellte auf Abruf einstellen.

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Wie ist es denn bei Lohnzahlungen die anhand von gemachten Stunden erbracht werden? Wenn die Aushilfe zwei Stunden gearbeitet hat, dann bekommt er die auch so bezahlt. Bei Sechs Euro die Stunde logischerweise Zwölf. Hat man so ein Modell, wie soll man dann einen eingeforderten Urlaub von z.B. Zwei Wochen bezahlen, wenn doch nur die erbrachte Leistung mit den Sechs Euro multipliziert wird?

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Zu den Punkt Personaleinsatz: Wer einen z.B. Schüler oder Studenten als

GFB einstellt, der weiß auch, dass der MA nur neben seiner Schulzeit arbeiten kann. Ihn am Mi. und Do. bis 2:00 Uhr Nachts einzusetzen in Kenntnis darüber, dass er am kommenden Morgen um 08:00 Uhr wieder Schule hat, geht natürlich nicht, deine betriebsüblichen Arbeitszeit hin oder her.

 

Dann sind die bei Euch arbeitenden Schüler und Stundenten Freitags ab 18 Uhr bis Sonntags um 23 Uhr verfügbar? Das finde ich faszinierend, das wäre das erste Kino, von dem ich so etwas gehört habe. Denn an diesen Tagen haben Schüler und Stundenten ZEIT. Und Du liegst falsch: Natürlich habe ich als VZler zu den betriebsüblichen Zeiten zur Verfügung zu stehen. Es sei denn, ich gebe einen gelben Schein oder einen Urlaubsantrag ab.

 

Ich wollte damit zum Ausdruck bringen: Ich VERZICHTE auf von langer Hand geplanten Urlaub meiner Aushilfen, ich verzichte ebenso auf ständige Wochenend-Verfügbarkeit, ich verzichte auf einen gelben Schein. Glaub mir, wenn ich darauf bestehen würde, dann würden sich einige Aushilfen ganz schön umsehen.

 

Ich habe auch schon in Kinos gearbeitet, wo die Rechte der Aushilfen immer wieder hinterfragt wurden, als dann aber gesagt wurde, wie im Gegenzug die Pflichten auszusehen haben, wollte niemand mehr den bezahlten Urlaub.

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Dann sind die bei Euch arbeitenden Schüler und Stundenten Freitags ab 18 Uhr bis Sonntags um 23 Uhr verfügbar?

Nein, bei uns arbeiten Schüler und Studenten auch werktags. Aber nur zu Zeiten die sie vorher bekannt gegeben haben. Ja, das ist ein gewisser Aufwand, aber wenn ich den nicht betreiben will sollte ich mehr VZ und TZler einsetzen. Trotz Dienst nicht zur Arbeit zu kommen wird genauso gehandet wie nein VZler, unzuverlässige Mitarbeiter braucht niemand.

 

Und Du liegst falsch: Natürlich habe ich als VZler zu den betriebsüblichen Zeiten zur Verfügung zu stehen. Es sei denn, ich gebe einen gelben Schein oder einen Urlaubsantrag ab.

 

Habe ich was anderes behauptet?!? Natürlich müssen VZler im Rahmen der Gesetze und Absprachen "immer" zur Verfügung stehen.

 

Ich wollte damit zum Ausdruck bringen: Ich VERZICHTE auf von langer Hand geplanten Urlaub meiner Aushilfen, ich verzichte ebenso auf ständige Wochenend-Verfügbarkeit, ich verzichte auf einen gelben Schein.

Nicht du verzichtest, du lässt deine Mitarbeiter in gesetzeswiedrigerweise darauf verzichten.

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Nein, bei uns arbeiten Schüler und Studenten auch werktags. Aber nur zu Zeiten die sie vorher bekannt gegeben haben. Ja, das ist ein gewisser Aufwand, aber wenn ich den nicht betreiben will sollte ich mehr VZ und TZler einsetzen. Trotz Dienst nicht zur Arbeit zu kommen wird genauso gehandet wie nein VZler, unzuverlässige Mitarbeiter braucht niemand.

 

Hand aufs Herz - Bekommen Eure Aushilfen Urlaub und habt Ihr einen Betriebsrat der sich für die Aushilfen einsetzt :?:

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Ja und ja, mit Hand auf´s Herz ... und ich kann nur empfehlen im Zweifel einen Betriebsrat einzurichten. Es geht dabei ja nicht um Krieg mit dem AG, sondern einfach darum, eventuellen Druck von Mitarbeitern zu nehmen, der bei der Konsenssuche mit dem AG schon mal entstehen kann.

Aber ein nichtzahlen von zustehenden Leistungen, das ist indiskutabel...

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Ihr habt Mitarbeiter die einfach kurz vor Arbeitsbeginn absagen? Ich hoffe für euch, dass das nur Servicemitarbeiter sind. Wenn ich das machen würde, wäre mein Chef aber arm dran, denn der kann die Projektoren nicht bedienen.... Finde ich schon schlimm, dass man einfach so absagt. Wenn ich keine Lust habe muss ich trotzdem wenn keiner tauschen will und dann ist das Unfair wenn andere sich einfach drücken.

 

Aber zu euer Urlaubsgeschichte, ist es nicht logisch das man einen Urlaubantrag stellt? Und ist nicht auch logisch das man jedes 2. Wochende mal nicht frei hat? Und wenn man Schüler hat, die am nächsten zur Schule müssen, ist in der Tat 23:00Uhr das Maximum. War selber Schüler bis vor 3 Monaten und das war schon anstrengend am nächsten Morgen wach zu bleiben, erst recht bei Etikunterricht :lol: .

Welche Pflichten haben die GfB denn sonst noch?

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Nur mal so eine dumme Frage ...

 

Ich habe doch das richtig verstanden, daß der "Urlaubsanspruch" eines geringfügig Beschäftigten in Abhängigkeit seiner Arbeitszeit besteht.

 

Wieviel Anspruch hat denn jetzt jemand, der völlig unregelmäßig zwischen 10 und 45 Stunden an 2 bis 12 Tagen im Monat nach eigenem Wunsch und eigener Einteilung arbeitet?

Muß ich da erst das Jahresende abwarten, um ausrechnen zu können wieviel Urlaub der Mitarbeiter vorher hätte beantragen können, der ihm bezahlt worden wäre?

Ist es da nicht schlicht und einfach viel praktikabler einen gewissen Anteil zusätzlich auf den Stundenlohn draufzurechnen und damit diese Zahlungsansprüche abzugelten? Wann der Mitarbeiter arbeitet, sucht er sich ja ohnehin selber aus - und wenn er kommende Woche überraschend wegfährt, keine Lust oder viel um die Ohren hat oder aus irgendeinem anderen Grund nicht arbeitet, dann arbeitet er halt nicht.

 

Hatte heute einen Anruf eine Stunde vorher, daß jemand seine Schicht an jemand anderen abgetreten hat ... vollkommen O.K.

 

Aber zwängt das mal buchstabengetreu in die gesetzliche Lage - es lebe die Bürokratie!

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Wieviel Anspruch hat denn jetzt jemand, der völlig unregelmäßig zwischen 10 und 45 Stunden an 2 bis 12 Tagen im Monat nach eigenem Wunsch und eigener Einteilung arbeitet?

Muß ich da erst das Jahresende abwarten, um ausrechnen zu können wieviel Urlaub der Mitarbeiter vorher hätte beantragen können, der ihm bezahlt worden wäre?

Das Jahresende braucht Du nicht abzuwarten. Berechnungsgrundlage ist der Lohn der letzten 3 Monate.

Im Krankeitsfall müssten als Basis 78 Tage gelten, bei Urlaub 66 - Ich habe die Zahlen nicht mehr ganz im Kopf.

Berechnung erfolgt also mit einem ganz normalen Dreisatz:

Lohn der lezten 3 Monate * Anzahl der betreffenden Tage / 78 (bei Krankheit) oder halt 66 (bei Urlaub)

 

Gruß Torsten

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Auch im Rahmen eines Minijobs hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens 4 Wochen bzw. 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (§ 3 Bundesurlaubsgesetz - BUrlG). Da das Bundesurlaubsgesetz jedoch von 6 Werktagen (Montag bis Samstag) ausgeht, muss der Urlaub auf die entsprechend vereinbarten Werktage umgerechnet werden. Dabei ist ausschließlich relevant, wie viele Werktage der Arbeitnehmer pro Woche arbeitet und nicht wie viele Stunden er an den Werktagen leistet.

 

Beispiel

Einem Arbeitnehmer, der 5 Werktage pro Woche arbeitet, stehen 20 Urlaubstage zu, auch wenn er nur 20 Stunden in der Woche insgesamt arbeitet. Einem Arbeitnehmer, der diese 20 Stunden dagegen an nur 2 Werktagen ableistet, stehen trotzdem nicht 20 Werktage, sondern nur 8 Werktage zur Verfügung.

 

Also mein Mitarbeiter hat am Ende des Jahres nach eigener Einteilung also zwischen 24 und 180 Tage gearbeitet ... wieviel Urlaub darf er jetzt vorher beantragt haben? :wink:

 

Um es klar auszudrücken ... so wie das bei uns gehandhabt wird und die Mitarbeiter Ihre Einsätze durchaus selbst mit aussuchen und in den Stundenzahlen teils extrem schwanken, hatte selbst der Fachmann keine bessere Idee als "na, wenn Sie das so vereinbaren, dann zahlen Sie halt einfach etwas mehr und gelten damit diese Ansprüche ab".

Wer viel arbeitet und damit viel Anspruch hätte, bekommt damit einfach viel oben drauf und wer wenig arbeitet, wenig Anspruch hätte, bekommt halt in Relation weniger.... und das Ganze ohne Dr. in Statistik und Hellsehung.

 

P.S. Und wenn der Mitarbeiter Erholung/Urlaub braucht, dann arbeitet er halt einfach nicht ...

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Was der Gesetzestext nicht zeigt ist die Kommentierung. Bei Mitarbeitern mit schwankenden Stunden und Tagen bekommt dein Mitarbeiter genausoviele Tage wie dein Vollzeitler, allerdings nur mit seinem Durchschnittlichen Lohn (siehe oben) Vergütet. Das sollte doch möglich sein auszurechen, auch ohne Dr.!

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Der Urlaubsanspruch für Beschäftige ergibt such aus dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG und wenn ich mich recht entsinne, hat jeder Arbeitnehmer (auch geringfügig) einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 24 Tagen (6-Tage Woche), d.h. er hat 4 Wochen Urlaubsanspruch. Egal wieviel Stunden er da arbeitet. Für den Lohn, den er während des Urlaubes erhält nimmt man den Durchschnittslohn der letzten 3 Monate.

Normalerweise wird der Urlaub für Geringfügige nur wochenweise gewährt, d.h. er hat 4 Wochen Urlaubsanspruch .

Berechnung des zu zahlenden Lohnes während des Urlaubs:

die letzten drei Monatslöhne summieren und dann durch 13 teilen, dann hat man den durchschnittlichen Wochenlohn

Und einfach den Urlaubsanspruch auszahlen, das geht auch nicht so einfach wie jeder denkt.

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Aha ... und schon sind wir beim durchschnittlichen Lohn ... dann kann ichs doch gleich an den Lohn koppeln und mit diesem auszahlen.

 

Also wenns jetzt mal nur um die Vergütung geht...

Wenn da alle geringfügig Beschäftigten darunter fallen unter die schwankenden Tage/Stunden, dann haben also alle den identischen Anspruch:

gleiche Anzahl Tage mal (ja was denn nun?) durchnittlicher Monatslohn verteilt auf die regulären Stunden/Tage eines Vollzeitlers? Egal wie der Lohn in den restlichen 9 Monaten des Jahres aussieht?

 

Und wann werden freie Tage zu bezahlten Urlaubstagen deklariert? Immer nachdem gerade vorher überdurchschnittlich viel gearbeitet wurde? Oder dürfen dann pro Quartal immer nur ein viertel der Tage als bezahlte Urlaubstage deklariert werden, um doch irgendwie einen Schnitt über das ganze Jahr hinzubekommen?

 

Alles in höchstem Maße ungerecht unter den Mitarbeitern und mißbrauchsanfällig.

Vielleicht sollte man doch einfach zugeben, daß eine Urlaubsentgeltregelung nur dann gerecht und vernünftig umzusetzen ist, wenn auch eine geregelte Arbeit und Arbeitspflicht existiert.

Und ansonsten könnte ja doch eine in gegenseitigem Einvernehmen getroffene Regelung, den Stundenlohn um x Prozent zu erhöhen, schlicht am sinnigsten sein. Aber diese Lösung ist wohl zu einfach.

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Und um das nochmal klarzustellen ...

es geht nicht um das Nichtgewähren von Erholungsfreiräumen, sondern um die Vergütung dieses fiktiven Urlaubs, wenn der Mitarbeiter ja ohnehin viel mehr/öfter und nach eigener Einteilung frei hat.

 

(Ist ja auch nicht so, als könnte man ohne 400,- Euro zu überschreiten, soooo viel und permanent arbeiten)

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Ich hab den Eindruck, das hier viele Leute diskutieren, die sich keinen Kopf darüber machen müssen, wie ein Kino überlebt, wie Strom, Gas Filmmiete und die normalen Lohnkonsten bezahlt werden können. Und zur Belohnung dafür, das der Kinobetreiber, der selbst mit an der Maschine steht, noch dafür sorgt, das mancher Student, als Aushilfe sein Studium finanzieren kann, soll er noch unproduktive Zeiten entlohnen. Wo leben wir denn eigentlich ? Sind die Kinobetreiber jetzt auch noch Sozialarbeiter mit angeschlossener Sozialstation ?

Nun bleibt langsam mal auf dem Teppich ! Ausfallgelder für etwas 30,00 €, oder 80 € Wochenverdienst und noch 26 Tage bezahlten Urlaub ?

Ich sags klar und deutlich: wer solche Forderungen stellt, der soll doch selbst ein Kino betreiben, wenn er so schlau ist und weiß, wie das zu finanzieren ist !

Wems nicht paßt, dass es keine Sonderleistungen gibt, der muß sich eben einen anderen Job suchen.

Bei Aldi oder Lidl beispielweise ist es ja viel, viel besser als im Kino. Da darf man die ganze Schicht voll durcharbeiten. Wenn man Glück hat muß man nicht einmal eine Pause machen. Im Gegensatz zum Kino: hier darf man nur dann arbeiten, wenn die lästigen Kinobesucher zum Filmbeginn kommen. Dann muß man warten oder sich selbst beschäftigen.

 

Kürzlich war ich mal in einem dieser Filmpaläste. Was da an Personal rumgesprungen ist - da kann einem nur schwindelig werden. Und wie emsig die gearbeitet haben. Es gab so viel zu tun das sie Gruppenbildung betreiben mußten - um sicher ersteinmal darüber zu diskutieren, was man denn als nächstes tun sollte. Ach ja - hätt ich auch selbst darauf kommen können über was da diskutiert wurde: wie machen wir den Betriebsrat wieder heiß, damit der bei der Geschäftleitung mal wieder mit netten Forderungen nach mehr Freizeit- Entschuldigung- natürlich nach mehr bezahlter Freizeit, vorstellig wird.

 

Also Jungs und Mädels - weiter so. Ihr werdet es schon schaffen, das ihr eure eigenen Verdienstmöglichkeiten zu Grabe tragen werdet !

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Auch wenn es immer wieder einigen Kollegen nicht in den (finanziellen) Kram passt - aber die Zeit der Leibeigenen ist vorbei. Es gibt vom Gesetzgeber verbindliche Urlaubsregelungen, an die sich alle Unternehmer mit Angestellten zu halten haben.

 

Sicherlich fallen im Kino immer mal wieder Pausen für die Mitarbeiter an, aber es liegt doch an der Geschäftsführung, wie diese "nicht Zuschauer gebundene" Zeit sinnvoll genutzt wird.

Am Süßwarenstand gibt es immer was zu tun, ebenso im Eingangsbereich. Darüber hinaus darf aber auch nicht vergessen werden, dass in einigen Kinos die Teilzeitmitarbeiter oftmals weniger verdienen als die Reinigungskräfte/Reinigungsfirmen. Auch die "Teilentlohnung" der Teilzeitkräfte mittels Freikarten ist kaum noch möglich aus den bekannten "Verleihergründen" oder lohnenswert aus steuerrechtlichen Gründen (Geldwerter Vorteil).

 

"Zwangspausen" bringt der Beruf im Kino für alle Mitarbeiter halt ebenso mit sich wie stessige "Stoßzeiten" sowie immer mal wieder Nacht- und Feiertagsschichten.

 

Vernünftig bezahlte und motivierte Mitarbeiter stellen für mich einen Teil des Service dar, den ein Zuschauer zu schätzen weiß. Hohe Kranken- und sonstige Ausfallquoten von Mitarbeitern (und vor allem vielfach wechselndes Personal) haben ihre Ursache meistens im zwischenmenschlichen Bereich und spiegeln regelmäßig die Unzufriedenheit der Angestellten wieder (völlig unabhängig vom Gehalt). Das zeigen alle anonymen Untersuchungen/Umfragen, die wir unter Angestellten durchgeführt haben.

Positiv motivierte Mitarbeiter in einem gut organisierten, freundlichen Arbeitsumfeld sind wesentlich leistungsbereiter, belastbarer, zuverlässiger und mit viel mehr Freude bei der Arbeit als völlig demotiverte Angestellte - und das bemerken auch die Besucher.

 

Wenn ein Unternehmer aber aus Kostengründen die gesetzlich vorgeschriebene Urlaubsregelung umgehen tut, stimmt meiner Meinung nach im Laden etwas grundsätzlich nicht.

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Ich hab den Eindruck, das hier viele Leute diskutieren, die sich keinen Kopf darüber machen müssen, wie ein Kino überlebt, wie Strom, Gas Filmmiete und die normalen Lohnkonsten bezahlt werden können. Und zur Belohnung dafür, das der Kinobetreiber, der selbst mit an der Maschine steht, noch dafür sorgt, das mancher Student, als Aushilfe sein Studium finanzieren kann, soll er noch unproduktive Zeiten entlohnen. Wo leben wir denn eigentlich ?

 

Danke !!!

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Nun bleibt langsam mal auf dem Teppich ! Ausfallgelder für etwas 30,00 €, oder 80 € Wochenverdienst und noch 26 Tage bezahlten Urlaub ?

Ich sags klar und deutlich: wer solche Forderungen stellt, der soll doch selbst ein Kino betreiben, wenn er so schlau ist und weiß, wie das zu finanzieren ist !

Wems nicht paßt, dass es keine Sonderleistungen gibt, der muß sich eben einen anderen Job suchen.

ich sags auch mal klar und deutlich: wer solche "forderungen" (du missverstehst da etwas, dass sind keine forderungen, sondern gesetzliche ansprüche!!!) nicht erfüllt, der sollte sein kino schließen und sein glück bei aldi und lidl versuchen, denn die kennen sich mit sklavenhalterei auch aus und wissen wie man mitarbeiter klein hält und ihnen die mitbestimmungsrechte vorenthält...

da wärst du dann bei deinen gesinnungsgenossen...! :roll: :twisted:

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Ich hab den Eindruck, das hier viele Leute diskutieren, die sich keinen Kopf darüber machen müssen, wie ein Kino überlebt, wie Strom, Gas Filmmiete und die normalen Lohnkonsten bezahlt werden können. Und zur Belohnung dafür, das der Kinobetreiber, der selbst mit an der Maschine steht, noch dafür sorgt, das mancher Student, als Aushilfe sein Studium finanzieren kann, soll er noch unproduktive Zeiten entlohnen. Wo leben wir denn eigentlich ? Sind die Kinobetreiber jetzt auch noch Sozialarbeiter mit angeschlossener Sozialstation ?

Hallo, wir sind hier nicht auf der Sklavengaleere von Ben Hur - sondern in einem Rechtsstaat, auch wenn das viele nicht gerne hören, wenn es um Pflichten geht.

Wenn jemand ein Kino am Existenzminimum betreibt, dann ist es seine eigene Entscheidung, ob er das weiterführen möchte oder nicht. Andere Personen, die als Arbeitnehmer tätig sind, hierfür mitverantwortlich zu machen, ist nun mal nicht möglich. Oder würdest du, wenn dein Kino jetzt plötzlich Riesengewinne macht, deine Mitarbeiter auch am Gewinn mit beteiligen..???

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@filmfreund,

@lichtbringer,

@derer Gleichgesinnten...

ich habe schon immer gefordert, dass mit Erteilung einer Erlaubnis zur Selbstständigkeit ein Lehrgang über das Betriebsverfassungsgesetz absolviert werden muss. Es ist mir schleierhaft, wie man gesetzliche Standarts einfach ignorieren kann. Es liegt nicht in EUREM Ermessen dies zu zahlen, IHR müsst das, oder ihr begeht einen Gesetzesbruch. Keinen Arbeitsrichter interessiert im Zweifel EURE desolate Lage, wenn jemand sein Recht einfordert. Es existieren nicht mal verjährungsfristen nach Arbeitsvertrag, ihr dürft die Leistungen schön für mindestens die letzten drei Jahre nachzahlen, sofern sie jemand einfordert. Ein schönes Zubrot für den, der nicht "im gegenseitigen Einverständniss" gehen muss. Das Eis wird dünner!

 

Im übrigen stimmen Pepus letzten Aussagen bezüglich des Urlaubes nicht. Er zitiert die Mindestanforderungen aus dem Gesetz. In den allermeisten Betrieben gelten bessere Urlaubsansprüche und vor allem die fünf Tage Woche.

Der Grundsatz der Gleichbehandlung besagt:

 

Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer dürfen wegen der geringfügigen Beschäftigung nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Dies gilt im Arbeitsverhältnis für alle Maßnahmen des Arbeitgebers und Vereinbarungen, die zwischen dem Arbeitgeber und Minijobber getroffen werden. Ausnahme: Es liegen sachliche Gründe für eine Ungleichbehandlung vor (§ 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG). Dazu können beispielsweise Arbeitsleistung, Qualifikation, Berufserfahrung und unterschiedliche Arbeitsplatzanforderung gehören.

Das bedeutet: In Betrieben mit einer 5 Tage Woche und einem Urlaubsanspruch von 26 Tagen muss ein GFB für eine Woche Urlaub (Mo.-So.) 5 Tage Urlaub eintragen. Er erhält dann für diese 5 Tage Urlaub den Tagesdurchschittslohn der letzten 3 Monate bzw der letzten 13 Wochen. Wer nicht in der Lage ist dies auszurechnen sollte seinen Laden zumachen, der scheitert dann an jeder Filmabrechnung...

Beispielrechnung:

Verdienst der letzten drei Monate (brutto!)

1026 Euro

Durchschnittlicher Monatsverdienst: 1026/3=342 Euro

Durchschnittlicher Wochenverdienst: 342/4,3=79,53

(4,3 Wochen hat statistisch jeder Monat)

Durchschnittlicher Tagesverdienst: 79,53/5=15,09 €

 

Ein GFB erhält also pro Urlaubstag 15,09 Euro Lohn.

Ein GFB der wenig arbeitet erhält somit weniger, einer der mehr arbeitet erhält mehr Geld pro Tag.

 

Also! Bitte keine Diskussionen mehr darüber ob ihr irgendwas zahlen müsst oder on ihr das für gerechtfertigt haltet. Das entscheidet nicht ihr, sondern im Zweifel ein Arbeitsrichter - und der entscheidet in den Vorliegenden Beispielen auch ohne Gütetermin gegen Euch!

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@odiug: ich weiß nicht, wo meine Aussage falsch ist- der gesetzliche Urlaubsanspruch gilt für jeden Arbeitnehmer und das schließt auch geringfügig Beschäftigte ein.

Selbstverständlich haben diese Mitarbeiter mehr Urlaubsanspruch, wenn in dem betrieb den "normalen" Mitarbeitern mehr Urlaub als der gesetzlich vorgeschriebene Urlaub gewährt wird.

 

An die Ihre Mitarbeiter ausbeutenden Leute hier im Forum:

Wie einige meiner Kollegen hier betone ich auch, Ihr solltet mal lernen, das gesetzliche Ansprüche keine Forderungen von den Arbeitnehmern sind, sondern sie stehen Ihnen zu und müssen ihnen ohne wenn und aber gewährt werden. Ob das Euch nun passt oder nicht - habt Ihr überhaupt schon mal was von der Fürsorgepflicht der Arbeitgeber gegenüber Ihren Mitarbeitern gehört?

Anscheinend nicht und ich persönlich finde, das solche Firmen, die wie Ihr mit Ihren Mitarbeitern wie Leibeigene umgehen, boykottiert werden sollten.

Und dies schadet dann Euch genauso wie Ihr Euren Mitarbeitern schadet.

Solche Arbeitgeber wie Ihr könnt Eure Mitarbeiter wahrscheinlich super motivieren und diese kommen dann gerne zur Arbeit und freuen sich noch, wenn Ihr sie über den Tisch zieht und betrügt. Und was Ihr da mit dem vorenthaltenen Urlaub macht, nenne ich eine strafbare Handlung und asoziales Verhalten - ich hoffe Ihr fühlt Euch dabei auch noch gut.

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