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Digitale Kopie im "Salzgeber-Format"


HdGehres

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Ich habe mal 'Salzgeber Format' von Bewegte Bilder o.ä. gezogen und angeschaut. Ist was komplett anderes als DCI, und dürfte von keinem DCI Server wiedergegeben werden können - es sei denn, er hätte eben eine spezielle Kompatibilitätsoption dafür - sowas habe ich aber noch bei keinem der üblichen DCI Server gesehen.

 

 

- Carsten

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Ein spezielles "Salzgeber" Format gibt es nicht ... allerdings verschickt Salzgeber meistens MPEG MXF Interop DCP's (6-channel und 2-channel sound), die unsere Doremi's ohne Probleme annehmen und abspielen. Um welchen Titel handelt es sich?

 

Der Titel ist "The One Man Village".

 

In der TB steht wörtlich: "... im Festplatten-Format (Salzgeber System) OmU mit ..."

 

Der Film läuft zwar erst im November, aber ich werde die Platte jetzt schon anfordern und testen. Wenn es klappt ok; wenn nicht kann das Programm noch geändert werden.

 

 

HdGehres

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Hallo

 

Bei den "Salzgeber" Servern handelt es sich um relativ alte GDC Server. Diese wurden im August 2006 mit einem Update versehen, so dass sie das damals übliche (weil auch vom XDC G2 gespielte) MXF Interop Format abspielen können. Es gibt jedoch einige Einschränkungen bezüglich Untertitel und GOP Struktur, so dass man diese Server in keinem Fall als vollständig MXF Interop kompatibel bezeichnen kann.

Von den aktuell in Deutschland vertretenen D-Cinema Systemen können alle außer Sony und dem T-Systems Server dieses Format abspielen. Beim Doremi gibt es noch leichte Einschränkungen was die Verschlüsselung angeht. Ich weiß das Salzgeber inzwischen zumindest auch MXF Interop Kopien verschickt. Ob das aus´schließlich der Fall ist kann ich nicht sagen. Ursprünglich hat der GDC ein eigenes Format gespielt, ich denke aber das dieses auch von Salzgeber selbst nicht mehr unterstützt wird. Alle anderen Postproduktionen bespielen die SZ Server im MXF Interop Format.

Das MXF Interop Format sieht auf den ersten Blick übrigens genau so aus wie das JPEG2000 Format. Die Audiodateien sind sogar kompatibel. Nur im Videocontainer steckt statt j2k ein mpeg2 file. Eine ganz andere Struktur haben dagegen die Files für die Ropa CS1. Diese ist jedoch zum Glück vom Aussterben bedroht. Immer mehr Verleiher lassen ihre Filme nicht mehr für dieses System Mastern.

 

Gruß Harald

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Ich weiß das Salzgeber inzwischen zumindest auch MXF Interop Kopien verschickt.

 

Schon seit längerer Zeit werden von Salzgeber MXF Interop DCP's verschickt, mittlerweile, wenn vom Verleih gewünscht, auch j2k DCP's - mit Verschlüsselung. Wie jeder andere digitale Dienstleister auch, weiß Salzgeber, welche Server im jeweiligen Kino installiert sind und wird sicher die richtige Version schicken. Der Belieferungsdurchsatz mit Salzgeber Festplatten hat (zumindest bei uns) in den letzten Monaten stetig zugenommen.

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Aber Boxhagener Platz ist doch von Pandora?

 

Und? ... der aktuelle Film von Pandora, "Männer im Wasser", wird auch von Salzgeber digital distributiert. Salzgeber arbeitet ja auch als digitaler Dienstleister für andere Verleihfirmen und offensichtlich sehr zufriedenstellend, denn wir bekommen in letzter Zeit mehr DCP's via Salzgeber als von den anderen digitalen "Kopierwerken".

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Ja, und dahin zielte vielleicht auch die Nachfrage von @Tomcat. Denn ein Distributor kann niemals ein Kopierwerk sein, wie leider aber aus einigen Zeilen in diesem Thread herauszulesen war.

 

Die Beziehungen umschrieb "rmc Filmtheaterkaufmann" (in einer Uraltausgabe von 1995):

 

Der Produzent (Lizenzgeber) ist der Inhaber von verschiedenen Leistungsschutzrechten, die er an Dritte (Lizenznehmer) veräußern kann. Diese Leistungsschutzrechte lassen sich nach den Kriterien Zeit, Raum und Auswertungsart unterscheiden. (Bd. 3, H. 11, S. 7).

Die rechtzeitige Versorgung der Filmtheater mit Filmkopien erfordert einen hohen logistischen Aufwand. Wenn Sie an die Anfänge der Cinematographie denken und dabei die langsamen Transportmittel und die fehlenden Informationsmedien wie Telefon und Telefax berücksichtigen, dann konnte nur eine Regionalisierung des Auswertungsgebietes eine befriedigende Versorgung und Information der lokalen Filmtheater gewährleisten. Die Fortschritte der Informationstechnologie wie Telefon, Telefax, EDV, Datenfernübertragung via BTX, Datex-P und Modem haben aber auch bei fast allen Verleihern zu organisatorischen Anpassungen geführt. Heute hat nur noch UIP ein sachlich, räumlich und personelle voll ausgestattetes Verleihsystem. Die anderen Verleiher begnügen sich mit einzelnen Ansprechpartnern in den Verleihbezirken, einige Verleiher haben das Filialsystem gänzlich aufgehoben und haben alle Tätigkeiten in der Zentrale konzentriert. Trotzdem wird das Verleihsystem solange seine Gültigkeit behalten, wie die Filmtheater mit 35mm-Kopien beliefert werden. (Bd. 3, H. 11, S. 19)

Wegen der hohen Transportkosten verbietet sich eine Auslieferung der Filmkopien für die gesamte Bundesrepublik von einer zentralen Stelle. Deshalb existieren in allen Verleihbezirken zentrale Filmlager, von denen aus die Filmtheater von den Filmspediteuren beliefert werden. (Bd. 3, H. 11, S. 20).

 

Zu den [Verleih]konditionen gehören die Filmmiete, die Spielzeit, die Prolongationszahlen, die Reklamekostenzuschüsse und die Informationen über die voraussichtlichen Mitspieler. [bd. 3, H. 11, S. 33].

 

 

Seit 1921 sind nun erste Bezugsbedingungen vom Verleiherverband erlassen worden. Die Mittler sind die Verleiher, nicht etwa die "Kopierwerke". Aufführungsrechtlich festgelegt durch zwei Vertragspartner: a. Filmverleih und b. Kinobetrieb.

 

Zu unterscheiden ist dann zwischen "Auslieferer" (Filmlager, Spediteur, in Ausnahmefällen das Kopierwerk) und dem Verfügungsberechtigten einer Filmverteilung, sprich dem Rechteinhaber und Distributor. Wenn das im digitalen Zeitalter zunehmend diffundiert, dann lösen sich auch die Gefüge einer "Vorzugsbelieferung" der Filmtheater auf und das eine oder andere digitale Kopierwerk schafft sich seine eigenen Märkte.

 

 

Beitrag anzeigenTomCat sagte am 23 August 2010 - 12:11:

Aber Boxhagener Platz ist doch von Pandora?

 

Preston Sturges sagte 23 August 2010 - 12:34:

Und? ... der aktuelle Film von Pandora, "Männer im Wasser", wird auch von Salzgeber digital distributiert. Salzgeber arbeitet ja auch als digitaler Dienstleister für andere Verleihfirmen und offensichtlich sehr zufriedenstellend, denn wir bekommen in letzter Zeit mehr DCP's via Salzgeber als von den anderen digitalen "Kopierwerken".

 

Das heißt nach normaler Lesart gemäss @preston sturges also:

Pandora ist der Produzent oder Regisseur von "Männer im Wasser" und Salzgeber & Co. Medien GmbH der distribuierende [bitte nicht schreiben "distribuTierende", danke!] Dienstleister, von dem man die TBs bekommt. Und: außer der digitalen "Distribution" durch Salzgeber & Co. Medien GmbH ist eine andere Distributionsart nicht vorgesehen. Merkwürdigerweise ist aber "Männer im Wasser" kein Bestandteil des Verleihkatalogs von Salzgeber & Co. Medien GmbH.

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Schön, dass Du im "Filmtheaterkaufmann" geblättert hast, das kann nie schaden ...

 

Allerdings musst Du im Filmtheaterbereich zwischen Disposition und Distribution unterscheiden. Die Disposition liegt in diesem konkreten Fall bei Pandora Filmverleih und die Disposition von Pandora führt die Vermietung an die Kinos durch - die Distribution der digitalen Kopien (das ist die Herstellung und physische Verteilung der DCP's an die Kinos) obliegt in diesem Falle der Firma Salzgeber.

 

Das Aufgabengebiet der Distribution mag in anderen Branchen unterschiedlich sein .... aber wir reden ja hier konkret von Filmen/Kinos und nicht von Bofrost, wo der Verkäufer (=Disposition)auch gleichzeitig der physische Lieferant (=Distributor)der Ware ist ...

 

Hatte vorausgesetzt, dass die meisten Leser sich mit aktuellen Branchengewohnheiten auskennen ...

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Da hilft vielleicht schon der erste Klick auf - zum Beispiel - UPI/UIP:

dort

 

"Who We Are":

 

"United International Pictures is one of the world's leading film distribution companies".[http://www.uip.com/]

 

Das beinhaltet die Disposition eben so wie der Art der Auslieferung/Verteilung. "Wohin" verteilt wird, entscheidet nun einmal nicht das Filmlager oder das Kopierwerk. ;-)

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Ich antwortete @TomCat: "Der aktuelle Film ... wird auch von Salzgeber digital distributiert. Salzgeber arbeitet ja auch als digitaler Dienstleister für andere Verleihfirmen ...".

 

Mit etwas Branchenerfahrung kann man aus dem Kontext des Gesagten die richtigen Schlüsse ziehen und die angesprochene Aufgabe der Distributionslogistik von Salzgeber richtig einordnen.

 

Warum Du damit jetzt ein Problem hast, entzieht sich meinen Kenntnis. Könnte sich um "Erbsenzählen" in Reinkultur handeln :-)

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Ich denke Cinerama wollte uns nur mal wieder demonstrieren, wie sehr er in der Vergangenheit festhängt und wie gern er längst überholte Texte zitiert.

 

Zugegeben ist die Bezeichnung "Distributor" (gerade wenn man es auch noch mit dem englischen Begriff zusammenschmeißt) etwas verwirrend, aber würde heutzutage den Bereich Erstellung/Verteilung des Materials eigentlich sehr gut treffen.

(Und wenn wir in Deutschland den Rechteinhaber für Kinoauswertung meinen, dann reden wir immer noch gleich vom "Filmverleih")

 

Man könnte hier ja mal Namensvorschläge sammeln. Diese Kombination eines Herstellers (sonst Kopierwerk) und Lieferanten (sonst Lager/Spedi) im Auftrage des Verleihs ist ja doch eher relativ neu.

"Größtes" Beispiel wohl jetzt ARRI für Disney.

 

 

Ach und zu den Salzgeber-Platten ... prinzipiell und theoretisch kein Problem für Doremis/G3s, aber ab und zu zickten bei uns die Files doch ein wenig - ist jetzt aber schon wieder länger her, daß wir eine solche Platte hier hatten. Nehme an, das hat sich mittlerweile auch gebessert.

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  • 4 Wochen später...

Obwohl der thread schon etwas älter ist, habe ich hierzu fRAGEN.

 

 

DCI konform ist ausschließlich JPEG2k, und damit sind für den Einsatz in Konos Dateien mit MPEG2 im Container überhaupt nicht geeignet.

Meine Rückfrage bezüglich dieser Dateiformate an entsprechender, normenkundlicher Stelle verneinte die "Legalität der Möglichkeit zum Abspiel andere Formate, als dem o.g. Containerformat. Es könnte sein, daß bestimmte Server/ Firmwareversionen so etwas spielen, diese dürften dannn aber eigentlich nicht für DCI Kino zugelassen sein."

Würde ja bedeuten, daß derartige Dateien zurückzuweisen sind, wenn sie als Digitales Kino verkauft werden.

 

Weitere Frage: Der Dateiname der DCI Filmdatein muß vollständig "upper case" sein, es soll aber auch da Server geben, die unkritisch gegenüber "lower case" caracters sind. Auch dieses an Sich positive Verhalten wäre nicht DCI Konform.

 

Ist das so?

 

Grüße.

 

Stefan

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Obwohl der thread schon etwas älter ist, habe ich hierzu fRAGEN.

 

 

DCI konform ist ausschließlich JPEG2k, und damit sind für den Einsatz in Konos Dateien mit MPEG2 im Container überhaupt nicht geeignet.

Meine Rückfrage bezüglich dieser Dateiformate an entsprechender, normenkundlicher Stelle verneinte die "Legalität der Möglichkeit zum Abspiel andere Formate, als dem o.g. Containerformat. Es könnte sein, daß bestimmte Server/ Firmwareversionen so etwas spielen, diese dürften dannn aber eigentlich nicht für DCI Kino zugelassen sein."

Würde ja bedeuten, daß derartige Dateien zurückzuweisen sind, wenn sie als Digitales Kino verkauft werden.

 

Weitere Frage: Der Dateiname der DCI Filmdatein muß vollständig "upper case" sein, es soll aber auch da Server geben, die unkritisch gegenüber "lower case" caracters sind. Auch dieses an Sich positive Verhalten wäre nicht DCI Konform.

 

Ist das so?

 

Grüße.

 

Stefan

 

 

Wegen der groß/klein Schreibung der Dateinamen habe ich jetzt noch nichts gelesen.

Aber was die Konformitäts-tests betrifft, wenn ich mich noch recht entsinnen kann, ist es ja so das auf Lauffähigkeit von diesem oder jenen getestet wird. Wenn der Server also mehr kann als gefordert sollte das kein Grund sein das er nicht konform ist.

 

Das MPEG2 DCP stammt ja eigendlich noch auf E-Cinema zeiten.

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Danke @ Reptile,

 

hatte ich auch gedacht, daß etwas mehr nicht schadet.

Andererseits wurde mir gesagt, Gerade die strikte Normung, ohne irgendwelcher "Seitenwege" war ja gewählt worden, um sicherzustellen, daß eine "Digitale Kopie" überall ohne Einschränkungen läuft, so wie es 35 mm Film mit Monoton tut. Und das wäre nur bei "Einhaltung der Spezifikationen >down to the letter<" möglich. Abweichungen würden dann u.U. Probleme in bestimmten Kombinationen geben.

Ein "Salzgeber" Sonderformat wäre damit tatsächlich ein "E- Cinama" Format, das im DCI Kino nichts verloren hätt, und daher wohl kaum von denen an DCI Kinos geliefert würde. Oder sehe ich das falsch?

 

Grüße

 

Stefan

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... Andererseits wurde mir gesagt, Gerade die strikte Normung, ohne irgendwelcher "Seitenwege" war ja gewählt worden, um sicherzustellen, daß eine "Digitale Kopie" überall ohne Einschränkungen läuft, so wie es 35 mm Film mit Monoton tut. Und das wäre nur bei "Einhaltung der Spezifikationen >down to the letter<" möglich. Abweichungen würden dann u.U. Probleme in bestimmten Kombinationen geben.

Ein "Salzgeber" Sonderformat wäre damit tatsächlich ein "E- Cinama" Format, das im DCI Kino nichts verloren hätt, und daher wohl kaum von denen an DCI Kinos geliefert würde. Oder sehe ich das falsch?

 

Grüße

 

Stefan

Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

 

DCI stellt im wesentlichen (ganz vereinfacht ausgedrückt) sicher, dass

1.) eine verschlüsselte DCI-konforme Filmkopie nicht irgendwo auf einem Heimkino-Beamer vorgeführt wird

2.) diese verschlüsselte DCI-konforme Filmkopie nicht kopiert werden kann

3.) diese verschlüsselte DCI-konforme Filmkopie nur in dem Zeitfenster, das mir der Verleih gestattet hat, vorgeführt werden kann.

 

Wieso sollte ich auf meinem DCI-konformen Projektor nicht nebenbei noch alternativen Content ausgeben können, wenn ich das will? Opernübertragungen, BluRays oder eben auch E-Cinema Kopien im "Salzgeber"-Format? Sonst müßte ja auch der Anschluß eines Scalers strikt verboten sein.

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Die DCI spec verbietet keine anderen Formate. Der eine oder andere Server kann sowas auch. Qube z.B. kann VC1 (und andere nachrüstbare Codecs). Getestet wird in der Compliance nur, ob der Server die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt, nicht, dass er eine unendliche Anzahl anderer Anforderungen nicht erfüllt.

 

Viele Dinge hat die DCI ja auch offen gelassen. Und dann gibts in dem Bereich ja noch andere Standardisierungsbemühungen, auf welcher formalen Ebene auch immer. Was soll man auch machen, wenn sich aus der Praxis ein gewisser Bedarf an Standardisierung in abgegrenzten Bereichen ergibt, aber keiner der bisher in diesem Bereich tätigen Lust hat, sich darum zu kümmern (z.B. Festplattencarrier).

 

Die SMPTE dagegen wird sich eher um sehr konkrete technische Implementierungsfragen kümmern als um allgemeine Handlingfragen.

 

 

http://www.digitalcinemanamingconvention.com/

 

 

- Carsten

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Warum lassen wir Kinobetreiber und alle anderen Beteiligten uns eigentlich von den Majors, bzw. den Amerikanern so einen irren finanziellen Aufwand vorschreiben, wie das eben im Moment geschieht ?

Wie viele hunderte, wenn nicht vielleicht tausende Kinos gibt es bei uns in Deutschland die aufgrund ihrer Größe/Sitzplatzzahl (viele, viele, viele unter 100 Sitzplätzen) mit einer E-Cinema Lösung bestens ausgestattet wären. (Diese Technik läßt sich mit Bestimmtheit noch verbessern, wenn überhaupt nötig). Die Festplatten, die ich heute bekomme sind doch auch verschlüsselt und geschützt. Kein Mensch könnte, wenn er denn in den Besitz einer solchen Festplatte kommen würde, mit dieser irgendwas anfangen. Um überhaupt ein Bild auf die Leinwand zu bekommen benötige ich doch vom Rechteinhaber einen Freigabeschlüssel.

Wer den nicht hat kann dann also mit einer solchen Festplatte, wenn er in den Besitz kommen würde, üerhaupt nichts anfangen. (Ja er kann sie formatieren und als PC Festplatte weiterverwenden).

Auch bei der angeblich sooo sicheren DCI Norm kann irgendeine Person mit der entsprechenden Sachkenntnis einen wie auch immer getätigten Tonagriff herstellen. Mittels eines Tricks, den ich nun wirklich nicht veröffentlichen möchte, könnte dann (natürlich nicht bei 3D Filmen), auch eine Bildinformation ausge..... werden.

Wofür dann dieser immens hohe finanzielle Aufwand für ein (beispielsweise) 60 Platz Haus ?

Man kann doch nicht die Eintrittspreise auf 20 oder 30 € anheben (es bleibt uns ja sowieso nur ein Bruchteil davon um unsere Betriebe überhaupt am Leben zu erhalten. Wie viele Jahre muss man denn da Kino machen bis sich das, wie im von mir dargestellten 60 Platz Beispielkino, überhaupt amortisiert ?

Es ist ja hinreichend bekannt, daß wir mit dieser digitalen Technik keine 30, 40 oder gar noch mehr Jahre überhaupt arbeiten können.

Da sollen Millionen von € verpulvert werden, die noch gar nicht vorhanden sind. Und wenn sie überhaupt, durch was auch immer vorhanden sein sollten, könnte man sie weiß Gott wesentlicher sinnvoller im Kinoinvestieren. Ich denke da nur mal an Wärmedämmung, Blockheizkraftwerk und und und.

Und jetzt setze ich noch einen drauf.

Wie hinlänglich bekannt, hinken die Gesetzesverfolgungsbehörden und ihre Mitkämpfer den Verbrechern immer etwas hinterher.

Kopierschutz DVD = geknackt, Kopierschutz Blu Ray = geknackt. Ja glaubt denn einer ernsthaft, daß diese so sichere Technik nicht eines Tages auch dran glauben muß ? - Was dann ? - Alles für die Katz ?

Rüsten wir dann wieder für viel Geld und mit hohem Aufwand um/auf ?

Da wir dieses schändliche tun nicht verhindern, sondern nur aufschieben können, denke ich, können wir es auch preiswerter haben.

Und dann soll ja wohl in einigen Jahren (ich hoffe, daß ich dies nicht mehr erleben muß, auf den gleichen Termin ein Film im Kino starten, auf Video/DVD/Blu-Ray erscheinen, und über Video on Demand im Bezahlfernsehen (habe ich hier noch etwas vergessen ?) verfügbar sein.

Wie soll das alles geschützt werden ? - Ich werde halbwegs wahnsinnig dabei, wenn ich über all dies auch nur nachdenke.....

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