Zum Inhalt springen

Staatsprüfung für Filmvorführer


Joerg

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

an welche Stelle muß man sich in der Bundesrepublik wenden, um eine Staatsprüfung als Filmvorführer ablegen zu können ?

 

Falls dies die Bundesrepublik Deutschland nicht anbieten sollte: gibt es soetwas vielleicht in Österreich oder der Schweiz ?

 

Ich wohne in Italien und habe sozusagen "Berufsverbot", da ich eben genau diese Prüfung nicht abgelegt habe. Das nächste Datum dafür in Rom wäre im Juni; müßte ich allerdings ohne Arbeit warten, wäre ich bis dann sicherlich pleite. Außerdem habe ich Angst, als Bundesbürger nicht alle kinotechnischen Begriffe in Italienisch zu kennen.

 

Letztendlich geht es nur um eine offizielle Bescheinigung, daß ich ein kompetenter Filmvorführer bin.

 

Für Hinweise bin ich sehr dankbar.

 

Gruß

 

Jörg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Soweit mir bekannt gibt's sowas in der D-West seit 1972/D-Ost seit (?)Anfang/Mitter der 80er nicht mehr...

In Ö glaube ich, ist das in ähnlichem Zeitraum abgeschafft worden...

Schweiz?

 

Sorry für die schlechte Nachricht...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

 

ist in Italien denn Deutsch keine Amtssprache? Schließlich ist doch ein Teil Norditaliens deutschsprachig? Dann müßtest du die Prüfung doch auch in deutsch machen dürfen....

 

MfG

Cedric

--

Laß die Finger von Allem was du nicht kennst!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also in Österreich wurde die Prüfung nach wie vor nicht abgeschafft. - Allerdings reißt sich die Landesregierung nicht wirklich um die Prüfung, sodass es schon mal vorkommen kann, dass sie mal ausfällt, und man auf nächstes Jahr warten muss.

In Zukunft soll es überhaupt keine Prüfung mehr geben.

(find ich ein bisschen schade)

Bin selber gerade dabei den Kurs zu machen, wann die Prüfung nun tatsächlich stattfinden soll, das steht in den Sternen. - Herbst oder so.

Bis dahin muss ich wohl ohne den Bescheid, der nachweist, dass ich befähigt bin "Bildwerfanlagen zu bedienen" leben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

noch was zu Neskino:

Wer diesen erwähnten Kurs mitmacht, interessant ist eigentlich nur der Aufbaukurs, bezommt auf jeden Fall ein Zertifikat, auf Wunsch wahrscheinlich auch mehr. Ist halt nur die Frage, ob's der Italiener akzeptiert...

Stattfinden wird das wahrscheinlich wie immer in Köln im Cinenova.

--

Gruß, Thomas

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die letzte "amtliche Prüfung" beim Hauptverband deutscher Filmtheater fand am 11.Juni. 1986 in Nürnberg statt. Wegen der etwas schwachen Teilnehmerzahl des Kurses, den Dr. Günther von Hochmeister (der Autor von dem blauen "Handbuch für den Filmvorführer" - den ja viele von Euch kennen) durchgeführt hat hat der HDF seine Seminare eingetellt (es waren damals fünf Teilnehmer).

 

Es gab für die Teilnehmer damals eine solche Urkunde, die die Teilnahme an der Prüfung bescheinigte:

 

vorfuehrseminar.jpg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.