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Constantin Filmabrechnung


ChrisL

Empfohlene Beiträge

Hallo Zusammen!

 

Leider haben wir bis heute von der Constantin noch kein Vertrag zu 3D Filmen bekommen, weder zu Step Up 3D noch zu Resident Evil. Am Telefon hat uns unser Disponent nur erzählt, dass wir pro Karte 50Cent vergütet bekommen.

 

Nun stellen sich mir aber 2 Fragen, sind die 50 Cent Netto oder Brutto? Wenn sie Netto sind, wieviel MwSt. muss ich dazurechnen? Nur den ermäßigten Satz?!

 

Schonmal danke für die Hilfe

 

Gruß

Chris

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Im Grunde sind 19% MwSt. auch korrekt...

 

Ist Auslegungssache. In der Regel folgt die Nebenleistung der Hauptleistung.

Da die Hauptleistung (die Eintrittskarte) mit 7% versteuert wird kann auch für die Nebenleistung (die Brille) 7% angesetzt werden. Gilt zumindest wenn die Brille zusammen mit der Karte verkauft bzw. ausgeliehen wird. Bei einem seperaten Verkauf der Brille z.B. am Consessionstand werden dann 19% fällig.

 

 

Kinowelt, WDS, UPI wollen alle Rechnungen haben.

 

Haben wir bislang immer auf der Spielfilmabrechnung seperat mit ausgewiesen und verrechnet - gab nie Beanstandungen.

 

Gruß

HAPAHE

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Sony hat das bei WOLKIG MIT AUSSICHT AUF FLEISCHBÄLLCHEN durch einen Wirtschaftsprüfer checken lassen und anschließend korrigierte Abrechnungen und separate Berechnung des Brillenzuschusses mit 19% Mehrwertsteuer verlangt.

 

In diesem Fall ist man mit 19% auf der sicheren Seite und es hat niemand einen finanziellen Nachteil, da der Verleih ja kein Endverbraucher ist und das wieder als Vorsteuer geltend macht.

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und hat der Wirtschaftsprüfer zwischen Verkauf und Leihen unterschieden!?

 

Die Erstattung erfolgt doch zumindest bei den Leihbrillen aufgrund des Filmabrechnungsbetrages einer Karte 3D. Diese ist mit 7% angesetzt. Mir leuchtet nicht ein, warum diese Erstattung dann 19% sein soll...

 

Beim Verkauf könnte es wieder anders sein, da sich die Erstattung auf den Verkauf beziehen könnte. Und das Verkaufen der Brillen kann dann ja auch bei 19% liegen. Was aber wie Hapahe schon sagte auch als nicht selbständige Nebenleistung zur Hauptleistung Film gesehen werden kann.....

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Alle Zusatzvereinbarungen der Verleiher, die ich bis jetzt in der Hand hatte, vergüten nur Brillen von Einwegbrillensystemen.

Was auch immer Einweg heißen soll, es ist ja mittlerweile gang und gäbe selbst diese windigen RealD Brillen wieder einzusammeln, zu reinigen und wieder herauszugeben, ob dabei Kratzer oder Wasserflecken auf den Filtern sind interessiert anscheinend einige der Betreiber leider herzlich wenig :rolleyes:

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