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Neulich an der Kinokasse...


Jens-D

Empfohlene Beiträge

@albertk:

Es geht weniger um die FSK sondern um das JuSchG. 14jährige dürfen nur bis 22:00 Uhr ins Kino.

 

Genullt bedeutet 10, 20, 30, ... also alle Jahre, die mit einer "null" enden.

 

 

Sie wird also vermutlich 8 oder 9 Jahre alt sein. Und noch nicht einmal 10, womit sie das erste Mal genullt hätte.

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Ja, das ist schon doof, wenn die Eitelkeit Vorrang kriegt vor der Mogelcleverness. Das wird ihr aber sicher auch nur einmal passieren...

 

Zu meiner Zeit war man stolz drauf, wenn man älter geschätzt wurde. Heute ist der Jugendlichkeitswahn offenbar schon weiter...

 

- Carsten

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Richtig, aber im §11 JuSchG gibt es nicht nur den Bezug auf die FSK-Freigaben im Absatz 1, sondern unabhängig davon auch die Beziehung zwischen Alter und Aufenthalt, und die sind bezüglich der Altersgrenzen nicht deckungsgleich.

 

Der Begriff 'Kinder' und 'Jugendliche' wird hier nicht zufällig unterschieden.

 

---

(3) Unbeschadet der Voraussetzungen des Absatzes 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen nur mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet werden

1. Kindern unter sechs Jahren,

2. Kindern ab sechs Jahren, wenn die Vorführung nach 20 Uhr beendet ist,

3. Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 22 Uhr beendet ist,

4. Jugendlichen ab 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 24 Uhr beendet ist.

---

 

Jetzt findet man dort aber nirgendwo die Zahl 14 - dafür muss man eben die Definition von 'Jugendlichen unter 16 Jahren' heranziehen - das sind nämlich genau die ab 14-jährigen, denn Kinder sind sie bis 14, Jugendliche zwischen 14 und 18...

 

Hier ne schöne Tabelle, die beide Aspekte kombiniert. Im Unterschied zu den FSK Beschränkungen dürfen die reinen Alters/Uhrzeitbedingungen aber jederzeit durch die Erziehungs- oder Personensorgeberechtigten überfahren werden. Sprich - ein 5jähriges Kind darf sich durchaus nach Mitternacht in Begleitung seiner Eltern im Kinogebäude 'aufhalten' - es darf dort aber trotzdem auch mit den Eltern keinen FSK6 Film gucken.

 

Deswegen ist die Frage nach '14' an der Kasse je nach Uhrzeit durchaus berechtigt, auch wenn es keine FSK14 gibt.

 

 

- Carsten

 

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Oder anders formatiert hier: http://www.service-kino.de/08_fsk.htm

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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Mal eine wirklich tolle Geschichte:

 

Kundin bestellt Karten und Süßwaren. Bezahlt mit einem Gutschein und den Rest in bar.

10 min. später kommt die Kundin zurück an die Kasse und sagt:

"40 € hatte ich zu zahlen, richtig?"

MA: "Ja genau!"

Kundin:" Dann haben Sie mir 10,- € zuviel Wechselgeld gegeben!"

 

Gibt dem Mitarbeiter die 10,-€ und geht in den Saal zurück.

 

Es gibt auch noch ehrliche Menschen! Respekt!

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  • 3 Monate später...
  • 2 Wochen später...
  • 3 Wochen später...
  • 4 Wochen später...
  • 1 Monat später...

Mal wieder gerade am Telefon:

 

Im Internet steht, Sie spielen den Film als OmU... Nein, wir spielen die Synchronisierte Fassung.

 

Dann korrigieren Sie das doch mal im Internet!

Wenn Sie auf meine Seite gehen steht es richtig. Sie sind nicht auf meiner Seite gewesen.

Doch! Ich habe Kino und ort eingegeben und dann habe ich Ihr Programm.

Nein, haben Sie nicht. Bitte schauen Sie noch einmal ganz genau nach.

 

Hab ich keine Zeit für, bitte entschuldigen Sie die belästigung und hat aufgelegt.....

 

MANNOMANN

Soll ich jetzt beim Google-Chef anrufen und mich bei dem beschweren???? Oder wie stellen sich die leute das vor!

Was kann ich denn dafür wenn die nicht mit dem Internet umgehen können... Darf man die eigentlich so einfach ins internet lassen!? Nicht dass die dann ausversehen das Internet löschen!?

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...Darf man die eigentlich so einfach ins internet lassen!? Nicht dass die dann ausversehen das Internet löschen!?

 

Mach dir da mal keine Sorgen, die kriegen ja meist noch nicht mal alleine den Rechner aus. ;-)

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Das bedeutet aber, daß sie geradezu verdammt sind, uns "handelsüblichen" User aufn Sack zu gehen......

Typische loose-loose Situation!

Ich fordere einen TCP/IP-Sachkundenachweis, ohne den kein DSL/LTE-Vertrag abgeschlossen werden, bzw ein Onlinegerät überhaupt genutzt werden darf (incl Online-Verfication) - lol (Henne-Ei invertiert).

Wobei man auch offline schon Unfälle genug haben kann........ (die bleiben dann aber in den eigenen Wänden).

Bearbeitet von Vogel (Änderungen anzeigen)
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  • 1 Monat später...

Neulich, an der Kinokasse...

 

Fast ausverkaufte Vorstellung, nur noch in den vordersten Reihen sind vereinzelt Plätze frei, vorwiegend am Rand. Eine Gruppe von sechs Leuten steht an der Kasse und möchte da rein.

 

Kassiererin: "Ja, da gibt es aber keine sechs zusammenhängenden Plätze mehr, Sie könnten sich vereinzelt setzen."

Person 1, zu den anderen: "Also, ich schließe mich der Allgemeinheit an."

Person 2: "Ich auch..."

3, 4 und 5 möchten sich ebenfalls der Allgemeinheit anschließen. Da sagt Person 6: "Ich enthalte mich!"

 

Irgendwie rangiert das in der selben Ecke wie "Möchten Sie am Rand oder in der Mitte sitzen? - Mir egal... - Ja, mir auch...", ist aber sympathischer. :D

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  • 1 Monat später...

Nicht Kasse, aber lustig:

Beschwerde aus dem Atmos-Saal: Lautes Rauschen oben rechts.

Ich hin und geschaut - nix gesehen (aber auch nix gehört). Da noch Werbung lief, zwischen zwei Spots angehalten und die Zuschauer gefragt.

Kunde: "War da, ist wieder weg"

Ich: "Wo wars?"

Kunde: "Da" (zeigt in die rechte Ecke)

Ich: "wars ein bestimmter Werbefilm oder zB die Vormusik?"

Anderer Kunde: "Ich bin die Treppe hochgegangen, dabei muß ich mein Beatmungsgerät auf höchste Stufe stellen"

...

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  • 2 Wochen später...
  • 2 Monate später...

Aller Ärger bei Schulvorstellungen über selbst mitgebrachtes Popcorn, Süßkram, Getränke oder Sonnenblumenkerne in 2kg Packungen verflog augenblicklich als heute eine Lehrerin all das toppte in dem sie für jeden ihrer 23 Schüler eine Dönerbox mitbrachte. 23 Dönerboxen... Anschließend fand sie es eine Frechheit, dass sie damit nicht in den Saal durfte....

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