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carstenk

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Wurde das Thema gerne nochmal hoch puschen. Wir haben uns eigentlich angewöhnt, keine 16 oder 17 jährigen bei uns zu beschäftigen - wenn man das Jugendarbeitsschutzgesetz streng interpretiert, dürften die nicht nach 20 Uhr im Kino arbeiten, und, solange sie schulpflichtig sind, auch eigentlich nicht an Wochenenden. Soweit ich das sehe sind die wenigen Ausnahmen auf einen reinen Kinobetrieb nicht anwendbar (Gastronomie, Schausteller) - ich denke, dass diese Ausnahmen auch explizit für Familienbetriebe eingerichtet wurden, wo wirklich im familiären Kontext gearbeitet wird. Und auch wenn das vielleicht naheliegt, Kinobetriebe sind wohl keine 'Schausteller'.

 

Wir kriegen aber sehr oft Jobanfragen von SchülerInnen der umliegenden Schulen, die größtenteils 16, 17 Jahre alt sind und frage mich, ob meine pauschale Ablehnung dieser Altersgruppen wirklich gerechtfertigt ist?

 

Hatte jemand von euch dazu mal Austausch mit einer Aufsichtsbehörde oder einem Arbeitsrechtler?

carstenk

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Wurde das Thema gerne nochmal hoch puschen. Wir haben uns eigentlich angewöhnt, keine 16 oder 17 jährigen bei uns zu beschäftigen - wenn man das Jugendarbeitsschutzgesetz streng interpretiert, dürften die nicht nach 20 Uhr im Kino arbeiten, und, solange sie schulpflichtig sind, auch eigentlich nicht an Wochenenden. Soweit ich das sehe sind die wenigen Ausnahmen auf einen reinen Kinobetrieb nicht anwendbar (Gastronomie, Schausteller) - ich denke, dass diese Ausnahmen auch explizit fpr Familienbetriebe eingerichtet wurden, wo wirklich im familiären Kontext gearbeitet wird.

 

Wir kriegen aber sehr oft Jobanfragen von SchülerInnen der umliegenden Schulen, die größtenteils 16, 17 Jahre alt sind und frage mich, ob meine pauschale Ablehnung dieser Altersgruppen wirklich gerechtfertigt ist?

 

Hatte jemand von euch dazu mal Austausch mit einer Aufsichtsbehörde oder einem Arbeitsrechtler?

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