Assistenzhunde sind streßresistente Tiere mit einer speziellen Ausbildung, die 18-24 Monate dauert. Mit lautem Filmton dürften sie ohne weiteres zurechtkommen.
"Für das Zutrittsrecht für Menschen mit Behinderungen in Begleitung ihres Assistenzhundes im Sinne des § 12e Absatz 1 BGG genügt die Kennzeichnung des Assistenzhundes mit dem Kennzeichen mit Assistenzhund-Logo (Anlage 10 der AHundV) oder das Vorzeigen des Ausweises über die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft (Anlage 9 der AHundV). Ein weiterer Nachweis ist nicht erforderlich. [...] Bereiche, die Menschen in Straßenkleidung offenstehen, wie Arztpraxen, Therapieräume, offene Pflege- und Krankenstationen, Ambulanzen und Cafeteria, können daher auch Menschen mit Assistenzhunden grundsätzlich betreten."
Quelle: Fragen und Antworten zur Assistenzhundeverordnung (AHundV) BMAS