Bei Urheberrechtsverletzungen können Zinsen auch bereits ab Begehung des Verstoßes geltend gemacht werden, das ist auch nachvollziehbar. Wenn ich bereits vor 5 Jahren begonnen habe, Werke ohne Vergütung zu verwenden, darf der Rechteinhaber Vergütung seit Beginn der Nutzung und auch die Zinsen darauf verlangen. Natürlich nur, wenn ihm auch der Nachweis dafür gelingt. Nur aus dieser Grundlage heraus dürften hier die Zinsen auch so erheblich angesetzt worden sein (ob sie der Höhe nach berechtigt sind steht auf einem anderen Blatt).
dpa Picture Alliance ist eine seriöse Firma, Tochter der dpa (Deutsche Presse-Agentur), und laut deren Seiten haben die in der Tat die KSP mit der Wahrung ihrer Rechte beauftragt:
https://www.picture-alliance.com/schutz-von-urheberrechten
Hier kann man nur zu einem erfahrenen Anwalt raten, dem es möglicherweise gelingt, die Forderung zu reduzieren.
Seit es die Google Rückwärts-Bildersuche gibt, sollte man sich gut überlegen, welche Bilder man in der Öffentlichkeit verwendet. Darüber können Urheber extrem schnell herausfinden, wo ihre Werke verwendet werden und prüfen, ob Rechte dafür eingeräumt wurden. Früher waren das reine Zufallsfunde.
Über das Internet Archive/Wayback Machine können Nutzer auch bei Treffern sehr schnell herausfinden, seit wann in etwa eine Nutzung erfolgte.