Hallo Sascha,
scheint mir, ich habe einen Klon, nur beim Namen passts nicht so ganz 😉 Allerdings ist das eine nicht gleichzeitig die Voraussetzung im Anderen alles richtig zu machen - realer Kinobetrieb steht nirgends in der VSV 😉
Wenn Du deinen Betrieb in Ort X hast und als Dienstleister für Verein X in Ort Y "Kino" machst, dann brauchst du keinen Reisegewerbeschein. Hast Du allerdings einen mobilen Kinobetrieb und führst deine Filme an verschiedenen Orten mit dortigem Eintritt etc. vor, dann brauchst Du den Reisegewerbeschein.
Versicherung: Wenn Du in einem Biergarten oder Pfarrheim Kino machst, bist Du der Veranstalter und musst über eine dementsprechende Versicherung verfügen, der "Platzgeber" ist hier außen vor, da es nicht seine Veranstaltung ist, als Dienstleister im Auftrag eben analog. Unabhängig davon brauchst Du eine Veranstalterhaftpflichtversicherung die auch mobiles Gewerbe mit einschließt.
Mein gut gemeinter Ratschlag: DCI Technik! Alles andere ist eigentlich heute nicht mehr vertretbar.
VG
Christian