Am 28.10.2025 um 13:36 schrieb macplanet:
Es gibt bei solchen Sachen aber Kläger und Richter.
Dass ein Rechteinhaber so etwas bemerkt, ist alles andere als unwahrscheinlich.
Solche Veranstaltungen sind ja nicht per se rechtlich bedenklich. Es gibt bei zahlreichen Institutionen legale Aufführungsrechte für solche Veranstaltungen, oft kosten die garnichts. Kirchliche Bildstellen z.B., da hält dann halt der örtliche Pfarrer oder Gemeinderat die Hand drüber und gut ist. In Köln gibts ein Riesenangebot an Medien beim Erzbistum, die explizit für die nicht-gewerbliche öffentliche Aufführung lizensiert wurden.
Typisch ist nur, dass kein Filmtitel vorab beworben werden darf. Aber den Besuchern geht's dabei ohnehin mehr um Kaffee und Kuchen und die Geselligkeit. Hier bei uns im Kreis gibt es ein halbes Dutzend solcher monatlicher Angebote, typisch in Gemeinen, in denen es kein Kino mehr gibt. Manchmal holen die sich die Rechte auch bei der MPLC.
Und 'Eintritt' darf man auch für sowas nehmen, solange es nicht zuviel ist, wird das nur als Unkostenbeitrag interpretiert. Ein paar Euro sind da schon zulässig.
Das ist aber nicht für ein 'Reisekino' zulässig wie vom TE angefragt, das geht nur, wenn örtliche Stellen Veranstalter sind. Und bei OpenAir wird es zusätzlich komplizierter mit den Rechten.
GEMA fällt zusätzlich an, allerdings haben viele veranstaltende Institutionen wie Kirchen Rahmenverträge mit der GEMA.
Und in der Regel wird man bei sowas also auch kaum nur die Kosten für ne Übernachtung und andere Unkosten erwirtschaften können oder dürfen.
Die angehängten Beispiele sind aus dem offiziellen Veranstaltungskalender unseres Kreises.

