Zum Inhalt springen

Alexander

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    3
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Über Alexander

  • Geburtstag 01.01.1970

Letzte Besucher des Profils

Der "Letzte Profil-Besucher"-Block ist deaktiviert und wird anderen Benutzern nicht angezeit.

  1. Kann mir einer von Euch Experten sagen, ob dieses Gerät etwas taugt?
  2. Hallo, jetzt muß ich noch mal blöd fragen: Die Kohlelichteinrichtung brauchte ja sicher auch einen Gleichrichter. Könnte man dieses Teil nicht möglicherweise für Xenonlicht verwenden? Alexander
  3. Hallo, ich habe mir vor Jahren mal eine Bauer Selecton II zugelegt. Die Maschine war noch für Kohlelicht ausgelegt. Ohne jegliche Erfahrung baute ich 400 W Halogenlicht ein. So richtig froh bin ich mit der Bildausleuchtung nie geworden. Kann mir jemand sagen, wie ich da sinnvoll Xenonlicht reinkriege? Welche Leistung wäre noch vertretrar? Muß die Lampe irgendwie gekühlt werden? Besteht das Risiko, daß der Film zu viel Hitze abbekommt? Vielleicht gibt`s im Netz irgendwo eine Beschreibung zum Thema? ?(
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.