Zum Inhalt springen

x-ander

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    54
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge erstellt von x-ander

  1. @morpheus

     

    Also ich finds prima Freikarten zu bekommen. Zum verschenken an Weihnachten, Kumpels eine Freude machen, Freundin mitnehmen einfach ideal. Und in der Gastronomie rund ums Kino fungieren sie bestens als Zahlungsmittel, was auch noch nie jemanden gestört hat.

    Als Aushilfe 15 Freikarten zu bekommen ist schon OK finde ich.

    2000 gabs 5, und 2001 2 Freikarten pro Aushlife als Weihnachtsgeld bei uns. Sonst gibts nada.

     

    Gruß Alex

  2. Für alle dies ganz genau Wissen wollen hier einmal die Preise für Leinwandwerbung einer bekannten Kette: Preis pro Spielwoche (Do bis Mi): 0,70 Euro x Sekunde x PG-Wert x Zeitzonenindex

     

    Zeitzonen

     

    Kalenderwoche

     

    1 - 5 90%

    6 - 9 105%

    10 - 14 115%

    15 - 18 105%

    19 - 23 80%

    24 - 28 70%

    29 - 33 80%

    34 - 37 100%

    38 - 41 110%

    42 - 46 120%

    47 - 50 115%

    51 - 52 90%

     

    Die Preisgruppenstruktur (PG) basiert auf erreichbaren Besucherzahlen analog der IVW-Staffelsystematik.

     

    Dortmund hat beispielsweise einen PG Wert von 61.

     

    Gruß Alex

     

    Alles nachzulesen auf der Cinestar Homepage.

  3. @Morpheus

     

    Zum einen ist deine micrökonomische Betrachtung ceteris paribus was in der Realität nicht der Fall ist. Und zum anderen muß man die Zukunft im Auge behalten. Wenn man nach deinem Vorschlag immer den Break Even Point Preis nimmt, muß man regelmäßig auf die Nachfrageschwankungen reagieren, wobei Preissenkungen nicht in dem Maße positiv angenommen werden wie Preiserhöhungen abgelehnt werden (rein von der Stimmung). Man sagt auch dazu: man darf die Nachfrager nicht verderben und sich an niedrige Preise gewöhnen lassen. Deshalb sehen bekannte Marken ungern Dumpingpreise ihrer Produkte in Supermärkten.

     

    Und schließlich sollten die Besucher nicht ins Kino gehen weils billig ist, sondern weil sie eine insgesamt angenehme Zeit, gekrönt mit einem guten Film, im Kino verbringen wollen. Stimmen die Rahmenbedingungen ist ein hoher Preis auch gerechtfertigt.

     

    Somit ist der HPDay eigentlich eine gute Lösung.

  4. Hallo,

     

    Ich weiß nicht, obs schon jemand gepostet hat, aber der "Half Price Day - Super Kinodienstag" heißt (zumindest bei uns) schon nur noch "Super Kinodienstag" und wird wahrscheinlich teurer werden.

     

    Solange Kino teuer ist mache ich mir keine Sorgen um die Zukunft. Preisnachlässe wären für mich ein Signal, daß das Wasser langsam steigt. Ufa ist ja schon untergegangen und Flebbe steht es glaub ich bis zum Hals.

  5. Ach so, das war ein Kurzfilm. Ich habe es als Promotion Aktion für eine neue Badesalz CD oder Tour empfunden. Wir haben auch keinen Aufpreis verlangt. Meiner Meinung nach sollte man eher Preisnachlass gewähren oder die Besucher besser vor diesem Kurzfilm warnen. Also mich hat er genervt und ich fand ihn aufdringlich und irgendwie schlecht.

     

    So far so good

    Alex

  6. Also wegen den Begriffen "325 Euro" und "Aushilfe" verweise ich auf den Thread

     

    http://www.filmvorfuehrer.de/apboard/thread.php?id=864

     

     

    (Mit dem Finanzamt hat die 325 Euro Grenze nix zu tun!)

     

    Auf jeden Fall ist es keine Garantie, daß man wirklich 325 Euro verdient. In Extremfällen geht man auch mal einen Monat leer aus.

     

    Die Tatsache, daß der TL keine klaren Aussagen über die Bezahlung macht ("habe unter Umständen ein Angebot" ; "5 oder 6 Eur / Vostellung") mahnt zur Vorsicht. Ich würde mir halt mal vorrechnen lassen wieviel man unter normalen Umständen im Monat verdient. Die Tatsache, daß Vorstellungsweise bezahlt wird lässt vermuten , daß der TL die Zeiten zwischen den Vorstellungen einsparen will.

     

    Wichtig ist: Du solltest Dir auf jeden Fall erst genau überlegen, ob Du den Job machen willst und dann an das Geld denken.

    Denn Geld ist nicht alles....

     

    Gruß Alex

  7. Großen Dank an Fh99 für den Vorverstärkerschaltplan.

     

    Die Eigenkonstruktion meines Kollegen funktionierte erst nicht gescheit (zu dumpf) aber mit der Lösung von Fh99 gings dann.

     

    Ich stelle zwar keine großen Ansprüche an den Ton und es klingt auch gut aber die Sprache ist meist unverständlich. Ich frage

    jetzt einfach mal so, woran es liegen könnte. Vielleicht ist es ja ein bekanntes Problem.

     

    Mein werter Kollege, der das alles kostenlos für mich macht, ist jedoch leicht vom Schaltplan FH99s abgewichen.

    Er hat nämlich auch gleich noch einen Verstärker eingelötet, so daß ich auch direkt an eine Box gehen kann. Dadurch gibts jetzt 2 Potis für Verstärkung und 2 Potis für die Frequenzgangkorrektur.

    Die beiden Potis für den Verstärker beeinflussen auch den Tonweg "nur über Vorverstärker". Ich versuche mir mal in den nächsten Tagen den Schaltplan erklären zu lassen und zusammen mit ein paar Bildern zu posten.

     

    Damit keine Missverständnisse auftreten: Ich taste per Monozelle ab, verstärke das Signal über Fh99s leicht modifizierten Vorverstärker und gehe dann per Chinchkabel in einen normalen Heimverstärker oder über den eingebauten Verstärker in eine 100Watt Box.

     

    Bis denn Alex

  8. @Masterheinen: Ich hab !nicht! meinen Personalleiter bei Cinestar gemeint. Ich darf nimmer. Sie haben mir nahe gelegt ich soll mich bei meinen Posts ein wenig zurückhalten.

     

    Vergessen habe ich noch die Selbständige/Freiberufliche/Gewerbliche Tätigkeit. In diesem Falle sind keine Sozialabgaben zu entrichten (auch wenn man nebenbei abhängig beschäftigt ist). Man muß jedoch immer vor der Scheinselbständigkeit oder Gewerbeanmeldepflicht zittern. Und immer auf die 335 Euro Familienversicherungsgrenze achten. So ich hoffe nun, daß kein Aushilfsvorfuehrer mehr eine böse Überraschung erlebt.

  9. Hallo,

     

    Ich durfte bisher einmal Leierton erleben, und zwar bei der FP30.

    Der Grund waren defekte Gummis an der Bremsrolle, so daß diese beim Betrieb zitterte. Von diesen Gummies gibt es anscheinend mehrere Ausführungen. Eine Sorte geht kaputt indem sie Beulen bildet und die andere bröselt einfach weg. Auf jedenfall welche auf Vorrat legen.

     

    Gruß Alex

  10. Aufgrund von unschönen Vorkommnissen und hartnäckiger Unwissenheit von Personalleitern in der letzten Zeit herrscht hier mal Aufklärungsbedarf.

     

    Für Steuern ist das Finanzamt zuständig.

    Für Sozialabgaben ist die Krankenkasse zuständig.

     

    (Das Arbeitsamt soll angeblich mal ab und zu Kontrollen durchführen aber nur bei großen Firmen und dann prüfen die auch nur die Abrechnungen und Stundenlisten)

     

    Die normale Beschäftigung kostet neben Steuern (die nur der Arbeitnehmer zu tragen hat) 41,8% (je nach Krankenkasse leicht schwankend) vom Bruttolohn Sozialabgaben, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen entrichten. Verdient man über 8000 DM im Monat kann man sich privat versichern naja wird wohl keiner von uns.

     

    So das ist der Normalfall jetzt kommen die Ausnahmen:

     

     

    1. Geringfügige Beschäftigungen

     

    Eine geringfügige Beschäftigung ist gegeben wenn die Arbeitszeit 15 Stunden in der Woche nicht überschreitet und das Entgeld nicht über 325 Euro im Monat liegt. Der Arbeitgeber entrichtet pauschal 10% Krankenversicherung und 12% Rentenversicherung. Der Arbeitnehmer bleibt sozialabgabenfrei.

    Mehrere geringfügige Beschäftigungen werden in Arbeitszeit und Entgeld zusammengerechnet und dürfen die Grenzen nicht überschreiten.

     

    Ausnahmen:

     

    Feiertagszuschläge gelten nicht als Arbeitsentgeld werden also nicht bei Berücksichtigung der 325 Euro Verdienstgrenze hinzugerechnet

    Bei Fahrtkostenersatz gilt das gleiche.

    Tritt ein Ausnahmefall ein (z.B. der Festangestellte wird krank), dann darf für die Zeit der Ausnahme grenzenlos gearbeitet und verdient werden.

     

    In der Praxis läuft es aber so, daß der Arbeitgeber am Ende des Jahres eine Meldung an die Krankenkasse macht in der das Jahresentgeld übermittelt wird. Dadurch kann folgendes passieren: 325 Euro pro Monat wurden verdient + 60 Euro Weihnachtsgeld. Die KK ermittelt aufgrund der Meldung einen Verdienst von 330 Euro im Monat und erklärt die Beschäftigung für nicht mehr geringfügig. Somit bekommt der Arbeitgeber 1.1% = 43,56 Euro zurück und der Arbeitnehmer muß 20,9% = 827,64 Euro nachzahlen. Natürlich wird es in der Praxis nicht so laufen den neben nachträglichen Ummeldungsmöglichkeiten in einen günstigeren Status (wird im folgenden drauf eingegegangen)kann der Arbeitgeber einfach sagen, daß erst ab November klar war, daß die Beschäftigung nicht mehr geringfügig ist. Dann muß nur für Nopvember und Dezember nachgezahlt werden.

     

    An dieser Stelle an weiterer Punkt: Familienversichert in der Krankenversicherung:

    Sind ja die meisten Studenten. Verdienen Sie aber regelmäßig über 335 Euro müssen sie sich selbst versichern. Für Studenten bis 29 oder so gibt es da einen vergünstigten Pauschaltarif von ca. 50 Euro im Monat. Regelmäßig bedeutet nicht öfter als 2 Monate darf die Grenze von 335 Euro überschritten werden.

     

    2. Werkstudenten

     

    Ist man Student kann man den Werkstudentenstatus kommen.

    Man darf nicht mehr als 20 Stunden die Woche im Semester arbeiten und nicht mehr als 86 Stunden im Monat. Wobei die 20 Stunden Grenze dehnbar ist wenn man glaubhaft macht, daß die Arbeitszeit sich mit dem Vorlesungsbetrieb nicht überschneidet (z.B. Taxifahrer). Eine Verdienstgrenze gibt es nicht.

    Abzuführen sind lediglich 19,1 % Rentenversicherung, die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen.

    Mehrere Werkstudententätigkeiten sind zusammenzurechnen.

     

    3. Aushilfen

     

    Es gibt zwei Möglichkeiten als Aushilfe zu arbeiten:

    2 Monate im Jahr (insgesamt) oder

    50 Tage im Jahr

     

    Es gibt keine weitere Arbeitszeit und Verdienstbegrenzung.

    Arbeitet man auf 50 Tage Basis im Jahr muß man allerdings nach einem Jahr (beim gleichen Arbeitgeber) 2 Monate Pause machen sonst wird es als dauerhafte und nicht kurzfristige Beschäftigung gewertet.

     

    Es fallen keine Sozialabgaben an.

     

    4. Praktikum

     

    Beim Studiumsbedingten Praktikum fallen keine Sozialabgaben an egal was man nebenbei macht.

    Wie es beim normalen Praktikum ist weiß ich gerade nicht.

     

     

    Der Arbeitnehmer ist in der Pflicht den Arbeitgeber über seine Beschäftigungsverhältnisse zu informieren. Sonst brummt er bei Nachzahlungen dem Arbeitnehmer auch noch seinen Anteil auf.

  11. Hallo,

     

    Ich hab mich zwar nie näher dafür interessiert warum der Revolver von CS zurück auf BW nicht ganz einrastet, kann daher nur meine Erfahrungen schildern:

     

    Im ersten Haus wo ich arbeitete war jeden 2. Monat ein Revolver dran. Und dort wo ich jetzt arbeite jeden Monat. Einmal hatten wir sogar den Fall , daß der Revolver eine "Ehrenrunde" drehte bevor er (dafür dann immerhin korrekt) einrastetet.

    Manchmal ist Kinoton da machmal unser Haustechniker aber wirklich getan hat sich bisher noch nix. Wäre schön wenn das Problem endlich ein für allemal aus der Welt geräumt wird.

     

    Gruß Alex

  12. Hallo,

     

    Ich bin gespannt wie sich das Phorum entwickeln wird. Das Potential ist bei weitem noch nicht erschöpft. Wenns dann irgendwann noch größer wird kommen die ersten Gefahren. Werden die Betreiber der Site weiterhin wiederstehen können Werbung einzubauen? Mehr User bedeutet ja dann auch mehr Verwaltungsarbeit.

    Oder das Phorum etabliert sich dermaßen das es als offizielle Kommunikation unter den Vorfuehrern aktzeptiert wird. Dann läßt der HdF bestimmt was springen.

     

    Gruß Alex

×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.