Zum Inhalt springen

Steve2337

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Über Steve2337

  • Geburtstag 01.01.1970
  1. Hallo!!! Ich bin Schüler und habe unter Umständen ein Angebot, wobei ich nur nicht weiß, ob die Abrechnung in Ordnung ist. Mir ist gesagt worden, dass es ein 325 Eur-Job wäre. Der Job ist als Filmvorführer in einem Kino. Nun sagte mir der, der es als Hauptberuf ausübt, dass es nach Vorstellung bezahlt gäbe. 5 oder 6 Eur / Vostellung. Es sind 2 Säle, somit ergibt sich ein Betrag von 10 bzw. 12 Eur. 1. Frage: Wenn es ein 325 EUR ist, müssen dann auch 325 Eur "fließen"? oder kann auch weniger bezahlt werden? 2. Frage: Da ich Schüler bin, kann ich ja ein Freistellungsformular einreichen und muß somit keine Steuern zahlen. Muß ich dann trotz alle dem eine Lohnsteuerkarte vorlegen und mir das dann am Jahresende "wiederholen"? 3. Frage: Ich meine mitbekommen zu haben, dass ich jede 2. Woche Aushilfe machen sollte, somit komme ich nicht an 325 Eur heran. Außerdem sollte wohl kein Vertrag gemacht werden. Was kann man davon halten? (Der eine sagt 325 Eur Job, der andere sagt "Aushilfe") Danke schonmal im Vorraus
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.