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Rolf

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  • Geburtstag 01.01.1970
  1. Rolf

    Scheunenkino

    Hallo! Mit dem Kino soll kein Geld verdient werden. Hatte mir überlegt einen kleinen Kostenbeitrag zu nehmen, aber ich das habe ich schnell wieder verworfen. Die Filme sollen auch nicht öffentlich beworben werden, sprich mit Werbung in Zeitungen oder mit Flyern, etc. Und einen Verein gibt es auch nicht. Es soll halt "nur" ein kleines "Kino" für unseren Freundeskreis und dessen Freundeskreis sein, usw., indem man sich vielleicht ein- oder zweimal im MOnat trifft, einen etwas anderen Film in einem etwas anderen Ambiente anschaut und danach im gemütlichen Rahmen beisammen sitzt und redet. Getränke und auch Essen (z.B. Salate) würden dann z.B. die Besucher mitbringen. Es geht hier nicht um kommerzielle Kinovorführungen und auch nicht darum Geld zu machen oder ähnliches. Viel mehr geht es hier darum, sich ganz ungezwungen zu treffen und dann einfach einen Film oder eine Doku anzuschauen. Da dies natürlich in einem solchen Rahmen wohl eine öffentliche Vorführung ist (oder auch nicht, denn ich kann dies überhaupt nicht einordnen), will ich mich nur absichern unter was diese Art von "Vorstellung" fällt und welche Auflagen man beachten muss. Gruß Rolf
  2. Rolf

    Scheunenkino

    Danke für die schnelle Antwort! Habe mir die beiden Threads auch schon durchgelesen. Sind ja echt sehr abwechslungsreich :D Aber ich finde da kommt nicht viel bei rum, da man bei den beiden Threads ja noch nicht einmal geklärt worunter eine solche Vorstellung fällt. (gewerblich oder nicht gewerblich? Scheint wohl nicht so einfach zu sein! :) Gibt es denn nicht irgendwelche Gesetze? Gruß Rolf
  3. Rolf

    Scheunenkino

    Hallo! Habe vergessen das es im Monat höchstens zwei "Vorführungen" geben soll, eher aber nur ein! Danke
  4. Hallo zusammen! Bin absolut neu jier und hoffe auf Eure Unterstützung! Ich habe ein altes Bauernhaus mit einer Scheune. In dieser wil ich ein sehr kleines Kino eröffnen. (ca. 20 Plätze) Als Filme sollen überwiegend Dokus und ab und zu alte Filme (z.B. Casablanca) laufen. Die Projektion läuft ganz einfach über einen Beamer und soll von DVD's kommen. Ich habe schon hier im Forum gelesen das die Qualität bei so etwas nicht so toll sein soll, aber darauf kommt es hier nicht an. Ich würde nur zu gerne wissen wie bzw. wo bekomme ich Informationen über die rechtliche Handhabung der ganzen Sache? Gibt es da irgendwelche gesetzlichen Vorschriften? Wäre für Antworten sehr dankbar! Gruß Rolf
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