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Christine

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Alle erstellten Inhalte von Christine

  1. So, wie angekündigt, melde ich mich wieder zu Wort. Diesmal gehe ich auf mehrere Beiträge ein. Ich vermute, hier sind die Rechtsbelehrungen gemeint. Dazu möchte ich Folgendes anmerken: Diese vor dem Hauptfilm platzierten Hinweise werden von den Verleihfirmen individuell angefertigt. Die Formulierung soll nicht zahlende Gäste maßregeln, sondern sachlich und juristisch korrekt über das Urheberrecht informieren. Ein unterhaltsamer und weniger nüchterner Text wäre vielleicht wünschenswert. Der Hinweis selbst ist aber aus vielerlei Gründen unverzichtbar: 1. Kinos sind nach wie vor eine wichtige Quelle für illegal aufgezeichneten Film (Ton und/oder Bild). Deshalb werden vor allem Premieren, Previews oder Pressevorstellungen besonders geschützt. 2. Grundsätzlich lädt sich derjenige Filme in Netz herunter, der Filme gern sieht. Die Wahrscheinlichkeit, im Kino Menschen zu erreichen, die auch Raubkopien nutzen, ist groß. Es geht nicht darum, alle Besucher zu kriminalisieren, sondern die "schwarzen Schafe" an die Illegalität ihres Tuns zu erinnern und 3. die nicht informierten Kinobesucher vor Hehlerware zu schützen. Der Warnhinweis dient also auch dem Verbraucherschutz. Eine Platzierung solcher Hinweise im Fernsehen macht schon deshalb keinen Sinn, weil aus dem Free-TV ja durchaus für private Zwecke aufgezeichnet werden darf. Zum Stichwort Zivilcourage: Das Problem liegt nicht zuletzt darin, dass so viele Menschen illegale Kopien nutzen, weil sie so leicht zu bekommen sind. Nicht wenige wissen, dass sie die Filme illegal konsumieren, aber es stört sie nicht besonders. Andere wissen wirklich nicht, dass sie ein illegales Angebot nutzen oder gegen geltendes Recht verstoßen. Allein kommt die GVU dagegen nicht an. Wir setzen im Wesentlichen auf drei Ansätze: Information, Prävention und Sanktion. Von Branchenteilnehmern über Endverbraucher (und hier mit Schwerpunkt „Kinder und Jugendliche“) bis zu Polizei, Zoll und Staatsanwaltschaften informieren wir über Urheberrecht, geistiges Eigentum und Auswirkungen des Diebstahls von geistigem Eigentum. Unter Prävention fallen diverse Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen (die häufig nur oder vor allem von unseren Mitgliedern geleistet werden können oder müssen – also auch durch Euch). Sanktion ist zum Beispiel die Strafverfolgung. Der Fokus unserer Aktivitäten liegt – wie schon gesagt – bei den Intensivtätern und denjenigen, die damit Geld verdienen. In dieser Einteilung fällt die Seite stoppt-filmklau.org unter den Bereich „Information“, ein Vorgehen gegen illegale Mitschnitte im Kino ist dem Bereich Prävention zuzuordnen. Sanktionen erfolgen dann, wenn jemand bei so einem Versuch erwischt wurde und durch die GVU angezeigt wird. Im Moment kann ich hier nur die Gesamtzahlen von Verfahrensabschlüssen nennen, die wir in den letzten Jahren hatten. Darunter fallen alle Strafverfahren in Sachen Urheberrechtsverletzungen – von Verfahren gegen Release-Gruppen über solche gegen die Betreiber illegaler Abo-Angebote im Internet, Betreiber von Auktionen mit illegalen Kopien, Trödler, die solche verkaufen usw. Im vorvergangenen Jahr wurden insgesamt 1.873 Verfahren erfolgreich (Urteil, Strafbefehl, Geld- oder Freiheitsstrafe) abgeschlossen, im Jahr 2006 waren es 1.475, davor 1.500 … Die Zahlen stehen in unserem Jahresbericht, der auf der Seite www.gvu.de heruntergeladen werden kann. Wie viele davon mit dem Thema „Abfilmungen / Relase-Gruppen“ zusammenhängen, kann ich gerade im Einzelnen nicht sagen. Ich erinnere mich jedoch daran, dass im letzten Quartal 2008 ein Abfilmer zuerst verhaftet wurde und dann eine Geldstrafe erhalten hat. Mehrere Verfahren sind derzeit wegen Camcording anhängig. Die Zahlen für 2008 werden wir erst im April veröffentlichen. Dessen ungeachtet geht es hier doch mehr um diejenigen, die Mitschneiden, ohne dass sie erwischt werden. Denn es sind doch diese Mitschnitte, die für eine vollständige illegale Kopie überhaupt nur in Frage kommen und die – zumindest in Teilen – die Vorlagen für die millionenfachen Downloads bilden. Das möchte ich gern tun: Teenager, die mit ihrem Handy Teile des Films oder vielleicht auch den Ganzen mitfilmen sollten auch wissen, dass sie damit gegen geltendes Recht verstoßen. Aus GVU-Sicht sollten solche Abfilmungen letztlich genauso, wie jeder noch so kleine Kaufhaus-Diebstahl eben auch, zur Anzeige gebracht werden. Dies ist natürlich kein schönes Erlebnis für einen Teenager, aber wirkungsvoll. In solchen Fällen erhalten die Jugendlichen einen Brief von uns, in dem wir erklären, dass sie etwas Verbotenes gemacht haben und wieso das verboten ist. Wenn bei Euch also Teenager mit ihrem Handy abfilmen sollten bitten wir um entsprechende Mitteilung und wir schicken dann so einen Brief los. Ergänzend plädieren wir auch für präventive Aktionen im Kino: Dies könnte beispielsweise eine Aufklärungsveranstaltung zum Start eines Films mit der entsprechenden Zielgruppe sein, zu der dann auch Journalisten eingeladen werden, um darüber zu berichten. Themen könnten sein: Warum darf man nicht mit dem Handy abfilmen, was ist geistiges Eigentum und warum sollte es geschützt werden, welche negativen Folgen haben illegale Kopien für die Filmschaffenden? Falls sich jemand von Euch grundsätzlich vorstellen könnte, so etwas durchzuführen, würden wir gern unterstützen. In dem Fall bitte ich um Nachricht, damit wir dann konkret besprechen können, wie unsere Unterstützung aussehen könnte/sollte/müsste. Ansonsten gilt empfehlen wir grundsätzlich das, was wir hier beschreiben: http://www.stoppt-filmklau.org/175-0-handeln.html Einen Filmstopp schlagen wir im Falle von Pre-Release-Vorführungen vor, nicht jedoch für die Vorführungen ab Kinostart. Dann sieht unsere Empfehlung folgendermaßen aus: • Wenn die Polizei 20 Minuten vor dem Ende des Films noch nicht eingetroffen ist, sollte der Kinobetreiber und/oder der Sicherheitsdienst die Aufnahmen beenden oder behindern. • Der Kinobetreiber oder Sicherheitsdienst sollte den Verdächtigen höflich, aber bestimmt bitten, mit in das Foyer zu kommen. • Erste und wichtigste Maßnahme ist nun die Sicherung des verwendeten Aufnahmegeräts. Greifen Sie jedoch nicht nach dem Gerät, sondern fordern Sie den Verdächtigen auf, Ihnen das Gerät auszuhändigen. • Stellen Sie sicher, dass die Aufnahme nicht wieder gelöscht wird. • Fragen Sie nach dem Namen der Person und einem Ausweis. Machen Sie eine Kopie oder schreiben Sie sich die wichtigen Angaben auf. Wenn kein Ausweis vorhanden ist, erstellen Sie eine gute äußerliche Beschreibung. Das in dem Zitat angesprochene Wissen deckt sich nicht mit unseren Erkenntnissen, wie ich bereits versucht habe, zu erklären. Gerade die Tonspuren für deutsch-synchronisierte Filme kommen in den meisten Fällen aus deutschen, österreichischen oder Schweizer Kinos. Bei den ersten verfügbaren illegalen Kopien inländischer Produktionen rühren regelmäßig sowohl Bild als auch Ton von solchen Mitschnitten her. Ich führte ja bereits aus, dass in Verlauf eines „Races“ immer wieder derselbe Film in einer besseren Qualität released wird. Die Tätergruppen sind immer dieselben. Sie sind es auch, die in Kinos gehen und mitschneiden. Demzufolge würde das Ergreifen solcher Mitschneider den gesamten nachfolgenden Prozess der illegalen Kopienerstellung, -verfeinerung und –verbreitung unterbunden. Soviel für heute. Beste Grüße Christine Ehlers
  2. Hallo zusammen, leider habe ich es gestern nicht mehr geschafft, mich zu melden. Der Tag war zwar lang, aber dann doch nicht lang genug. Aber ich will jetzt gern Stellung nehmen. … Leider hat eben meine Leitung schlapp gemacht und mein ganzer Text ist verloren  Also – auf ein Neues.
  3. Hallo zusammen, entschuldigt bitte, dass ich mich erst jetzt melde. Ich lag mit Grippe im Bett und habe deshalb den Thread weder verfolgt, noch bislang geantwortet. Nun wollte ich aber wenigstens ein Lebenszeichen von mir geben. In den zweieinhalb Wochen Abwesenheit haben sich zudem Berge an Aufgaben angehäuft, die ich nun nach und nach abarbeite. Der Thread hier ist mit sechs Seiten ja ziemlich lang. Ich möchte ihn mir gern erst in Ruhe durchlesen, bevor ich dann antworte. Das schaffe ich heute leider nicht mehr. Ich bitte daher um Verständnis, wenn ich mich erst am Freitag wieder zu Wort melde. Dann will ich aber auch auf angesprochene Themen, Kritik und Anregungen eingehen. Ich hoffe, Ihr könnt damit leben! Viele Grüße Christine Ehlers
  4. Hallo Zusammen, ich bin die PR- Mitarbeiterin der GVU und hatte vor einem dreiviertel Jahr um Eure Unterstützung gebeten. Es ging um die Inhalte einer neuen Webseite, die wir (GVU) gemeinsam mit unseren Schwesterorganisationen in Österreich (VAP) und Schweiz (SAFE) erstellen wollten. Der erste Entwurf dieser Seite ist Online. Ihr findet ihn unter www.stoppt-filmklau.org Nun bitte ich um Eurer Feedback, Anregungen, Verbesserungsvorschläge usw. Ich würde mich freuen, wenn Ihr Euch in Ruhe auf der Seite umschaut. Wenn Euch Inhalte fehlen, Ihr Verbesserungsvorschläge beispielsweise für die Navigation, Bildmaterial oder Texte habt oder Ihr Ideen für spannende, lustige, hilfreiche Ergänzungen habt .. teilt uns dies bitte über das Kontaktformular auf der Seite mit. Wir (GVU, VAP und SAFE) würden uns wirklich freuen! Als Dankeschön für Eure Zeit und Euren Aufwand erhalten die ersten 50 Einsendungen ein Überraschungspaket von uns. Da ich selbst erst Ende Januar wieder im Haus sein werde, geht der Versand der Pakete für Kinomitarbeiter aus Deutschland erst Anfang Februar los. Ich hoffe auf Euer Verständnis. Bei Anmerkungen und Fragen, die mit dem oben genannten Internetauftritt nicht direkt zu tun haben freue ich mich über Nachrichten hier im Forum. Sofern es irgendwie möglich ist werde ich dieses in den nächsten 14 Tagen immer mal wieder besuchen. Spätestens am 28. Januar bin ich wieder im Büro. Und spätestens dann melde ich mich hier auch wieder zurück. Also, wie gesagt - wir würden uns sehr über Eure Mithilfe bei dem weiteren Ausbau der Seite www.stoppt-filmklau.org freuen! Beste Grüße Christine Ehlers
  5. Da wollte ich ja auch noch drauf eingehen: Zum ersten Teil: Da frage ich natürlich auch nach Ihrem Einverständnis, die Idee an den Kampagnenverantwortlichen von "Respect Copyrights" weiterzugegen. Darf ich? Zur zweiten Anregung: Schilder, Aufkleber usw. sollten dann auch den Tenor "Danke, dass Sie sich das Original anschauen ... " haben, richtig? Was wäre mit Aufklebern, die wir quasi für die Kinomitarbeiter bereithalten und welche sie dann an Zuschauer austeilen können? (z.B. mit dem oben genannten Slogan?) Grüße c
  6. Hallo zusammen, ich antworte gleich mal auf mehrere Dinge: 1. Technisch können Screener markiert werden. Allerdings besteht in diesem Bereich auch noch Aufklärungsbedarf in Richtung derjenigen, für die die Screener bestimmt sind. So gibt es gelegentlich Regelungen bei Auswahlkommittees, die unmarkierter Screener erfordern. Wir sind an dem Thema dran. 2. Exklusiv-DVD: Diese Anregung werde ich an die Entscheidungsberechtigten weitergeben. 3. Kampagnen: Alle Kampagnen werden von der Filmwirtschaft getragen. Die GVU unterstützt diejenigen, die mit dem Thema Urheberrecht zu tun haben. Neben diesen gibt es z.B. die (Positiv-)Kampagne "Kino - Dafür werden Filme gemacht". Unter den beiden zum Thema Urheberschutz geht "Respect Copyrights" mit dem Slogan "Danke, dass Sie sich das Original anschauen und nicht die Kopie" in diese Richtung. Die Idee mit dem Promi, insb. die mit dem "normalen" Kinobesucher gefällt mir gut. Danke für die Anregung. :) Wenn Du, eastwood, einverstanden bist, gebe ich die an den Kampagnenverantwortlichen von "Respect Copyrights" weiter. Und um das mal auf mein ursprüngliches Anliegen zurückzuführen :wink: ... könnten wir das so abwandeln, dass welche von Euch - den Filmvorführern - Statments dazu abgeben, warum Ihr dagegen seid, dass illegal mitgeschitten wird? Die Frage ist also, ob jemand von Euch dazu bereit wäre und auch einverstanden, auf unserer geplanten Webseite zitiert zu werden, vielleicht auch mit Foto? 4. Downloaden: Es geht nicht um das Downloaden an sich, sondern um das Downloaden von Werken, die ohne Einverständnis der Rechteinhaber zum Download angeboten werden. Da geht es um mehrere Dinge: - grundätzlich sollte jeder Rechteinhaber auch selbst entscheiden können, wem, wann und wie er sein Werk zur Verfügung stellt. - finanziell geht es auf Seiten der Rechteinhaber um den "Return-of-Investment", also das wieder Einspielen der Kosten, die so z.B. ein Film zunächst verursacht hat. Dahinter steckt aber noch ein viel größeres und allgemeineres Thema: Anerkennung (eben auch finanzieller Natur) kreativer Leistung. Es ist ja nunmal so, dass die rechtlichen Regelungen zum Umgang mit materiellem Eigentum mehrere hundert Jahre älter sind, als diejenigen mit Bezug zum geistigen Eigentum. Es wird von vielen eher akzeptiert, dass man anderen keine "Dinge" wegnehmen darf. Beispielsweise kommen die wenigsten auf die Idee, einfach die Auslagen eines Gemüseladens leer zu räumen, nur weil sie nicht vorher an der Kasse vorbeimüssen. Bei Werken sieht das ganz anders aus. Ein häufig vorgebrachtes Argument ist: Wieso soll ich es nicht machen, wenn es doch so einfach geht? Um hier ein Umdenken zu fördern, muss viel getan werden und nicht nur von der GVU. Das wird sicher nicht von heute auf morgen gelingen. Wenn man aber gar nichts unternimmt, wird das wohl nie geschehen. 5. Was macht die GVU eigentlich? Aufgabe der GVU ist es, ihre Mitglieder (also diejenigen Unternehmen und Organisation, von denen sie den Auftrag hat) bei der Durchsetzung ihrer Urheberrechte zu unterstützen. Die Kernaufgabe liegt z.B. im Stellen von Strafanträgen. Der Auftrag der Mitglieder bezieht sich nicht auf zivilrechtliche Angelegenheiten, wie etwa Schadensersatz. (Da verfolgt die Musikindustrie eine andere Strategie. Nach deren Angaben sind sie übrigens insofern erfolgreich, als dass diejenigen, die zahlen mussten danach die Finger davon lassen.) Grundsätzlich ist die GVU hinter denjenigen hinterher, die illegale Kopien erstellen oder bereitsstellen. Wenn aber z.B. der Betreiber eines Payservers (also einer, der illegale Kopien via Internet verkauft) ausfindig gemacht wurde, dann stellt die GVU auch Strafantrag gegen dessen (bekannte) Kunden, weil die auch das Recht verletzt haben. 6. Kulturflatrate: Da stellen sich eine Menge Fragen: Wer soll alles von diesem Geld bezahlt werden? Nur die Kreativen, oder auch die Filmvorführer, die Verleiher, die Kabelträger usw., nur hierzulande oder international? Wie hoch müsste so eine Flatrate dann sein und wer könnte die dann noch bezahlen und müssten alle den gleichen Betrag bezahlen oder soll das gestaffelt sein und wenn ja, nach welchen Kriterien? Wieviele Leute zahlen eigentlich nicht GEZ-Gebühren und wie viele würden nicht die Kulturflatrate bezahlen? Wer und nach welchen Kriterien würde denn definieren können, was Kultur ist und was nicht - wofür also das Geld verwendet wird? Das sind nur einige Fragen. Auch kritisch wäre, wenn man über die konkrete Umsetzung nachdenkt, z.B. die Frage des Datenschutzes (wer möchte, dass von jedem Menschen grundsätzlich alle Informationen über das Nutzungsverhalten von Filmen, Musik etc. gesammelt wird - oder anhand welcher Kriterien soll bemessen werden, wer wieviel Geld durch die Kulturflatrate erhält?). Ehrlich gesagt, riecht der Begriff "Kulturflatrate" für mich ein wenig nach einem Schlagwort, das gerade in Mode ist. Soweit für jetzt und bis später. Beste Grüße aus dem schwülen Hamburg! Christine
  7. Davon ist nicht auszugehen. Vielmehr gibt es gerade bei internationalen Produktionen leider für entsprechend motivierte Leute diverse Gelegenheiten zum illegalen Kopieren. Sei es, durch DVDs die in anderen Ländern viel früher auf den Markt kommen, als bei uns der Film im Kino anläuft, sei es bei der Vergabe und Verwendung von Screenern (eben auch interational) oder eben auch bei der Postproduktion. Deshalb geht die GVU das Thema mit mehreren, sich ergänzenden Maßnahmen an. Es gibt viel zu tun ... Grüße zurück Christine
  8. Ich kenne die Problematik mit den Spots und werde Euer Feedback auf jeden Fall an die Kampagnen-Verantwortlichen weiterleiten. Grundsätzlich ist es ja so, dass die Filmwirtschaft mit der "Raubkopierer sind Verbrecher"-Kampagne vor einigen Jahren gestartet ist. Die Kampagne sollte so weit provozieren, dass sich die breitere Öffentlichkeit überhaupt mal richtig für das Thema interessiert. Das ist gelungen. Danach wurde dann die Kampagne "Respect Copyrights" ins Leben gerufen, die einen edukativen (und damit sachlicheren) Ansatz verfolgt. Zur Zeit ist es so, dass diese zweite Kampagne stärker forciert wird. Welche Pläne bezüglich der Spots bestehen kann ich leider im Moment nicht sagen. Der Hinweis mit den Markierungen ist sehr hilfreich für uns - auch gerade vor dem Hintergrund unserer Branchenveranstaltung nächste Woche. Das, was ihr da ansprecht, wird auf der Veranstaltung angesprochen und diskutiert werden. LG
  9. Hallo Zusammen, erstmal vielmals Danke für Eure Hinweise und Meinungen. Ich will mir das am Abend nochmal in Ruhe zu Gemüte führen. Bitte seht mir nach, wenn ich mich im Moment nur sporadisch melde. Ich organisiere gerade eine Branchenveranstaltung für unsere Mitgliedsfirmen, in der das Thema Filmsicherheit von verschiedenen Seiten beleuchtet wird. Da geht's zum Beispiel um Sicherheitsmaßnahmen für den Transport, bei der Postproduktion, was tun gegen illegale Kopien im Internet usw. M.a.W. kommen einige Themen zur Sprache, die Ihr auch schon angesprochen habt. Zu dem Thema "Meldung, dass es Film xyz bereits illegal im Internet gibt": Meint Ihr nicht, dass das dann Werbung für die illegalen Kopien wäre? Das läge nun überhaupt nicht in unserem Interesse... Grundsätzlich zu unser Idee mit der Webseite: Es geht uns überhaupt nicht darum, alle Kinobesucher zu kriminalisieren oder Kinos zu den Buh-Orten der Nation zu erklären. Fakt ist aber, dass z.B. Keinohrhasen in einem deutschen Kino mitgeschnitten wurde. Fakt ist auch, dass Sneaks in einem Hannoveraner Kino genau dadurch gefährdet waren, dass dort wiederholt der Ton mitgeschnitten wurde. Die Verleiher stellen ihre Werke in solchen Fällen irgendwann nicht mehr für Sneaks zur Verfügung. Fazit: Es gibt mehrere Quellen für illegale Kopien. Kinos können eine sein. Dementsprechend sollte auch an mehreren Stellen etwas unternommen werden. Dieses "etwas" kann und sollte unterschiedlich gestaltet sein. Neben rechtlicher Verfolgung gehört auch Aufklärung, Information usw. zum Urheberrechtsschutz dazu. Die geplante Seite soll letzteres tun, also informieren und aufklären. Wir werden uns bemühen, das durch die Inhalte der Seite auch deutlich zu machen. Soviel von mir für heute Ich melde mich wieder - wird aber etwas dauern. Bis dahin nochmal Danke! :D
  10. Hallo Zusammen, ich bin die PR-Mitarbeiterin der GVU. In dieser Eigenschaft bitte ich Euch um Unterstützung. Es geht um Folgendes: Wir (GVU) planen gemeinsam mit unseren Schwesterorganisationen in Österreich und in der Schweiz eine Webseite für Kinomitarbeiter. Inhaltlich wollen wir dort über das Problem illegaler Mitschnittversuche vor und während der Vorführung informieren sowie Tipps zum Erkennen und Verhindern solcher Aufnahmen geben. Für die Planung des Inhalts habe ich ein paar Fragen an Euch: Welche Informationen wären für Euch interessant ? Was würdet Ihr Euch von so einer Seite wünschen? Was müsste die Seite auf jeden Fall bieten, damit Ihr mal reinschaut? Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir Einblick in Eure Gedanken dazu gewährt. :) Euch noch nen schönen Tag! LG Christine
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