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themaniac

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  • Geburtstag 01.01.1970
  1. Mir wurde von der MLPC erklärt das ich zwar werben dürfe, auch in Zeitungen etc. aber ich man darf nicht mit dem Filmtitel bzw. mit Schauspielern werben die in dem Film mitspielen. Man dürfte aber auf den Inhalt des Films hinweisen. Allerdings macht solch eine Werbung in meinen Augen ungefähr so viel Sinn wie nen "Lutscher der nach Schei** schmeckt". Zumal ich für eine Einzellizenz >100 € und für die Jahreslizenz >400 € zahlen muss. Wir werden uns damit wohl auf Amnesty eigene bzw. für Amnesty freigegebene Produktionen beschränken, auch wenn das schade ist. Danke für eure Hilfe.
  2. Hallo, ich bräuchte mal schnell Hilfe. Zu meinem Thema habe ich zwar schon den entsprechenden Thread (kann ich nicht verlinken da neuer User "Aufführungsrechte") gefunden leider half mir das nicht vernünftig weiter. Hier mein Problem: Ich bin Mitglied einer Hochschulgruppe von Amnesty International. Wir wollen im Rahmen unserer "Arbeit" einen regelmäßigen Filmabend (an der Uni bzw. in einen Vereinshaus, kein öffentl. Raum) veranstalten mit Filmen die menschenrechtsrelevante Themen behandeln. Jetzt haben wir aber das Problem das wir nicht wissen ob wir das so ohne weiteres machen können. Wir wollen natürlich die ganze Veranstaltung auch ein wenig bewerben, mit Plakaten an der Uni etc. Es wäre also eine öffentliche Vorführung. Wir würden natürlich keinen Eintritt nehmen, und Getränke zum Selbstkostenpreis rausgeben, würden also insofern auch keinen Gewinn erzielen und das ganze wäre ja dann imho nicht kommerziell. Wie ich bereits rausgefunden habe ist die GEMA ja nicht dafür zuständig, und für die Filmwirtschaft scheint es keine ähnliche Stelle zu geben. Was müssen wir nun beachten? Wenn wir nun z. Bsp. "Dead Man Walking" zeigen wollen, dann ist es einerseits vollkommen unwahrscheinlich und darüberhinaus natürlich auch von unverhältnismäßigem Aufwand begleitet, das wir die offiziellen Rechte vom deutschen/internationalen Rechteinhaber bekommen. Bleibt uns da jetzt nur nach der Prämisse "Wo kein Kläger da kein Richter" zu handeln, oder gibt es da eine eindeutige rechtliche Grundlage auf der wir das ganze zeigen bzw. nicht zeigen können? Für eine schnelle und hilfreiche Antwort wäre ich euch sehr dankbar. Gruß Marcel
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