Zum Inhalt springen

Acudler

Neu-Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  1. Acudler

    An der Kinokasse

    Folgene Situation: Wir zeigen "Die kommenden Tage". Kunde: "Bitte eine Karte" Kassenkraft: "Für die kommenden Tage ?" Kunde: "Nein für Heute !" Andere Situation: Spätvorstellung (bei uns Regelung, wenn möglich erst ab 2 zahlenden Gästen) Kunde kommt alleine und als Einziger. Kassenkraft: "Wir spielen die letzte Vorstellung erst ab 2 Gäste ... wir warten noch einen Augenblick" Kunde (verärgert): "Ich hab das noch nirgends erlebt und mache das schon so seit vielen Jahren" Da keiner mehr pünktlich kam, ließen wir uns überreden und starteten trotzdem für den einen Gast. Kurz nach Filmanfang kam noch ein weiterer einzelner Gast dazu. So weit so gut. Nach Filmnende fragte der Erstkommer, wie denn der zweite Gast ins Kino kommen durfte, da er ja auch alleine war. Kassenkraft total verwirrt... Auflösung: der Erstkommer ist davon ausgegangen, dass er nicht alleine (also ohne Begleitung - quasi als Single) ins Kino gehen darf bzw. wir für einzelne Personen nicht spielen.
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.