Zum Inhalt springen

Garuda

Neu-Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    3
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle erstellten Inhalte von Garuda

  1. Ich war ja der Meinung ein Brutto von 2400 wäre schon bei 160 Stunden ein Muss. Wenn man bedenkt, dass in der Kinobranche weitaus mehr Stunden anfallen, nicht selten 200, wäre der Lohn unterirdisch bei gerade mal 2200 Euro. Aber vielleicht kommen ja noch ein paar Rückmeldungen. Ich finde die Arbeit im Kino einfach total spannend und mir ist es egal zu Zeiten zu arbeiten wo andere feiern oder entspannen. Ich habe such prinzipiell nichts gegen Überstunden solange die Arbeit Spaß macht und angemessen vergütet wird.
  2. Vielen Dank für eure Antworten. Ich hätte aber nicht gedacht, dass 2200 Euro schon zu viel sein könnten. Immerhin ist man Mitglied der Betriebsleitung und hat einen sehr verantwortungsvollen und stressigen Job. Ich meine Serviceleiter bekommen ja oft einen Zuschlag von 1,50 Euro und Zuschläge und Überstunden, Hingegen bei Theaterleiterassistenten ist das ja in der Regel mit de m Monatslohn abgegolten.
  3. Hallo Zusammen, ein tolles Forum in dem ich in der letzten Zeit schon so einige interessante Beiträge gelesen habe. Jetzt habe ich mich endlich angemeldet und hoffe auf ein paar Rückmeldungen auf folgende Frage. Ich habe eine kaufmännische Ausbildung und habe schon einige Erfahrungen in den Bereichen Personal und F&B gesammelt. Jetzt möchte ich mich als Theaterleiterassistent bei einem Multiplex Kino bewerben und stehe vor der Frage nach dem Gehaltswunsch. Vielleicht arbeitet Jemand von euch als Theaterleitungsassistent oder kennt die Gehälter von Kollegen, Freunden oder Bekannten die in diesem Bereich arbeiten? Ich freue mich auf eure Beiträge und Nachrichten. Einen schönen sonnigen Sonntag uns bis bald.
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.